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Modus vivendi vom 20. Dezember 1994 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission betreffend die Maßnahmen zur Durchführung der nach dem Verfahren des Artikels 189b EG-Vertrag erlassenen Rechtsakte

CELEX
31996Y0404(01)
Document type
INFO
Sector
Legislation
Date of document
1994-12-20
In force since
1994-12-20
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Modus vivendi vom 20. Dezember 1994 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission betreffend die Maßnahmen zur Durchführung der nach dem Verfahren des Artikels 189b EG-Vertrag erlassenen Rechtsakte Amtsblatt Nr. C 102 vom 04/04/1996 S. 0001 - 0002 MODUS VIVENDI vom 20. Dezember 1994 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission betreffend die Maßnahmen zur Durchführung der nach dem Verfahren des Artikels 189b EG-Vertrag erlassenen Rechtsakte (96/C 102/01) (Dieser Text annulliert und ersetzt den im ABl. Nr. C 293 vom 8. November 1995 veröffentlichten Text.) 1.

Mit den vorliegenden Anhaltspunkten sollen die Schwierigkeiten überwunden werden, die aus Gründen, die die Frage des Ausschußverfahrens betreffen, bei der Annahme der nach dem Verfahren des Artikels 189b EG-Vertrag erlassenen Rechtsakte aufgetreten sind. 2. Sie präjudizieren in keiner Weise die von den drei Organen zum Ausdruck gebrachten grundsätzlichen Standpunkte. 3. Die drei Organe stellen fest, daß das Problem, das sich hinsichtlich der Maßnahmen zur Durchführung der nach dem Verfahren des Artikels 189b EG-Vertrag erlassenen Rechtsakte stellt, wenn die Annahme dieser Maßnahmen der Kommission übertragen wird, auf Antrag des Europäischen Parlaments, der Kommission und mehrerer Mitgliedstaaten bei der für 1996 vorgesehenen Revision der Verträge geprüft wird.

Die Reflexionsgruppe wird gebeten, sich mit diesem Problem zu befassen. 4. Der zuständige Ausschuß des Europäischen Parlaments erhält zur gleichen Zeit und unter den gleichen Bedingungen wie der im grundlegenden Rechtsakt vorgesehene Ausschuß jeden von der Kommission vorgelegten Entwurf für einen Durchführungsrechtsakt von allgemeiner Geltung sowie den diesbezüglichen Zeitplan. Die Kommission unterrichtet den zuständigen Ausschuß des Europäischen Parlaments von der Dringlichkeit der Annahme einer bestimmten Maßnahme und weist auch auf etwaige andere Schwierigkeiten hin. Der zuständige Ausschuß des Europäischen Parlaments verpflichtet sich, erforderlichenfalls ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten.

Die Kommission unterrichtet den zuständigen Ausschuß des Europäischen Parlaments jedesmal, wenn von der Kommission erlassene oder in Aussicht genommene Maßnahmen nicht mit der von dem im grundlegenden Rechtsakt vorgesehenen Ausschuß abgegebenen Stellungnahme übereinstimmen oder die Kommission - falls eine solche Stellungnahme nicht vorliegt - dem Rat einen Vorschlag für eine zu treffende Maßnahme unterbreiten muß. 5. Der Rat verabschiedet einen Durchführungsrechtsakt von allgemeiner Geltung, der gemäß einem Durchführungsverfahren an ihn zurückverwiesen worden ist, erst, nachdem er - das Europäische Parlament unterrichtet und ihm eine angemessene Frist zur Abgabe seiner Stellungnahme eingeräumt hat, - im Falle einer ablehnenden Stellungnahme unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Standpunkt des Europäischen Parlaments Kenntnis genommen hat, um in angemessenem Rahmen eine Lösung herbeizuführen.

In jedem Falle wird der Rechtsakt innerhalb der in den spezifischen Bestimmungen des grundlegenden Rechtsakts vorgesehenen Frist angenommen. 6. Im Rahmen dieses Modus vivendi trägt die Kommission etwaigen Bemerkungen des Europäischen Parlaments möglichst weitgehend Rechnung und unterrichtet letzteres in allen Abschnitten des Verfahrens über ihr weiteres Vorgehen im Anschluß an diese Bemerkungen, damit das Parlament in voller Sachkenntnis seine eigenen Befugnisse wahrnehmen kann. 7. Dieser Modus vivendi gilt ab seiner Billigung durch die drei Organe. Geschehen zu Brüssel am zwanzigsten Dezember neunzehnhundertvierundneunzig.

Für den Rat der Europäischen Union Klaus KINKEL Für das Europäische Parlament Nicole FONTAINE Für die Europäische Kommission Jacques

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