Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Februar 1997 zur Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf der Ebene lokaler Gemeinschaften Amtsblatt Nr. C 070 vom 06/03/1997 S. 0003 - 0004 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 17. Februar 1997 zur Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf der Ebene lokaler Gemeinschaften (97/C 70/02) I. EINLEITUNG 1. Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf der Ebene lokaler Gemeinschaften beinhaltet, daß die Bürger und die Institutionen auf lokaler Ebene die Möglichkeiten für lebensbegleitendes Lernen aktiv fördern und somit den Mitgliedern der lokalen Gemeinschaft den Boden für eine entsprechende Lernkultur bereiten.
Hierdurch können die Bürger und die Institutionen auf lokaler Ebene mehr Verantwortung für die Ermittlung ihres Bedarfs, und zwar in persönlicher, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht, übernehmen. 2. In den Mitgliedstaaten gibt es eine große Vielzahl von Methoden und Konzepten für die Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf lokaler Ebene. Bei der genauen Bestimmung des Begriffs "Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf der Ebene lokaler Gemeinschaften" wird es daher je nach den örtlichen Gegebenheiten und den verfassungs- wie allgemeinrechtlichen Rahmen des jeweiligen Mitgliedstaats unterschiedliche Lösungen geben.
Überdies beinhaltet das Konzept der Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf der Ebene lokaler Gemeinschaften nicht unbedingt, daß der rechtliche, verfassungsmäßige und organisatorische Rahmen des Angebots von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen zu ändern wäre. 3. An der Entwicklung der lokalen Gemeinschaft durch Aktivitäten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sind im allgemeinen die Bürger beteiligt, die bemüht sind, ihre eigenen Entwicklungsmöglichkeiten durch ihre Beteiligung an der Planung und Durchführung für sie bestimmter Lernangebote auf lokaler Ebene möglichst weit zu steigern.
Diese Programme sind im wesentlichen für Erwachsene bestimmt und werden außerhalb des offiziellen Bildungs- und Ausbildungssystems durchgeführt. Bei der Durchführung dieser Programme könnten Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und lokale Gemeinschaften zusammenwirken. 4. Die Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf der Ebene lokaler Gemeinschaften ist von großer Bedeutung für die kontinuierliche soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des einzelnen und der lokalen Gemeinschaft. Es ist wichtig, die lokalen Gemeinschaften in die Lage zu versetzen, den raschen Wandel der Gesellschaft effizienter zu bewältigen und zugleich die aktive Teilnahme aller Bürger am politischen und demokratischen Prozeß zu fördern.
5. Nach dem Weißbuch der Kommission über "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" ist eine gut ausgebildete Erwerbsbevölkerung "ein unabdingbares Erfordernis, wenn Europa in dem weltweiten Wechselspiel der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Kräfte eine Rolle spielen und die Demokratie in Europa erhalten und weiterentwickelt werden soll." 6. In dem Weißbuch heißt es ferner: Wenn die Teilnahme der Bevölkerung an der demokratischen Entwicklung intensiviert werden soll, dann bedarf dies nicht nur eines umfassenden Systems der Erwachsenen- und Berufsbildung, sondern ist dieses auch dergestalt zu konzipieren, daß es neben berufsbezogenen auch allgemeine und kulturbezogene Fächer anbietet.
7. Die lebenslange Beschäftigung mit den verschiedenartigsten künstlerischen und kulturellen Tätigkeiten bietet enorme Möglichkeiten zur Bereicherung des Lebens und zur Förderung von Kunstsinn und Kreativität. Auf die lokale Gemeinschaft gestützte Angebote für Bildung und Ausbildung sowie für lebensbegleitendes Lernen im allgemeinen sollten daher sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und künstlerischen Überlegungen ausgewogen Rechnung tragen. DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - unter Berücksichtigung dieser Erwägungen und der Schlußfolgerungen des Rates über eine Strategie für lebensbegleitendes Lernen sowie - der Artikel 126 und 127 des Vertrags, - des in Artikel 3b des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzips und - der Notwendigkeit, die Finanzielle Vorausschau für die Europäische Gemeinschaft einzuhalten - NIMMT FOLGENDE SCHLUSSFOLGERUNGEN AN:
II. GRUNDSÄTZE Folgende Grundsätze sollten für die Konzepte zur Förderung der Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf der Ebene lokaler Gemeinschaften gelten: 1. Einzelne und Gruppen sollten durch einen Informations- und Bildungsprozeß in die Lage versetzt werden, neue Ebenen des persönlichen und sozialen Bewußtseins zu erreichen. 2. Die Bürger sollten auf lokaler Ebene immer mehr und in partizipativer Form bei der Ermittlung ihres Bedarfs und der Ausarbeitung bedarfsgerechter Lern- und sonstiger Bildungsangebote mitwirken, die sich in den jeweiligen durch Rechtsvorschriften und die Haushaltsmittel vorgegebenen Rahmen einfügen; hierbei sind auch die Möglichkeiten zu berücksichtigen, die die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bieten.
3. Die soziale Eingliederung sollte gefördert werden, indem die Bürger aktiv am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben ihrer Gesellschaft beteiligt werden. 4. Die Gleichberechtigung und die Chancengleichheit aller Bürger in lokalen Gemeinschaften sollte gefördert werden. III. AKTIONSBEREICHE Der Rat erkennt an, daß ein Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten von erheblichem Nutzen sein kann, und ruft die Kommission auf, im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften und Haushaltsmittel eine Untersuchung darüber einzuleiten, welche Praktiken und Konzepte bei der Entwicklung durch Bildung und Ausbildung auf der Ebene lokaler Gemeinschaften in den verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen, damit Beispiele für bewährte Praktiken verbreitet werden sowie ermittelt wird, wie im Wege von Bildung und Ausbildung, sowohl im formalen als auch im nichtformalen Bereich, ein Beitrag zur Bereicherung des Lebens und zur Entwicklung der Fertigkeiten auf lokaler Ebene geleistet werden kann.