Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Funktionsweise des Statistischen Informationssystems betreffend den Aussenhandel für Stahl im EGKS-Sektor (in der 337. Vollsitzung am 10. Oktober 1997 einstimmig angenommen) Amtsblatt Nr. C 356 vom 22/11/1997 S. 0010 - 0011 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS ZUR FUNKTIONSWEISE DES STATISTISCHEN INFORMATIONSSYSTEMS BETREFFEND DEN AUSSENHANDEL FÜR STAHL IM EGKS-SEKTOR (in der 337. Vollsitzung am 10. Oktober 1997 einstimmig angenommen) (97/C 356/06) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL, Bezug nehmend auf seine früheren Entschließungen, die unter anderem die Funktionsweise des statistischen Informationssystems im EGKS-Sektor betrafen (insbesondere die Entschließungen vom 2.
April 1993 (1) und vom 14. März 1996 (2)), - weist die Kommission erneut darauf hin, daß die nationalen Zollbehörden die statistischen Angaben über den Stahlhandel mit großer Verspätung übermitteln. Nur eine Minderheit von Mitgliedstaaten hält sich strikt an die Verordnung der Kommission, die vorsieht, daß die monatlichen Ergebnisse ihrer Außenhandelsstatistik "spätestens . . . sechs Wochen nach Ablauf des Berichtszeitraums" zu übermitteln sind; - stellt fest, daß es den Gemeinschaftsbehörden und den Teilnehmern des Stahlmarktes aufgrund dieser anhaltenden Verspätung nicht möglich ist, die bisherige Entwicklung des Stahlmarktes auf Ebene der Gemeinschaft zuverlässig zu analysieren und seine künftige Entwicklung zu prognostizieren; - unterstreicht, daß diese Situation verhindert, daß die Industrie der Europäischen Union - so wie ihre ausländischen Konkurrenten - die handelspolitischen Instrumente rasch und wirksam einsetzt, und dies, obwohl sich der internationale Stahlmarkt rasch verändert; - ruft in Erinnerung, daß der Stahlmarkt der Europäischen Union zu den offensten der Welt zählt und daher Importe aus Drittländern eine weitaus wichtigere Rolle für Preise und Mengen spielen als in den meisten anderen Industrien.
Daher ist ein "Frühwarnsystem", das sich auf a priori statistische Angaben stützt, notwendig, um die Stahlproduzenten der EU in die Lage zu versetzen, unverzüglich ihre Einschätzung der Marktentwicklung und ihre Produktion anzupassen. DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS, IN DIESEM ZUSAMMENHANG, - fordert die Kommission erneut auf, bei allen Mitgliedstaaten auf die fristgerechte Übermittlung der vollständigen Außenhandelsstatistiken hinzuwirken, - wiederholt seine Forderung an die Kommission und an die Mitgliedstaaten, das gemeinschaftliche System zur Überwachung der Einfuhren von bestimmten EGKS-Erzeugnissen aufrechtzuerhalten, zumindest bis zur vollständigen Normalisierung der Übermittlung und Auswertung der Zollstatistiken.
(1) ABl. C 121 vom 1. 5. 1993. (2) ABl. C 138 vom 9. 5. 1996.