Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Februar 1997 zum Grünbuch über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten Amtsblatt Nr. C 070 vom 06/03/1997 S. 0004 - 0004 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 17. Februar 1997 zum Grünbuch über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten (97/C 70/03) Nach den einleitenden Erläuterungen der Kommission und einem Gedankenaustausch begrüßte der Rat das "Grünbuch über den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten".
Der Rat wies auf die besondere Bedeutung dieser Fragen im Zusammenhang mit dem Inhalt der neuen audiovisuellen Dienste hin. Er nimmt zur Kenntnis, daß dieses Grünbuch und die Mitteilung der Kommission über illegale und schädliche Inhalte im Internet sich gemäß der vom Rat und den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten am 28. November 1996 angenommenen Entschließung ergänzen, in der die Notwendigkeit betont wird, beide Dokumente eingehender zu prüfen. Der Rat nimmt ferner Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Zeitplan, der auch ausführliche Konsultationen mit den Beteiligten anhand ihrer Bemerkungen zum Grünbuch im ersten Halbjahr 1997 vorsieht.
Er ersucht die Kommission, soweit die Zuständigkeit der Gemeinschaft berührt ist, die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Grünbuch bis zur nächsten Tagung des Rates (Audiovisuelle Medien/Kultur) weiterzuführen und gegebenenfalls auch weitere Initiativen