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Entschließung des Rates vom 5. Dezember 1994 zur Qualität und Attraktivität beruflicher Bildung

CELEX
31994Y1230(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1994-12-05
In force since
1994-12-05
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 5. Dezember 1994 zur Qualität und Attraktivität beruflicher Bildung Amtsblatt Nr. C 374 vom 30/12/1994 S. 0001 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 5. Dezember 1994 zur Qualität und Attraktivität beruflicher Bildung (94/C 374/01) EINLEITUNG (1) 1. Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum und Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind Kernziele der Europäischen Union und jedes Mitgliedstaates, zu deren Verwirklichung die berufliche Bildung einen wichtigen Beitrag leisten kann. 2. Die zunehmende Komplementarität und wechselseitige Verflechtung von allgemeiner und beruflicher Bildung sind nunmehr eine offensichtliche Realität.

3. Berufliche Bildung sollte im übrigen nicht auf ihre wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Ziele beschränkt sein, da sie auch einen Beitrag zur Entwicklung umfassender persönlicher und beruflicher Handlungskompetenz leistet: Dieser Grundsatz entspricht zugleich den zukünftigen Entwicklungen der Qualifikationsanforderungen in den Beschäftigungssystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. 4. Nach zahlreichen Prognosen wird der Anteil der Arbeitsplätze für ungelernte Arbeitskräfte erheblich abnehmen; dagegen wird der Anteil der Arbeitsplätze, für die eine qualitativ hochstehende Aus- und Weiterbildung erforderlich ist, in vielen Bereichen weiter zunehmen.

5. Aufgrund des raschen strukturellen, technischen und arbeitsorganisatorischen Wandels verändern sich darüber hinaus die Qualifikationsprofile dieser Fachkräfte in nahezu allen Tätigkeitsbereichen. Der Anteil der Fachkräftearbeitsplätze mit umfassendem Aufgabenspektrum und höheren Anforderungen an praktisches und theoretisches Können sowie die Fähigkeit zur fachbezogenen Anwendung neuer Techniken wird wachsen, und an diesen Arbeitsplätzen werden zudem allgemeine "Schlüsselkompetenzen" wie Eigeninitiative, Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft, die Fähigkeit zur Kommunikation und Teamarbeit von nun an immer bedeutsamer.

6. Zugleich wird die Lebensdauer des beruflichen Wissens und Könnens ständig kürzer: Dies erfordert die Fähigkeit und Bereitschaft zu fortlaufender Aktualisierung der fachlichen Kompetenzen und die Weiterentwicklung der allgemeinen Qualifikationen durch berufliche Weiterbildung während des gesamten Berufslebens. 7. Durch den europäischen Binnenmarkt wächst ferner der Anteil der Arbeitsplätze, an denen Kenntnisse fremder Sprachen und Kulturen benötigt werden. 8. Diese Herausforderungen können nur mit einer qualitativ hochstehenden Berufsausbildung bewältigt werden, die den Bedürfnissen und Fähigkeiten aller Jugendlichen und Erwachsenen gerecht wird.

Dazu sind Ausbildungsgänge mit unterschiedlichem Niveau erforderlich. Entscheidend ist dabei, daß die Berufsbildung auch für Jugendliche mit herausragenden Fähigkeiten und hoher Motivation attraktiv ist. 9. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ist Aufgabe der Berufsbildungspolitik in den Mitgliedstaaten; die Europäische Union unterstützt und ergänzt unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten diese Bemühungen im Rahmen ihrer Politik. Sie ist die Grundlage für Maßnahmen auf der Ebene der Union zur Verbesserung des Informationsaustauschs und zur Förderung der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten.

Dadurch können wesentliche Anstösse für neue Wege und gemeinsame innovative Entwicklungen gegeben werden, die in allen Mitgliedstaaten die Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung erhöhen helfen. 10. Die Verbesserung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung kann auch durch den Dialog zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene unterstützt werden. Auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten können die Sozialpartner wesentlich dazu beitragen. 11. Sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Union verfolgen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das Ziel, in allen europäischen Regionen ein ausreichendes Berufsbildungsangebot von hoher Qualität und Attraktivität bereitzustellen.

Eine gleichmässige wirtschaftliche Entwicklung, der soziale Zusammenhalt und sozialer Fortschritt in Europa können ohne eine solche Grundlage nicht dauerhaft gesichert werden. Daher sollte das Berufsbildungsangebot, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen der Union kontinuierlich ausgebaut werden, um die Wahlmöglichkeiten der Jugendlichen in diesem Bereich zu erweitern und die Wirksamkeit der Berufsberatung zu erhöhen. Ausgehend von diesen Erwägungen nimmt DER RAT folgende Entschließung an: GRUNDSÄTZE 1. Alle jungen Frauen und Männer sollten Zugang zu einer anerkannten beruflichen Erstausbildung haben.

Beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf sollten Frauen und Männer die gleichen Chancen haben. Dies setzt voraus, daß in ausreichendem Masse Strukturen und Einrichtungen für die Berufsbildung vorhanden sind. Solche Einrichtungen und Strukturen sollen weiter ausgebaut werden, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen, in denen eine unzureichende Infrastruktur sowohl die Ausbildung und den Übergang der Jugendlichen in den Beruf als auch das Wirtschaftspotential behindert. Dabei kann der Einsatz von modernen Unterrichtsmitteln, Medien und neuen Technologien ebenfalls den Zugang zur beruflichen Bildung erleichtern.

2. Die Berufsausbildung soll zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigen, Arbeitsmarktchancen eröffnen, den Neigungen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechen und die Bereitschaft und Fähigkeit zur beruflichen Weiterbildung während des gesamten Berufslebens fördern. Sie sollte deshalb breit angelegt sein, transferierbare Kompetenzen vermitteln und die allgemeine Bildung weiterführen. Zugleich sollen alle Jugendlichen der Gemeinschaft, die dies wünschen, im Anschluß an die Vollzeitschulpflicht für die Dauer von einem oder, wenn möglich, von zwei oder mehr Jahren an einer beruflichen Erstausbildung teilnehmen, die mit einer von den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats anerkannten beruflichen Qualifikation abgeschlossen wird.

3. Der Arbeitsmarkt verlangt ein weites Spektrum differenzierter Berufsausbildungsangebote als Teil eines flexiblen, offenen Systems der allgemeinen und beruflichen Grund- und Weiterbildung. Dies entspricht zugleich den Bedürfnissen der Jugendlichen. Einerseits sind Angebote notwendig - soweit erforderlich mit Hilfe zusätzlicher Förderung - die Jugendlichen mit Lern- und Motivationsschwächen, individuellen oder sozialen Problemen oder behinderten Jugendlichen die Aufnahme einer Berufsausbildung und einen anerkannten Ausbildungsabschluß ermöglichen. Andererseits sollte die berufliche Erstausbildung für Jugendliche mit hoher Leistungsfähigkeit und -motivation attraktiv bleiben und Grundlagen für chancenreiche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Berufsorientierung, Information und Beratung sollten allen Jugendlichen zur Verfügung stehen. 4. Die Aussicht auf einen zufriedenstellenden Arbeitsplatz ist für Jugendliche ein wesentliches Motiv, in eine berufliche Ausbildung einzutreten. Qualität und Attraktivität beruflicher Ausbildung zeigen sich daher vor allem im Gelingen des Übergangs von der Ausbildung in den Beruf. Wesentliche Faktoren dafür sind eine ständige Aktualisierung der Berufsbildungsangebote, ihre Anpassung an das Beschäftigungssystem und die Sicherung hoher Qualitätsstandards in jedem Mitgliedstaat. Verfahren, die im Rahmen nationaler Vorschriften und Praktiken eine angemessene Beteiligung der Sozialpartner bei der Entwicklung, Anerkennung und Modernisierung der Berufsausbildungsangebote vorsehen, haben sich in diesem Zusammenhang bewährt.

Sie können die Akzeptanz der Berufsausbildung in der Wirtschaft und bei den Jugendlichen fördern. Ferner können Aktualität und Praxisnähe der Berufsausbildung in besonderem Masse durch eine verantwortliche Beteiligung der Betriebe an der Berufsausbildung in alternierender oder dualer Form gefördert werden. 5. Um hochqualifizierten Fachkräftenachwuchs mit umfassender Praxiserfahrung zu gewinnen, muß die Berufsausbildung für leistungsfähige und aufstiegsorientierte Jugendliche attraktiver werden und den Ruf einer nachrangigen Ausbildungsalternative in den Augen der Jugendlichen verlieren, die gegenwärtig in zunehmender Zahl ein Hochschulstudium anstreben.

Dies wäre eine qualitativ hochstehende Berufsausbildung mit starkem Praxisbezug und Nähe zur betrieblichen Realität. Es ist ferner von Bedeutung, Männer und Frauen dazu zu ermutigen, daß sie Ausbildungsangebote wahrnehmen, welche die herkömmlichen Verhaltensmuster auf dem Arbeitsmarkt durchbrechen und auf Ausbildungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen abstellen. In erster Linie sind deshalb die Betriebe, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen gefordert, die diesen Fachkräftenachwuchs benötigen. Sie sollten Männern und Frauen mit einer abgeschlossenen leistungsfähigen und ausbaufähigen Berufsausbildung durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen geeignete berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, die denen von Hochschulabsolventen entsprechen.

Zugleich sollten auch in der beruflichen Bildung die Angebote für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen erweitert werden. So können z. B. die vorhandenen Berufsausbildungsangebote gezielt durch anspruchsvolle und anerkannte zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten ergänzt werden. Eine adäquate Aus- und Weiterbildung der Ausbilder kann wesentlich dazu beitragen. Durch die systematische Verzahnung von beruflicher Erstausbildung und beruflicher Fortbildung könnten darüber hinaus neue anerkannte Berufsbildungswege geschaffen werden, die Zugang zu attraktiven Berufspositionen eröffnen. Ferner könnten durch eine Verbindung von betrieblicher Berufsausbildung und Hochschulstudium praxisnahe Formen der alternierenden Berufsausbildung auf hohem Niveau entwickelt werden.

6. Die Attraktivität der beruflichen Bildung und ihr Sozialprestige werden ferner maßgeblich von der Anerkennung der Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildungswege sowie der gesellschaftlichen Anerkennung der Fachkräfteberufe bestimmt. Auch deshalb sollte Berufsbildung kein blosses "Fitmachen für den Job" sein. Berufsbildung sollte als gleichwertiger Bestandteil des Bildungssystems entwickelt werden und daher wie die allgemeine Bildung immer auch zum Ziel haben, allgemeine Qualifikationen sowie neben der fachlichen auch die umfassende persönliche und gesellschaftliche Handlungskompetenz zu fördern.

Es erscheint daher nötig, die Berufsbildung breiter anzulegen, ohne ihren berufsbildenden Charakter aufzugeben. Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung bedeutet auch, daß für Absolventen der beruflichen Bildung Chancen für den Zugang zu weiteren Bildungswegen offenstehen. So sollte qualifizierte berufliche Aus- und Weiterbildung zum Beispiel auch Wege zum Hochschulstudium eröffnen. Ferner sollten anerkannte Übergänge zischen beruflicher und allgemeiner Bildung entwickelt werden. Die gesellschaftliche Anerkennung und die Attraktivität von Bildungswegen wird auch durch die Förderung bestimmt, die sie erhalten.

Die Berufsbildung sollte deshalb in den Fördersystemen der Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene einen angemessenen Stellenwert erhalten. 7. Die Möglichkeit des beruflichen Aufstiegs von Fachkräften durch Weiterbildung trägt wesentlich zur Attraktivität der beruflichen Bildung bei. Die bestehenden Angebote und Systeme der anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung sollten deshalb ausgebaut werden, auch um mehr jungen Fachkräften den Aufstieg in Berufspositionen zu ermöglichen, die herkömmlicherweise den Absolventen anderer Ausbildungswege, insbesondere Hochschulabsolventen, offenstehen.

Die Akzeptanz der Aufstiegsfortbildung in der Wirtschaft sollte gefördert und ihre Verwertbarkeit und Attraktivität für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhöht werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssten im Rahmen der nationalen Vorschriften und Praktiken unter Beteiligung der Sozialpartner gestaltet werden, transparenten Qualitätsstandards genügen und anerkannte Abschlüsse in jedem Mitgliedstaat vermitteln. 8. Im europäischen Binnenmarkt setzt qualifiziertes berufliches Handeln an einer wachsenden Zahl von Arbeitsplätzen die Fähigkeit zur grenzuebergreifenden Kommunikation und Kooperation voraus.

Die Vermittlung von Kompetenzen für die Arbeit auf europäischer und transnationaler Ebene wird daher in zunehmendem Masse ein weiteres wichtiges Kriterium für die Qualität und Attraktivität beruflicher Bildung. Das Fremdsprachenlernen muß deshalb soweit wie möglich in die berufliche Aus- und Weiterbildung integriert werden. Ferner sollten die Förderung von Berufsbildungsaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten, einschließlich solcher für die Ausbilder, und die Voraussetzungen für eine Integration von Berufsbildungsphasen im Ausland in die nationalen Berufsbildungsangebote verstärkt werden.

9. Die Berufsbildungspolitik sollte einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Freizuegigkeit und zur Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer im europäischen Binnenmarkt leisten. Auch dies ist ein wichtiges Element einer Politik zur Steigerung der Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung. Dazu gehört nicht nur die Vermittlung von "Europakompetenzen", sondern auch die Möglichkeit, die nationalen beruflichen Zertifikate und Diplome auf dem europäischen Arbeitsmarkt grenzueberschreitend zu verwerten. Nationale Regelungen, die den Zugang zu Berufen an die formale Anerkennung oder Äquivalenz von Berufsabschlüssen binden, sollten deshalb auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkt bleiben.

Für den Zugang zu Arbeitsplätzen und Berufen im Gemeinschaftsgebiet sollten auch die vom einzelnen erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse, die ausserhalb des Bildungssystems erworben und bescheinigt werden können, berücksichtig werden. Dazu muß die Transparenz der nationalen Berufsabschlüsse hergestellt und die Kooperation aller Beteiligten auf diesem Gebiet gefördert werden. 10. Der geeignete Weg zur Herstellung von Transparenz ist die Entwicklung und Einführung transnational verständlicher beruflicher Zertifikate und Diplome für Arbeitnehmer, die sich auf Arbeitsplätze in anderen Mitgliedstaaten bewerben möchten.

Es sollten Möglichkeiten geschaffen werden, die durch die jeweilige Aus- und Weiterbildung erworbenen beruflichen Fähigkeiten in mehreren Sprachen so zu beschreiben, daß sie eindeutig erkennbar sind und mit den Anforderungen des angebotenen Arbeitsplatzes verglichen werden können. Zu diesem Zweck sollten die Anstrengungen für die Erstellung eines individuellen "Portfolio" im Anschluß an die Entschließungen des Rates von 1990 und 1992 über die Transparenz auf dem Gebiet der Qualifikationen intensiviert werden. Darüber hinaus sollten die nationalen und gemeinschaftsweiten Bemühungen zur Verbesserung der Information und Beratung von Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat lernen und arbeiten wollen, sowie die Förderung der grenzuebergreifenden Zusammenarbeit der damit in den Mitgliedstaaten betrauten Einrichtungen verstärkt werden.

DER RAT ersucht im Hinblick auf die Förderung der vorgenannten Grundsätze die Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der jeweiligen Befugnisse der zuständigen Behörden, der Unternehmen und der Sozialpartner und unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten - auf einzelstaatlicher und auf Gemeinschaftsebene ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität und Attraktivität beruflicher Bildung zu verstärken und insbesondere darauf hinzuwirken, daß die Betriebe und Unternehmen sich an der Berufsausbildung der Jugend beteiligen; - Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung in Berichten über die Berufsbildung zu berücksichtigen, die im europäischen Rahmen zu erstellen sind; die Kommission, die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner zur Verwirklichung dieser Ziele insbesondere unter Einsatz der Aus- und Weiterbildungsprogramme einschließlich derjenigen des Europäischen Sozialfonds und durch Förderung des Dialogs über diese Fragen in der Europäischen Union nachhaltig zu unterstützen.

(1) Mit dieser Entschließung werden die Schlußfolgerungen, Entschließungen, Empfehlungen und Beschlüsse des Rates zur beruflichen Bildung berücksichtigt, und zwar insbesondere: Schlußfolgerungen des Rates vom 9. März 1987 zur Berufsbildung der Jugendlichen in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. C 73. Entschließung des Rates vom 5. Juni 1989 über die berufliche Weiterbildung, ABl. Nr. C 148. Beschluß des Rates vom 28. Juli 1989 über ein Aktionsprogramm zur Förderung der Fremdsprachenkenntnisse in der EG (LINGUA), ABl. Nr. L 239. Schlußfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 1989 über die berufliche Erstausbildung, ABl.

Nr. C 27. Beschluß des Rates vom 29. Mai 1990 über ein Aktionsprogramm zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FORCE), ABl. Nr. L 156. Beschluß des Rates vom 22. Juli 1991 zur Änderung des Beschlusses 87/569/EWG über ein Aktionsprogramm für die Berufsbildung Jugendlicher zur Vorbereitung der Jugendlichen auf das Erwachsenen- und Erwerbsleben (PETRA II), ABl. Nr. L 214. Entschließung des Rates vom 3. Dezember 1992 zur Transparenz auf dem Gebiet der Qualifikationen, ABl. Nr. C 49. Entschließung des Rates vom 11. Juni 1993 über die Berufsbildung in den neunziger Jahren, ABl. Nr. C 186.

Empfehlung vom 30. Juni 1993 über den Zugang zur beruflichen Weiterbildung, ABl. Nr. L 181.

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