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Entschließung des Rates vom 2. Juni 1995 über die Sicherheit von Bluttransfusionen und die Selbstversorgung mit Blut in der Gemeinschaft

CELEX
31995Y0630(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1995-06-02
In force since
1995-06-02
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 2. Juni 1995 über die Sicherheit von Bluttransfusionen und die Selbstversorgung mit Blut in der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 164 vom 30/06/1995 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 2. Juni 1995 über die Sicherheit von Bluttransfusionen und die Selbstversorgung mit Blut in der Gemeinschaft (95/C 164/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - VERWEIST auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Mai 1993 über die Selbstversorgung mit Blut in der Europäischen Gemeinschaft sowie auf die Schlußfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 1993 zu dieser Mitteilung; NIMMT mit Interesse KENNTNIS von der Mitteilung der Kommission vom 21.

Dezember 1994 über die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung mit Blut in der Europäischen Gemeinschaft; BEKRÄFTIGT ERNEUT, daß die Selbstversorgung (der Mitgliedstaaten und) der Gemeinschaft mit Blut (und Blutderivaten) anzustreben ist, insbesondere durch die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unter Wahrung des Grundsatzes der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende; BETONT, daß die Bemühungen zur Förderung der Qualität und Sicherheit bei der Sammlung von Blut zur Prävention von Aids und anderen übertragbaren Krankheiten beitragen; WEIST DARAUF HIN, daß die Richtlinie 89/381/EWG (1), die den Anwendungsbereich der Richtlinien 65/65/EWG und 75/319/EWG über Arzneispezialitäten erweitert, indem sie besondere Vorschriften für Arzneimittel aus menschlichem Blut oder Blutplasma vorsieht, ausschließlich für diese Erzeugnisse gilt;

KOMMT ÜBEREIN, daß eine Strategie zur Stärkung des Vertrauens in die Sicherheit der Bluttransfusionskette und zur Förderung der Selbstversorgung in der Gemeinschaft festgelegt werden muß; KOMMT ÜBEREIN, daß zu diesem Zweck unter voller Berücksichtigung der Arbeiten des Europarates in erster Linie insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden könnten: - Entwicklung von Strategien und einheitlichen Verfahren zur Auswahl der Spender für die verschiedenen Blutsammeleinrichtungen; - Anwendung von wirksamen, anerkannten und zuverlässigen Screening-Tests; - Entwicklung und Anwendung von Kriterien für die Qualitätsbewertung und einer guten Praxis bei der Sammlung, der Verarbeitung und der Transfusion von Blut und Blutprodukten sowie von Verfahren zur weiteren Beobachtung der Patienten; - Einführung eines Hämovigilanzsystems für die Sammlung von epidemiologischen Daten in Verbindung mit der Bluttransfusionskette auf der Grundlage der bestehenden Netze; - Förderung der optimalen Verwendung von Blut und Blutprodukten durch das Gesundheitspersonal; - Entwicklung von Grundkriterien für die Inspektionen und für die Ausbildung von Inspektoren; - Verbreitung von für die breite Öffentlichkeit bestimmten Informationen über Blut und Blutprodukte sowie über die Verfahren für die Sammlung, Verarbeitung und Transfusion, wobei den soziokulturellen Unterschieden Rechnung zu tragen ist - ERSUCHT DIE KOMMISSION, - ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Festlegung einer Strategie zur Stärkung des Vertrauens in die Sicherheit der Bluttransfusionskette sowie zur Förderung der Selbstversorgung in der Gemeinschaft durch freiwillige und unentgeltliche Blutspenden fortzusetzen und ihm regelmäßig über die dabei verzeichneten Fortschritte Bericht zu erstatten, - ihre Zusammenarbeit mit dem Europarat im Bereich der Bluttransfusion fortzusetzen, - in den obengenannten spezifischen Bereichen entsprechende Vorschläge mit dem Ziel vorzulegen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zur Entwicklung eines koordinierten Konzepts für die Sicherheit von Blut beizutragen.

(1) ABl. Nr. L 181 vom 28. 6. 1989, S. 44.

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