Entschließung des Rates vom 18. Dezember 1997 zu einer Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der Kraft-Wärme- Kopplung Amtsblatt Nr. C 004 vom 08/01/1998 S. 0001 - 0002 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 18. Dezember 1997 zu einer Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (98/C 4/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf die Entschließung des Rates vom 8. Juli 1996 zu dem Weißbuch "Eine Energiepolitik für die Europäische Union" (1), in der die Auffassung vertreten wird, daß eine effiziente Energienutzung einen wertvollen Beitrag zu einer sichereren und gesünderen Umwelt leisten, die Abhängigkeit der Gemeinschaft von externen Energiequellen verringern sowie zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann, in Anbetracht der Schlußfolgerungen des Rates vom 3.
Dezember 1996 zum Thema "Klimaänderungen - Energiesektor", in denen es heißt, daß die Energiepolitik aktiv zu den Arbeiten im Bereich der Klimaänderung beitragen muß und daß sich der Energiesektor frühzeitig aktiv an der Entwicklung der diesbezüglichen Politik, einschließlich von Initiativen im Bereich der effizienten Energienutzung, beteiligen sollte, in Anbetracht der Schlußfolgerungen des Rates vom 27. Mai 1997, in denen die Kommission ersucht wird, eine Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung auszuarbeiten, in Anbetracht des Weißbuchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, in dem aufgezeigt wird, daß saubere Technologien einen Schlüssel für künftigen wirtschaftlichen Wohlstand darstellen und daß es wichtig ist, wirtschaftliche Maßnahmen und Anreize und/oder gegebenenfalls steuerliche Instrumente zu nutzen, um den externen Kosten und den Nutzeffekten für die Umwelt Rechnung zu tragen und somit die Wettbewerbssituation energieeffizienter Konzepte zu verbessern, in Anbetracht der Verhandlungen auf der dritten Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und der in diesem Zusammenhang vertretenen Verhandlungsposition der Europäischen Gemeinschaften, in Anbetracht des Vorschlags für ein energiepolitisches Rahmenprogramm für Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaften im Energiesektor und in der Erwägung, daß der Vorschlag der Kommission, den Gesamtanteil der Kraft-Wärme-Kopplung zu verdoppeln, die Gemeinschaft als Ganzes betrifft - 1.
BEGRÜSST die Vorlage der Mitteilung der Kommission betreffend eine Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zum Abbau von Hindernissen, die ihrer Entwicklung entgegenstehen; 2. BETONT, daß Kraft-Wärme-Kopplung eine rationelle Nutzung von Energieressourcen darstellt und daher erheblich zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen kann; 3. STELLT FEST, daß die Erzeugung und Nutzung von Energie im Lichte der im Dezember 1997 in Kyoto stattfindenden dritten Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen eine bedeutende Rolle bei der Verringerung des Ausstoßes der wichtigsten Treibhausgase wie CO2 spielen werden;
4. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, daß eine rationelle Energienutzung durch Kraft-Wärme-Kopplung einen positiven Beitrag nicht nur zur Umweltpolitik der Europäischen Union, sondern auch zur Wettbewerbssituation der Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie zur Versorgungssicherheit leisten kann; 5. STELLT FEST, daß derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlichem Ausmaß von der Kraft-Wärme-Kopplung Gebrauch gemacht wird, daß diese unterschiedlichen Gegebenheiten - auch was den Einsatz der KWK für Fernwärmesysteme und/oder für Industriezwecke betrifft - berücksichtigt werden müssen und daß die Lage der einzelnen Länder anhand relevanter Daten über die effiziente Brennstoffnutzung zu beurteilen ist, und stellt fest, daß verschiedene Technologien der Kraft-Wärme-Kopplung sich in ihrer Wirtschaftlichkeit unterscheiden;
6. BESTÄTIGT, daß das Ziel in der Entwicklung einer Strategie bestehen sollte, die zu einer besseren Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedstaaten führen sollte. Der in der Mitteilung der Kommission genannte Richtwert einer Verdoppelung des Gesamtanteils der Kraft-Wärme-Kopplung in der gesamten Gemeinschaft bis zum Jahr 2010 könnte eine nützliche Orientierung für verstärkte Anstrengungen auf allen Ebenen geben; 7. WEIST DARAUF HIN, daß es zwar einen Handlungsspielraum auf Gemeinschaftsebene gibt, die Hauptverantwortung für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung jedoch bei den Mitgliedstaaten liegt;
8. BETONT, daß die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung dadurch aktiv fördern müssen, daß sie dem Markt für Kraft-Wärme-Kopplung gegebenenfalls Impulse geben und entsprechende Markthindernisse abbauen; 9. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, daß derartige Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes der Kraft-Wärme-Kopplung unter anderem folgendes einschließen könnten: - verstärkten Rückgriff auf bestehende Gemeinschaftsprogramme innerhalb des gegebenen Haushaltsrahmens; - Förderung von freiwilligen Vereinbarungen mit der Industrie und im Dienstleistungssektor; - Internalisierung von externen Kosten und Nutzeffekten für die Umwelt; - gegebenenfalls Finanzinstrumente und/oder steuerliche Instrumente; - Überwachung der Auswirkungen der Liberalisierung der gemeinschaftlichen Energiemärkte; - Maßnahmen, die die Marktteilnehmer dazu veranlassen, in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugte Energie zu kaufen; - Regelungen zur Förderung von Fernwärme- und Kühlsystemen; - Maßnahmen zur Unterstützung von Forschung und technologischer Entwicklung;
10. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, daß bei der Liberalisierung der Energiemärkte und der Internalisierung externer Kosten und der Nutzeffekte für die Umwelt die Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung unter fairen Marktbedingungen berücksichtigt werden sollte, daß aber weiterhin Maßnahmen erforderlich sein könnten, um die Kraft-Wärme-Kopplung, einschließlich Fernwärme und industrielle Wärme- und Kühlsysteme, zu fördern und dafür zu sorgen, daß sie keinen Diskriminierungen ausgesetzt ist; 11. ERSUCHT die Kommission, ihre Arbeiten zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage der vorstehend dargelegten Prinzipien fortzusetzen.
(1) ABl. C 224 vom 1. 8. 1996, S. 1.