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Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über das Grünbuch "Für eine Energiepolitik der Europäischen Union"

CELEX
31995Y0811(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1995-06-28
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über das Grünbuch "Für eine Energiepolitik der Europäischen Union" Amtsblatt Nr. C 206 vom 11/08/1995 S. 0005 - 0006 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL über das Grünbuch "Für eine Energiepolitik der Europäischen Union" (95/C 206/04) (Text von Bedeutung für den EWR) (In der 320. Vollsitzung vom 28. Juni 1995 bei zwei Gegenstimmen angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL zeigt sich zunächst erfreut darüber, daß die Kommission eine grundlegende Debatte über Energie, die die Voraussetzung für jegliche Wirtschaft und das Wohlbefinden der Bürger der Europäischen Union ist, eröffnet hat.

In Kenntnis - des Dokuments KOM(94) 659 endg. vom 11. Januar 1995 unter dem Titel "Für eine Energiepolitik der Europäischen Union - Grünbuch", - der Erklärungen und Kommentare der Vertreter der Kommission zu dem gleichen Thema anläßlich der Sitzung des Beratenden Ausschusses am 28. Juni 1995, - der Entschließung des Europäischen Parlaments (B3-0182/93) vom 15. März 1993 über die Politik der Europäischen Gemeinschaft auf dem Kohlesektor, - der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses über "die Energiepolitik der Gemeinschaft" vom 14. und 15. September 1994 (Dok. CES 1016/94), - der Schlußfolgerungen des Ministerrats "Energie" vom 1.

Juni 1995, möchte er zur Erarbeitung des Weißbuchs, das die Orientierungen dieser EG-Energiepolitik festlegen soll, durch folgende Entschließung einen Beitrag leisten. Der Beratende Ausschuß: A. in Erwägung, daß - das Grünbuch vor allem eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Energiesituationen in der Europäischen Union ist - eine Bestandsaufnahme, die zur rechten Zeit kommt, um die den Mitgliedstaaten zu empfehlenden Orientierungen zu definieren; - das Grünbuch in gleicher Weise die Kohleproduzenten, die Händler und die Verbraucher (Energieumwandler), die Arbeitnehmer und die Stahlindustrie, Großverbraucher von Energie, interessiert; - von den verschiedenen Brennstoffen (Festbrennstoffe, Erdöl, Gas, Kernenergie) einige spezifische Verwendungszwecke haben (Kohle für die Kokserzeugung, Erdöl für das Transportwesen, Gas für noble Verwendungen im Heim- und industriellen Bereich, Kernenergie zur Stromerzeugung), daß jedoch alle Akteure auf dem Gebiet der Stromerzeugung sind;

B. weist darauf hin, daß - die Versorgungssicherheit als eines der wesentlichen Elemente jeglicher Energiepolitik anerkannt worden ist; - die Stromnachfrage in der Europäischen Union langsam, aber mit Sicherheit, steigen wird; - die Energieabhängigkeit der Europäischen Union, die derzeit 50 % beträgt, unvermeidlich auf 70 % im Jahr 2020 steigen wird und daß das Grünbuch auf diese Steigerung der Abhängigkeit nur unzureichend reagiert; - daß die Festbrennstoffe im allgemeinen (einheimische und importierte) auf einer dauerhaften Grundlage wichtige Vorteile für die Wettbewerbsfähigkeit und die Versorgungssicherheit bieten, und zwar sowohl durch die geopolitische Diversifizierung der Ressourcen (Angebot), als auch durch stabile, voraussehbare und niedrige Weltmarktpreise; - der Stein- und Braunkohle in dem Grünbuch wenig Platz gewidmet ist, obwohl sie die wichtigsten einheimischen Energieressourcen darstellen, und daß die Einfuhr von Kohle als einzige sehr wenige Risiken der Unterbrechung der Lieferungen mit sich bringt;

C. erinnert daran, daß - die Verhältnisse von Reserven/Förderung (ausgedrückt in Reichweiten) der verschiedenen Brennstoffe (entsprechend dem derzeitigen Förderrhythmus), wie folgt lauten: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> - die Marktkräfte allein, welche sich auf kurzfristige Belange ausrichten, nicht genügen, um insgesamt eine Energiestrategie aufzubauen und insbesondere die Rolle der Kohle festzulegen; - es einen fundamentalen Unterschied zwischen der Versorgungssicherheit auf mittlere und lange Sicht gibt und daß die Energieinvestitionen wirtschaftlich nur langfristig ausgerichtet werden können; - die Kohle eine wichtige Rolle als preisregulierender Faktor des freien Marktes spielt und spielen wird; - die Kohleproblematik über die Fragen der europäischen Kohle hinausgeht und sich mit den Bedingungen der Verwendung befassen muß; - der "volet social" in der Energiepolitik sehr wichtig ist, die somit auch die wirtschaftliche und soziale Kohäsion der Regionen berücksichtigen muß; - die Umweltmaßnahmen dem Kosten/Nutzen-Verhältnis Rechnung tragen müssen und sich somit mehr in einen ausgewogenen und positiven als negativen Lösungsansatz einfügen müssen.

Der Beratende Ausschuß, aus all diesen Gründen, 1. FORDERT, daß die Energiediversifizierung eines der Hauptziele der Energiepolitik ist. In diesem Sinne MUSS die Europäische Union Richtlinien ausarbeiten, unter Berücksichtigung der Energieautonomie der Mitgliedstaaten und unter Verfolgung einer ausgewogenen langfristigen Strategie; 2. WEIST MIT NACHDRUCK auf die Bedeutung der nationalen Ressourcen hin und fordert, daß in diesem Sinne die Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS über staatliche Beihilfen an den Bergbau über deren soziale und regionale Auswirkungen hinaus als ein energiepolitisches Instrument angesehen wird;

3. FORDERT die Kommission, angesichts der immer rascheren Entwicklung der Technologien, auf, die Forschungen auf den Gebieten der grünen und effizienten Kohlenutzung intensiver fortzusetzen, wobei die Forschung auf dem Gebiet der Bergtechnik nicht zu vernachlässigen ist, wegen deren Wichtigkeit für die Arbeitsbedingungen, die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Produktivität. In diesem Zusammenhang MUSS Sorge dafür getragen werden, daß das "Phasing-in" der EGKS-Forschung in die Rahmenprogramme der Europäischen Union aufgenommen wird; 4. FORDERT im Zusammenhang mit dem Umweltschutz, daß keinerlei diskriminierende Maßnahme gegen einen Energieträger ergriffen wird.

In diesem Zusammenhang muß jegliche Besteuerung und jeglicher Lösungsansatz in Form von "Internalisierung der externen Kosten", was Wettbewerbsverzerrungen ohne, für die Welt, reelle Auswirkungen für die Umwelt zur Folge hätte, vermieden werden. Vor allem MUSS die Energieeffizienz gesteigert werden; 5. FORDERT die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit (Dialog mit den Förderländern, Technologie-Transfer, die Begünstigung der Intervention europäischer Unternehmen in den produzierenden Ländern) unter Berücksichtigung der wachsenden Energieabhängigkeit der Europäischen Union fortzusetzen;

6. FORDERT, daß in Anbetracht der beträchtlichen Bedeutung der Förderung fester Brennstoffe in einigen europäischen Regionen, der "volet social" bei der Erarbeitung jeglicher Energiepolitik berücksichtigt wird; 7. ERKENNT AN, daß die Europäische Union eine wichtige Rolle auf dem Gebiet der Energiepolitik zu spielen hat, und zwar indem ein zusätzlicher Wert zu den eigenen Optionen der Mitgliedstaaten hinzugefügt wird.

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