Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu Stahleinfuhren in die Europäische Union Amtsblatt Nr. C 138 vom 09/05/1996 S. 0011 - 0012 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL zu Stahleinfuhren in die Europäische Union (96/C 138/07) (In der 328. Vollsitzung vom 14. März 1996 mit einer Enthaltung angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - - bezugnehmend auf seine früheren Entschließungen, die sich ganz oder teilweise mit Fragen der Einfuhren in die EU befaßten, im einzelnen die Entschließungen vom 8.
Februar und 7. Juni 1991, vom 2. Juni und 20. November 1992, vom 2. und 19. April 1993 und vom 16. Dezember 1994; - in der Feststellung, daß - bestimmte Drittländer ihre Handelstätigkeit immer häufiger über unlautere Praktiken mit Preisunterbietungen abwickeln, die im Extremfall 50 % gegenüber den Preisen der Gemeinschaftsproduzenten für vergleichbare Erzeugnisse ausmachen; - derartige Handelsmaßnahmen im allgemeinen von Erzeugern durchgeführt werden, die offen oder versteckt subventioniert werden, deren Ausfuhren also nicht dem Rentabilitätsgesetz unterliegen; - die Gemeinschaftsunternehmen, auch die wettbewerbsfähigsten, selbstverständlich nicht in der Lage sind, derartigen Einfuhren über die normalen Mittel der Handelspolitik zu begegnen; - diese unlauteren Praktiken dazu beigetragen haben, daß die Stahleinfuhren in die EU, die 1994 bereits beträchtlich zugenommen hatten, weiter angestiegen sind; nach letzten Schätzungen lagen die Einfuhren 1995 über 14 Millionen Tonnen (Rohstahl: ungefähr 16 Millionen Tonnen) bei weitem der absolute Rekord in der Geschichte der Gemeinschaft; - bei praktisch allen Walzerzeugnissen der von Drittländern gehaltene Anteil am Markt der EU im vergangenen Jahr beträchtlich größer geworden ist; zwischen 1991 und 1995 stieg dieser Anteil für warmgewalztes Bandeisen von 6 auf 15 %, für Grob- und Mittelblech von 9 auf 24 % an; - die Zunahme der Einfuhren (8 bis 9 Millionen Tonnen) aus Drittländern allein in den letzten beiden Jahren etwa 33 Millionen Arbeitsstunden ausmachte, so daß eine besondere Beschäftigung mit den sozialen Folgen für die Arbeitnehmer gerechtfertigt und nötig ist; - bei einigen eingeführten Erzeugnissen darüber hinaus keine ausreichenden Garantien bezüglich ihrer Qualität und des Fehlens von Radioaktivität gegeben sind; - die Eisen- und Stahlindustrie der EU ihre technische und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nach schmerzhaften Umstrukturierungen erheblich verbessert hat; wenn der Wettbewerb im Handel allein auf der Effizienz beruhte, könnte die Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft ihren Konkurrenten, die unter anormalen Bedingungen arbeiten, besser standhalten, und die eingeführten Mengen wären beträchtlich niedriger; - ersucht die Europäische Kommission, - im Rahmen ihrer ständigen Beobachtung des Marktes und der Ausarbeitung der Vorausschätzungsprogramme besonders auf die mengen- und preismäßige Entwicklung der Einfuhren und auf ihre Auswirkung auf die Lage der stahlproduzierenden und -verarbeitenden Unternehmen in der EU zu achten; - die gegen die Einfuhren eingereichten Klagen mit der gebotenen Schnelligkeit und Wirksamkeit zu prüfen und zu bearbeiten, wie in früheren Entschließungen bereits gefordert, wobei aus der Umsetzung der Anti-Dumping-Politik - wie dies in den meisten außereuropäischen Ländern geschieht - alle politischen Überlegungen auszuklammern sind, so daß die unter unlauteren Wettbewerbsbedingungen vorgenommenen Einfuhren in die EU schnell mit Strafen belegt werden; - eine besondere Überwachung der Einfuhren aus denjenigen Drittländern vorzunehmen, über die Einfuhren mit unterschiedlichen Zielangaben durchgeführt werden oder werden könnten; hier sind die Beibehaltung und die geographische Ausdehnung des Systems der Doppellizenz - das verbesserungsbedürftig ist - ein geeignetes und notwendiges Mittel; das System müßte insbesondere auf Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe ausgeweitet werden; - dafür Sorge zu tragen, daß bei den eingeführten Erzeugnissen eine für die endgültige Verwendung ausreichende Qualität gewährleistet ist, und an den Grenzen für alle Erzeugnisse (Grundstoffe, Zwischenerzeugnisse und Fertigerzeugnisse) angemessene Kontrollen sicherzustellen, damit nicht die Gefahr der Einfuhr radioaktiv verseuchter Stoffe besteht; - erneut bei den Mitgliedstaaten darauf zu drängen, daß alle ihren Verpflichtungen nachkommen sowohl bezüglich der schnellen Übermittlung ihrer ausführlichen Außenhandelsangaben für Stahl an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften als auch bezüglich der Ausstellung der durch Verordnung (EG) Nr.
2914/95 vorgeschriebenen Einfuhrdokumente und, falls diese Schritte in den nächsten Wochen keine Folgen zeitigen sollten, andere Informationsquellen heranzuziehen, um die Entwicklung der Einfuhren in diejenigen Mitgliedstaaten zu verfolgen, deren statistische Angaben ungenügend sind oder verspätet vorgelegt werden; ungenügende und verspätete Statistiken bedeuten für die Industrie der EU, daß sie nicht in der Lage ist, die Mittel der Handelspolitik nach den Anti-Dumping-Abkommen des GATT oder nach demselben Zeitplan wie die amerikanische Industrie einzusetzen; der Beratende Ausschuß hält es für schwerwiegend und unannehmbar, daß die Außenhandelsstatistiken mit einer Verspätung veröffentlicht werden, die bis zu einem Jahr betragen kann, oder in manchen Fällen völlig unbekannt sind; unter diesen Umständen bleibt die Aufrechterhaltung eines Systems der A-priori-Überwachung gegenüber allen Drittländern notwendig; - bei Verhandlungen mit Drittländern - in gleicher Weise, wie es im internationalen Textilabkommen vorgesehen ist, wo die Quoten jährlich im Mittel um 3 bis 4 % angehoben werden - die voraussichtliche Entwicklung des Stahlverbrauchs in der EU zu berücksichtigen um so mehr, als bestimmte frühere Zugeständnisse (z.
B. eine Anhebung der Quoten für Rußland, die Ukraine und Kasachstan um 50 % in zwei Jahren) die Gefahr bergen, daß andere Drittländer sich ermutigt sehen, ihre Ausfuhren in die EU maßlos anzuheben; - eine Liste der Drittländer aufzustellen, in denen die Stahlproduzenten nach Kenntnis der Kommission staatliche Beihilfen empfangen.