98/704/Euratom: Beschluß des Rates vom 22. Juni 1998 über die Verlängerung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit bei der Erstellung eines detaillierten technischen Entwurfs (EDA) für den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) Amtsblatt Nr. L 335 vom 10/12/1998 S. 0061 - 0065 BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 1998 über die Verlängerung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit bei der Erstellung eines detaillierten technischen Entwurfs (EDA) für den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) (98/704/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Unterabsatz 2, nach Kenntnisnahme des von der Kommission vorgelegten Beschlußentwurfs, in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Kommission hat gemäß den Richtlinien des Rates vom 8. April 1998 Verhandlungen über die Verlängerung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit bei der Erstellung eines detaillierten technischen Entwurfs (EDA) für den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) ("ITER-EDA-Übereinkommen") geführt. Die Verlängerung des ITER-EDA-Übereinkommens sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Einziger Artikel Die Verlängerung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, der Regierung Japans, der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit bei der Erstellung eines detaillierten technischen Entwurfs für den Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor durch die Kommission für die und im Namen der Gemeinschaft wird genehmigt.
Der Wortlaut der Änderung, mit der das ITER-EDA-Übereinkommen verlängert wird, und der Vereinbarungen zur Verlängerung des ITER-EDA-Übereinkommens ist diesem Beschluß beigefügt. Geschehen zu Luxemburg am 22. Juni 1998. Im Namen des Rates Der Präsident J. BATTLE