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Schlußfolgerungen des Rates vom 22. September 1997 zum Thema "Sicherheit in der Schule"

CELEX
31997Y1004(02)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
1997-09-22
In force since
1997-09-22
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Schlußfolgerungen des Rates vom 22. September 1997 zum Thema "Sicherheit in der Schule" Amtsblatt Nr. C 303 vom 04/10/1997 S. 0003 - 0004 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 22. September 1997 zum Thema "Sicherheit in der Schule" (97/C 303/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Nach Artikel 126 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft hat die Gemeinschaft die Aufgabe, zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch beizutragen, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und deren Maßnahmen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.

Sicherheit in der Schule kann sowohl als Faktor einer qualitativ hochstehenden Bildung als auch als eine Voraussetzung für ihr Zustandekommen angesehen werden, denn man kann nicht erwarten, daß sich ein hinreichender Bildungsstandard erreichen läßt, wo ein offenes und sicheres Schulklima, in dem Schüler und Lehrer ohne Furcht vor Einschüchterung, Schikanen oder Mißhandlung lernen bzw. lehren können, fehlt. 2. Die Mitgliedstaaten sind hinsichtlich der Sicherheit im schulischen Bereich zunehmend mit Problemen konfrontiert, und in den Mitgliedstaaten ist Handlungsbedarf sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene festzustellen.

Die Mitgliedstaaten haben bereits zur Verbesserung der schulischen Sicherheit zahlreiche Initiativen und Projekte entwickelt, so daß Erkenntnisse darüber gewonnen wurden, welche Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit in der Schule unter verschiedenen Bedingungen zum Erfolg bzw. Mißerfolg führen. In den Schlußfolgerungen des Rates vom 23. Oktober 1995 zur gesellschaftlichen Beteiligung im Bildungsbereich und in den Schlußfolgerungen des Rates vom 21. November 1996 betreffend den Erfolg in der Schule wird hervorgehoben, daß die gesellschaftliche Beteiligung im Bildungsbereich und die Verbindungen zwischen dem Zuhause, der Schule und dem gesellschaftlichen Umfeld für den schulischen Erfolg wichtig sind; es kommt daher wesentlich darauf an, Eltern, Schüler, Lehrer, Schulleiter und Kommunalbehörden - sowie ihre Organisationen auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene - an Maßnahmen auf diesem Gebiet zu beteiligen.

3. Die wachsende Aufmerksamkeit, die der Sicherheit in der Schule gilt, spiegelt die Entwicklung in der Gesellschaft wider, und die Frage der Sicherheit in der Schule umfaßt Aspekte der Beziehungen der Schüler untereinander sowie der Beziehungen zwischen Schülern und Lehrern innerhalb der Schule, aber auch zwischen der Schule und ihrem gesellschaftlichen Umfeld. Die Förderung der Sicherheit in der Schule kann Strategien zur Verhütung und Bekämpfung von Einschüchterung, Schikanen und Mißhandlungen (und dies betrifft sowohl Schüler als auch Lehrer) einschließen. Unter anderem könnten geschlechtsspezifische Untersuchungen über die gesellschaftlichen Beziehungen innerhalb der Schule ebenso wie geschlechtsspezifische Pilotprojekte einen wertvollen Beitrag zur Erforschung der Ursachen der Gewalt, zur Verhütung von Gewalt und zu Strategien zur Schaffung eines sicheren Schulklimas leisten.

4. In den Mitgliedstaaten gibt es zwar eine große Vielfalt von praktischen Regelungen und eine ganze Reihe von Konzepten zur Förderung der Sicherheit in der Schule, aber die Mitgliedstaaten stehen derselben Art von Problemen in dieser Frage gegenüber. Auf europäischer Ebene sind bereits erste Schritte unternommen worden, um diese Probleme in den Mitgliedstaaten auszuloten. 5. Obwohl die Sicherheit in der Schule eindeutig in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, könnte die europäische Dimension in diesem Bereich einen zusätzlichen Nutzen erbringen: Informationen untereinander auszutauschen und aus den bisherigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Sicherheit in der Schule zu lernen, kann äußerst fruchtbar sein; damit sich dies möglichst nutzbringend gestaltet, müssen der Austausch von Informationen und das Lernen aus den Erfahrungen anderer entsprechend strukturiert werden - NIMMT DIE NACHSTEHENDEN SCHLUSS- FOLGERUNGEN AN:

1. Auf europäischer Ebene könnte eine Ad-hoc-Gruppe von Sachverständigen bei der Entwicklung eines Rahmens mitwirken, in dem die nachstehend erwähnten Tätigkeiten stattfinden können. Diese Tätigkeiten können sich auch auf die Förderung der Forschung im Bereich der Sicherheit in der Schule sowie auf die Veranstaltung von europäischen Konferenzen über die Sicherheit in der Schule erstrecken. Die Gruppe von Sachverständigen könnte Vertreter der Kommission, aufgrund von Vorschlägen aus den Mitgliedstaaten benannte Vertreter wie auch Vertreter der europäischen Lehrer- und Elternorganisationen umfassen.

Andere einschlägige europäische Organisationen könnten von der Sachverständigengruppe gegebenenfalls konsultiert werden. 2. Ein gezielter Austausch von Informationen und Erfahrungen auf europäischer Ebene könnte zu mehr Sicherheit in der Schule beitragen. Dieser Austausch hätte zum Ziel, daß unter Einbeziehung der Sachverständigengruppe Informationen über qualitative und quantitative Daten, Praktiken, Politiken und Forschungsergebnisse zum Thema "Sicherheit in der Schule" in der Europäischen Union gesammelt, gesichtet und verbreitet werden. Dies könnte beispielsweise durch den Einsatz von Informationstechnologienetzen verwirklicht werden, denen die in den Mitgliedstaaten mit der Förderung der Sicherheit in der Schule befaßten Institutionen angehören.

3. Die Durchführung von länderübergreifenden Pilotprojekten auf europäischer Ebene könnte wesentlich zu der weiteren Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit in der Schule beitragen. Diese Pilotprojekte sollten unter anderem darauf ausgerichtet sein, aussichtsreiche Konzepte für die Förderung der Sicherheit in der Schule zu erproben. Bei diesen Projekten sollte das "Bottom-up"-Prinzip gelten. Die Initiativen sollten von den Mitgliedstaaten und den Schulen ausgehen. An der Durchführung der Pilotprojekte wird die Sachverständigengruppe beteiligt sein. Hierdurch läßt sich sicherstellen, daß eine Vielfalt von Konzepten und Erfahrungen zum Tragen kommen.

Besondere Beachtung sollte den Aspekten Prävention und Reparation, außerdem der Entwicklung von Erklärungsmodellen für Gewalt in der Schule und der Schule in ihrem Umfeld geschenkt werden. Bei der Ausarbeitung von Pilotprojekten sollte in die Überlegungen einbezogen werden, wie sich der aus verschiedenen Konzepten ergebende jeweilige Zusatznutzen messen und bewerten läßt; ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, WIE FOLGT TÄTIG ZU WERDEN: 4. Fortsetzung und gegebenenfalls Verbesserung ihrer Tätigkeiten zur Förderung der Sicherheit in der Schule; Belebung der Beteiligung an der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Bereich "Sicherheit in der Schule" durch Teilnahme am gezielten Informations- und Erfahrungsaustausch, Beteiligung an der Ausarbeitung von Pilotprojekten und der Einsetzung einer Sachverständigengruppe sowie Teilnahme an europäischen Konferenzen über die Sicherheit in der Schule;

ERSUCHT DIE KOMMISION, IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEN MITGLIEDSTAATEN AUF DER GRUNDLAGE DER HAUSHALTSVORGABEN UND DER BESTEHENDEN GEMEINSCHAFTSINSTRUMENTE WIE FOLGT TÄTIG ZU WERDEN: 5. Unterstützung der Einsetzung einer Sachverständigengruppe "Sicherheit in der Schule". Diese Gruppe wird bis Ende 1999 bestehen; Unterstützung des gezielten Informations- und Erfahrungsaustauschs über die Sicherheit in der Schule; Unterstützung grenzübergreifender Pilotprojekte und Konferenzen im Bereich "Sicherheit in der Schule"; Bericht an den Rat über die Ergebnisse dieser Tätigkeiten bis spätestens 30. Juni 1999, damit der Rat die Gesamtbewertung der Ergebnisse dieser Tätigkeiten vornehmen kann.

Geschehen zu Brüssel am 22. September 1997. Im Namen des Rates Der Präsident F. BODEN

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