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97/578/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 1997 zur Aufforderung an das Königreich der Niederlande, bestimmte Etikettierungsbestimmungen aus seinem Verordnungsentwurf für Fettaufstriche zu streichen (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
31997D0578
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1997-07-23
In force since
1997-07-24
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

97/578/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 1997 zur Aufforderung an das Königreich der Niederlande, bestimmte Etikettierungsbestimmungen aus seinem Verordnungsentwurf für Fettaufstriche zu streichen (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 237 vom 28/08/1997 S. 0017 - 0017 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Juli 1997 zur Aufforderung an das Königreich der Niederlande, bestimmte Etikettierungsbestimmungen aus seinem Verordnungsentwurf für Fettaufstriche zu streichen (Nur der niederländische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (97/578/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18.

Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/4/EG des Europaparlaments und des Rates (2), insbesondere auf die Artikel 16 und 17, in Erwägung nachstehender Gründe: Im Einklang mit dem Verfahren gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 79/112/EWG hat die niederländische Regierung der Kommission ihre Absicht mitgeteilt, eine Verordnung über Fettaufstriche zu erlassen. In Artikel 3 Absatz 1 des Verordnungsentwurfs werden Mindest- und Hoechstwerte für die Hinzufügung der Vitamine A und D festgelegt; in Absatz 2 dieses Artikels wird vorgeschrieben, daß bei Fettaufstrichen, die die in Absatz 1 genannten Nährstoffe nicht enthalten oder diese in einer anderen Menge enthalten, dies auf dem Etikett anzugeben ist.

Dieser Entwurf wurde anläßlich der Sitzung des Ständigen Lebensmittelausschusses vom 27. Februar 1997 mit den anderen Mitgliedstaaten erörtert. Es ist zur Unterrichtung des Verbrauchers über die genaue Zusammensetzung der genannten Erzeugnisse nicht erforderlich, eine zusätzliche Angabe auf dem Etikett vorzuschreiben, die über die Bestimmungen der Richtlinie 79/112/EWG hinausgeht. Aufgrund dieser Feststellung hat die Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der Richtlinie 79/112/EWG eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Die einseitige Einführung einer derartigen Verpflichtung durch die niederländische Regierung verursacht neue Behinderungen des freien Verkehrs von Lebensmitteln.

Daher ist die niederländische Regierung aufzufordern, diese Etikettierungsbestimmung aus dem Verordnungsentwurf für Fettaufstriche zu streichen. Die in dieser Entscheidung enthaltenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Königreich der Niederlande wird aufgefordert, aus seinem Verordnungsentwurf für Fettaufstriche die Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 2 zu streichen, in dem vorgeschrieben wird, daß bei Erzeugnissen, die kein Vitamin A und D enthalten oder diese Vitamine in einer anderen Menge als im genannten Artikel 3 Absatz 1 enthalten, dies auf dem Etikett eigens anzugeben ist.

Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet. Brüssel, den 23. Juli 1997 Für die Kommission Martin BANGEMANN Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 33 vom 8. 2. 1979, S. 1. (2) ABl. Nr. L 43 vom 14. 2. 1997, S. 21.

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