Entschließung des Rates vom 17. November 1995 zu den durch die Überlastung des Luftraums bedingten Problemen und zur Krise des Flugverkehrs in Europa Amtsblatt Nr. C 317 vom 28/11/1995 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 17. November 1995 zu den durch die Überlastung des Luftraums bedingten Problemen und zur Krise des Flugverkehrs in Europa (95/C 317/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - in Erwägung nachstehender Gründe: Für die Entwicklung der europäischen Luftfahrt ist das Flugverkehrsmanagement von herausragender Bedeutung. Der Flugverkehr spielt für die wirtschaftliche Entwicklung und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts eine wichtige Rolle, da er schnelle sowie effiziente Verbindungen zwischen den Gebieten und insbesondere den Zugang zu am Rande gelegenen und insularen Gebieten ermöglicht.
Die Überlastung des Luftraums verursacht für die Luftfahrtunternehmen erhebliche Verluste und schafft wirtschaftliche Hindernisse für den Flugverkehr innerhalb der Europäischen Union sowie gleichzeitig Beeinträchtigungen für die Nutzer im allgemeinen. Diese Überlastung tritt verstärkt in Zeiten der Hochsaison und auf bestimmten Flugrouten auf; zwei der Hauptursachen dafür sind die völlige Auslastung des Luftraums und der Rückgang der für die Flugverkehrskontrolle zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Gibt es bei der Kapazität der zivilen Flugverkehrskontrolle über einen längeren Zeitraum hin einen unerwarteten oder nicht geplanten Ausfall, so kann dies zu einer Krise führen.
Eine sinnvollere Nutzung der vorhandenen Kontrollkapazitäten könnte die Überlastung verringern und zur Kostensenkung beitragen. Der Rat hat sich in seiner Entschließung vom 18. Juli 1989 (1) sowie in seinen Schlußfolgerungen vom 29. März 1990 und vom 7. Dezember 1992 bereits mit den Kapazitätsproblemen im Luftverkehr befaßt und dazu aufgerufen, Anstrengungen zu unternehmen, um einer Lösung dieser Probleme näher zu kommen. Die Richtlinie 93/65/EWG (2) regelt die Aufstellung und Anwendung kompatibler technischer Spezifikationen für die Beschaffung von Ausrüstungen und Systemen für das Flugverkehrsmanagement.
Die Kommission hat dem Rat am 4. September 1995 eine Mitteilung zur Überlastung des Luftraums und zur Krise des Flugverkehrs vorgelegt. Internationalen Organisationen wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) kommt beim Management und der Organisation des Flugverkehrs eine wesentliche Rolle zu. Die Europäische Union muß sich bemühen, Überschneidungen mit Aufgaben und Tätigkeiten zu vermeiden, welche die vorgenannten Organisationen bereits wahrnehmen.
Diese Entschließung berührt nicht die Aufteilung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und der zuständigen internationalen Organisationen und ergeht unbeschadet der Erfordernisse der Sicherheit und öffentlichen Ordnung sowie der Verteidigung - FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN der Europäischen Union, die noch nicht Mitglied von EUROCONTROL sind, AUF, dieser Organisation so bald wie möglich beizutreten, damit laufende und künftige Maßnahmen wirkungsvoller gestaltet werden können; NIMMT mit Befriedigung ZUR KENNTNIS, daß im Rahmen von EUROCONTROL ein "Krisenstab" besteht, und kommt überein, dessen Tätigkeit zu unterstützen;
BEFÜRWORTET die Durchführung einer Untersuchung der in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehenden Modalitäten zur Festlegung eines Mindestangebots für das Flugverkehrsmanagement (3) in Krisenfällen. Zweck dieser Untersuchung ist es, erforderlichenfalls zusammen mit allen beteiligten Seiten, die Leitlinien für das effizienteste Mindestangebot in Krisenfällen zu definieren und die Koordinierung nationaler Notfallpläne zu fördern. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten, EUROCONTROL und die Kommission daher auf, die entsprechende Koordination vorzunehmen, damit die genannte Untersuchung durchgeführt wird;
NIMMT KENNTNIS von der Tätigkeit der EUROCONTROL-Verkehrsflußregelungszentrale und unterstützt diese auf die Verbesserung der Verkehrsströme in Europa gerichtete Tätigkeit und ersucht diese Organisation, die bei einer Überlastung des Luftraums und in Krisensituationen anwendbaren vorrangigen Bestimmungen zu überprüfen und die Möglichkeiten einer besseren Planung zu untersuchen, wobei die Vorschriften über die Zuweisung von Zeitnischen zu beachten sind; NIMMT ZUR KENNTNIS, daß die Kommission bis Ende 1995 ein Weißbuch über das Flugverkehrsmanagement vorlegen will. (1) ABl. Nr. C 189 vom 26.
7. 1989, S. 3. (2) ABl. Nr. L 187 vom 29. 7. 1993, S. 52. (3) Air Traffic Managment (ATM).