STELLUNGNAHME DES RATES vom 12. Oktober 1998 zum Konvergenzprogramm Griechenlands für den Zeitraum 1998-2001 Amtsblatt Nr. C 372 vom 12/02/1998 S. 0002 - 0002 STELLUNGNAHME DES RATES vom 12. Oktober 1998 zum Konvergenzprogramm Griechenlands für den Zeitraum 1998-2001 (98/C 372/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Währungsausschusses - HAT FOLGENDE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN:
Am 12. Oktober 1998 prüfte der Rat das griechische Konvergenzprogramm für den Zeitraum 1998-2002. Der Rat stellte mit Befriedigung fest, daß das vorrangige Ziel des Programms darin besteht, die Voraussetzungen für eine vollständige Teilnahme Griechenlands am Euro-Gebiet ab 1. Januar 2001 zu erfuellen. Der Rat hält es daher für angemessen, daß der Schwerpunkt des Programms auf Inflationsrückführung und Haushaltskonsolidierung liegt. Außerdem steht das Programm nach Auffassung des Rates im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Das Programm basiert auf Wirtschaftsvorausschätzungen, die von einem kräftigen, von den Investitionen getragenen realen Wirtschaftswachstum und einem gleichzeitigen Inflationsrückgang ausgehen, der durch andauernde Lohnzurückhaltung und Finanzkonsolidierung unterstützt werden dürfte.
Der Rat stellt fest, daß ein hohes Wachstum bei gleichzeitig rückläufiger Inflation unter anderem eine gute Entwicklung auf der Angebotsseite der griechischen Wirtschaft voraussetzt. Die Lohnentwicklung ist von zentraler Bedeutung, wenn die Inflation dauerhaft gesenkt werden soll. Der Rat begrüßt den Tarifabschluß für den Zeitraum 1998-1999 und fordert alle Tarifparteien nachdrücklich auf, ihn strikt einzuhalten. Der Rat betont, daß die Lohnzurückhaltung in den folgenden Programmjahren auf der Grundlage der im Programm genannten Inflationsziele verstärkt werden muß. Nach Auffassung des Rates sollte die griechische Regierung bereit sein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen dauerhaften Inflationsrückgang zu gewährleisten.
Der Rat unterstützt die im Programm vorgesehene Strategie zur Rückführung des Defizits auf 0,8 % des BIP im Jahr 2001 durch Einschränkung der laufenden Primärausgaben, so daß die staatlichen Investitionen erhöht werden können. In diesem Zusammenhang hätte der Rat die Festlegung einer bindenden Ex-ante-Norm für die Eindämmung der laufenden Primärausgaben begrüßt. Kurzfristig fordert der Rat die griechische Regierung nachdrücklich auf, das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit 1998 auf den im Programm genannten Zielwert von 2,4 % des BIP zurückzuführen. Der Rat stellt fest, daß der öffentliche Bruttoschuldenstand in Griechenland noch immer sehr hoch ist und daß dringend dafür gesorgt werden muß, daß die Rückführung des Defizits im Programmzeitraum stärker als bisher auch in einer Verminderung des Schuldenstands zum Ausdruck kommt.
Außerdem sollte in größerem Umfang auf Privatisierungserlöse zurückgegriffen werden, um den öffentlichen Schuldenstand zu senken. Der Rat begrüßt die im Programm vorgesehenen Strukturreformen, die auf den Arbeitsmarkt, das Sozialversicherungssystem und den gesamten öffentlichen Sektor abzielen. Der Rat fordert die griechische Regierung nachdrücklich auf, die Reformen planmäßig umzusetzen und die Reformanstrengungen fortzusetzen, um Potential und Effizienz der griechischen Wirtschaft zu verstärken. Die dem Defizitziel von 0,8 % des BIP im Jahr 2001 entsprechende zugrunde liegende Haushaltslage läßt eine ausreichende Sicherheitsmarge, um eine Überschreitung des Schwellenwerts von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen zu verhindern.
In diesem Sinne stellt das Programm einen bedeutenden Schritt im Hinblick auf die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts dar. Der Rat fordert die griechische Regierung nachdrücklich auf, das Programm energisch umzusetzen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Programmziele auch bei einem weniger günstigen makroökonomischen Umfeld zu erreichen. Dies würde eine eindrucksvolle Korrektur der Ungleichgewichte in den öffentlichen Finanzen darstellen, die lange Zeit für die griechische Wirtschaft kennzeichnend waren. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die griechische Regierung nach Vorlage des Konvergenzprogramms ihre Absicht bekanntgegeben hat, das allgemeine öffentliche Defizit 1999 auf einen Wert zu senken, der unter dem Programmziel von 2,1 % des BIP liegt.
Ein beträchtlich erhöhtes Konsolidierungstempo würde - sofern es während der gesamten Programmlaufzeit bestätigt wird - vom Rat in hohem Maß begrüßt. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.