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Entschliessung des Rates vom 16. Dezember 1996 über Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Anbaus und der illegalen Herstellung von Drogen sowie zur Vernichtung illegaler Kulturen und Herstellungslaboratorien in der Europäischen Union

CELEX
31996G1223
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1996-12-16
In force since
1996-12-16
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschliessung des Rates vom 16. Dezember 1996 über Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Anbaus und der illegalen Herstellung von Drogen sowie zur Vernichtung illegaler Kulturen und Herstellungslaboratorien in der Europäischen Union Amtsblatt Nr. C 389 vom 23/12/1996 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 16. Dezember 1996 über Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Anbaus und der illegalen Herstellung von Drogen sowie zur Vernichtung illegaler Kulturen und Herstellungslaboratorien in der Europäischen Union (96/C 389/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.1, in der Erwägung, daß in dem umfassenden Aktionsplan zur Drogenbekämpfung, der vom Europäischen Rat von Madrid am 15. und 16.

Dezember 1995 angenommen wurde, die Notwendigkeit hervorgehoben wird, in der Europäischen Union den illegalen Anbau und die illegale Herstellung von Drogen zu bekämpfen und illegale Kulturen und Herstellungslaboratorien zu vernichten; in Kenntnis des Problems des illegalen Anbaus und der illegalen Herstellung von Drogen innerhalb der Europäischen Union; in dem Bewußtsein, daß die Personen, welche Drogen illegal anbauen und herstellen, häufig im Hinblick auf Anbau, Herstellung und Verkauf in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind; in Anbetracht der praktischen Schwierigkeiten bei der Bekämpfung dieses Problems und der Notwendigkeit eines konzertierten Vorgehens; in dem Wunsch, einen hohen Grad an Zusammenarbeit und Austausch von Fachwissen und Erkenntnissen zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern; in dem Wunsch, die Verwendung von Cannabis-Samen für den illegalen Anbau zu unterbinden; in Kenntnis der Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten bereits zur Bekämpfung dieses Problems ergriffen haben - NIMMT FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN:

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten, 1. der Prävention des illegalen Anbaus und der illegalen Herstellung von Drogen sowie der Aufspürung illegaler Drogenkulturen und Herstellungslaboratorien besondere Aufmerksamkeit zu widmen; 2. je nach Lage in ihren Ländern zu erwägen, den Verkauf von Cannabis-Samen dann unter Strafe zu stellen, wenn jemand diesen wissentlich an eine Person verkauft, die den illegalen Anbau von Cannabis beabsichtigt; 3. sicherzustellen, daß der Anbau von Cannabis unter Glas, unter Polyäthylen und in Räumen verboten wird; hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen dieser Anbau beispielsweise wissenschaftlichen Forschungszwecken dient und eine Sondergenehmigung erteilt worden ist, nachdem der Interessent gegenüber der für die Genehmigung zuständigen Stelle nachgewiesen hat, daß der beabsichtigte Anbau zu diesen Ausnahmefällen gehört;

4. im Benehmen mit der Europol-Drogenstelle (EDS) die Effizienz ihrer Einsatzkräfte beim Vorgehen gegen den illegalen Anbau und die illegale Herstellung von Drogen durch folgende Maßnahmen zu steigern: a) verstärkter Austausch von operativen und strategischen Erkenntnissen; b) Zusammenarbeit mit den kriminaltechnischen Instituten; c) Veranstaltung von spezialisierten Fortbildungslehrgängen und Seminaren; d) Austausch von Fähigkeiten und Fachkenntnissen; e) Beurteilung von Ausrüstungen zur Aufspürung illegaler Laboratorien; f) Erstellung - auf Veranlassung des Vorsitzes in Zusammenarbeit mit der EDS und mit der Unterstützung von Mitgliedstaaten, die sich hierzu bereit erklären - eines Handbuchs über die Aufspürung illegaler Drogenkulturen und Herstellungslaboratorien mit grundlegenden Hinweisen zu Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit.

Für die regelmäßige Aktualisierung dieses Handbuchs ist die EDS zuständig.

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