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Entschließung des beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaften für Kohle und Stahl über die Ausfuhrbeschränkungen für Schrott der mittel- und osteuropäischen Länder (MOE), der Baltischen Staaten und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) in die Europäische Union

CELEX
31996Y0209(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1995-12-19
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaften für Kohle und Stahl über die Ausfuhrbeschränkungen für Schrott der mittel- und osteuropäischen Länder (MOE), der Baltischen Staaten und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) in die Europäische Union Amtsblatt Nr. C 036 vom 09/02/1996 S. 0004 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR KOHLE UND STAHL über die Ausfuhrbeschränkungen für Schrott der mittel- und osteuropäischen Länder (MOE), der Baltischen Staaten und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) in die Europäische Union (96/C 36/05) (Text von Bedeutung für den EWR) (In der 326.

Vollsitzung vom 19. Dezember 1995 bei 5 Enthaltungen angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS - erinnert daran, daß er die Kommission bereits auf die Risiken aufmerksam gemacht hat, die mit dem Recht bestimmter östlicher Länder, ihre Schrottausfuhren in die EU zu beschränken, verbunden sind. Dieses Recht ist in den mit diesen Ländern abgeschlossenen Assoziierungsabkommen verbrieft; - stellt mit Bedauern fest, daß diese Risiken bereits Gestalt angenommen haben, da eine wachsende Anzahl dieser Länder beschlossen hat, Schrottausfuhren in die EU entweder zu verbieten, einen gewissen Hoechstbetrag nicht überschreiten zu lassen oder mit sehr hohen Exportzöllen zu belegen; - stellt fest, daß diese Maßnahmen es den Stahlproduzenten dieser Länder ermöglichen, diesen Rohstoff zu sehr niedrigen Preisen (oftmals zur Hälfte des Weltmarktniveaus) zu beziehen, was im Vergleich zu den Stahlunternehmen der EU - insbesondere wenn es sich um Elektro-Stahlwerke handelt - zu einer künstlich herbeigeführten Reduzierung der Produktionskosten führt; - ist sich bewußt geworden, daß diese Situation nicht nur die Schrottbezugsquellen der EU-Produzenten verringert, sondern auf dem Gemeinschafts- und dem Weltmarkt für Fertigprodukte, insbesondere für Langerzeugnisse, auch zu anormalen Wettbewerbsbedingungen führt; - fordert die Kommission auf, weiterhin dafür Sorge zu tragen, daß die östlichen Länder die Abkommensbestimmungen in Übereinstimmung mit dem Grundsatz einer allmählichen Öffnung der beiderseitigen Märkte unter Beachtung der normalen Wettbewerbsregeln anwenden; - ersucht die Kommission, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gemeinschaftsorganen, ihre Bemühungen zu verstärken, um die nachstehend aufgeführten Maßnahmen in die Wege zu leiten: - mit Ländern, die Schrottausfuhren verbieten, Verhandlungen über die sofortige Festsetzung eines Mengenhöchstbetrages aufzunehmen; - Ausarbeitung eines genauen Zeitplanes für den Abbau der Mengenhöchstbeträge; - schrittweise Aufhebung der Ausfuhrzölle; - sollte es sich herausstellen, nachdem die Kommission sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft hat, daß sich die o. g.

Ziele als unerreichbar erweisen, die Einführung von Ausgleichszöllen auf Einfuhren von Erzeugnissen solcher Stahlunternehmen dieser Länder, die von künstlichen Bezugsbedingungen für Schrott

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