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Schlußfolgerungen des Rates vom 30. November 1995 zu dem Bericht über den Gesundheitszustand in der Europäischen Gemeinschaft

CELEX
31995Y1230(01)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
1995-11-30
Status
In force

Text

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Schlußfolgerungen des Rates vom 30. November 1995 zu dem Bericht über den Gesundheitszustand in der Europäischen Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 350 vom 30/12/1995 S. 0001 - 0001 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 30. November 1995 zu dem Bericht über den Gesundheitszustand in der Europäischen Gemeinschaft (95/C 350/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - BEGRÜSST den Bericht der Kommission vom 19. Juli 1995 über den Gesundheitszustand in der Europäischen Gemeinschaft; NIMMT ZUR KENNTNIS, daß der Bericht keine Angaben zu den neuen Mitgliedstaaten enthält, da er vor ihrem Beitritt erstellt worden ist;

NIMMT mit Befriedigung ZUR KENNTNIS, daß die Kommission beabsichtigt, regelmäßig Berichte über den Gesundheitszustand vorzulegen; BETONT, wie wichtig es ist, zu diesem Zweck mit den für Fragen der öffentlichen Gesundheit zuständigen internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten; VERTRITT DIE AUFFASSUNG, daß die Ausarbeitung von Berichten mit vollständigen und genauen Informationen über den Gesundheitszustand, die Determinanten der Gesundheit und die Tätigkeiten im Gesundheitswesen in der gesamten Gemeinschaft ein Mittel darstellt, um die Kenntnisse und das Verständnis bezüglich der wichtigsten Gesundheitsprobleme in der Gemeinschaft sowie der Maßnahmen und Programme auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zu vertiefen;

VERTRITT DIE AUFFASSUNG, daß diese Berichte nützliche Angaben für die Planung der auf der Ebene der Gemeinschaft durchzuführenden Maßnahmen und für die maßnahmenbegleitende Evaluierung liefern sollten; KOMMT ÜBEREIN, im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission für ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft für Gesundheitsberichterstattung später unter anderem folgendes zu prüfen: - Zielsetzung und Form der künftigen Berichte; - heranzuziehende Datenquellen; - Häufigkeit ihres Erscheinens; - Möglichkeit ihrer Nutzung als Grundlage für die Feststellung von Prioritäten der

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