Entschließung des Rates vom 31. März 1995 zur Zusammenarbeit bei der Jugendinformation und bei Studien im Jugendbereich Amtsblatt Nr. C 207 vom 12/08/1995 S. 0005 - 0007 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 31. März 1995 zur Zusammenarbeit bei der Jugendinformation und bei Studien im Jugendbereich (95/C 207/02) 1. Der Rat betont, wie wichtig die Jugendinformation und die Bereitstellung von Informationen über die Jugend für die Förderung der Mobilität und der Europabürgerschaft sind und daß konzertierte Aktionen in diesem Bereich eingeleitet werden müssen. Er stellt fest, daß es in den meisten Mitgliedstaaten Jugendinformationsdienste gibt, deren Arbeit auf gemeinsamen Grundsätzen beruht, wie sie insbesondere in der Empfehlung Nr.
R(90)7 des Ministerkomitees des Europarates (Jugendberatung und -information in Europa) definiert werden. Er begrüßt die seit 1988 in der Jugendinformation unternommenen Kooperationsbemühungen, die am 26. Juni 1991 zu der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für Jugendfragen über vorrangige Maßnahmen für die Jugend führten, aufgrund deren die Information von Jugendlichen und Studien im Jugendbereich in die fünf Aktionen des Programms "Jugend für Europa III" einbezogen wurden. 2. Der Rat kommt überein, die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen zu intensivieren: - Ausbildung der Mitarbeiter der Informationsdienste, der sozialpädagogischen Jugendberater und der (beruflichen und ehrenamtlichen) Erzieher, die sich mit der Jugendinformation befassen; - Vernetzung der Jugendinformationsstrukturen der Mitgliedsländer; - regelmäßige Studien über die Jugendlichen der Länder der Europäischen Union. a) Ausbildung:
Der Rat stellt fest, daß die Jugendlichen mehr über die Länder und die Institutionen der Europäischen Union wissen müssen, um uneingeschränkt ihre Europabürgerschaft und ihr Recht auf Mobilität wahrnehmen zu können, und daß die Mitarbeiter der Informationsdienste durch ihre Kontakte mit Jugendlichen sowie ihre Informations- und Beratungsarbeit eine wesentliche Rolle bei der Übermittlung der Information spielen. Er hebt dementsprechend hervor, daß die Mitarbeiter dieser Dienste dazu ermuntert werden sollten, die europäische Dimension bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Er hat den Wunsch, daß die Mitarbeiter dieser Dienste, die die Informationen an die Jugendlichen weitergeben, zu diesem Zweck eine Ausbildung erhalten, die es ihnen ermöglicht, - die Mitgliedsländer und ihre Praxis auf dem Gebiet der Jugendinformation besser kennenzulernen; - in Zusammenarbeit mit allen Diensten, die auf einzelstaatlicher Ebene mit der Durchführung der Gemeinschaftsprogramme betraut sind, sowie mit den zuständigen Dienststellen auf Gemeinschaftsebene mehr über diese Programme zu erfahren. b) Vernetzung:
Der Rat nimmt die neuesten Entwicklungen im Bereich der Multimedia-Produkte zur Kenntnis und ist der Auffassung, daß namentlich bei der Produktion, Veröffentlichung und Verbreitung von Informationsmaterial die neuen Technologien eingesetzt werden müssen. In Anbetracht der früheren Erfahrungen bei der Zusammenarbeit zwischen den Informationsstrukturen der Mitgliedstaaten hebt der Rat hervor, wie wichtig es ist, die Vernetzung dieser Strukturen auszubauen und die bestehenden Informationsnetze zu berücksichtigen. Er stellt in diesem Zusammenhang fest, daß die heutigen Technologien umfangreichere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bieten.
Er ist sich darin einig, daß den Jugendlichen der direkte oder indirekte Zugang zu dieser Art von Netzen erleichtert werden muß. Er hat den Wunsch, daß Maßnahmen durchgeführt werden, um die Zusammenarbeit mittels der Netze bei der Sammlung von Daten über Mobilität und Austausch (zum Beispiel Studien, Arbeit, Unterkunft, Freizeitaktivitäten, Verkehr) zu fördern. Dadurch soll ein schneller und gezielter Austausch von in den Sprachen der Mitgliedstaaten zugänglichen Informationen sowie eine Anreicherung und Aktualisierung der Datenbanken und ein hochwertiges Informationsangebot für die Jugendlichen gewährleistet werden. c) Regelmäßige Studien:
Der Rat ist sich dessen bewußt, wie wichtig es ist, regelmäßig über Studien, Untersuchungen und Statistiken zu verfügen, die auf wissenschaftlichen Methoden beruhen, um über die Erwartungen und Bedürfnisse der Jugendlichen sowie über die Faktoren, die ihr Leben beeinflussen, besser im Bilde zu sein. Diese Studien, Untersuchungen und Statistiken sollten sich unter Berücksichtigung der europäischen Dimension, insbesondere der Mobilität, auf eine Anzahl ausgewählter Bereiche konzentrieren. 3. Beim Ausbau dieser drei Kooperationsbereiche auf europäischer Ebene sind die in den Mitgliedstaaten bestehenden Jugendinformationsstrukturen und Strukturen für Informationen über die Jugend zu berücksichtigen.
Der Rat - IST DER AUFFASSUNG, daß diese drei Bereiche bei der - namentlich im Programm "Jugend für Europa III" vorgesehenen - Politik der Zusammenarbeit im Bereich der Jugendinformation Prioritäten bilden und dadurch insbesondere der Dialog zwischen den Jugendlichen und der Gemeinschaft gefördert werden soll; - HEBT HERVOR, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit dem Europarat in diesem Bereich ist; - ERSUCHT die Kommission, die Umsetzung der Initiativen in den drei Bereichen in ihrem Evaluierungsbericht gemäß Artikel 9 des Beschlusses über das Programm "Jugend für Europa III" zu berücksichtigen.