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Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum ständigen Ausschuß für die Betriebssicherheit und den Gesundheitsschutz im Steinkohlenbergbau und in den anderen mineralgewinnenden Industriezweigen

CELEX
31996Y0509(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1996-03-14
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum ständigen Ausschuß für die Betriebssicherheit und den Gesundheitsschutz im Steinkohlenbergbau und in den anderen mineralgewinnenden Industriezweigen Amtsblatt Nr. C 138 vom 09/05/1996 S. 0010 - 0011 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL zum ständigen Ausschuß für die Betriebssicherheit und den Gesundheitsschutz im Steinkohlenbergbau und in den anderen mineralgewinnenden Industriezweigen (96/C 138/06) (In der 328. Vollsitzung vom 14. März 1996 einstimmig angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - nach Kenntnisnahme des Gemeinschaftsprogramms für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (1996-2000), das in Dokument KOM(95) 282 endg. vorgestellt wurde, in der Erwägung, - daß eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses besteht, die sich mit dem Gedanken an eine Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz befaßt, - daß Beobachter des Ständigen Ausschusses bei besagtem Beratenden Ausschuß anwesend sind, WEIST DARAUF HIN, daß die mineralgewinnende Industrie in der Gemeinschaft, und insbesondere der Steinkohlenbergbau trotz aller Schwierigkeiten in den letzten Jahren für die EU und ihre Energiepolitik weiterhin ein wichtiger Sektor bleibt.

Außerdem ist der Steinkohlenbergbau ein ganz besonderer Bereich mit seinen spezifischen Problemen (über 80 % Untertagebau, Grubengas (Methan) usw.), die ein hohes Unfallrisiko bergen; BEKRÄFTIGT, daß die vom Ständigen Ausschuß geleistete Arbeit unter allen Gesichtspunkten äußerst positiv gewesen ist. Die gründliche Analyse und die Bewertung der Unfälle haben nicht nur dazu beigetragen, die Zahl der Betriebsunfälle in signifikantem Umfang zu verringern, sondern auch die Unfallquote des Sektors zu senken und die Arbeitsbedingungen der Bergleute wesentlich zu verbessern, wodurch indirekt ganz zweifellos die Förderleistung unserer Bergbaubetriebe gesteigert werden konnte;

STELLT FEST, daß die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ausschüssen (Ständiger Ausschuß und Beratender Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) wünschenswert und im Hinblick auf einen Erfahrungsaustausch außerordentlich positiv ist. Dennoch haben die soeben erwähnten Besonderheiten sowie die Effizienz dieses Organs bisher eine Fusion verhindert, weil nämlich der Steinkohlenbergbau als strategischer Sektor im EU-Bereich weiterhin beträchtliches Gewicht hat; BEMERKT, daß der Ständige Ausschuß zwar nicht unter den EGKS-Vertrag fällt, aber dennoch unter dem Aspekt dieses Vertrags ganz offensichtlich in enger Beziehung zum Steinkohlenbergbau steht.

Schließlich haben die Untersuchungen über die Unfälle, die das Ständige Organ durchgeführt hat, der Kommission wichtige Elemente zur Ausarbeitung von Richtlinien geliefert, die in der Vergangenheit und in der Zukunft zahlreiche Unfälle im Steinkohlensektor der Gemeinschaft verhindert haben bzw. verhindern werden; SIEHT ZWAR EIN, daß die Europäische Kommission mit Haushaltsproblemen zu kämpfen hat, doch darf die Auflösung zwecks Eingliederung oder Fusion des Ständigen Organs mit dem Beratenden Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht durch Sparmaßnahmen diktiert sein, weil es hier grundsätzlich um die Verringerung von Unfällen geht, die leider häufig tödlich verlaufen.

Aufgrund sämtlicher obenstehender Erwägungen möchte deshalb der Beratende Ausschuß der EGKS: a) der Kommission VORSCHLAGEN, in Anlehnung an die Zukunft des EGKS-Vertrags und den damit zusammenhängenden Organen grundsätzlich eine Frist bis zum Jahr 2002 zu gewähren, denn es wäre angebracht, daß der Ständige Ausschuß aufgrund seiner indirekten Beziehung zur EGKS ebenfalls, in autonomer Form, mindestens bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrags aufrechterhalten wird und daß dann der geeignete Augenblick gekommen wäre, das Problem einer möglichen Fusion anzusprechen; b) ERSUCHT daher die Europäische Kommission, zumindest die gegenwärtigen Zuständigkeiten des Ständigen Ausschusses aufrechtzuerhalten, damit die Auflösung zu verhindern und auf diese Weise die Fusion und Eingliederung des Ständigen Ausschusses in den Beratenden Ausschuß für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu vermeiden, weil es, wie oben erläutert, sowohl um Sicherheit als auch um das Überleben zahlreicher europäischer Bergleute geht.

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