Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der Gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen (in der 337. Vollsitzung am 10. Oktober 1997 bei einer Stimmenthaltung einstimmig angenommen) Amtsblatt Nr. C 356 vom 22/11/1997 S. 0003 - 0006 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS ZUM VORSCHLAG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION FÜR EINE RICHTLINIE DES RATES ZUR RESTRUKTURIERUNG DER GEMEINSCHAFTLICHEN RAHMENVORSCHRIFTEN ZUR BESTEUERUNG VON ENERGIEERZEUGNISSEN (in der 337.
Vollsitzung am 10. Oktober 1997 bei einer Stimmenthaltung einstimmig angenommen) (97/C 356/03) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - in Kenntnis des Richtlinienvorschlags des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen (1), - unter Berücksichtigung des von der Kommission vorgelegten Weißbuches "Eine Energiepolitik für die Europäische Union" (2), des Berichts der Kommission "Der Markt für feste Brennstoffe in der Gemeinschaft im Jahr 1996 und seine Aussichten 1997" (3) sowie der Entscheidung Nr.
3632/93/EGKS betreffend staatliche Beihilfen im Steinkohlenbergbau (4), - unter Hinweis auf seine Entschließungen zum obengenannten Weißbuch der Kommission (5) und zum "künftigen Schicksal der Gemeinschaftsforschung im Kohlenbergbau und in der Stahlindustrie" (6), formuliert an die Adresse der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments die nachstehend aufgeführten Grundsatz- und Zusatzbemerkungen zu dem Richtlinienvorschlag des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen. 1. Grundsätzliche Bemerkungen - Die europäischen Kohle- und Stahlerzeuger als auch Verbraucher und Händler können auf große Erfolge und Fortschritte auf allen Gebieten des Umweltschutzes, der Ressourcenschonung und der Energieeffiziens verweisen.
Sie bekennen sich nachdrücklich zum Leitbild des "Sustainable Development". Sie weisen zugleich darauf hin, daß Energie Voraussetzung ist für Fortschritt, Mobilität, Wachstum, Beschäftigung und Lebensqualität und daß infolgedessen die Nutzeffekte des Energiegebrauchs angemessen berücksichtigt werden müssen. Sie geben zu bedenken, daß der heutige Wissensstand in der Klimafrage eine Vorsorgepolitik nahelegt, die nicht im Widerspruch zu anderen essentiellen Zielen der Gesellschaft wie Wachstum und Beschäftigung stehen. Sie unterstützen auch in Zukunft den Willen der Europäischen Union, die CO2-Emissionen entsprechend einem weltweit vereinbarten Programm zu reduzieren.
Sie vertreten die Ansicht, daß ihre Erfolge aus der Vergangenheit hinreichend zeigen, daß ihr Beitrag zu diesem Programm mit anderen als steuerlichen Mitteln und vor allem durch mit den Behörden ausgehandelte Vereinbarungen erreicht werden kann. - Der Kohlenbergbau und die Stahlindustrie in der Europäischen Union sowie zahlreiche Kunden dieser Industriezweige werden von dem Richtlinienvorschlag besonders betroffen, der einen Gemeinschaftsrahmen mit Mindestsätzen für die Besteuerung von Energieerzeugnissen vorsieht. - Der von dem Richtlinienvorschlag vorgesehene steuerliche Lösungsansatz, mit dem gleichermaßen den Besorgnissen des Umweltschutzes, des Funktionierens des Binnenmarktes und der Senkung der Sozialabgaben im Hinblick auf eine Förderung der Beschäftigungslage entsprochen werden soll, wird diese Ziele nicht erreichen: - Da dieser Lösungsansatz auf die Einführung von Mindestsätzen für die Besteuerung von Energieerzeugnissen abzielt, wobei den Mitgliedstaaten ein großes Maß an Flexibilität belassen wird, ist er nicht geeignet, das Funktionieren des Binnemarktes signifikant zu verbessern.
Außerdem werden den Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten der Energiebesteuerung bzw. der Steuerbefreiung eingeräumt. Weiterhin ist das steuerliche Neutralitätsprinzip für die Mitgliedstaaten nicht obligatorisch. Aus diesen Gründen werden die Verzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten vergrößert. Die von der EU-Kommission angestrebte Harmonisierung der Energiebesteuerung wird verfehlt. Zudem wäre die vorgesehene Rückerstattung von Steuern für die Unternehmen verwaltungsintensiv und höchst intransparent; die verbleibende Nettobelastung wäre somit immer noch erheblich. - Der von der Kommission vorgesehene steuerliche Lösungsansatz erhöht die Kosten der Energieerzeugnisse, die bereits erheblich höher sind als die von der Industrie in wichtigen Wettbewerbsländern zu tragenden Kosten.
Diese Erhöhung wird darüber hinaus die Unternehmen je nach den Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise treffen und demzufolge eine diskriminierende Wirkung haben. - Der Richtlinienvorschlag gefährdet Arbeitsplätze, zunächst direkt im Bergbau und in allen energieintensiven Industriezweigen, darunter an erster Stelle in der Stahlindustrie, und danach indirekt durch die Tatsache, daß die Industriekunden die Mehrkosten der Besteuerung durch Rationalisierungen mit Auswirkungen auf die Beschäftigungslage auszugleichen versuchen werden. Diese gravierenden Folgen auf die Beschäftigung treten mit großer Gewißheit ein, und zwar - ungeachtet des beabsichtigten Stufenplans bei Einführung der Steuer - mit sofortiger Reaktion und Wirkung.
Demgegenüber sind die positiven Beschäftigungseffekte, die der EU-Steuervorschlag im Fall der Abgabensenkung, z. B. bei den Lohnnebenkosten, erwartet, ungewiß, und allenfalls auf längere Sicht möglich. - Bei Einführung einer Steuer, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, würden in jedem Fall gravierende soziale Probleme in den Kohlenrevieren, in denen heute noch über 300 000 Beschäftigte im Steinkohlenbergbau und dessen Umfeld tätig sind, entstehen. Auch in der EU-Stahlindustrie wären weite Teile der heute rund 600 000 direkt und indirekt von der Stahlproduktion abhängigen Beschäftigungsverhältnisse gefährdet. - Die negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage im allgemeinen sind um so gravierender, als eine einseitige Besteuerung von Energieerzeugnissen in der EU die Gefahr einer Abwanderung insbesondere der energieintensiven Industrie aus der EU in sich birgt.
Eine solche durch die Energiesteuer induzierte Verlagerung der Produktion in Drittländer mit niedrigeren Anforderungen an den Umweltschutz bewirkt keine Senkung des CO2-Ausstoßes, sondern verschlechtert sogar die globale Umweltbilanz. Eine solche Entwicklung kann der EU nicht gleichgültig sein. - Zusätzliche steuerliche Maßnahmen zur Verteuerung des Energieverbrauchs in der Europäischen Wirtschaft sind umweltpolitisch auch deshalb schädlich, weil sie der Wirtschaft die Mittel entziehen, die diese dringend für Forschung und Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Umweltschutzes benötigt.
Industrie- und umweltpolitisch zweckmäßiger wäre es, wenn die Kommission solche Vorhaben fördern und die weltweite Verbreitung des Know-hows der Europäischen Industrie auf dem Gebiet der effizienten Energiegewinnung und -nutzung unterstützen würde. - In den Stellungnahmen der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments wird die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Industrie als sehr gefährdet bezeichnet. Deshalb sind Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung notwendig, die in einzelnen Mitgliedstaaten zur Stärkung des Industriestandortes bereits ergriffen wurden oder noch diskutiert werden.
In die gleiche Richtung zielen die Direktiven der Kommission zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Verringerung der Preise bei den leitungsgebundenen Energien. Im Widerspruch dazu steht die Besteuerung der Energieerzeugnisse entsprechend dem Richtlinienvorschlag der Kommission, der die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie verschlechtert. - In diesem Zusammenhang bedauert der Beratende Ausschuß, daß der derzeitige Vorschlag im Gegensatz zu den vorausgegangenen Versuchen mit gleicher Zielsetzung diese Tatsache nicht mehr anerkennt, indem sie die Einführung von Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung in den Industriegebieten der Welt, die zu den Hauptkonkurrenten der Union zählen, nicht mehr zur Voraussetzung für die Anwendung steuerlicher Maßnahmen auf Energieerzeugnisse in der Europäischen Union macht. - Insgesamt ist festzustellen, daß westeuropäische Alleingänge oder Vorreiterrollen so lange umweltpolitisch nutzlos und industriepolitisch schädlich sind, wie nicht eine begründete Erwartung für ein zumindest zwischen den wichtigsten Industriestaaten abgestimmtes Verhalten besteht.
2. Zusatzbemerkungen in bezug auf den Bergbau - Die Energieversorgung der Europäischen Union beruht auf einem ausgewogenen Energiemix, der allein dazu in der Lage ist, die sowohl von der Kommission als auch den Mitgliedstaaten verfolgten energiepolitischen Ziele - jederzeit sichere, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energieversorgung - miteinander in Einklang zu bringen. Der Vorschlag der Kommission, der der Harmonisierung der Besteuerung von Energieprodukten dienen soll, erschwert es, den Energiemix in der Gemeinschaft aufrechtzuerhalten und gefährdert so die Erreichung der anerkannten Energieziele. - Eine Besteuerung der Einsatzenergien nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b) würde die Wettbewerbsfähigkeit der fossilen Energieträger, insbesondere der festen Brennstoffe in der Stromerzeugung, maßgeblich beeinträchtigen und somit Wettbewerbsverzerrungen im Energiemix innerhalb eines Mitgliedstaats und zwischen den Mitgliedstaaten verursachen.
Insbesondere die Kohleländer der EU wären betroffen. - Die Anwendung von Steuerbefreiungen - insbesondere für regenerative Energien und für Erdgas - nach Artikel 14 führt zu einer Benachteiligung der Festbrennstoffe, sie wäre diskriminierend und wettbewerbsverfälschend und würde den Zielen der europäischen Verträge zuwiderlaufen. - Im Hinblick auf eine Steuerbefreiung des Erdgases ist festzustellen, daß die dahinter stehende Gaspräferenz Ausdruck einer nur kurzfristigen Betrachtungsweise ist. Mit dieser Maßnahme würde gerade der Energieträger mit der europaweit wie weltweit geringsten Reichweite der Vorräte gefördert und die Abhängigkeit von Gasbezügen aus instabilen Regionen der Welt in Kauf genommen. - Die Abhängigkeit der EU von Energieimporten wird sich noch beträchtlich erhöhen, von 48 % 1990 auf voraussichtlich 56 % im Jahr 2000.
Eine Energiesteuer würde diese Abhängigkeit in alarmierender Weise erhöhen, da die Kohle einer der wenigen Brennstoffe ist, über die die EU selbst in großem Umfang verfügt. Die Kommission mahnt in ihrem Weißbuch zur Energiepolitik zu Recht vor der wachsenden Energieabhängigkeit der Gemeinschaft, die ein "Brennpunkt der Sorge" ist. Sie fordert daher, daß "die Sicherheit der Versorgung ein ständiges Anliegen der Politiker sein muß". - In ihrem Weißbuch sieht die Kommission für die Gemeinschaft auch in Zukunft einen bedeutenden Markt für Kohle voraus. Im Stromsektor attestiert die Kommission der Kohle eine tragende Rolle.
Durch den Einsatz noch effizienterer Verbrennungstechnologien kann der Anteil der Kohle langfristig gehalten oder sogar gesteigert werden. Die Gemeinschaft selbst will durch ihre Forschungspolitik einen "gewaltigen Beitrag" dazu leisten (7). Im Kraftwerkssektor können mit weiteren Wirkungsgraderhöhungen und Kraft-Wärme-Kopplung Verbesserungen erreicht werden, die auch deutliche CO2-Reduzierungen mit sich bringen. - Der europäische Steinkohlenbergbau ist bereit, die Entwicklung und Anwendung sauberer Kraftwerks- und Emissionsminderungstechnologie zu unterstützen. Ökonomisch sinnvoll und umweltpolitisch effizient wäre es, durch finanzielle Hilfen und Technologietransfer die Anwendung dieser Techniken auch in anderen Ländern mit bedeutender Kohleverstromung aber veralteter Kraftwerkstechnologie zu fördern. - Der Steinkohlenbergbau in der EU ist in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Lage.
In ihrem existenziellen Kampf sind die Bemühungen der Bergbauunternehmen auf die durchgreifende Rationalisierung und Kostensenkung gerichtet. Die Kostensenkung ist auch notwendig, um die in der Beihilferichtlinie der Kommission geforderte Degression tatsächlich zu erreichen. Die bislang sehr erfolgreichen Bemühungen der Bergbauunternehmen drohen aber konterkariert zu werden durch die Energiesteuerpläne, welche die administrativen, vom Bergbau nicht zu beeinflussenden Kosten in die Höhe treiben würden. 3. Zusatzbemerkungen in bezug auf die Stahlindustrie - Die Stahlerzeugung ist energieintensiv.
Unabhängig von der Energiepreisentwicklung ist deshalb die europäische Stahlindustrie mit dem Einsatz von Energie schon immer besonders sparsam umgegangen. Damit einher ging eine erhebliche Reduzierung der Umweltauswirkungen bei der Nutzung von Energie: Im Laufe der letzten 35 Jahre verringerten sich die CO2-Emissionen um nahezu 50 % je Tonne Walzstahl. - Die europäische Stahlindustrie wird ihre Bemühungen zur rationellen und umweltverträglichen Energienutzung aus eigenem Interesse fortsetzen. Zusätzliche steuerliche Belastungen des Energieverbrauchs würden keine Lenkungswirkung haben; vielmehr würden den Unternehmen die Mittel entzogen, die sie für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung des Umweltschutzes dringend benötigen.
Es wäre daher diesen Zielen besser gedient, wenn die Europäische Kommission im Rahmen der Stahl-Forschungsförderung Mittel verstärkt für diese Zwecke zur Verfügung stellen und die darauf gerichteten Investitionen aktiv fördern würde. - Das Steuervorhaben der Kommission steht im Widerspruch zu den in einigen EU-Mitgliedstaaten vereinbarten freiwilligen Selbstverpflichtungen der Stahlindustrie zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Es würde diesen Verpflichtungen den Boden entziehen. - Die europäische Stahlindustrie stellt fest, daß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a) des Steuervorschlages der besonderen Sensibilität bestimmter Industriezweige, darunter der Stahlindustrie, Rechnung tragen soll und die Verwendung bestimmter Energieerzeugnisse zum Zwecke der chemischen Reduktion sowie in metallurgischen und elektrolytischen Prozessen von der Besteuerung befreit.
Unter Aufrechterhaltung der grundsätzlichen Bedenken gegen die Energiesteuer fordert die Stahlindustrie, daß die Vorkehrungen des Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a) auf alle in der Stahlindustrie verwendeten Energieerzeugnisse angewandt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Stahlverfahren zu vermeiden. DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS, IN DIESEM ZUSAMMENHANG, - stellt fest, daß der Energiesteuervorschlag der Kommission für keines der Ziele, mit denen der Steuervorschlag begründet wird, geeignet ist. Die Harmonisierung der Besteuerung wird nicht erreicht, vielmehr werden neue Verzerrungen herbeigeführt.
Der Wettbewerb sowohl zwischen den Energieträgern als auch den Volkswirtschaften wird verfälscht. Die energieintensive Industrie wird in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedroht, Beschäftigung und Wachstum in der EU werden weiter sinken. Die Verlagerung der Produktion in Staaten mit geringeren Steuerlasten verschlechtert die globale CO2-Bilanz; - weist darauf hin, daß zusätzliche Steuern die Kosten der Stahlerzeugung erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie auf den Weltmärkten nachhaltig negativ beeinflussen würden. Der Umwelt würde durch eine solche Maßnahme nicht geholfen; - erinnert die Kommission an die im Weißbuch fixierte energiepolitische Aufgabe, eine sichere, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten.
Die vorgeschlagene Energiesteuer würde den ausgewogenen Energiemix in Frage stellen und insbesondere die Kohle benachteiligen, die die wesentliche heimische Energiequelle ist; - weist darauf hin, daß Kohle und Stahl sich ihrer umweltpolitischen Verantwortung bewußt sind. Die großen Erfolge in allen Umweltbereichen sind Beweis dafür. Kohle und Stahl werden auch in Zukunft ihre Anstrengungen fortsetzen, wenn sie daran nicht durch steuerliche Maßnahmen gehindert werden. Freiwillige Verpflichtungen sind fiskalischen Maßnahmen vorzuziehen; - stellt fest, daß auf die Klimafrage mit einer breiten Technologieoffensive geantwortet werden muß.
Die Kohletechnologien müssen weiter entwickelt und umgesetzt werden, vor allem auch in den Staaten, die über niedrigere Standards verfügen. Die darauf gerichteten Maßnahmen sind zu verstärken. Die Einführung einer Energiesteuer wäre kontraproduktiv; - lehnt den vorgelegten Vorschlag mit Nachdruck ab und ermutigt die Kommission, die Einführung einer Energiesteuer in der EU davon abhängig zu machen, daß die Industriestaaten, die die Hauptkonkurrenten der EU sind, insbesondere die OECD-Staaten, Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung einführen. Nur auf diesem Wege der Gegenseitigkeit von Maßnahmen lassen sich die negativen Folgen eines Alleingangs der EU bei der Energiesteuer vermeiden oder zumindest eingrenzen.
(1) ABl. C 139 vom 6. 5. 1997, S. 14. (2) KOM(95) 682 endg. (3) SEK(97) 1093 endg. (4) ABl. L 329 vom 30. 12. 1993, S. 12. (5) ABl. C 232 vom 10. 8. 1996, S. 3. (6) ABl. C 220 vom 19. 7. 1997, S. 12. (7) KOM(95) 682 endg., S. 22.