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Entschließung des Rates vom 4. April 1995 über die kulturelle Zusammenarbeit mit den assoziierten mittel- und osteuropäischen Ländern

CELEX
31995Y0923(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1995-04-04
In force since
1995-04-04
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 4. April 1995 über die kulturelle Zusammenarbeit mit den assoziierten mittel- und osteuropäischen Ländern Amtsblatt Nr. C 247 vom 23/09/1995 S. 0002 - 0003 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 4. April 1995 über die kulturelle Zusammenarbeit mit den assoziierten mittel- und osteuropäischen Ländern (95/C 247/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - in Erwägung nachstehender Gründe: Mit den Europa-Abkommen wird eine Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den derzeit assoziierten mittel- und osteuropäischen Ländern - Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Bulgarien und Rumänien (assoziierte MOE-Länder) - andererseits begründet.

In den Schlußfolgerungen der Europäischen Räte von Kopenhagen (Juni 1993) und Essen (Dezember 1994) wurde bekräftigt, daß die genannten Länder Mitglieder der Europäischen Union werden können. Im Hinblick auf ihre Integration in die Union und ihren künftigen Beitritt ist es von großer Bedeutung, daß sich die assoziierten MOE-Länder an den für sie interessanten Gemeinschaftsprogrammen beteiligen. Die Förderung des Kulturaustausches und die Erschließung des in Mittel- und Osteuropa gelegenen Kulturerbes sind eine bedeutende Aufgabe für ganz Europa. Die Schaffung eines zusammenhängenden, offenen und dynamischen audiovisuellen Marktes mit 600 Millionen potentiellen Konsumenten stellt für die Union, angesichts der Erwartungen ihrer Gesprächspartner bei den assoziierten MOE-Ländern, eine große Herausforderung dar.

Die strukturierten Beziehungen zu den assoziierten MOE-Ländern müssen in allen Fragen von gemeinsamem Interesse, also auch im kulturellen und audiovisuellen Bereich, zur Anwendung kommen - NIMMT KENNTNIS von der Beteiligung der assoziierten MOE-Länder an bestimmten Gemeinschaftsaktionen im Kulturbereich (Kulturveranstaltungen, Kulturerbe, Buch und Lesen) sowie von den Vorhaben im Rahmen des in diesen assoziierten Ländern bereits eingeleiteten Reformprozesses; ERINNERT daran, wie wichtig hierbei sowohl die bilaterale Zusammenarbeit auf allen Ebenen (öffentlich und privat, national, regional, lokal) als auch - ergänzend zu dieser - die gemeinschaftliche Zusammenarbeit mit diesen Ländern ist;

HEBT in diesem Zusammenhang die Bedeutung HERVOR, die dem Informationsaustausch und der Auswertung der Ergebnisse der Umfrage über die bilateralen und gemeinschaftlichen Kooperationsmaßnahmen und -programmen zukommt; BEKRÄFTIGT sein Bekenntnis zur Öffnung der gemeinschaftlichen Programme für die assoziierten MOE-Länder im Hinblick auf deren Beitritt; UNTERSTREICHT die wichtige Rolle des PHARE-Programms bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Anpassung an die Marktwirtschaft und hebt hervor, daß hierbei entsprechend den von den Partnerländern angegebenen Prioritäten die Interessen der Kulturindustrie und der audiovisuellen Industrie berücksichtigt werden müssen;

BETONT, daß die Union im Dialog mit jedem der assoziierten MOE-Länder der kulturellen Dimension der Zusammenarbeit mehr Gewicht geben muß; STELLT FEST, daß die assoziierten MOE-Länder der Aufnahme einer Zusammenarbeit mit insbesondere den folgenden drei Schwerpunkten große Bedeutung beimessen: 1. Herstellung rechtlicher, administrativer und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die der Entwicklung von Tätigkeiten und des Austauschs im kulturellen und audiovisuellen Bereich förderlich sind; 2. Schaffung leistungsfähiger Vertriebskanäle für Sektoren der Kulturindustrie wie Buch, Schallplatte und Film;

3. Erhaltung, Restaurierung und Erschließung des Kulturerbes; ERSUCHT die Kommission, ergänzend zu den spezifischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, auf der Grundlage eines ständigen Dialogs mit den assoziierten MOE-Ländern - der Umstrukturierung der Kulturindustrie und der audiovisuellen Industrie sowie der Vertriebskanäle der assoziierten MOE-Länder angemessene Beachtung zu schenken, wenn diese die betreffenden Maßnahmen als vorrangig betrachten, damit die kulturelle Dimension der mit dem PHARE-Programm geförderten Maßnahmen entsprechend mehr Gewicht erhält; - so bald wie möglich auf der Grundlage der Assoziierungsabkommen und unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen die konkreten Modalitäten für die Beteiligung der assoziierten MOE-Länder an den Aktionen im audiovisuellen und im Kulturbereich festzulegen, wobei für diese Länder der größtmögliche Nutzen anzustreben ist; - hierbei zu prüfen, welche Möglichkeiten sich im Rahmen der bestehenden Programme für Aktionen bieten, mit denen unter Berücksichtigung der drei obengenannten Schwerpunkte den von den Partnerländern angegebenen Prioritäten entsprochen werden könnte; - den Rat und die für Kulturfragen zuständigen Minister rechtzeitig über die Beratungsvorlagen und Beratungsergebnisse der Assoziationsräte hinsichtlich der finanziellen Beteiligung der assoziierten MOE-Länder und der Europäischen Union an Gemeinschaftsaktionen im Kulturbereich zu unterrichten; - gemeinsam mit der EBWE und der EIB Anstöße zum Nachdenken über Finanzierungstechniken zu geben, die im Rahmen der bestehenden Strukturen bei kulturindustriellen Finanzierungsprojekten - insbesondere zum Vertrieb von Bild- und Tonträgern, zum Buch sowie zur Erschließung des Kulturerbes - zum Einsatz kommen könnten, und hierüber dem Rat Bericht zu erstatten; - schließlich insbesondere bei den Beratungen der Assoziationsräte über die Öffnung der Gemeinschaftsprogramme den in dieser Entschließung genannten Grundsätzen und Erwägungen Rechnung zu tragen.

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