Entschließung des beratenden Ausschusses der EGKS zu einer verstärkten Eingliederung von Kohle und Stahl in das fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich FTE (1998-2002) Amtsblatt Nr. C 155 vom 20/05/1998 S. 0010 - 0011 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS ZU EINER VERSTÄRKTEN EINGLIEDERUNG VON KOHLE UND STAHL IN DAS FÜNFTE RAHMENPROGRAMM DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT IM BEREICH FTE (1998-2002) (98/C 155/04) (Text von Bedeutung für den EWR) (in der 339. Sitzung am 2. April 1998 einstimmig bei einer Stimmenthaltung angenommen) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - bezieht sich auf den Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, Entwicklung und Demonstration (1), insbesondere auf die gemeinsame, am 12.
Februar 1998 verabschiedete Position des Rates; erinnert an seine Entschließung über das zukünftige Schicksal der kooperativen Forschung im Kohlenbergbau und in der Stahlindustrie, die auf der 336. Vollsitzung vom 20. Juni 1997 einstimmig angenommen wurde (2); verweist auf seine Entschließung zum vom Europäischen Rat am 16. Juni 1997 in Amsterdam beschlossenen Forschungsfonds, die auf seiner Vollsitzung vom 10. Oktober 1997 einstimmig angenommen wurde (3). Der Beratende Ausschuß macht nachdrücklich auf folgende Aspekte aufmerksam: 1. Unabhängige Studien (4) (5) (6) haben ergeben, daß die EGKS-Forschung im technischen und sozialen Bereich in Anbetracht der festgestellten bemerkenswerten Rentabilität äußerst positive Ergebnisse gezeigt hat.
Ein derart effizientes Forschungsinstrument muß unbedingt für die Zukunft erhalten bleiben. 2. Kohlenbergbau und Stahlindustrie haben bisher beachtliche Beiträge zur Lösung der gesellschaftlichen Probleme geleistet und werden dies auch weiterhin tun. Zudem stellen diese beiden Industrien eine große Zahl von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union zur Verfügung, woran sich auch in Zukunft nichts ändern dürfte. Die Entwicklung von Hochleistungsstählen schreitet in allen Anwendungsbereichen zügig voran. Beim Stahl handelt es sich um ein wirtschaftlich und ökologisch besonders hochwertiges Material.
Was die Kohle angeht, so kann man davon ausgehen, daß sie sich für das Europa von morgen als wichtiges Rohmaterial und sicherer Energieträger, insbesondere für die Elektrizitätserzeugung, erweisen wird. Diesbezüglich gilt es, die einschlägige Forschung zu intensivieren, damit sich die Kohle durch die Behandlung saurer Abgase und anderer Schadstoffe zu einem "grünen", umweltfreundlichen Brennstoff entwickelt. Durch Materialien mit neuen Eigenschaften sowie bereits verfügbare bzw. noch in der Entwicklung befindliche Technologien im Kohlenbergbau und in der Stahlindustrie wird die Ausfuhr auf die Weltmärkte in vielerlei Hinsicht einen neuen Schub bekommen.
Dies gilt auch für die Ausfuhren der diesen beiden Branchen nachgelagerten verarbeiteten Industrien. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Tatsache hinzuweisen, daß durch die Erweiterung auf die mittel- und osteuropäischen Länder die Bedeutung der Kohle- und Stahlsektoren erheblich zunehmen wird. 3. Gleichzeitig mit dem vom Industrieministerrat gefaßten Beschluß, den EGKS-Vertrag nicht zu verlängern und ihn zum vorgesehenen Zeitpunkt, d. h. am 23. Juli 2002, auslaufen zu lassen (7), wurde seitens der Politik die Zusage gegeben, die Belange von Kohlenbergbau und Stahlindustrie - insbesondere was die Forschung angeht - nach und nach in das politische Instrumentarium der Europäischen Union integrieren zu helfen.
4. Die Erfahrungen mit der Integration von Kohlenbergbau und Stahlindustrie in das vierte Rahmenprogramm waren größtenteils unbefriedigend, so daß jetzt unbedingt dafür gesorgt werden muß, daß Kohle und Stahl innerhalb des fünften Rahmenprogramms einen gegenüber anderen Sektoren gleichberechtigten Zugang erhalten. Kohle und Stahl besitzen im Vergleich zu konkurrierenden Werkstoffen große zukunftsweisende Potentiale. Der Beratende Ausschuß der EGKS begrüßt, daß der Rat es für notwendig erachtet, in das 5. Rahmenprogramm "verstärkt solche Maßnahmen einzugliedern, die derzeit auf der Grundlage des im Jahr 2002 auslaufenden Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl durchgeführt werden" (8).
Der Beratende Ausschuß der EGKS begrüßt insbesondere die Beibehaltung der generisch ausgerichteten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Hinblick auf die Entwicklung von neuen und verbesserten Werkstoffen und Fertigungstechnologien für den Stahlbereich. Im übrigen tritt der Beratende Ausschuß der EGKS dafür ein, daß insbesondere im Zusammenhang mit der Schlüsselmaßnahme zugunsten einer wirtschaftlichen und effizienten Energieversorgung für ein wettbewerbsfähiges Europa unter dem Punkt bezüglich einer effizienteren Exploration, Gewinnung und Nutzung der Energieträger nicht nur - wie der gemeinsamen Position des Rates zu entnehmen - auf die Kohlenwasserstoffe, sondern auf alle fossilen Brennstoffe Bezug genommen wird.
(1) Dok. KOM(97) 142 endg. (2) ABl. C 220 vom 19.7.1997, S. 12 bis 14. (3) ABl. C 356 vom 22.11.1997, S. 6 und 7. (4) Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der EGKS-Forschungsprogramme, Juni 1994; von Herrn Trentini ausgearbeiteter Bericht. (5) Bewertung des EGKS-Forschungsprogramms, September 1996; von Smith Vincent & Co. und Geoffrey Walton Practice ausgearbeiteter Bericht. (6) EGKS-Sozialforschung, 1996, von Enrico Gibellieri u. a. ausgearbeiteter Bericht. (7) Schlußfolgerungen des Industrieministerrates vom 24. November 1992. (8) Dok. 6108/1/98 vom 24. März 1998.