Entschliessung des Rates vom 25. Juli 1996 über den Zugang aller Bürger zur Kultur Amtsblatt Nr. C 242 vom 21/08/1996 S. 0001 - 0001 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 25. Juli 1996 über den Zugang aller Bürger zur Kultur (96/C 242/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - in der Erwägung, daß der Zugang des Bürgers - als Akteur oder als Nutzer - zur Kultur eine wesentliche Voraussetzung für die volle Einbeziehung in die Gesellschaft darstellt; in dem Bewußtsein, daß die Förderung eines umfassenderen Zugangs zur Kultur innerhalb der Mitgliedstaaten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt; eingedenk dessen, daß alle Kulturen in ihrer Vielfalt berücksichtigt und geachtet werden müssen; in dem Bewußtsein, daß geographische, physische, erziehungsbedingte, soziale oder wirtschaftliche Hindernisse den Zugang einer großen Zahl von Bürgern zur Kultur erschweren und Ausschlußphänomene - insbesondere in den benachteiligten Bevölkerungsgruppen - verstärken können; in Anbetracht dessen, daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Kultur genauer erfaßt und entsprechende Hindernisse im Hinblick auf eine stärkere Beteiligung aller Bürger am kulturellen Leben ermittelt werden müssen; in Anerkennung der Vorteile, die ein Austausch von Informationen und Erfahrungen im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme bietet; unter Hinweis auf das Erfordernis, allen Bürgern den Zugang zur Kultur zu erleichtern - KOMMT ÜBEREIN, die Zusammenarbeit mit dem Europarat und der UNESCO insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen im Bereich des Zugangs zur Kultur zu fördern;
ERSUCHT die Kommission, - auf europäischer Ebene eine Untersuchung mit dem Ziel durchzuführen, die tatsächlichen Gegebenheiten in Verbindung mit dem Zugang zur Kultur sowie die Bedürfnisse der Bürger, insbesondere der jungen Bürger und derjenigen, die mit verschiedenen Formen des Ausschlusses von der Kultur konfrontiert sind, genauer zu erfassen. Bei dieser Untersuchung werden die vorhandenen Erfahrungen und Statistiken zugrunde gelegt. Die Untersuchung kann dazu beitragen, daß die Maßnahmen betreffend den Zugang der Bürger zur Kultur im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme zielgruppengerechter gestaltet werden; - dem Rat bis Ende 1997 die Ergebnisse dieser Untersuchung in Form eines Berichts über den Zugang aller Bürger zur Kultur zu übermitteln.