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Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur geplanten Mittelübertragung vom EGKS-Haushaltsplan auf den Gesamthaushaltsplan

CELEX
31998Y0724(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1998-06-25
In force since
1998-06-25
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur geplanten Mittelübertragung vom EGKS-Haushaltsplan auf den Gesamthaushaltsplan Amtsblatt Nr. C 232 vom 24/07/1998 S. 0003 - 0003 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS ZUR GEPLANTEN MITTELÜBERTRAGUNG VOM EGKS-HAUSHALTSPLAN AUF DEN GESAMTHAUSHALTSPLAN (98/C 232/03) (in der 340. Sitzung am 25. Juni 1998 einstimmig bei einer Stimmenthaltung angenommen) 1. Verzeichnis der Bezugsdokumente 1.1. Mitteilung der Kommission betreffend die Übertragung eines Hoechstbetrags von 60 Millionen ECU vom EGKS-Funktionshaushaltsplan auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zwecks Aufstockung der Mittel für die Gemeinschaftsinitiativen RECHAR II und RESIDER II (1);

1.2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 1997 zum Entwurf des EGKS-Funktionshaushaltsplans für 1998 (2); 1.3. Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur EGKS-Sozialforschung (3); 1.4. Memorandum des Beratenden Ausschusses der EGKS zu den sozialen Aspekten im Zusammenhang mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahre 2002 (4); 1.5. Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zum zukünftigen Schicksal der Gemeinschaftsforschung im Kohlenbergbau und in der Stahlindustrie (5); 1.6. Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Weiterführung der EGKS-Anpassungsmaßnahmen im Sinne des Artikels 56 EGKS-Vertrag nach dem Jahr 2002 sowie zur Revision der Strukturfonds (Agenda 2000) (6);

2. Erwägungsgründe Der Beratende Ausschuß der EGKS 2.1. hat sich der progressiven Absenkung der Umlage, welche seit 1998 auf Null gebracht wurde, nicht widersetzt; 2.2. hat stets den Standpunkt vertreten, daß die EGKS-Reserven ausschließlich zugunsten der Industrie verwendet werden sollten, mit deren Beitrag diese Reserven gebildet wurden; 2.3. hat sich eingehend mit dem zukünftigen Schicksal der sozialen Maßnahmen aufgrund von Artikel 56 des EGKS-Vertrags befaßt; 2.4. hat sich für eine regionale Verwaltung der Umstrukturierungsprozesse in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern der betroffenen Sektoren ausgesprochen;

2.5. hat bei unterschiedlichen Gelegenheiten seine Überzeugung kundgetan, daß auf eine effiziente EGKS-Forschung nicht verzichtet werden kann, wie dies vom Europäischen Rat von Amsterdam auch für die Zeit nach Auslaufen des EGKS-Vertrags bestätigt wurde. 3. Empfehlungen Der Beratende Ausschuß der EGKS 3.1. BEGRÜSST die Tatsache, daß die Kommission am Wiederaufbau der Industriestruktur in den von den Umstrukturierungsmaßnahmen im Kohlenbergbau und in der Stahlindustrie betroffenen Regionen regen Anteil nimmt; 3.2. VERLANGT nachdrücklich, daß die Gemeinschaftsinitiativen RECHAR und RESIDER, die bisher sehr erfolgreich gewesen sind, unbedingt in vollem Umfang durchgeführt werden und dazu entsprechende Mittel im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union bereitgestellt werden müssen;

3.3. VERWEIGERT jeglicher Übertragung von Mitteln vom EGKS-Haushaltsplan auf den Gesamthaushaltsplan kategorisch DIE ZUSTIMMUNG; 3.4. IST ganz im Gegenteil DER ÜBERZEUGUNG, daß im EGKS-Haushalt in der Zeit bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrags ggf. ausgewiesene Überschüsse in angemessenem Umfang den Rücklagen zugeführt werden sollten, damit im Eventualfall neu entstehender Bedarf gedeckt werden kann; 3.5. VERTRITT DIE MEINUNG, daß jeglicher in zusätzlichem Umfang anfallende Überschuß in die EGKS-Forschung fließen sollte, die ihre Effizienz hinreichend unter Beweis gestellt hat. (1) Dok.

SEK(1998) 967 endg. (2) Dok. SEK(97) 0933-C4-0270/97 (A4-0409/97 - Bericht Giansily). (3) ABl. C 206 vom 11.8.1995. (4) ABl. C 334 vom 8.11.1996. (5) ABl. C 220 vom 19.7.1997. (6) ABl. C 155 vom 20.5.1998.

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