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Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zum zukünftigen Schicksal der Gemeinschaftsforschung im Kohlenbergbau und in der Stahlindustrie (in der 336. Vollsitzung am 20. Juni 1997 einstimmig angenommen)

CELEX
31997Y0719(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1997-06-20
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zum zukünftigen Schicksal der Gemeinschaftsforschung im Kohlenbergbau und in der Stahlindustrie (in der 336. Vollsitzung am 20. Juni 1997 einstimmig angenommen) Amtsblatt Nr. C 220 vom 19/07/1997 S. 0012 - 0014 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS ZUM ZUKÜNFTIGEN SCHICKSAL DER GEMEINSCHAFTSFORSCHUNG IM KOHLENBERGBAU UND IN DER STAHLINDUSTRIE (in der 336. Vollsitzung am 20. Juni 1997 einstimmig angenommen) (97/C 220/05) (Text von Bedeutung für den EWR) 1. Grundlegende Aspekte DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS 1.1. hat die Schlußfolgerungen des Ministerrats der Europäischen Union bezüglich der progressiven Einbeziehung bestimmter Elemente des EGKS-Vertrags in den Gesamtvertrag (Phasing-in) zur Kenntnis genommen (1);

1.2. hat Kenntnis von folgenden Bezugsdokumenten genommen: 1.2.1. EGKS-Jahresbericht (Geschäftsjahr 1995) des Rechnungshofes (2); 1.2.2. Bericht des Europäischen Parlaments über den Entwurf des Funktionshaushaltsplans der EGKS für 1997 (Berichterstatter: Herr J.-A. Giansily) (3); 1.2.3. Bericht des Europäischen Parlaments über die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über "die Wiederankurbelung des Umstrukturierungsprozesses in der Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft" (Berichterstatter: Herr G. Caudron) (4); 1.2.4. Bericht des Europäischen Parlaments über die Einbeziehung der EGKS in den Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (Berichterstatter:

Herr J. Colóm I Naval) (5); 1.2.5. Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zum fünften Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Maßnahmen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (6); 1.3. erinnert an seine vorausgegangenen Stellungnahmen im Hinblick auf das Auslaufen des EGKSVertrags, insbesondere an das Memorandum über die Aspekte im Zusammenhang mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 (7) und die Entschließung zur EGKS-Sozialforschung (8), die am 28. Juni 1995 verabschiedet wurden, sowie an das am 10.

Oktober 1996 verabschiedete Memorandum zu den sozialen Aspekten (9). 2. Erwägungsgründe DER BERATENDE AUSSCHUSS LÄSST SICH VON FOLGENDEN ERWAEGUNGEN LEITEN: 2.1. Die kooperative EGKS-Forschung im technischen und sozialen Bereich hat bisher überragende Leistungen hervorgebracht. 2.1.1. Die EGKS-Forschung, erstes Beispiel für eine Forschungstätigkeit auf europäischer Ebene, hat zum technischen und sozialen Fortschritt des Kohlenbergbaus und der Stahlindustrie, zur Einrichtung eines umfassenden Netzes europäischer Sachverständiger sowie zur Schaffung eines der Zusammenarbeit und dem Informations- und Erfahrungsaustausch förderlichen Klimas beigetragen.

2.1.2. Die von unabhängigen Sachverständigen durchgeführten Untersuchungen haben den schlagenden Beweis dafür erbracht, daß die technische EGKS-Forschung bei mäßigem Gesamtkostenaufwand bedeutsame, meßbare Ergebnisse gezeitigt und daß die Sozialforschung signifikant zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen hat, was u. a. die Studien und Statistiken über Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den betreffenden Industrien belegen (10) (11) (12). 2.1.3. Die kooperative EGKS-Forschung ist das allererste und bisher einzige Beispiel für angewandte interdisziplinäre Forschung, die sich sowohl der Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz als auch der Vereinbarkeit der Produktionstätigkeiten mit den Umweltschutzauflagen verschrieben hat, so daß auf diese Weise ein Wissensschatz angehäuft und Ergebnisse erzielt werden konnten, die die europäische soziale Kultur nachhaltig geprägt haben.

2.1.4. Auf Grundlage des EGKS-Vertrags werden Basistechnologien gefördert, die für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft unverzichtbar sind. Gerade für die Kohle- und Stahlindustrien kann deutlich gemacht werden, daß die hochentwickelten Industrien Europas ihre Wettbewerbsfähigkeit nur dann erhalten können, wenn die innovative und zukunftsorientierte technische Forschung die Basis dafür schafft. 2.2. Wie die bisherigen Merkmale der kooperativen EGKS-Forschung erkennen lassen, befindet sich letztere in vollständigem Einklang mit den Grundsätzen des fünften Rahmenprogramms: - Verfügbarkeit eines bewährten, funktionstüchtigen kooperativen Netzes von Sachverständigen auf europäischer Ebene; - Vorhandensein eines beachtlichen europäischen Mehrwerts aufgrund des transnationalen Charakters der Forschungen; - Einbringung eines signifikanten Beitrags zur Wettbewerbsfähigkeit der EGKS-Sektoren und der verbrauchenden Industrien; - marktnahe, dem Bedarf der Industrie und ihrer Arbeitnehmer gerecht werdende Vorhaben; - hinreichende Flexibilität für eine rasche Anpassung an ein geändertes Umfeld und an neue Bedürfnisse; - optimale, schnelle Verbreitung der Ergebnisse.

2.3. Die Notwendigkeit, sowohl im technischen als auch im sozialen Bereich ein hohes Maß an kollaborativer Forschung aufrechtzuerhalten, ergibt sich aus folgenden Erwägungen: 2.3.1. Angesichts neuer Herausforderungen bezüglich Wettbewerbsfähigkeit, Kostendämpfung, Produktqualität, Umweltschutz sowie der Notwendigkeit, neue Märkte zu erschließen, sind die EGKS-Industrien auch zum Wohl der verbrauchenden Sektoren weiterhin darauf angewiesen, daß ihnen eine effiziente angewandte technische Forschung zuarbeitet. Neben der Entwicklung neuer Produkte sind die Kohle- und Stahlindustrien herausgefordert, Systeme und Problemlösungen für ihre Kunden anzubieten, die deren Bedürfnissen gerecht werden.

2.3.2. Der Bedarf der EGKS-Industrien an Sozialforschung wird weiterhin schwerpunktmäßig in den Bereichen Gesundheitsschutz, Sicherheit, Ergonomie und physische Arbeitsbedingungen liegen. Auf diesen Gebieten haben die Einführung neuer Produktionstechnologien, neue Arbeitsmodelle, die Notwendigkeit, die Produktivität zu steigern und nach und nach Umstrukturierungen durchzuführen, sowie drastische Veränderungen im Altersaufbau spürbare Auswirkungen gezeigt, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. 3. Stellungnahmen DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS 3.1. legt daher Wert auf ein globales Konzept seitens der Europäischen Kommission als Antwort auf die bereits in seinen Memoranden vom Juni 1995 und Oktober 1996 erhobenen Forderungen bezüglich der kooperativen technischen und sozialen Forschung;

3.2. bringt seine Befriedigung darüber zum Ausdruck, daß der Vorschlag für einen Beschluß zum fünften Rahmenprogramm die Forderung enthält, im Rahmen der Erforschung und Entwicklung generischer Technologien die Entwicklung neuer Materialien und Produktionstechnologien in den Bereichen Kohle und Stahl als auch von Technologien für die saubere Erzeugung und Nutzung von Energie aus fossilen Brennstoffen auf angemessene Art und Weise zu unterstützen; 3.3. fordert, daß den sozialen Aspekten Rechnung getragen wird, die im Zusammenhang mit der im fünften Rahmenprogramm vorgesehenen vierten Maßnahme (Förderung von Ausbildung und Mobilität der Forscher) für die EGKS-Industrien von Belang sind;

3.4. legt mit Blick auf die Beibehaltung des derzeitigen Niveaus der kollaborativen Forschung zugunsten des Kohlenbergbaus und der Stahlindustrie sowie von deren Arbeitnehmern großen Wert auf die Bereitstellung hinreichender Mittel, die gleichzeitig durch folgende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen wären: - durch erleichterten Zugang zu den allgemeinen Rahmenprogrammen sowie - durch eine angemessene Finanzierung aus dem EGKS-Haushalt bis zum Jahr 2002, und danach unter Rückgriff auf die EGKS-Rücklagen in der Form eines Forschungsfonds, wobei der Beratende Ausschuß stets davon ausgegangen ist, daß diese Rücklagen prioritär den Unternehmen und deren Arbeitnehmern zugute kommen müssen, die seit 1952 den größten Teil der für die Bildung dieser Reserven erforderlichen Mittel aufgebracht haben;

3.5. begrüßt, in bezug auf den zuletzt angesprochenen Punkt, die Tatsache, daß der Europäische Rat in seiner am 16. Juni 1997 in Amsterdam angenommenen Entschließung über Wachstum und Beschäftigung die Kommission aufgefordert hat, "geeignete Vorschläge zu unterbreiten, damit nach Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 die Erträge aus noch bestehenden Reserven für einen Forschungsfonds verwendet werden können, der mit der Kohle- und Stahlindustrie in Zusammenhang stehenden Sektoren zugute kommt", wobei der Beratende Ausschuß daran festhält, daß der Fonds die bewährte EGKS-Forschung für die Zukunft finanziell absichern muß;

3.6. weist ausdrücklich auf den Vorteil einer einheitlichen Verwaltung der kooperativen Forschung im Bereich des Kohlenbergbaus und der Stahlindustrie hin, der ungeachtet dessen, ob sie innerhalb eines solchen Programms oder unabhängig davon durchgeführt wird, darin besteht, daß Doppelarbeit vermieden wird und Synergieeffekte erzielt werden können; 3.7. empfiehlt, für diese gemeinsame Verwaltung auch nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags auf die im Rahmen der EGKS geschaffenen Netze und Gremien (SERDEC, CRC und technische Exekutivausschüsse) zurückzugreifen, wobei interdisziplinäres Vorgehen angesagt ist und eine angemessene Vertretung der Kohle- und Stahlindustrie und von deren Arbeitnehmern sowie der verbrauchenden Sektoren zu gewährleisten wäre;

3.8. bekräftigt, den durch den Europäischen Rat in Amsterdam entschiedenen Forschungsfonds der gemeinsamen Kontrolle durch die europäischen Behörden und Vertreter der EGKS-Sektoren zu unterstellen; 3.9. fordert die Aufnahme entsprechender Kontakte mit den bereits bestehenden Gremien, insbesondere mit dem Ständigen Ausschuß für die Betriebssicherheit und den Gesundheitsschutz im Steinkohlenbergbau und in den anderen mineralgewinnenden Industriezweigen, sowie mit den für die Harmonisierung der Arbeitsbedingungen im Kohlenbergbau und in der Stahlindustrie zuständigen gemischten Ausschüssen;

3.10. verlangt, sowohl bei der innerhalb als auch außerhalb eines Rahmenprogramms durchgeführten kooperativen Forschung für einen systematischen Austausch von Informationen über die erzielten (technischen und sozialen) Ergebnisse zu sorgen, in den auch die verbrauchenden Sektoren einzubinden wären. (1) Schlußfolgerungen vom 20. April 1991 (Ref.:) und vom 24. November 1992 (Ref.:). (2) ABl. Nr. C 377 vom 13. 12. 1996, S. 5. (3) EP 219.047. (4) EP 214.031. (5) EP A4-0302/96. (6) KOM(97) 142 endg. (7) ABl. Nr. C 206 vom 11. 8. 1995, S. 7. (8) ABl. Nr. C 206 vom 11. 8. 1995, S. 7. (9) ABl. Nr.

C 334 vom 8. 11. 1996, S. 3. (10) "Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der EGKS-Forschungsprogramme", Juni 1994, von Herrn Trentini erstellter Bericht. (11) "Bewertung des EGKS-Forschungsprogramms", September 1996, von Smith Vincent & Co. und Geoffrey Walton Practice erstellter Bericht. (12) "EGKS-Sozialforschung", 1996, von Enrico Gibellieri u. a. ausgearbeiteter Bericht.

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