Beschluß des Rates vom 22. September 1997 über grenzübergreifende Buchpreisbindung in europäischen Sprachräumen Amtsblatt Nr. C 305 vom 07/10/1997 S. 0002 - 0002 BESCHLUSS DES RATES vom 22. September 1997 über grenzübergreifende Buchpreisbindung in europäischen Sprachräumen (97/C 305/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 152, IN ANERKENNUNG der doppelten Dimension des Buches, das sowohl Träger kultureller Werte als auch Handelsware ist, wobei nachdrücklich darauf hinzuweisen ist, daß den kulturellen und den wirtschaftlichen Aspekten des Buches das gleiche Gewicht zukommt, IN DER ERKENNTNIS, daß viele Mitgliedstaaten großen Wert legen auf eine Buchpreisbindung im Hinblick auf das kulturelle Interesse des Verbrauchers an der Erhaltung und Förderung der Vielfalt und an der allgemeinen Zugänglichkeit des Buches und daß die Behörden dieser Mitgliedstaaten die Einschränkung des Wettbewerbs, die eine Buchpreisbindung bedeutet, wegen des allgemeinen kulturellen Interesses akzeptiert haben, UNTER HINWEIS DARAUF, daß in einigen Mitgliedstaaten nationale Preisbindungssysteme angewandt werden, IM HINBLICK DARAUF, daß einige Mitgliedstaaten zusammen mit einem anderen Mitgliedstaat innerhalb eines homogenen Sprachraums ergänzende, grenzübergreifende Regelungen für eine Buchpreisbindung gestatten oder einführen wollen; ihres Erachtens sollten solche Regelungen möglich sein, sofern die Preisbindung auf diesen Sprachraum und auf Ausgaben in der betreffenden Sprache beschränkt bleibt, IN DER ERWAEGUNG, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bisher einige der ihr vorgelegten Preisbindungssysteme mit grenzübergreifender Wirkung als mit Artikel 85 Absatz 1 bzw.
Artikel 30 des Vertrags unvereinbar betrachten mußte und daß sie in diesen Fällen das Beweismaterial zur Rechtfertigung einer Ausnahme gemäß Artikel 85 Absatz 3 als nicht ausreichend erklärt hat, IN DER MEINUNG, daß die Einfügung des Artikels 128 Absatz 4 in den Vertrag eine neue Lage geschaffen hat, deren Folgen für die Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln auf eine grenzübergreifende Buchpreisbindung geklärt werden müssen - ERSUCHT die Kommission, - die Bedeutung des Artikels 128 Absatz 4 für die Durchführung derjenigen Vertragsartikel zu prüfen, die eine grenzübergreifende Buchpreisbindung betreffen können, und gegebenenfalls darzulegen, wie Buchpreisbindungsregelungen/-vereinbarungen innerhalb homogener Sprachräume angewandt werden können, - die Schlußfolgerungen aus dieser Prüfung dem Rat vorzulegen.
Geschehen zu Brüssel am 22. September 1997. Im Namen des Rates Der Präsident F. BODEN