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Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 1994 über die eventuelle Anwendung des Artikels K.9 des Vertrags über die Europäische Union auf die Asylpolitik

CELEX
31996Y0919(09)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
1994-06-20
In force since
1994-06-20
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 1994 über die eventuelle Anwendung des Artikels K.9 des Vertrags über die Europäische Union auf die Asylpolitik Amtsblatt Nr. C 274 vom 19/09/1996 S. 0034 - 0034 ANLAGE III.1 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 20. Juni 1994 über die eventuelle Anwendung des Artikels K.9 des Vertrags über die Europäische Union auf die Asylpolitik DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.1 - NIMMT KENNTNIS von den Fortschritten, die in den letzten Jahren bei der Zusammenarbeit im Bereich der Asylpolitik insbesondere auf der Grundlage des vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Maastricht angenommenen Programms erzielt werden konnten, ist sich der Notwendigkeit einer weiteren Verstärkung dieser Zusammenarbeit bewußt und VEREINBART, so rasch wie möglich die neuen Instrumente anzuwenden, über die er aufgrund des Vertrags über die Europäische Union verfügt.

Mit ihnen wird die Effizienz der Maßnahmen gesteigert werden können, die im Rahmen der Union zur Durchführung der aufzustellenden prioritären Programme ergriffen werden, HAT KENNTNIS GENOMMEN von dem Bericht der Kommission über die Anwendung des Artikels K.9 auf die Asylpolitik, wie sie im zweiten Absatz der Erklärung in der Schlußakte des Vertrags über die Europäische Union vorgesehen ist, STELLT FEST, daß die Anwendung des Artikels K.9 nach Ansicht der Kommission gewisse Vorteile mit sich brächte. Er ist allerdings wie die Kommission der Auffassung, daß es angesichts des erst kürzlich erfolgten Inkrafttretens des Vertrags über die Europäische Union noch nicht an der Zeit ist, diese Anwendung vorzuschlagen.

Er ist allerdings der Auffassung, daß es angebracht sein könnte, diese Frage im Lichte der gesammelten Erfahrungen zu einem späteren Zeitpunkt - spätestens vor Ende 1995 - erneut zu prüfen.

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