Entschließung des Rates vom 27. November 1995 über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie Amtsblatt Nr. C 341 vom 19/12/1995 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 27. November 1995 über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie (95/C 341/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der Kommission vom 19. September 1994 über eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union; unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 1994 zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsindustrie (1) und seine Schlußfolgerungen vom 7.
April 1995 über eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit; in Erwägung nachstehender Gründe: Der Maschinenbausektor ist aufgrund seiner hohen Produktionszahlen, des Handelsbilanzüberschusses und seiner Beschäftigungsmöglichkeiten für die Wirtschaft der Gemeinschaft, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), von großer Bedeutung. Als Hauptlieferant von Investitionsgütern ist er wesentlich mit allen bedeutsamen vor- und nachgelagerten Zweigen der Fertigungsindustrie verknüpft. Das Ziel der gemeinschaftlichen Industriepolitik besteht insbesondere darin, einen Beitrag zur langfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Gemeinschaft, zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Sicherstellung eines nachhaltigen Wachstums zu leisten.
Daher sollte ein übergreifendes Instrumentarium auch auf die Maschinenbauindustrie Anwendung finden - HAT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG ANGENOMMEN: DER RAT I NIMMT a) die Mitteilung der Kommission vom 9. November 1994 über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie; b) die Absicht der Kommission, einen Aktionsplan zur Verbreitung und Durchführung der genannten Mitteilung vorzulegen, MIT INTERESSE ZUR KENNTNIS; II ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UNBESCHADET DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS, a) eine stetige makroökonomische Politik zu verfolgen, die das beste Mittel darstellt, um für Maschinenbauunternehmen positive geschäftliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Europäische Union als attraktiven Standort für die Fertigung von Maschinen und Anlagen zu erhalten; b) die notwendigen Konvergenzanstrengungen zu unternehmen, da dies die Voraussetzung für die Einführung der einheitlichen Währung ist, die eine dauerhafte Lösung für die Turbulenzen auf den Devisenmärkten sein wird; c) immaterielle und Anlageinvestitionen durch geeignete Mittel unbeschadet bestehender Wettbewerbsregeln zu fördern; d) FuE durch geeignete Mittel unbeschadet bestehender Wettbewerbsregeln zu fördern; e) den Aufbau eines Sekundärmarktes für Risikokapital speziell für KMU weiter voranzubringen; f) die Maschinenbauausbildung zu verbessern, um so dem Bedarf dieses Industriezweigs gerecht zu werden und - soweit erforderlich - zusätzliche Ausbildungskapazität zu schaffen; g) auf gegenseitigen Nutzen gegründete Initiativen von Maschinenbauunternehmen für eine Zusammenarbeit unter Beachtung der Wettbewerbsregeln zu unterstützen; h) den Markt zu überwachen, um eine harmonisierte und kohärente Anwendung der Maschinenbaurichtlinie und anderer den Maschinenbausektor betreffende Richtlinien sicherzustellen; die verbleibenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, die nicht der Umsetzung der genannten Richtlinien dienen, zu überprüfen, gleichzeitig aber einen angemessenen Sicherheits- und Gesundheitsschutz und den freien Warenverkehr sicherzustellen; i) bei allen einzelstaatlichen politischen Maßnahmen im Bereich des Maschinenbausektors und verwandten Industriezweigen den KMU besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die Inanspruchnahme dieser Maßnahmen durch KMU zu erleichtern; j) ihre Anstrengungen zu verstärken, die auf die strikte Einhaltung der Regeln in bezug auf staatliche Beihilfen gerichtet sind;
III ERSUCHT DIE KOMMISSION, a) den FuE-Bedarf der Maschinenbauindustrie bei der Durchführung des Vierten Rahmenprogramms und bei der Ausarbeitung künftiger Rahmenprogramme, insbesondere in bezug auf die spezifischen Programme für Informations- und Kommunikationstechnologien und für industrielle und Werkstofftechnologien, zu berücksichtigen; das CRAFT-Programm und ähnliche Technologiefördermaßnahmen für KMU auszudehnen; b) die Anpassung an den Wandel der Industrie, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, die innerbetriebliche und landesweite Ausbildung, den Austausch jugendlicher Auszubildender und die Zusammenarbeit zwischen den Maschinenbau-Ausbildungssystemen der Mitgliedstaaten durch das LEONARDO-Programm zu fördern; c) der Maschinenbauindustrie die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Hand zu geben, die für das Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich sind, und hierzu unter anderem das Strategieprogramm zur optimalen Nutzung des Binnenmarktes zu beschleunigen; d) die Mechanismen zur Kontrolle staatlicher Beihilfen transparenter und homogener zu gestalten; e) einen Beitrag dazu zu leisten, daß Hemmnisse für eine Zusammenarbeit von Indsutrieunternehmen im Maschinenbausektor beseitigt werden, und Initiativen der Industrie auf Wachstumsmärkten zu fördern; f) ihre Anstrengungen zu verstärken, um für europäische exportorientierte Maschinenbauunternehmen einen chancengleichen Zugang zu ausländischen Märkten sicherzustellen; g) das integrierte Programm für KMU und das Handwerk unter Berücksichtigung des Bedarfs des Maschinenbausektors durchzuführen;
IV STELLT FEST, DASS ES IN ERSTER LINIE SACHE DER WIRTSCHAFT IST, IHRE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT ZU VERBESSERN, UND ERSUCHT a) die Maschinenbauindustrie und insbesondere die KMU, die industrielle Zusammenarbeit sowohl zwischen Gemeinschaftsunternehmen als auch zwischen diesen und Unternehmen in Drittländern zu vertiefen, und zwar sowohl innerhalb des Maschinenbausektors als auch in vor- und nachgelagerten Industriezweigen, unter besonderer Beachtung des Bauteilesektors; b) die Industrie, ihre FuE-Ausgaben im Rahmen ihrer Finanzkraft so weit wie möglich zu erhöhen; c) den Dienstleistungssektor, sein Angebot für die Industrie zu verbessern;
Verbesserungen in den Bereichen Finanzierung (Banken), Versicherung (Versicherungsunternehmen), Automatisierung (Anbieter im DV- und Telekommunikationssektor), Forschung (Hochschulen, Labors), Untersuchungen (Projektmanager, Unternehmensberater), Design (Industriedesigner), Qualitätssicherung (Zertifizierungsstellen), Berufsausbildung (Ausbildungseinrichtungen) und Auslandsmarketing (Vertreter, Fachhandel usw.) würden den Maschinenbauunternehmen besonders zugute kommen; d) die Sozialpartner, über Fragen der Beschäftigung, besonders in KMU, und der Wettbewerbsfähigkeit, wie Produktivität, Ausbildung und Arbeitszeitformen, einen Dialog aufzunehmen; e) die europäischen Normungsgremien, die Ausarbeitung harmonisierter Normen, insbesondere von Normen zur Maschinenrichtlinie, zu beschleunigen; f) die Maschinenbauunternehmen, ihre Präsenz auf Märkten mit großem langfristigem Wachstumspotential zu verstärken; g) die Maschinenbauunternehmen, verstärkte Qualitätsanstrengungen, schlanke Fertigung und umweltfreundliche Technologien als Geschäftspotential zu sehen;
V BEKUNDET SEINE ABSICHT, die Verbreitung und Durchführung der in dieser Entschließung genannten Maßnahmen auf der Grundlage eines Berichts der Kommission in der zweiten Hälfte des Jahres 1996 einer Überprüfung zu unterziehen. (1) ABl. Nr. C 343 vom 6. 12. 1994, S. 1.