98/370/EG: Empfehlung der Kommission vom 27. Mai 1998 zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 177 über Heimarbeit vom 20. Juni 1996 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 764) Amtsblatt Nr. L 165 vom 10/06/1998 S. 0032 - 0032 EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 27. Mai 1998 zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 177 über Heimarbeit vom 20. Juni 1996 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 764) (98/370/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 155 zweiter Gedankenstrich, in Erwägung nachstehender Gründe:
Durch das IAO-Übereinkommen Nr. 177 über Heimarbeit vom 20. Juni 1996, das durch eine am selben Tag angenommene Empfehlung ergänzt wird, werden Rahmenbedingungen für den Schutz von Heimarbeitern geschaffen. Das Übereinkommen fordert die Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, dazu auf, eine innerstaatliche Heimarbeitspolitik zur Verbesserung der Lage der Heimarbeiter festzulegen, durchzuführen und regelmäßig zu überprüfen. In dem Übereinkommen wird auch ausdrücklich festgehalten, daß die innerstaatliche Heimarbeitspolitik die Gleichbehandlung so weit wie möglich fördern sollte.
Die in den Übereinkommen verfolgten Ziele stimmen mit den Zielsetzungen der Kommission überein, die in deren mittelfristigem sozialpolitischen Aktionsprogramm (1995-1997) zum Ausdruck kommen. Die Ziele des Übereinkommens tragen dazu bei, dem Ziel eines Gleichgewichts von Flexibilität des Arbeitsmarkts und Absicherung der Arbeitnehmer näher zu kommen. In Artikel 118 Absatz 1 EG-Vertrag wird der Kommission die Aufgabe zugewiesen, eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in sozialen Fragen zu fördern, insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Arbeitsbedingungen. In der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer heißt es in Ziffer 10: ". . . hat jeder Arbeitnehmer der Europäischen Gemeinschaft Anspruch auf einen angemessenen sozialen Schutz und muß unabhängig von seiner Stellung und von der Größe des Unternehmens, in dem er arbeitet, Leistungen der sozialen Sicherheit in ausreichender Höhe erhalten; . . .".
6,9 Millionen Erwerbstätige in der Gemeinschaft gehen ihrer Arbeit in der Regel zu Hause nach, was auf Gemeinschaftsebene 4,9 % der Erwerbsbevölkerung entspricht. Es wird anerkannt, daß sich Heimarbeiter in einer besonders unsicheren Lage befinden und ihnen angemessene Schutzmaßnahmen zugute kommen müssen. Infolge der Einführung neuer Informationstechnologien entwickelt sich das Wesen der Heimarbeit rasch weiter, wodurch angemessene Schutzmaßnahmen noch dringlicher werden. Heimarbeiter sind meistens Frauen; bei der Heimarbeit handelt es sich für sie um ein Mittel, die Erzielung des Haushaltseinkommens mit der Betreuung von Unterhaltsberechtigten, meistens Kleinkindern, zu verbinden.
Daß Frauen diese Wahl treffen, ist häufig auf externe Faktoren zurückzuführen, wie z. B. begrenzte Arbeitsmöglichkeiten oder das Fehlen von Kinderbetreuungs- und sonstigen Unterstützungseinrichtungen - EMPFIEHLT: - Die Mitgliedstaaten, die das IAO-Übereinkommen über Heimarbeit vom 20. Juni 1996 noch nicht ratifiziert haben, sollten diese Ratifizierung vornehmen. - Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission innerhalb von 18 Monaten die ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Empfehlung aufgrund dieser Empfehlung getroffenen Maßnahmen mit. Brüssel, den 27. Mai 1998 Für die Kommission Pádraig FLYNN Mitglied der Kommission