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Entschließung des Rates vom 25. März 1996 über die Perspektiven für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und technologische Entwicklung

CELEX
31996Y0416(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1996-03-25
In force since
1996-03-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 25. März 1996 über die Perspektiven für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und technologische Entwicklung Amtsblatt Nr. C 110 vom 16/04/1996 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 25. März 1996 über die Perspektiven für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (96/C 110/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - nach Prüfung der Mitteilung der Kommission vom 20. Oktober 1995 über die Perspektiven für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (FTE) und im Lichte der Stellungnahme des Ausschusses für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) - (1) BEFÜRWORTET die nachstehend aufgeführten fünf globalen Ziele der künftigen Gemeinschaftspolitik im Hinblick auf die weitere Stärkung und den weiteren Ausbau der FTE-Zusammenarbeit mit Drittländern: - Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung von Technologien für künftige Märkte, - Entwicklung wissenschaftlich-technischer Partnerschaften, insbesondere mit Drittländern, die für die Gemeinschaft von strategischer Bedeutung sind, - Verantwortungsteilung und FTE-Arbeiten im Bereich wirtschaftliche und soziale Herausforderungen, - Förderung von FTE-Arbeiten, die für die Erfordernisse und Prioritäten bei der Förderung eines nachhaltigen Wachstums in den Entwicklungsländern von Belang sind, - wissenschaftlich-technischer Informationsaustausch und Beitrag zu Wissenschaftsbereichen und Technologien, die in großem Umfang nutzbar sind und eine Vorreiterrolle spielen;

(2) HEBT HERVOR, daß die FTE-Zusammenarbeit mit Drittländern weiterhin auf folgenden Grundsätzen beruhen sollte: Subsidiarität, beiderseitiger Nutzen, Übereinstimmung mit anderen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere mit den externen Politiken der Union, Effizienz und Qualität; (3) BETONT, daß aus wirtschaftlichen, politischen und geographischen Gründen für die verschiedenen Drittlandpartner unterschiedliche Konzepte erforderlich sind; BEGRÜSST daher die Absicht der Kommission, zusätzliche Unterlagen zur internationalen Zusammenarbeit mit bestimmten Gruppen von Drittländern vorzulegen;

(4) IST DER AUFFASSUNG, daß in einem weltumspannenden Markt eine weltweite Zusammenarbeit im Bereich der Forschung durch alle geeigneten Mittel, einschließlich - wo angebracht - externer Teilnahme am Rahmenprogramm und bilateraler Vereinbarungen, gefördert werden sollte; IST DER AUFFASSUNG, daß die Zusammenarbeit insbesondere mit industrialisierten Drittländern und mit Schwellenländern auf der Grundlage eines gegenseitigen Zugangs zu den FTE-Programmen erfolgen sollte; (5) BETONT die Bedeutung, die dem Ausbau der FTE-Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie mit den baltischen Staaten als Teil des strukturierten Dialogs mit diesen Ländern und Staaten wie auch dem Ausbau der FTE-Zusammenarbeit mit den Ländern im Mittelmeerraum und den Neuen Unabhängigen Staaten zukommt;

IST in diesem Zusammenhang DER AUFFASSUNG, daß auch andere Gemeinschaftsinstrumente (z. B. PHARE, TACIS, MEDA) innerhalb der für sie festgelegten Grenzen auf Antrag der Empfängerländer im Rahmen der bestehenden Dialogstrukturen genutzt werden könnten, um den Aufbau von FTE-Infrastrukturen und -kapazitäten zu unterstützen und die Beteiligung von Partnern aus diesen Ländern an Projekten zu fördern, die unter die Forschungsrahmenprogramme der Gemeinschaft fallen; (6) UNTERSTREICHT, daß die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern den besonderen Bedürfnissen dieser Länder, einschließlich der am wenigsten entwickelten Ländern, Rechnung tragen und im besonderen darauf ausgerichtet sein sollte, deren Forschungskapazität zu erhöhen und eine umfassendere regionale Integration dieser Kapazitäten mit Blick auf ihre nachhaltige Entwicklung zu fördern (1);

(7) UNTERSTÜTZT eine verstärkte Beteiligung der Industrie an der internationalen FTE-Zusammenarbeit, die sich auf die bei der Beteiligung der Industrie an den FTE-Programmen der Europäischen Union bereits gesammelten Erfahrungen stützt und ein Mittel zur Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im weltweiten Rahmen darstellt; (8) BETONT die Bedeutung einer besseren Koordinierung und eines besseren Zusammenwirkens mit EUREKA- und COST-Tätigkeiten mit dem Ziel einer effizienten Förderung der internationalen FTE-Zusammenarbeit in Europa; (9) STIMMT DARIN ÜBEREIN, daß die in dieser Entschließung festgelegten Prinzipien als Grundlage für die weiteren Überlegungen über das Vorgehen im Bereich der internationalen FTE-Zusammenarbeit dienen könnten.

(1) Siehe auch die Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten vom 1. Juni 1995 zur Entwicklungsforschung.

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