Rechtsakt des Rates vom 26. Mai 1997 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Amtsblatt Nr. C 261 vom 27/08/1997 S. 0001 - 0001 RECHTSAKT DES RATES vom 26. Mai 1997 über die Ausarbeitung des Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (97/C 261/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c), nach Prüfung der Auffassungen des Europäischen Parlaments (1) aufgrund der Anhörung durch den Vorsitz nach Artikel K.6 des Vertrags, in der Erwägung, daß die Mitgliedstaaten für die Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union die Vorschriften über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten, die unter die durch Titel VI des Vertrags eingeführte justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen fällt - BESCHLIESST, daß die Ausarbeitung des beigefügten Übereinkommens, das heute von den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten unterzeichnet wird, abgeschlossen ist;
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, das Übereinkommen gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen. Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 1997. Im Namen des Rates Der Präsident W. SORGDRAGER (1) Stellungnahme vom 11. April 1997 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).