Entschliessung des Rates vom 26. November 1996 zur Reduzierung des Tabakkonsums in der Europäischen Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 374 vom 11/12/1996 S. 0004 - 0005 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 26. November 1996 zur Reduzierung des Tabakkonsums in der Europäischen Gemeinschaft (96/C 374/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, eingedenk dessen, daß der Europäische Rat auf seinen Tagungen im Juni 1985 in Mailand und im Dezember 1985 in Luxemburg die Bedeutung eines europäischen Programms zur Krebsbekämpfung hervorgehoben hat, in Anbetracht dessen, daß der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten in ihrer Entschließung vom 7.
Juli 1986 (1) ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften gegen den Krebs angenommen haben, in dem als eines der Ziele ein Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität der Bürger der Gemeinschaft durch Verminderung der Zahl der Krebserkrankungen vorgesehen und in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums Priorität eingeräumt wurde, in Anbetracht dessen, daß der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten durch ihren Beschluß 90/238/Euratom, EGKS, EWG (2) über einen Aktionsplan 1990-1994 im Rahmen des Programms "Europa gegen den Krebs" diese Zielsetzung bekräftigt haben, in Anbetracht dessen, daß das Europäische Parlament und der Rat am 29.
März 1996 mit dem Beschluß 646/96/EG (3) über einen dritten Aktionsplan zur Krebsbekämpfung innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996-2000) hervorgehoben haben, daß die mit der Lebensweise verbundenenRisikofaktoren, insbesondere das Rauchen, verringert werden müssen, unter Hinweis darauf, daß das Rauchen bei bestimmten Krankheiten, insbesondere bei Krebs und Herz- und Gefäßkrankheiten, einen Risikofaktor darstellt und jährlich zum Tod von 500 000 Menschen in der Gemeinschaft beiträgt, in der Erwägung, daß die Bevölkerung im allgemeinen und die Jugendlichen im besonderen vor Tabakkonsum geschützt werden sollten, unter Hinweis darauf, daß in Anbetracht des Suchtcharakters des Tabakkonsums sowie seiner Langzeitfolgen ein Schlüsselziel jeder Strategie zur Reduzierung des Tabakkonsums darin bestehen muß, darauf hinzuwirken, daß Jugendliche diese Gewohnheit nicht annehmen, unter Betonung der Tatsache, daß das Inhalieren von Tabakrauch die Gesundheit aller Betroffenen schädigt, unter Berücksichtigung des Umstands, daß einige Mitgliedstaaten versucht haben, den Tabakkonsum mit verschiedenen Maßnahmen zu bekämpfen, unter anderem durch Erhöhung der Kleinverkaufspreise, insbesondere mittels Anwendung einer hohen Verbrauchsteuer, in Anbetracht dessen, daß der Rat und die im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen in ihrer Entschließung (4) vom 23.
November 1988 zur Gesundheitserziehung in Schulen auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Rauchens hingewiesen haben, in Anbetracht dessen, daß der Rat und die im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen in ihren Schlußfolgerungen vom 13. November 1992 übereinstimmend erklärt haben, daß der Schule bei der Vermeidung von Gesundheitsschädigungen eine wichtige Informations- und Erziehungsrolle zukommt, in der Erwägung, daß die in dieser Entschließung genannten Initiativen sich noch positiver auf die öffentliche Gesundheit auswirken können, wenn sie mit Gesundheitserziehungsprogrammen während der Pflichtschulzeit sowie mit Informations- und Sensibilisierungskampagnen verbunden werden, in der Erwägung, daß der Schutz der öffentlichen Gesundheit Bestandteil der übrigen Politiken der Gemeinschaft sein sollte, in Anbetracht dessen, daß der Rat in seiner Entschließung vom 20.
Dezember 1995 (5) die Kommission ersucht hat, für die Einbeziehung der Erfordernisse des Gesundheitsschutzes in andere Gemeinschaftspolitiken Sorge zu tragen - VERTRITT DIE AUFFASSUNG, daß evaluiert werden muß, wie sich Werbung für Tabakerzeugnisse und sonstige Werbemaßnahmen einerseits und Interventionen und Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums andererseits auf den Tabakkonsum auswirken; NIMMT KENNTNIS VON den "Empfehlungen bezüglich Tabak" des Hochrangigen Sachverständigenausschusses für Krebs, die im Oktober 1996 auf der Internationalen Tabak-Konsens-Konferenz in Helsinki angenommen wurden;
ERINNERT DARAN, daß die Tabakwerbung und ihre Auswirkungen auf die Verbreitung des Tabakkonsums, insbesondere bei Jugendlichen, Gegenstand eines Vorschlags der Kommission ist, der derzeit gesondert geprüft wird; ERKENNT AN, daß die Mitgliedstaaten durch Zusammenarbeit und Koordinierung ihrer Politiken und Programme zur Verhütung von mit dem Tabakkonsum und der Tabaksucht in Zusammenhang stehenden Krankheits- und Todesfällen zur Reduzierung von durch Tabakkonsum verursachten Krankheiten in der Gemeinschaft beitragen können; NIMMT ZUR KENNTNIS, daß die Mitgliedstaaten zur Reduzierung des weit verbreiteten Tabakkonsums Strategien entwickelt haben und daß beispielsweise folgende Maßnahmen ergriffen wurden, wobei die Auswahl der Maßnahmen je nach Mitgliedstaat schwankt: - Genehmigung des Verkaufs von Tabakerzeugnissen ausschließlich an Erwachsene; - Einschränkung des Zugangs von Jugendlichen zu Tabakerzeugnissen durch eine Überwachung des Verkaufs über Automaten sowie durch das Verbot der Verteilung kostenloser Probepackungen von Zigaretten oder des Verkaufs loser Zigaretten; - Förderung von Maßnahmen zur Ausweitung der rauchfreien Bereiche am Arbeitsplatz und zum besseren Schutz für Arbeitnehmer gegen unbeabsichtigtes Inhalieren von Tabakrauch; - Einführung von Rauchverboten in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, wie Restaurants, Kinos, Büros, Schulen und höhere Bildungseinrichtungen, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, wobei das Schwergewicht auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen, schwangeren Frauen und Personen mit Erkrankungen der Atemwege zu legen ist; - Anhebung der Steuern auf Tabakerzeugnissen im Hinblick auf die Beibehaltung eines hohen Preisniveaus bei Tabakerzeugnissen; - Intensivierung von Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitserziehung zum besseren Verständnis der Risiken des Rauchens sowie zur Abschreckung vom Rauchen, insbesondere von Maßnahmen, die sich an Jugendliche und andere besonders wichtige Gruppen wie schwangere Frauen richten; - Einführung von Beschränkungen und Kontrollen im Bereich der direkten und indirekten Werbung sowie des Sponsoring und der Verkaufsförderung bei Tabakprodukten;
NIMMT ZUR KENNTNIS, daß die Mitgliedstaaten im Rahmen von Gemeinschaftsrichtlinien eine wirksame Überwachung der Kennzeichnung, einschließlich Warnhinweise, und des Teergehalts von Zigaretten eingeführt haben; FORDERT die Mitgliedstaaten eindringlich AUF, weiterhin Strategien und Maßnahmen zu fördern, die darauf abzielen, den weit verbreiteten Tabakkonsum zu reduzieren und regelmäßig Informationen über diese Strategien und Maßnahmen auszutauschen; ERSUCHT DIE KOMMISSION, - bei den Gemeinschaftspolitiken den schädlichen Wirkungen des Tabakkonsums für Gesundheit und Lebensqualität der Bürger der Gemeinschaft besonders Rechnung zu tragen; - Umfragen zur Ermittlung der besten Praktiken in den Mitgliedstaaten zur Reduzierung des weit verbreiteten Tabakkonsums durchzuführen und die Auswirkungen dieser Praktiken zu evaluieren; - anhand ihrer Beurteilung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen von der Gemeinschaft zur Unterstützung des Vorgehens der Mitgliedstaaten zur Reduzierung des Tabakkonsums getroffen werden könnten; - die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Reduzierung des Tabakkonsums zu unterstützen und in regelmäßigen Abständen Berichte vorzulegen, in denen die Fortschritte, die die Gemeinschaft durch die Förderung der Koordinierung der Politiken und Programme der Mitgliedstaaten erzielt hat, sowie mögliche weitere Initiativen dargelegt werden.
(1) ABl. Nr. C 184 vom 23. 7. 1986, S. 19. (2) ABl. Nr. L 137 vom 30. 5. 1990, S. 31. (3) ABl. Nr. L 95 vom 16. 4. 1996, S. 9. (4) ABl. Nr. C 3 vom 5. 1. 1989, S. 1. (5) ABl. Nr. C 350 vom 30. 12. 1995, S. 2.