98/136/EG: Beschluß des Rates vom 18. Dezember 1997 über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über den Handel mit Textilwaren und Bekleidung Amtsblatt Nr. L 041 vom 13/02/1998 S. 0012 - 0012 BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 1997 über die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über den Handel mit Textilwaren und Bekleidung (98/136/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228, Absatz 2 Satz 1, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des am 15. Dezember 1992 paraphierten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über den Handel mit Textilwaren und Bekleidung, zuletzt geändert durch das am 1. August 1995 paraphierte Abkommen in Form eines Briefwechsels, ausgehandelt. Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte bis zum Abschluß der für seinen Abschluß erforderlichen Verfahren ab dem 1. Januar 1998 vorläufig angewendet werden, sofern auch die Sozialistische Republik Vietnam es vorläufig anwendet - BESCHLIESST:
Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über den Handel mit Textilwaren und Bekleidung wird, vorbehaltlich seiner vorläufigen Anwendung durch die Sozialistische Republik Vietnam, bis zu seinem förmlichen Abschluß ab dem 1. Januar 1998 vorläufig angewendet. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 1997. Im Namen des Rates Der Präsident F.
BODEN