Entschliessung des Rates vom 9. Dezember 1996 zur vollen Ausschöpfung des Potentials von kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen und Handwerk, durch ein integriertes Konzept zur Verbesserung des Unternehmensumfelds und zur Unternehmensförderung Amtsblatt Nr. C 018 vom 17/01/1997 S. 0001 - 0005 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 9. Dezember 1996 zur vollen Ausschöpfung des Potentials von kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen und Handwerk, durch ein integriertes Konzept zur Verbesserung des Unternehmensumfelds und zur Unternehmensförderung (97/C 18/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, und - die Mitteilung der Kommission vom 3.
Juni 1994 mit dem Titel "Integriertes Programm für die KMU und das Handwerk" und die Entschließung des Rates vom 10. Oktober 1994 über die freie Entfaltung der Dynamik und der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich Handwerk und Kleinstunternehmen, in einer Wettbewerbswirtschaft (1), - den Beschluß 93/379/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über ein mehrjähriges Aktionsprogramm der Gemeinschaft zum Ausbau der Schwerpunktbereiche und zur Sicherung der Kontinuität und Konsolidierung der Unternehmenspolitik in der Gemeinschaft, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (2), und den Beschluß 97/15/EG des Rates über ein drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000) (3), - die Entschließung des Rates vom 22.
November 1993 über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen sowie des Handwerks, und die Förderung der Beschäftigung (4), - die Mitteilung der Kommission vom 26. Oktober 1994, in der die Notwendigkeit einer spezifischen Gemeinschaftsinitiative hervorgehoben wird, die den besonderen Merkmalen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie des Handwerks Rechnung trägt, - die Schlußfolgerungen des Rates vom 6. und 7. November 1995 über die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Dienste für Unternehmen, - die Entschließung des Rates vom 27.
November 1995 betreffend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und technologische Innovation (5), - die Ergebnisse der Europäischen Konferenz für Handwerk in Berlin am 26. und 27. September 1994 und die Mitteilung der Kommission vom 12. Dezember 1995, in der spezielle vorrangige Initiativen zur Entwicklung des Handwerks sowie der Klein- und Kleinstunternehmen genannt werden, - die Mitteilung der Kommission vom 8. September 1995 und die Entschließung des Rates vom 22. April 1996 über die Koordinierung der Gemeinschaftsmaßnahmen für die kleinen und mittleren Unternehmen und das Handwerk (6), - den Bericht an den Europäischen Rat von Madrid über die Rolle der KMU als Motor von Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union, in Anbetracht der Mitteilung der Kommission vom 10.
Juli 1996 über ein integriertes Programm für die kleinen und mittleren Unternehmen und das Handwerk, die er mit Interesse zur Kenntnis genommen hat; UNTER HINWEIS AUF - das Weißbuch der Kommission von Dezember 1993 über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, in dem der bedeutende Beitrag der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsindustrie hervorgehoben wird, - die Mitteilung der Kommission vom 14. September 1994 mit dem Titel "Eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union", die Entschließung des Rates vom 21.
November 1994 zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsindustrie (7) und die Schlußfolgerungen vom 7. April 1995 zur Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, - den Beschluß 96/413/EG des Rates vom 25. Juni 1996 zur Durchführung eines gemeinschaftlichen Aktionsprogramms für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie (8), - den von der Kommission vorgelegten Europäischen Vertrauenspakt für Beschäftigung, der auf eine umfassende Mobilisierung sämtlicher Akteure im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit abzielt, - die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Florenz, in denen gefordert wird, daß Regierungen, regionale und lokale Behörden, die Sozialpartner und die Gemeinschaftsorgane sich alle im Rahmen eines Gesamtkonzepts konkret für Wachstum und Beschäftigung einsetzen, IN DER ERKENNTNIS, daß - die KMU einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union leisten, - die weitere Entwicklung der KMU von großer Bedeutung für das Wirtschaftswachstum, die Regionalentwicklung und den sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union ist, - es eine Reihe hemmender Faktoren gibt, durch die Wachstum und Arbeitsplatzschaffung bei den KMU eingeschränkt werden, - sich die KMU einem komplexen Unternehmensumfeld gegenübersehen, - der Verwaltungsaufwand für Unternehmer verringert und die geltenden Vorschriften vereinfacht werden müssen, - verstärkte Bemühungen zur Förderung und Verbreitung einer echten Unternehmerkultur mit dem übergeordneten Ziel der Schaffung von mehr Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftssektoren der Europäischen Union erforderlich sind, IN DEM BEWUSSTSEIN, daß die Schaffung eines rechtlichen und administrativen Umfelds, das der Unternehmensentwicklung förderlich ist, sowie wirksame KMUFördermaßnahmen nach dem Subsidiaritätsprinzip im wesentlichen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen - I STELLT FEST, daß das Integrierte Programm der Kommission für die kleinen und mittleren Unternehmen und das Handwerk - eine Initiative sein soll, deren Ziel es ist, für mehr Kohärenz, Effizienz und Transparenz der einzelnen Maßnahmen für KMU zu sorgen, - einen auf Dauer angelegten Gesamtrahmen für die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des KMU-Mehrjahresprogramms, von konzertierten Aktionen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie sonstiger KMU-Maßnahmen der Gemeinschaft bilden soll, wobei insbesondere den neuen strategischen Zielen Rechnung zu tragen ist, die in dem Madrider KMU-Politikpapier genannt und im Europäischen Vertrauenspakt für Beschäftigung erneut bekräftigt wurden, und daß die vorrangigen Anliegen der Unternehmenspolitik der Gemeinschaft nach dem Integrierten Programm die folgenden sind: - Vereinfachung und Verbesserung des administrativen und ordnungspolitischen Unternehmensumfelds, - Verbesserung des finanziellen Umfelds für KMU, - Unterstützung der Europäisierung und Internationalisierung der Unternehmensstrategien der KMU, insbesondere durch bessere Informations- und Kooperationsdienste, - Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und Verbesserung ihres Zugangs zu Forschung, Innovation, Informationstechnologie und Ausbildung, - Förderung des Unternehmensgeistes und Unterstützung von Zielgruppen;
WEIST DARAUF HIN, daß - mit der Einsetzung und Tätigkeit des Ausschusses zur Verbesserung und Vereinfachung des Unternehmensumfelds als Ausdruck des gemeinsamen Engagements der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft für die Verbesserung des administrativen Umfelds ein Schritt zur Verwaltungsvereinfachung getan wurde, - bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts getroffen wurden, insbesondere die Anwendung des Folgenabschätzungssystems und die SLIM-Initiative (Vereinfachung der Binnenmarktvorschriften); STELLT FEST, daß - der Verwaltungsaufwand für KMU insgesamt weiterhin hoch ist, - insbesondere die mit der Gründung neuer Unternehmen verbundenen Formalitäten Anlaß zu Besorgnis geben, - die KMU sehr stark von internen Finanzierungsquellen abhängig sind und Schwierigkeiten haben, Zugang zu externen Finanzierungsquellen zu erhalten, - die Kosten für internationalen Handel bei den KMU im Verhältnis höher liegen als bei Großunternehmen, - trotz der weitgehenden Vollendung des Binnenmarkts und der sich hieraus ergebenden Vorteile für KMU der vollen Teilnahme der KMU am Binnenmarkt immer noch unterschiedliche Auslegungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union und technische Handelshemmnisse entgegenstehen;
ERKENNT AN, daß viele Gemeinschaftsaktionen und -programme den KMU verglichen mit deren Anteil an der Wirtschaftstätigkeit und ihrem Beschäftigungswachstumspotential nach wie vor nicht in ausreichendem Umfang zugute kommen, und daß - die Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft besser auf die Entwicklung der KMU ausgerichtet werden müssen, - es Hindernisse für eine Beteiligung der KMU an öffentlichen Aufträgen gibt, auf die eingegangen werden sollte, - der Anteil der KMU an Berufsbildungs- und Managementschulungsprogrammen gesteigert werden sollte, - es erforderlich ist, die die KMU und das Handwerk vertretenden Organisationen anzuhören, wenn die betreffenden Maßnahmen und Politiken auf europäischer Ebene ausgearbeitet werden;
II ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, in Konsultation untereinander zu prüfen, inwieweit das Unternehmensumfeld für die KMU verbessert werden kann, und zwar durch den Abbau von strukturellen Hemmnissen für die Entwicklung der KMU, die aus rechtlichen, finanziellen, administrativen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen resultieren, und zu diesem Zweck - die Vereinfachung der administrativen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen zu fördern und dabei die Arbeit des Ausschusses zur Verbesserung und Vereinfachung des Unternehmensumfelds zugrunde zu legen, wobei der Schwerpunkt auf die im Madrider KMU-Politikpapier als vorrangig genannten Bereiche zu legen ist, - einen Meinungsaustausch der Mitgliedstaaten über die Behandlung der Unernehmensfinanzierung zu fördern, - die volle Durchführung der Binnenmarktrichtlinien insbesondere in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Investitionsdienstleistungen und Versicherungen zu beschleunigen, - so rasch wie möglich, falls noch nicht geschehen, eine oder mehrere Kontaktstellen einzurichten, um den KMU bei der Überwindung innergemeinschaftlicher Handelshemmnisse zu helfen, und zwar nach Maßgabe der Entschließung des Rates vom 8.
Juli 1996 zur Zusammenarbeit der Verwaltungen bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Rahmen des Binnenmarkts (9), - sich im Hinblick auf den Abbau technischer Handelshemmnisse für die KMU für eine bessere Akzeptanz des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung im Bereich der Normen einzusetzen und für eine effiziente Anwendung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1995 zur Einführung eines Verfahrens der gegenseitigen Unterrichtung über einzelstaatliche Maßnahmen, die vom Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Gemeinschaft abweichen (10), zu sorgen, - den Zugang der KMU zu einzelstaatlichen und europäischen Programmen und sonstigen Fördermaßnahmen zu verbessern, - die Abstimmung der Schulungsprogramme auf die Bedürfnisse der KMU zu fördern, - die Beteiligung von Unternehmerinnen und deren Unternehmenspartnern, Jungunternehmern und Unternehmern aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen an operativen Programmen im Hinblick auf einen besseren Zugang zu Schulungsmaßnahmen, lokalen Diensten und Kooperationsnetzen zu fördern;
III ERSUCHT DIE KOMMISSION, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten den intensiven Austausch der "besten Praktiken" zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen bestehender Gemeinschaftsprogramme fortzuführen, die folgende Schwerpunkte setzen: - Förderung einer Unternehmerkultur und eines Unternehmergeistes auf allen Ebenen unter besonderer Berücksichtigung der Allgemein- und Berufsbildungssysteme und der Förderung von Jungunternehmen, - Förderung und Entwicklung von Handels- und Vertriebsunternehmen, unter Berücksichtigung der Rolle des Handels in ländlichen und städtischen Gebieten; den Zugang der KMU zur Informationsgesellschaft durch die Durchführung einer Reihe von Pilotmaßnahmen zur Verbreitung der "besten Praktiken" und die Bekanntmachung der entsprechenden Ergebnisse zu verbessern, und zwar im Rahmen des Aktionsplans der Gemeinschaft im Bereich der Informationsgesellschaft;
IV ERSUCHT DIE KOMMISSION, gemeinschaftliche Maßnahmen im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik sowie anderer einschlägiger Gemeinschaftspolitiken in vollem Umfang durchzuführen, insbesondere durch - weitere Bemühungen um die Verbesserung des Systems zur Kosten/Nutzen-Bewertung bei Vorschlägen für Gemeinschaftsvorschriften, und insbesondere um einen Abschluß ihrer Überprüfung des Beiblattes über die Auswirkungen, - die Fortsetzung des Pilotprojekts SLIM (Vereinfachung der Binnenmarktsvorschriften) und - im Benehmen mit den Mitgliedstaaten - die Prüfung der Frage, in welchen Bereichen umfassendere Aktionen durchgeführt werden sollten, - die weitere Verbesserung ihrer Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden der Unternehmen - einschließlich KMU - über Behinderungen des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts, - die Verbesserung des Zugangs der KMU zu Risikokapital durch Kapitalbeteiligungen des Europäischen Investitionsfonds (EIF) bei geeigneten Finanzmitteln, - den Ausbau der Euro Info Centers für Unternehmen zur ersten Anlaufstelle für die KMU, soweit dies im Rahmen der Unternehmensförderungsnetze der Mitgliedstaaten angebracht ist, und zur einzigen Schaltstelle für die Weiterleitung von Anfragen an die entsprechenden Netze und Diensteanbieter, wodurch allen KMU der Zugang zur gesamten Palette an Gemeinschaftsprogrammen erleichtert wird, - die Ermittlung von Möglichkeiten, den KMU die volle Beteiligung an allen Gemeinschaftsprogrammen zu gestatten, wobei auf die Absicht der Kommission hingewiesen sei, den Mitgliedstaaten spätestens Ende 1997 eine Empfehlung über Mittel und Wege zur Steigerung des KMU-Anteils an den Maßnahmen und Programmen der Gemeinschaft vorzulegen, - umfassende Maßnahmen zur Beseitigung der Hindernisse für eine Beteiligung der KMU an öffentlichen Aufträgen, einschließlich der Sicherstellung, daß die Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EWIV) an den Bewerbungen um öffentliche Aufträge gleichberechtigt teilnehmen können, und der Vorlage einer Mitteilung zu dieser Thematik bis spätestens Ende 1996, - die Unterstützung der KMU bei Aufnahme oder Ausbau einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat durch die Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen und Joint Ventures in der Europäischen Union, - die bessere Sensibilisierung der europäischen KMU für strategische Vorstöße von KMU in Drittländern und die Verbesserung des Zugangs der europäischen KMU zu Drittlandsmärkten über bestehende Gemeinschaftsprogramme, - die Verbesserung des Zugangs der KMU zu den gemeinschaftlichen FTE-Programmen und der Förderung marktorientierter länderübergreifender technologischer Entwicklungen mittels besserer Information und Bekanntmachung, besserer Auswahl- und Verwaltungsverfahren sowie kürzerer Entscheidungs- und Zahlungsfristen;
V ERKENNT AN, daß - Klein- und Kleinstunternehmen eine wichtige Rolle beim Wachstum spielen und auf sie bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze ein hoher Anteil entfällt, - die Gemeinschaft mehr Arbeitsplätze schaffen kann, wenn das Unternehmensumfeld für Klein- und Kleinstunternehmen sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten verbessert wird, - Klein- und Kleinstunternehmen aus einigen Gemeinschaftsaktionen und -programmen größeren Nutzen ziehen könnten, - die Belastung durch ein komplexes Unternehmensumfeld für Klein- und Kleinstunternehmen besonders groß ist, - einige Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft besser auf die Bedürfnisse von Klein- und Kleinstunternehmen ausgerichtet werden sollten, - der Anteil von Klein- und Kleinstunternehmen an Berufsbildungs- und Managementschulungsprogrammen gesteigert werden sollte;
BETONT, daß Klein- und Kleinstunternehmen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen im lokalen Rahmen zufällt und daß Frauen, Jungunternehmer und Unternehmer aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen eine immer wichtigere Rolle beim Entstehen neuer Klein- und Kleinstunternehmen spielen; ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, die besondere Rolle von Klein- und Kleinstunternehmen bei der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union sowie die besonderen, aus der Belastung durch ein komplexes Unternehmensumfeld resultierenden Probleme von Unternehmen dieser Größenordnung in konkreter und praktischer Weise anzuerkennen; daher im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen den besonderen Bedürfnissen und Prioritäten von Klein- und Kleinstunternehmen durch folgende Maßnahmen Rechnung zu tragen: - Förderung einer gezielten Vereinfachung administrativer und ordnungspolitischer Vorschriften, - Verstärkung lokaler Entwicklungs- und Beschäftigungsinitiativen, - Durchführung spezifischer Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen im Rahmen bestehender Programme, - Berücksichtigung der Bedürfnisse von Klein- und Kleinstunternehmen beim Übergang zur einheitlichen Währung, insbesondere in bezug auf Zeitplan und Unterrichtung, - Verbesserung des Zugangs zu den Gemeinschaftsprogrammen, und insbesondere zu den Strukturfonds, - Förderung der Konsultation von Organisationen, die Klein- und Kleinstunternehmen vertreten, bei der Vorbereitung von für sie relevante Maßnahmen sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene;
ERSUCHT DIE KOMMISSION zudem, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Austausch einzelstaatlicher "bester Praktiken" mit dem Ziel durchzuführen, die Unterstützungsmechanismen für Klein- und Kleinstunternehmen unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse dieser Gruppen von Unternehmen zu verbessern sowie geeignete Programmdurchführungsregeln aufzustellen; ERSUCHT DIE KOMMISSION ferner, - weiter innovative Maßnahmen zur Verbesserung des finanziellen Umfelds, für Klein- und Kleinstunternehmen zu entwicklen und dabei insbesondere derjenigen Faktoren Aufmerksamkeit zu widmen, die den Zugang von Klein- und Kleinstunternehmen zur Unternehmensfinanzierung behindern, - den Zugang von Klein- und Kleinstunternehmen zur Informationsgesellschaft im Rahmen des Aktionsplans der Gemeinschaft sicherzustellen, - die Einbeziehung von Klein- und Kleinstunternehmen als Subunternehmer in die späteren Projektphasen gemeinschaftlicher FTE-Programme zu fördern.
(1) ABl. Nr. C 294 vom 22. 10. 1994, S. 6. (2) ABl. Nr. L 161 vom 2. 7. 1993, S. 68. (3) ABl. Nr. L 6 vom 10. 1. 1997, S. 25. (4) ABl. Nr. C 326 vom 3. 12. 1993, S. 1. (5) ABl. Nr. C 341 vom 19. 12. 1995, S. 3. (6) ABl. Nr. C 130 vom 3. 5. 1996, S. 1. (7) ABl. Nr. C 343 vom 6. 12. 1994, S. 1. (8) ABl. Nr. L 167 vom 6. 7. 1996, S. 55. (9) ABl. Nr. C 224 vom 1. 8. 1996, S. 3. (10) ABl. Nr. L 321 vom 30. 12. 1995, S. 1.