Sonderbericht Nr. 5/98 über den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien (im Zeitraum 1996-1997) zusammen mit den Antworten der Kommission (vorgelegt gemäß Artikel 188 c Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags) Amtsblatt Nr. C 241 vom 31/07/1998 S. 0001 - 0057 SONDERBERICHT Nr. 5/98 über den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien (im Zeitraum 1996-1997) zusammen mit den Antworten der Kommission (vorgelegt gemäß Artikel 188 c Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrags) (98/C 241/01) >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> PRÄAMBEL - SITUATION IM EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN 1. Der Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien betrifft grundsätzlich zwei Länder, nämlich Bosnien-Herzegowina und in geringerem Umfang Kroatien.
Bosnien-Herzegowina Im Rahmen des Abkommens von Dayton in Bosnien-Herzegowina geschaffene Institutionen 2. Mit dem Abkommen von Dayton wurde Bosnien in zwei Teilstaaten unterteilt, die beide über ein hohes Maß an Autonomie verfügen. Dabei handelt es sich um die muslimisch-kroatische Föderation von Bosnien-Herzegowina und die Republik Srpska mit serbischer Bevölkerung. Die Föderation wurde in 10 Kantone unterteilt, die eine zwischen der Ebene des Teilstaats und der Ebene der Gemeindeverwaltung angesiedelte Verwaltungsebene darstellen. 3. Da Bosnien vor den Feindseligkeiten kein unabhängiger Staat war, mußten auf allen Ebenen des Staates, d.h. auf der Ebene der Teilstaaten und der Kantone, neue Institutionen geschaffen werden.
Wegen der Instabilität der neu geschaffenen Institutionen in Bosnien-Herzegowina, den Spannungen zwischen den Vertretern der verschiedenen Volksgruppen in den Institutionen auf der Ebene der Teilstaaten und der Föderation sowie der Frage der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Staat, den Teilstaaten, den Kantonen und den Gemeindeverwaltungen war es für die Geldgeber, einschließlich der Europäischen Kommission, während des gesamten Zeitraums 1996-97 außerordentlich schwierig, die richtigen Partner für die geplanten Maßnahmen zu finden. Wirtschaftliche Lage 4. Schätzungen zufolge entsprechen die direkt auf die kriegerischen Auseinandersetzungen zurückzuführenden Schäden in Bosnien einem Betrag zwischen 15 150 Mio ECU und 30 300 Mio ECU (1).
Der bereits vor dem Konflikt schlechte Zustand der Infrastrukturen hat sich während des Konflikts wegen mangelnder Instandhaltung noch weiter verschlechtert. Im Jahre 1995 erreichte die industrielle Produktion nur noch 10 % des Stands vor dem Krieg, und im Wirtschaftssektor waren tiefgreifende Reformen erforderlich. Ende 1995 waren 80 % der Bevölkerung auf die humanitäre Hilfe angewiesen. 5. Ende 1997 war die Situation in Bosnien noch immer besorgniserregend. Obwohl das BIP im Jahre 1996 um 50 % auf 554 ECU je Einwohner und im Jahre 1997 erneut um 35 % gestiegen war, blieb es nach wie vor sehr niedrig (2).
Die industrielle Produktion erreichte immer noch lediglich 20 % des Stands vor dem Krieg (3). Ende 1997 benötigten noch etwa 20 % der Bevölkerung Nahrungsmittelhilfe, und die Gesundheitsdienste waren weiterhin von der internationalen Hilfe abhängig (4). Situation der Flüchtlinge und der Vertriebenen innerhalb des Landes 6. Von den 4 Millionen Einwohnern, die das Land vor dem Krieg zählte, sind während des Krieges 250 000 getötet worden, eine Million Menschen siedelte innerhalb des Landes um und 1,3 Millionen fluechteten ins Ausland. Ganz allgemein läßt sich sagen, daß es sich bei den Flüchtlingen um ehemalige Bewohner der Städte Bosnien-Herzegowinas handelt, während es sich bei den Vertriebenen um Menschen handelt, die während des Krieges ihre Dörfer verlassen und relative Sicherheit in den Städten gesucht haben.
Dabei haben sie häufig die Wohnungen bezogen, die von den ins Ausland gefluechteten Personen verlassen wurden. Damit die Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren konnten, mußte also zunächst den Vertriebenen innerhalb des Landes bei der Rückkehr in ihre Wohnungen in den ehemaligen Konfliktregionen geholfen werden. 7. Ende 1997 gab es in Bosnien-Herzgowina noch immer 800 000 Vertriebene, während lediglich 200 000 Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt waren. 612 000 Flüchtlinge befanden sich noch immer im Ausland, davon 263 000 in den Mitgliedstaaten der EU und davon wiederum 220 000 in Deutschland, ohne daß eine dauerhafte Lösung für sie gefunden worden war (5) (6).
Kroatien 8. In Kroatien konzentrierte sich das Wiederaufbauprogramm auf Ostslawonien, die am stärksten von den Kämpfen zerstörte Region des Landes, die im Zeitraum 1996-97 unter die vorübergehende Verwaltung der Vereinten Nationen gestellt wurde [UNTAES (7)]. Nach Schätzungen beliefen sich die direkt durch den Krieg entstandenen Schäden in dieser Region auf etwa 1 000 Mio ECU. Die Wiedereingliederung Ostslawoniens in die Republik Kroatien setzt die friedliche Rückkehr der kroatischen Bevölkerung bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte der serbischen Bevölkerung voraus; dies erwies sich jedoch als eine erhebliche Schwierigkeit, die den Wiederaufbauprozeß behinderte (siehe Tabelle A).
Hintergrund der Gemeinschaftsintervention 9. Nach Ansicht des Rechnungshofs muß daran erinnert werden, unter welchen Umständen die Wiederaufbaumaßnahmen der Gemeinschaft in die Wege geleitet wurden, da ihre Durchführung in hohem Maße von diesen Umständen geprägt wurde. Der Hintergrund, vor dem die Gemeinschaftsintervention stattfand, war durch folgende Merkmale gekennzeichnet: a) Hoher Dringlichkeitsgrad aufgrund der politischen Situation und der Notwendigkeit von Wiederaufbaumaßnahmen seit Anfang 1996. b) Politisch instabile Situation vor Ort, die durch den Widerstand bestimmter Gruppen gegen die Umsetzung der Friedensabkommen gekennzeichnet war. c) Schwierigkeiten bei der Erlangung der (gemäß den Gemeinschaftsverordnungen erforderlichen) Zustimmung der Regierungsstellen der verschiedenen Teilstaaten, was zu Verzögerungen bei der Durchführung der Maßnahmen geführt hat. d) Komplizierte und wenig flexible Rechts- und Finanzinstrumente, welche die gleichzeitige Anwendung von zwei Verordnungen und mehreren Haushaltslinien erforderlich machten.
Die Verordnung über den Wiederaufbau ((EG) Nr. 1628/96) wurde vom Rat Ende Juli 1996 nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments angenommen. Dabei wurden dieselben Verfahren und Hoechstgrenzen für die Auftragsvergabe wie beim TACIS-Programm in die Verordnung übernommen, obwohl sie für die spezifische Situation im ehemaligen Jugoslawien nicht geeignet waren. Die Verordnung (EG) Nr. 851/98 (8), die der Rat nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und im Anschluß an die Kritik an der Hilfe für das ehemalige Jugoslawien angenommen hat, folgt weitgehend den von der Kommission im Hinblick auf eine flexiblere Gestaltung der Verfahren und raschere Durchführung vorgebrachten Vorschlägen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1.
EINLEITUNG 1.1. Im Anschluß an die Friedensabkommen von Dayton und Paris von Ende 1995 (9) hat die Europäische Union (EU) einen vorläufigen Finanzrahmen in Höhe von 1 000 Mio ECU für den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien im Zeitraum 1996-1999 bereitgestellt (10) (siehe Tabelle 1). Der Hauptanteil dieses Betrags entfällt auf den Beitrag der EU zum bereits Ende 1995 von der internationalen Gemeinschaft beschlossenen prioritären Wiederaufbauprogramm für Bosnien-Herzegowina, dessen Mittelausstattung sich auf insgesamt 5 100 Mio USD belief (dies entspricht 3 880 Mio ECU) (11). Anhang 1 enthält eine Übersicht über die Finanzierung der EU-Hilfe aus dem Haushaltsplan und die Aufgabenverteilung auf die verschiedenen Kommissionsdienste. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1.2.
In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1996 hat der Rechnungshof auf den sehr niedrigen Grad der Durchführung des Wiederaufbauprogramms hingewiesen. Angesichts einer vom Rechnungshof als alarmierend eingestuften Situation (12), hat der Hof bereits Ende 1996 eine Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse in diesem Bericht dargestellt werden. Während der gesamten Untersuchung hat der Rechnungshof die Kommission über seine Feststellungen auf dem laufenden gehalten. 1.3. Wie aus Tabelle 2 hervorgeht, war Bosnien-Herzegowina Hauptempfänger der im Zeitraum 1996-1997 gewährten Wiederaufbauhilfe. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 1.4.
Ziel der Prüfung durch den Hof war die Bewertung der Verwaltung durch die Kommission der an Bosnien- Herzegowina und Kroatien gewährten Wiederaufbauhilfe sowie die Prüfung der konkreten Auswirkungen dieser Hilfe bis Ende 1997, d.h. zur Halbzeit des Programms für den Zeitraum 1996-1999 (13). Der Hof hat im Jahre 1997 vier Prüfbesuche an Ort und Stelle durchgeführt sowie Ende 1996 zwei Prüfbesuche in den Mitgliedstaaten, in denen sich die Beschaffungsstellen befanden, die für das Programm über die Beschaffung von Lieferungen für Bosnien zuständig waren (14). Diese Prüfbesuche wurden durch eine Analyse der Konten und Dossiers bei den zentralen Kommissionsdienststellen ergänzt.
2. ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BEMERKUNGEN 2.1. Das Wiederaufbauprogramm für das ehemalige Jugoslawien war Ende 1995 in einer Dringlichkeitslage eingeleitet worden; zwei Jahre danach war es in erster Linie in der kroatisch-muslimischen Föderation von Bosnien-Herzegowina umgesetzt worden (siehe Ziffer 1.3 und Ziffer 2 der Präambel) und hatte nur einen niedrigen Durchführungsgrad zu verzeichnen (siehe Ziffer 3.30). 2.2. Obwohl die Kommission in vier Mitteilungen eine sehr ehrgeizige Strategie angekündigt hatte (siehe Ziffer 3.1), hat sie anschließend keinen praktischen und stufenweisen, sektorbezogenenen Durchführungsplan für eine koordinierte Umsetzung dieser Strategie angenommen (siehe Ziffer 3.3), was insbesondere für die Koordinierung mit der von ECHO gewährten Hilfe gilt, obwohl es diesbezüglich klare Leitlinien gibt (siehe Ziffer 3.11).
Ein Durchführungsplan dieser Art wäre insbesondere im Hinblick auf die Koordinierung der Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr der Flüchtlinge sinnvoll gewesen. 2.3. Nachdem die Kommission ohne ausreichende Vorbereitung zwei Beschaffungsstellen mit der Durchführung eines Programms über die Beschaffung von Lieferungen im Wert von 125 Mio ECU an Bosnien-Herzegowina beauftragt hatte, mußte sie die Durchführung dieses Programms später unterbrechen, da sie die Verwaltungskapazität der begünstigten Stellen überschätzt hatte (siehe Ziffer 3.5). 2.4. Obwohl die Maßnahmen eine Vielzahl von Bereichen betrafen (siehe Ziffern 3.4-3.6), hat die Kommission nicht die für das Erreichen dieser ehrgeizigen Ziele erforderlichen Mittel bereitgestellt und auch nicht die für eine angemessene Durchführung dieses breiten Maßnahmenspektrums erforderliche Umverteilung von Personal zugunsten der operationellen Dienste in Brüssel und an Ort und Stelle vorgenommen (siehe Ziffern 3.13-3.25).
Darüber hinaus wurden die in diesen Diensten üblichen Verfahren nicht ausreichend an den Dringlichkeitscharakter der Situation angepaßt, was Verzögerungen bei der Beschlußfassung und der Durchführung der Maßnahmen zur Folge hatte (siehe Ziffern 3.28-3.37, 3.41 und 3.46-3.50). 2.5. Das Nebeneinander von drei Verordnungen, welche die Haushaltslinien für die Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahmen betrafen, hat zur Anwendung unterschiedlicher Bestimmungen für ähnliche Maßnahmen und zu komplizierten Verwaltungsverfahren durch die Europäische Union geführt (siehe Ziffern 3.36-3.37). 2.6.
Durch die Beteiligung des UNHCR an der Durchführung von Vorhaben zum Wiederaufbau von Wohnungen erweiterte sich der Kreis der Beteiligten um eine Stelle, was mit hohen Kosten ohne Zugewinn an spezifischem Know-how verbunden war (siehe Ziffer 3.55). Darüber hinaus sind die dem UNHCR von seiten der Kommission auferlegten Bedingungen für die Zusammenarbeit nicht mit dem vom UNHCR bei der die Finanzierung seiner eigenen Programme verfolgten globalen Ansatz vereinbar (siehe Ziffer 5.7). Schließlich wurde der Kommission nicht das von ihr gewünschte Maß an Aufsicht über die Maßnahmen des UNHCR eingeräumt, so daß sie häufig vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, falls Maßnahmen abgebrochen oder eingeschränkt wurden (siehe Ziffer 4.13).
2.7. Obwohl die Landminen noch immer zahlreiche Opfer fordern und die Durchführung des Wiederaufbauprogramms behindern, hat die Kommission nur begrenzte Mittel für die Minenräumung zur Verfügung gestellt, deren Verwendung noch dazu besonders langsam war (siehe Ziffer 3.32). Darüber hinaus wurden die im Jahre 1997 für diese Maßnahmen bereitgestellten Mittel nicht verwendet. 2.8. Bei der Instandsetzung der Wohnungen ergaben sich zahlreiche Hindernisse, falls die Vorhaben nicht von Anfang an mit angemessener Sorgfalt vorbereitet worden waren, so daß die Anzahl der instandgesetzten Wohnungen schließlich geringer war als geplant (siehe Ziffer 4.13).
Wiederholt blieben die wiederhergestellten Wohnungen leer, weil die Arbeiten unterbrochen werden mußten oder die Sicherheits- und Lebensbedingungen (einschließlich der Arbeitsmarktbedingungen) keine Nutzung dieser Wohnungen zuließen (siehe Ziffer 4.18). Die zu geringe Zahl der instandgesetzten Wohnungen behindert die Wiedereingliederung der Vertriebenen und die Rückkehr der Flüchtlinge, obwohl dies weiterhin eines der Hauptziele der Europäischen Union darstellt (siehe Ziffern 3.8 und 4.8 sowie Anhang 3). 2.9. Der Wiederaufbau der Infrastrukturen im Gesundheits- und Erziehungswesen hatte im allgemeinen sichtbare Auswirkungen.
In diesen beiden Bereichen sind institutionelle Reformen erforderlich, damit das Funktionieren der Dienste auch dauerhaft gewährleistet werden kann (siehe Ziffern 4.22 und 4.26). 2.10. Die Maßnahmen im Energiebereich hatten bis Ende 1997 nur wenig Auswirkungen (siehe Ziffern 4.29-4.30). Die Kommission hatte die Installierung der von ihr im Rahmen des Grundhilfeprogramms gelieferten Ausrüstungen nicht sichergestellt (siehe Ziffer 4.28). Mit der Durchführung der anderen Vorhaben war wegen der Verzögerungen bei der Vorbereitung der Ausschreibungen noch nicht begonnen worden (siehe Ziffer 4.30).
2.11. Für den Verkehrssektor waren hohe Beträge bereitgestellt worden, obwohl die eingeleiteten Maßnahmen nur indirekte Auswirkungen auf die Rückkehr der Flüchtlinge haben (siehe Ziffer 4.33). Allerdings hat der sichtbare Erfolg der Hilfe bei der Wiedereröffnung der öffentlichen Verkehrsdienste in Sarajevo dazu beigetragen, die Präsenz der Europäischen Union deutlich zu machen (siehe Ziffer 4.34). 2.12. Obwohl der Landwirtschaft angesichts der hohen Anzahl der Beschäftigten in diesem Sektor große Bedeutung zukommt, hat die Kommission nur in begrenztem Umfang Hilfe in diesem Bereich geleistet (siehe Ziffer 4.49).
Erst ab Mitte 1997 wurden in den Regionen Una Sana und Banja Luka einige überzeugende Maßnahmen eingeleitet (siehe Ziffern 4.52 und 4.53). Ferner hat die Kommission nur wenig Hilfen zugunsten des Industriesektors gewährt (siehe Ziffern 4.54-4.56). 2.13. Trotz des enormen Bedarfs der Institutionen in Bosnien-Herzegowina hat die Kommission der Reform der öffentlichen Verwaltung nicht genügend Bedeutung beigemessen (siehe Ziffer 3.7), wenn man von der Einrichtung eines Büros zur Unterstützung in Steuer- und Zollfragen (CAFAO) absieht, das unbestritten wirksame Hilfe leistet (siehe Ziffer 4.58).
3. GESTALTUNG UND DURCHFÜHRUNG DER HILFSPROGRAMME Strategie der Kommission 3.1. Parallel zu dem Friedensabkommen von Dayton hat die Kommission Ende 1995 ihre Strategie für den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien in vier einander ergänzenden Mitteilungen dargelegt (15). Planung der von der GD IA durchgeführten Maßnahmen 3.2. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 (16) zielt das Wiederaufbauprogramm darauf ab, "den Wiederaufbauprozeß zu unterstützen, die Rückkehr der Flüchtlinge und die Wiederbelebung der Wirtschaft sowie die wirtschaftliche regionale Zusammenarbeit zu fördern und die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der begünstigten Länder zu schaffen".
Diese Ziele stehen im Einklang mit den Zielen der Kommissionsmitteilung, auf die in Punkt a) der Fußnote 7 verwiesen wird (17). 3.3. Die Kommission hat für die Umsetzung ihrer Strategie keinen praktischen und stufenweisen, sektorbezogenen Durchführungsplan angenommen. Im Rahmen der internationalen Koordinierung, die gemäß der in Punkt d) von Fußnote (15) genannten Kommissionsmitteilung vorgesehen ist, hätte die Kommission auf der Grundlage einer Bewertung ihrer eigenen Möglichkeiten und Beschränkungen sowie der Möglichkeiten und Beschränkungen der anderen Geldgeber ein Programm ausarbeiten müssen, in dem sie die Sektoren bestimmt, in denen sie den besten Beitrag leisten kann.
Entsprechend dieser Mitteilung soll die Koordinierung "die Nutzung des Fachwissens und des Know-hows der verschiedenen Geldgeber" ermöglichen. Die Kommission hat nicht einmal für ihre eigenen Dienste einen koordinierten Durchführungsplan ausgearbeitet, und die von der GD IA und von ECHO verfolgten Ansätze waren nicht immer ausreichend aufeinander abgestimmt. 3.4. Wie aus den Anhängen 2.1 und 2.2 hervorgeht, hat sich die Kommission für ein Tätigwerden in sehr weit gefaßten Interventionsbereichen entschieden, wodurch sie einerseits auf die unterschiedlichsten Arten von Anträgen reagieren konnte, es andererseits aber zu einer großen Streuung ihrer Maßnahmen kam, die sie wegen der zu geringen Bereitstellung von Humanressourcen nicht bewältigen konnte.
3.5. Im Jahre 1996 wurde dem Grundhilfeprogramm (GHP) Vorrang eingeräumt; im Rahmen des GHP wurden Mittel in Höhe von 125 Mio ECU für Dringlichkeitslieferungen zur Wiederankurbelung der Wirtschaft in Bosnien-Herzegowina bereitgestellt, mit denen der prioritäre Bedarf in neun Sektoren gedeckt werden sollte (18). Obwohl die Kommission nur über begrenzte Erfahrung in bezug auf Programme über die Beschaffung von Lieferungen für den Wiederaufbau verfügte, wurde diese Maßnahme von ihr durchgeführt. So hat die GD IA bei der Lieferung von medizinischen Ausrüstungen und Ausrüstungen für Schulen nicht den von ECHO in denselben Bereichen durchgeführten Maßnahmen Rechnung getragen.
Bei der Durchführung des GHP Lieferungen hat die Kommission es weitgehend den örtlichen Behörden überlassen, die benötigten Güter zu ermitteln und diese Güter zu verteilen. Sie hat die Verwaltungskapazitäten der Behörden von Bosnien-Herzegowina überschätzt und weder für die erforderliche technische Hilfe noch für die notwendige Überwachung gesorgt. Die Schwierigkeiten bei der Durchführung dieses Programms haben die Kommission schließlich veranlaßt, das GHP im November 1996 zu unterbrechen, nachdem bereits Mittel in Höhe von 83 Mio ECU gebunden worden waren. Der Restbetrag in Höhe von 42 Mio ECU wurde für im Rahmen traditioneller Vorhaben mobilisierte Hilfen bereitgestellt, bei denen die Kommission anders als bei den Maßnahmen zur Beschaffung von Lieferungen bis zum endgültigen Abschluß der Arbeiten die Verantwortung behält.
3.6. Im Jahre 1997 betraf das von der GD IA durchgeführte Programm drei Bereiche, die zusammengenommen noch immer praktisch alle Sektoren abdeckten. Dabei handelte es sich um folgende Bereiche: a) Entwicklung des Privatsektors und Stärkung der Institutionen; b) Unterstützung im sozialen Bereich (Flüchtlinge, Wohnungsbau, Gesundheits- und Bildungswesen); c) Infrastrukturen (Energie, Verkehr, Telekommunikation, Wasserversorgung). 3.7. Im Zeitraum 1996-1997 hat die Kommission keine besondere Rolle bei der Förderung der Wirtschaftsreformen und der Stärkung der Institutionen gespielt (siehe Ziffern 4.54 und 4.57), was insbesondere für das Gesundheits- und das Bildungswesen gilt, wo ein besonders dringender Bedarf bestand (siehe Ziffern 4.22 und 4.26).
3.8. Angesichts der Bedeutung, welche die EU-Mitgliedstaaten der Rückkehr der Flüchtlinge beimessen, hätte die Kommission diese Frage bereits vom Beginn ihres Tätigwerdens im Jahre 1996 an als eine ihrer Hauptprioritäten behandeln müssen. Dies wäre um so logischer gewesen, als die beiden anderen Hauptgeldgeber (USAID und Weltbank) nur begrenzte Hilfe im Bereich des Wohnungsbaus leisten. Da die Kommission frei entscheiden kann, wie sie die verschiedenen Aufgaben auf ihre Dienste verteilt, hätte sie nicht die GD IA, sondern ECHO mit der Frage der Rückkehr der Flüchtlinge beauftragen sollen.
ECHO hat nämlich bereits während der Kriegsjahre Erfahrungen im sozialen Bereich gesammelt und ist außerdem der wichtigste Partner des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), der seinerseits für die Koordinierung der Flüchtlingshilfen zuständig ist (19). Noch dazu sind in den meisten Fällen die NRO, mit denen ECHO Partnerschaftsverträge abgeschlossen hat, für die Durchführung der Vorhaben zugunsten der Flüchtlinge zuständig. Ferner kann ECHO im Rahmen der Verfahren für die humanitäre Hilfe eine raschere Abwicklung der dringenden Wiederaufbaumaßnahmen gewährleisten als die GD IA (siehe Ziffer 3.31), was insbesondere für das Erlangen der Zustimmung durch die örtlichen Behörden, die Ausschreibungen und die Höhe der an die Partner gewährten Vorschüsse gilt (bis zu 80 % der für die Maßnahmen bereitgestellten Mittel).
3.9. Auch im Bereich der Infrastrukturen verfügt die Europäische Union im Gegensatz zu den übrigen Geldgebern weder über ausreichend rasche Verfahren noch über die erforderliche Sachkenntnis um innerhalb eines angemessenen Zeitraums Maßnahmen mit spürbarer Wirkung durchzuführen. Planung der von ECHO durchgeführten Maßnahmen 3.10. Anders als die GD IA verfügt ECHO nicht über einen Mehrjahresfinanzrahmen, auf dessen Grundlage es seine Wiederaufbaumaßnahmen planen kann (siehe Tabelle 1). Während die jährlichen Mittelzuweisungen eine angemessene Lösung für die traditionelle humanitäre Hilfe darstellen, sind im Bereich des Wiederaufbaus langfristigere Perspektiven erforderlich.
Tatsächlich kann ECHO nicht einmal jährliche Mittelansätze vornehmen, und die ursprüngliche Mittelausstattung der Haushaltslinie B7-214 deckte nicht einmal den gesamten Jahresbedarf für 1997 ab (siehe Anhang 1, Ziffer 3). Während im Jahre 1996 in großem Umfang auf die Haushaltsreserve für Soforthilfen (Kapitel B7-910) zurückgegriffen werden mußte, wurden in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahrs 1997 zusätzliche Mittel aus dem PHARE-Programm entnommen (20). 3.11. Ungeachtet der von der Kommission in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament über die "Verbindungen zwischen Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (SRE)" (21) geäußerten Absichten, haben die GD IA und ECHO keine gemeinsame Strategie für den schrittweisen Rückzug des Amts für humanitäre Hilfe im Zeitraum 1996-1999 angenommen.
Darüber hinaus wurde die Arbeitsgruppe (Task Force) aus für die humanitäre Hilfe zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeitern der für Entwicklungshilfe zuständigen Dienste, welche diesen Übergang koordinieren sollte, nicht mit der Ausarbeitung der Hilfsprogramme beauftragt. 3.12. Im Jahre 1996 konzentrierten sich die Maßnahmen von ECHO auf die grundlegenden sozialen Infrastrukturen (insbesondere Schulgebäude und medizinische Versorgung) und auf die Infrastrukturen für die Wasser- und Stromversorgung, so daß weniger Maßnahmen im Wohnungssektor durchgeführt wurden. Für die Prüfung der von den NRO vorgeschlagenen Vorhaben wurden keine systematischen und transparenten Kriterien festgelegt.
Für die 1997 durchzuführenden Vorhaben hat ECHO dagegen einen sektorübergreifenden Ansatz gewählt und ein Paket kohärenter Kriterien angenommen, so daß eine höhere Wirksamkeit der von ECHO gewährten Hilfen zu erwarten ist, was insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus gilt, in dem ECHO nunmehr verstärkt tätig wird. Organisation der Dienste der GD IA 3.13. Haupthindernis bei der Durchführung des Programms zugunsten des ehemaligen Jugoslawien war die Unfähigkeit der Kommission die im Hinblick auf die Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen erforderliche Umverteilung der Humanressourcen vorzunehmen.
Der Finanzrahmen in Höhe von 1 000 Mio ECU wurde auf politischer Ebene beschlossen, ohne daß zuvor eine richtige Beurteilung der Verwaltungskapazität der Kommission stattgefunden hat. In ihrer Mitteilung "Wiederaufbau im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien: Verwaltung der Hilfe der Europäischen Union und Koordinierung der internationalen Hilfe" hatte die Kommission im übrigen bereits nachdrücklich darauf hingewiesen, daß ihre Personalmittel nicht ausreichten, und erklärt, daß sie die erforderlichen Berichtigungsmaßnahmen treffen würde (siehe Fußnote (15), Punkt d)). 3.14. Trotz dieser Absichtserklärung und der finanziellen und politischen Bedeutung des Programms gab es während des Jahres 1997 in den zentralen Dienststellen nur fünf Mittelbewirtschafter, die für die Entwicklung sektoraler Leitlinien sowie für die Verwaltung der Vorhaben und deren Überwachung an Ort und Stelle zuständig waren.
Keiner dieser Mittelbewirtschafter war Beamter der Kommission, und ihre Verträge laufen größtenteils Mitte 1998 aus. Die Kommissionsdelegation in Sarajewo verfügte ebenfalls nicht über genügend Personal, um die Überwachung des Wiederaufbauprogramms zu gewährleisten. Mit dieser Aufgabe wurden lediglich zwei Hilfskräfte betraut, die unter der Dienstaufsicht des Delegationsleiters und seines Assistenten tätig werden. In Kroatien wurde erst im April 1997 ein Büro der Kommission eröffnet, das im September 1997 lediglich aus einem Sondergesandten und einigen örtlichen Bediensteten bestand (22).
In Bosnien und Kroatien hat die Kommission im Gegensatz zu den übrigen Gebern keine örtlichen Bediensteten für die Überwachung der Programme eingesetzt, obwohl sie diese Praxis bei ihren Delegationen in den PHARE-Empfängerländern befolgt. 3.15. Zum Vergleich sei hier darauf verwiesen, daß Polen über einen ähnlichen jährlichen Finanzrahmen verfügt wie Bosnien, die Delegation in Warschau aber 18 A-Bedienstete umfaßt, darunter 10 örtliche Bedienstete. 3.16. Die Finanzierung des Kommissionsbüros in Sarajewo während des Jahres 1996 wurde weitgehend improvisiert. Ein erheblicher Anteil der Kosten wurde durch das Grundhilfeprogramm (GHP) gedeckt, nämlich Personalkosten (463 582 ECU), Kosten für Ausrüstungen (282 000 ECU) und Betriebsausgaben (157 000 ECU), obwohl diese eigentlich zu Lasten von Teil A (Verwaltungsausgaben) des Haushaltsplans der Kommission gehen müßten (23).
Diese Betriebsausgaben wurden durch die Kassenmittelvorschüsse der Kommission an die beiden mit der Programmdurchführung betrauten Beschaffungsstellen gedeckt. Dieses Verfahren stellt eine Unregelmäßigkeit dar und ist nicht transparent. Darüber hinaus hat es dazu geführt, daß das Kommissionsbüro von den Beschaffungsstellen abhängig war, die es überwachen sollte. Ferner mußte die Kommission den Beschaffungsstellen 5 000 ECU für Vermittlungsdienste zahlen, obwohl es sich dabei um einfache Mitteltransfers handelte. 3.17. In Ostslawonien hat die GD IA zur Finanzierung ihrer Verwaltungsausgaben ebenfalls ungewöhnliche Verfahren angewandt.
Die Einstellung von 27 für die Gestaltung und Durchführung des Wiederaufbauprogramms zuständigen Bediensteten in Vukovar (24) erfolgte nämlich unter dem Deckmantel einer NRO, für deren Überwachung ein im Vertragsverhältnis tätiger Experte zuständig war. Selbst nach Eröffnung ihrer Vertretung in Zagreb im April 1997 hat die Kommission ihre "Antenne" in Vukovar unter unveränderten Bedingungen beibehalten. Eine Regelung dieser Art mag zwar als Notbehelf für die Verwendung der Hilfe dienen, sie ist jedoch nicht akzeptabel, wenn die Europäische Union - wie in dieser Region der Fall - mit anderen Geldgebern und den Vereinten Nationen (UNTAES) zusammenarbeitet und die Kommission noch dazu der Hauptgeldgeber in Ostslawonien ist.
3.18. Die Kommissionsdelegation in Sarajewo war wegen ihrer knappen Personalmittel und ihrer eingeschränkten Beschlußfassungsbefugnisse nur begrenzt zu einer lokalen Koordinierung mit den anderen Geldgebern in der Lage. So hat das Büro des Hohen Repräsentanten in Bosnien (OHR) (25) im Hinblick auf eine bessere Koordinierung ein System sektoraler Arbeitsgruppen eingerichtet, denen Vertreter der verschiedenen Geldgeber angehören; wegen der knappen Ressourcen vor Ort stellt die Kommission jedoch in keiner dieser Arbeitsgruppen den Vorsitz und kann auch keine besonders aktive Mitarbeit leisten.
3.19. Obwohl die Verwaltung des PHARE-Programms weitgehend dezentral erfolgt und die Verordnung (EG) Nr. 1628/96 (26) vorsieht, daß die Unterstützung der Kommission soweit möglich dezentral gewährt wird, erfolgte die Verwaltung des Programms in Bosnien weitgehend zentral (27). Angesichts dieser Situation spielte die Kommissionsdelegation in Sarajewo nur eine marginale, da häufig unzureichend definierte Rolle. 3.20. Obwohl sich die Entscheidung der Kommission für eine zentrale Verwaltung teilweise durch die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem GHP (Lieferungen) erklären läßt (siehe Ziffer 3.5), verursachte dieser Ansatz seinerseits Probleme bei der Aushandlung der Finanzierungsabkommen mit den Behörden von Bosnien-Herzegowina und bei der Festlegung der Vorhabensinhalte.
In den anderen mittel- und osteuropäischen Ländern hat die Kommission für die Verwendung ihrer PHARE-Hilfen ein System von Programmverwaltungseinheiten (PVE) aufgebaut. Dieses System hätte - bei Berücksichtigung der im Sonderbericht des Rechnungshofs über das dezentrale Durchführungssystem für das PHARE-Programm vorgebrachten Empfehlungen (28), nämlich Begrenzung der Anzahl der PVE und zentrale Finanzverwaltung des Programms durch eine dieser PVE - auch für Bosnien einen Mittelweg darstellen können zwischen der dezentralen Verwaltung und der für dieses Land gewählten extrem zentralen Verwaltung.
Die PVE befinden sich in den Ministerien der Empfängerländer und setzen sich zusammen aus nationalen Bediensteten und ausländischen Beratern, wobei letztere aus dem PHARE-Programm finanziert werden. Die Überwachung der PVE wird durch die Kommissionsdelegation vor Ort gewährleistet. Diese Einheiten spielen eine wichtige Vermittlerrolle zwischen der Kommission und den Ministerien, wodurch der Dialog über die Durchführung der Hilfe erleichtert wird. 3.21. Die Weltbank hat für die Verwaltung der von ihr koordinierten internationalen Hilfe in Bosnien eine ähnliche Struktur wie die PVE in den Ministerien der beiden Teilstaaten aufgebaut.
Die Kommission hat von diesen Strukturen jedoch wenig Gebrauch gemacht. Da die Weltbank Ende 1997 davon ausging, daß der Großteil der von ihr gewährten Wiederaufbauhilfe bald ausgezahlt sein werde, sollte die Kommission die Rolle der federführenden Organisation von dieser übernehmen, indem sie durch Gewährung technischer Hilfe an die betreffenden Strukturen zur Stärkung der Institutionen beiträgt, was die Voraussetzung für den dauerhaften Aufschwung in Bosnien darstellt. 3.22. Eine weitere Folge der unzureichenden Dezentralisierung zugunsten der Kommissionsdelegation in Sarajewo besteht darin, daß die Durchführungsverfahren für die Hilfe sehr zeitaufwendig sind (siehe Ziffern 3.28-3.50).
Dies steht im klaren Gegensatz zu der Situation beim Wiederaufbauprogramm der Europäischen Union für Mostar, bei dem 39 ins Ausland entsandte (zivile) Bedienstete für die Programmverwaltung vor Ort abgestellt worden waren. 3.23. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß es für das Büro zur Unterstützung in Steuer- und Zollfragen (CAFAO) (29), das eine der erfolgreichsten Kommissionsmaßnahmen in Bosnien darstellt (siehe Ziffern 4.58-4.59), eine weitgehend dezentrale Verwaltung durch die GD XXI gibt (30). Dieses Büro mit etwa 25 Mitarbeitern wird nämlich unter der Dienstaufsicht des örtlichen Vertreters tätig, bei dem es sich um einen Berater der GD XXI handelt.
Dieser verfügt über eine große Autonomie und trägt die Verantwortung für die Durchführung seines Programms ohne unnötig häufige Einschaltung der zentralen Kommissionsdienststellen. 3.24. Im Jahre 1996 hat sich auch die Weltbank für eine weitgehende Dezentralisierung ihrer Maßnahmen in Bosnien entschieden. Die Weltbank verfügt in Bosnien über etwa ein Dutzend ins Ausland entsandte Bedienstete und etwa 20 örtliche Bedienstete. Auch der drittgrößte Geldgeber, die USAID, hat in Sarajewo ein Büro mit etwa 20 ins Ausland entsandten Bediensteten und etwa 100 örtlichen Bediensteten eingerichtet, das für ganz Bosnien zuständig ist.
3.25. Die Tatsache, daß es weder für die Verteilung der Hilfen noch für die Verstärkung und Neuorganisation der Dienste der GD IA einen Durchführungsplan gab, ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß es häufig zu Änderungen auf der Ebene der für den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien zuständigen Direktoren kam. Bis Oktober 1996 waren zunächst zwei unterschiedliche Direktionen innerhalb der GD IA für die Verwaltung des Wiederaufbauprogramms zuständig, d.h. eine Direktion war zuständig für die PHARE-Hilfen und die andere für die übrigen Haushaltslinien. Ende 1996 wurden die beiden Direktoren durch einen einzigen Direktor ersetzt.
Dieser wurde jedoch Mitte 1997 innerhalb der Kommission versetzt, und sein Nachfolger wurde erst im November 1997 ernannt. Diese mangelnde Kontinuität bei der Leitung des Programms führte zu Verzögerungen im Bereich der Beschlußfassung und der Maßnahmendurchführung. Organisation der Dienste von ECHO 3.26. Anders als die für Bosnien zuständigen Mitarbeiter der GD IA befindet sich fast das gesamte für Bosnien zuständige Personal von ECHO an Ort und Stelle. So verfügte ECHO im September 1997 über 17 Bedienstete in Bosnien, darunter 16 im Vertragsverhältnis tätige Experten, die auf fünf regionale Büros verteilt waren.
Diese regionalen Büros haben erheblich dazu beigetragen, die Ermittlung von zur Deckung des örtlichen Bedarfs geeigneten Vorhaben durch ECHO rascher und effizienter zu gestalten. Allerdings besteht die Gefahr, daß diese Organisationsstruktur in Frage gestellt wird durch die unbefriedigenden Verfahren für die Verlängerung der Verträge des erfahrenen Personals, bei dem es sich allerdings nicht um Statutspersonal handelt. 3.27. Während es für die Maßnahmen von ECHO in Bosnien dezentrale Personalstrukturen gibt, erfolgt die Genehmigung der Vorhaben, Verträge und Zahlungen weiterhin über zentrale Verfahren.
Eine Dezentralisierung in diesen Bereichen könnte eine noch raschere Mobilisierung der Mittel ermöglichen, wobei ein System von Hoechstgrenzen eingeführt werden könnte, ab denen die Genehmigung durch die zentralen Dienste erforderlich ist. Durchführung der Programme Verwendungsrate der Mittel 3.28. Tabelle 3 vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Haushaltslinien zur Finanzierung des Wiederaufbaus im ehemaligen Jugoslawien und über ihre Verwendungsrate bis zum 31. Dezember 1997. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3.29. Die Mobilisierung der EU-Mittel für den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien wurde durch das Fehlen eines Durchführungsplans, den Personalmangel, die übertriebene Zentralisierung und die institutionellen Schwachstellen auf der Ebene der örtlichen Behörden verzögert.
Dies hat die Kommission veranlaßt, im Jahre 1997 aus den Haushaltslinien für das ehemalige Jugoslawien Zahlungsermächtigungen in Höhe von 130 Mio ECU (dies entspricht 59,1 % der ursprünglichen Mittelausstattung) auf andere Haushaltsposten zu übertragen. Die EIB-Darlehen und die makrofinanzielle Unterstützung wurden nicht in Anspruch genommen, und die Zusammenarbeit mit der EBWE war sehr beschränkt. 3.30. Am 31. August 1997, d.h. dem letzten Datum zu dem vergleichbare Zahlenangaben für alle Geldgeber vorlagen, war der Rhythmus der Auszahlungen für das Wiederaufbauprogramm der EU (29 %) niedrig im Vergleich zum Auszahlungsrhythmus der anderen Geldgeber, der durchschnittlich bei knapp 52 % lag (siehe Tabelle 4).
Diese Tatsache scheint sich weitgehend auf die Modalitäten für die Durchführung der EU-Hilfen zurückführen zu lassen. Zum 31. Dezember 1997 lag dieser Durchführungsrhythmus noch immer bei nur 31 % (siehe Tabelle 3). Klammert man das GHP (Lieferungen) aus, so entsprachen die Zahlungen lediglich 17 % der Mittelbindungen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3.31. Die internen Verfahren von ECHO zielen auf eine rasche Mobilisierung der humanitären Hilfe ab (Zahlung von Vorschüssen in Höhe von bis zu 80 % der Vertragssumme für die jeweilige Maßnahme), wodurch ein besserer Durchführungsrhythmus erzielt werden konnte (die Ausführungsrate der Mittelbindungen lag bei 74 %).
Darüber hinaus muß bei den von ECHO bereitgestellten Hilfen nicht für jeden Aktionsplan die vorherige Genehmigung der Regierungsbehörden des Empfängerlands eingeholt werden. Das mit der Überweisung hoher Vorschüsse verbundene höhere Risiko wird jedoch abgeschwächt durch die relativ stabilen Beziehungen zwischen ECHO und seinen Partnern, die durch Partnerschaftsrahmenverträge geregelt werden (31). 3.32. Obwohl in Bosnien jeden Monat durchschnittlich 35 Personen durch Landminen getötet oder verletzt werden (32) und die Minenräumung häufig eine Voraussetzung für die Durchführung der Wiederaufbauvorhaben darstellte, wurde die begrenzte Hilfe der Geber in diesem Bereich nur langsam mobilisiert, und die Mitarbeit von seiten Bosnien-Herzegowinas war angesichts der mangelnden Bereitschaft zur Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen sehr unzureichend.
Im Jahre 1996 hat die Europäische Union keinerlei Zahlung zu Lasten der speziell für die Minenräumung vorgesehenen Haushaltslinie getätigt (Haushaltslinie B7-615 mit einer Mittelausstattung von 6,7 Mio ECU), da es schwierig war, geeignete Vertragspartner für die Durchführung dieser Maßnahmen zu finden. Im Jahre 1997 wurden die Mittel der betreffenden Haushaltslinie (B7-661) auf 2,4 Mio ECU herabgesetzt, und bis 31. Dezember 1997 war noch keinerlei Maßnahme eingeleitet worden. Vorbereitung der Vorhaben 3.33. Bei den PHARE-Hilfen und den Wiederaufbauhilfen (B7-54) standen der Kommission aufgrund ihrer sehr begrenzten Präsenz vor Ort nur wenig Kapazitäten für die Analyse zur Verfügung, so daß es nicht möglich war, die Vorhaben innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu ermitteln und sorgfältig zu prüfen.
In zu vielen Fällen wurden die Vorschläge im Anschluß an kurze Dienstreisen von Kommissionsberatern oder -bediensteten in die betreffenden Regionen ausgearbeitet, die weder über eine genaue Kenntnis der örtlichen Zwänge noch über stabile Beziehungen zu den nationalen Behörden verfügten, obwohl dies die Voraussetzung für die Ausarbeitung brauchbarer Vorhabensvorschläge darstellt. Diese Situation wird dadurch veranschaulicht, daß das Wiederaufbauvorhaben für Vukovar (5,3 Mio ECU) im Juli 1997, also ein Jahr nach seiner Genehmigung, bereits neu ausgerichtet werden mußte (siehe Ziffer 4.6).
3.34. Obwohl die im Jahre 1993 unter der Schirmherrschaft des UNHCR eingesetzte International Management Group (IMG) (33) in ganz Bosnien etwa 140 ausländische und örtliche Bedienstete beschäftigt und etwa 60 % ihres Haushalts durch die Europäische Union finanziert wird, hat die GD IA die Dienste dieser Gruppe im Gegensatz zu ECHO nur sporadisch in Anspruch genommen. Die Einschaltung der IMG ist besonders hilfreich, wenn es um die Prüfung der von den Beratern oder den NRO vorgelegten technischen Angebote oder Lastenhefte geht. Es sollte rasch geprüft werden, ob die Dienste der IMG eher in Anspruch genommen werden, falls diese in einer operationelleren Art und Weise, d.h. unter der Aufsicht eines einzigen (für alle aus dem EU-Haushaltsplan finanzierten Maßnahmen zuständigen) Kommissionsvertreters tätig wird.
3.35. Die Strategie der Kommission stützt sich zu sehr auf die Vorschläge der NRO (sie könnte daher als "NGO demand driven" bezeichnet werden). Im Rahmen dieser Strategie überträgt die EU ihre Zuständigkeiten auf NRO, über die sie keine ausreichende Kontrolle ausübt. Dies wird durch die Art und Weise bestätigt, in der das am 23. Januar 1998 durchgeführte Treffen zwischen der Kommission und einer großen Zahl von NRO stattfand. Anläßlich dieses Treffens hat die Kommission die NRO aufgefordert, ihr bis 19. Februar 1998 Vorhaben zur Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen vorzulegen (der dafür bereitgestellte Betrag beläuft sich auf 70 Mio ECU), ohne daß Einzelheiten präzisiert wurden.
In den Jahren 1996 und 1997 nahmen die Verwaltungsverfahren, die eine Trennung zwischen der Vorlage der NRO-Vorhaben und der Vertragsunterzeichnung durch die GD IA vorsehen, im allgemeinen sechs Monate in Anspruch. In einigen Fällen haben die mit den Verwaltungsverfahren verbundenen Fristen dazu geführt, daß die Vorhaben durch die aktuellen Ereignisse in Frage gestellt wurden. Vertragsvergabe 3.36. Die Tatsache, daß es zwei verschiedene Verordnungen (siehe Anhang 1, Ziffer 2) für ähnliche Maßnahmen gab (34), hat die Verwaltung durch die Kommission erschwert. So wurden Ende 1997 die Verträge für ähnliche Maßnahmen je nach Finanzierungsquelle von zwei unterschiedlichen Diensten geprüft (35).
3.37. Die allgemeinen Bestimmungen der PHARE-Verträge sind nicht auf das prioritäre Wiederaufbauprogramm zugeschnitten, sondern auf die technische Hilfe zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung. Um die daraus resultierenden Schwierigkeiten zu umgehen, hat die Kommission für das GHP eine Ausnahmeregelung eingeführt, welche die Vertragsvergabe im Wege der beschränkten Ausschreibung ermöglichte. Tabelle 5 enthält eine Beschreibung der Verfahren für die Vertragsvergabe. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3.38. Im Falle des GHP haben zwei Beschaffungsstellen Verträge im Gesamtbetrag von 73 Mio ECU mit Unternehmen in den Mitgliedstaaten oder den PHARE-Ländern abgeschlossen (siehe Ziffer 3.5).
Für die Vergütung dieser Vermittlungsdienste hat die Kommission aus den Mitteln des Programms 3,7 Mio ECU entnommen. 3.39. Bei der stichprobenhaften Prüfung von 76 Verträgen, auf die 71 % der im Rahmen des GHP (Lieferungen) getätigten Ankäufe entfallen, wurden folgende Mängel aufgedeckt: a) Die Akten der Beschaffungsstellen enthielten keinerlei schriftliche Festlegung der Kriterien, welche für die Auswahl der auf den beschränkten Listen erfaßten Bieter ausschlaggebend waren. In vielen Fällen haben die im Rahmen dieses Verfahrens konsultierten Unternehmen keine Angebote eingereicht, da sie die benötigten Güter gar nicht produzierten. b) Durchschnittlich wurden weniger als zwei Angebote eingereicht, die den technischen Bedingungen in den Lastenheften für die Aufträge entsprachen, so daß es nur einen extrem geringen Preiswettbewerb gab. c) In 46 % der geprüften Fälle belief sich das niedrigste Angebot auf einen höheren Betrag als der für die jeweilige Maßnahme vorgesehene Mittelbetrag, so daß andere Maßnahmen aufgegeben werden mußten.
Da sich die Vergütung der Beschaffungsstellen nach der Höhe der Auftragssumme richtete, hatten diese keinerlei Interesse daran, die Preisangebote möglichst niedrig zu halten. d) In 39 % der Fälle war den konsultierten Unternehmen nicht die erforderliche Mindestfrist für die Vorlage ihres Angebots eingeräumt worden (siehe Tabelle 5). e) Eine der Beschaffungsstellen hat sich geweigert, den erfolgreichen Bietern einen Vorschuß in Höhe von 60 % der Vetragssumme zu überweisen, wie die PHARE-Verordnung dies im Falle von Lieferverträgen vorschreibt. Dies hat dazu geführt, daß weniger Angebote eingereicht wurden und die betreffende Beschaffungsstelle während eines langen Zeitraums erhebliche Mittelbeträge auf ihrem Bankkonto einbehalten konnte. f) Die andere Beschaffungsstelle war nicht in der Lage, dem Hof Nachweise darüber vorzulegen, welche Mitglieder dem Ausschuß für die Prüfung der Angebote angehört hatten.
Darüber hinaus hatten die Ausschußmitglieder bei beiden Beschaffungsstellen keine Erklärung ihrer Überparteilichkeit unterzeichnet. g) Die Beschaffungsstellen hatten wiederholt Angebote von Unternehmen erbeten, bei denen es wenig wahrscheinlich war, daß sie Interesse an der Ausschreibung hatten. Dies geschah einzig mit dem Ziel, ein geographisches Gleichgewicht zwischen den Bietern für einen bestimmten Auftrag herzustellen. h) Der wichtigste Vertrag im Bereich der Stromversorgung (mit einem Vertragsvolumen von 4,9 Mio ECU, das durch einen Vertragsnachtrag auf 6,4 Mio ECU erhöht wurde) wurde an das einzige Unternehmen vergeben, das für alle 19 Lose ein Angebot vorgelegt hatte.
Die verschiedenen Leistungen hätten wesentlich kostengünstiger erbracht werden können, falls die Aufträge wie bei anderen Verträgen in Form von Einzellosen vergeben worden wären (36). Diese Vorgehensweise hätte allerdings höhere Verwaltungskosten für die Versorgungsagentur mit sich gebracht, so daß ihre Vergütung für diese Maßnahme entsprechend niedriger ausgefallen wäre. i) Was die drei Aufträge über Lieferungen für die Landwirtschaft im Gesamtbetrag von 990 385 ECU anbelangt, so wurden die Verträge an Unternehmen vergeben, die entweder nicht das günstigste Preisangebot vorgelegt hatten oder deren Angebote inakzeptabel waren.
3.40. Kroatien hat zwar Zugang zu den im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 finanzierten Aufträgen, war aber von den PHARE-Verträgen und vom GHP ausgeschlossen, und dies obwohl es nach wie vor der wichtigste Zulieferer für Bosnien war. Ferner haben die durch das PHARE-Programm begünstigten Länder gemäß der PHARE-Verordnung Zugang zu den im Rahmen dieses Programms finanzierten Aufträgen, können sich aber nicht an den im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 finanzierten Aufträgen beteiligen. Diese Unterscheidungen sind absurd. 3.41. Im Hinblick auf eine raschere Durchführung des Wiederaufbauprogramms räumt die Verordnung (EG) Nr.
1628/96 die Möglichkeit ein, Dienstleistungsaufträge im Betrag bis zu 200 000 ECU freihändig zu vergeben. Allerdings sieht diese Verordnung keine entsprechende Sonderregelung für Liefer- und Bauaufträge vor, obwohl ein wesentlich größerer Anteil der Hilfe darauf entfällt. 3.42. Ende 1997 waren nur 11,3 % des Werts der von der GD IA außerhalb des GHP geschlossenen Verträge im Wege von Ausschreibungen vergeben worden (siehe Tabelle 6). Tatsächlich waren 88,7 % der Verträge mit Organisationen ohne Erwerbszweck geschlossen worden (NRO, öffentliche Einrichtungen und internationale Organisationen) bzw. unter Bedingungen, bei denen die Haushaltsordnung direkte Absprachen zuläßt (Artikel 118 Absatz 2 der Haushaltsordnung).
Ferner wurden sämtliche über ECHO abgeschlossenen Verträge an NRO oder internationale Organisationen vergeben, wobei jedoch die Verfahren für die humanitäre Hilfe Anwendung fanden (37). Aus Gründen der Transparenz und angesichts der Tatsache, daß diese Organisationen um die EU-Zuschüsse konkurrieren, sollten die operationellen Kommissionsdienste ihre Entscheidung für eine bestimmte Organisation in einem schriftlichen Vermerk begründen, in dem insbesondere auf frühere Arbeiten der betreffenden Organisation und auf die Qualität ihrer Leistungen verwiesen wird (38). >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 3.43.
Bei zahlreichen mit den NRO oder den internationalen Organisationen geschlossenen Verträgen wird ein großer Teil der Arbeiten an Unterauftragnehmer vergeben, bei denen es sich insbesondere um Bauunternehmen handelt. Diese Vertragsvergabe an Unterauftragnehmer erfolgt grundsätzlich im Wege von Ausschreibungen. Bis August 1997 sahen die zwischen der Kommission und den NRO geschlossenen Verträge vor, daß Maßnahmen im Betrag von mehr als 10 000 ECU im Rahmen internationaler Ausschreibungen vergeben werden mußten, was zu Verzögerungen geführt hat. Die Verfahren für die Durchführung der Bauaufträge im Rahmen des PHARE-Programms wurden erst im November 1997 festgelegt.
3.44. Die GD IA hat nicht versucht, die an die NRO und die internationalen Organisationen gezahlten Honorare zu begrenzen. Ferner hat sie sich nicht mit ECHO verständigt, um ein einheitliches Vorgehen der Kommission bei ähnlichen Maßnahmen zu gewährleisten (39). So nimmt die GD IA in Kauf, daß sie wesentlich höhere Honorare als ECHO für vergleichbare Maßnahmen zahlt. Außerdem gibt es zwischen den Honoraren erhebliche Differenzen [d.h. sie schwanken zwischen 2 566 ECU und 12 100 ECU monatlich (40)]. 3.45. Nach den von ECHO im ehemaligen Jugoslawien angewandten Tarifsätzen beläuft sich das monatliche Honorar der örtlichen Bediensteten auf 280 ECU.
Dies ist viel zu wenig, um es den NRO zu ermöglichen, qualifiziertes örtliches Personal einzustellen und zu behalten (41). Die Durchführungsverträge von ECHO haben sich als wenig geeignet für die relativ komplizierten Wiederaufbauvorhaben erwiesen, da sie keine endgültige Fassung der Lastenhefte für die Vorhaben enthalten und keine Regelung des Garantiezeitraums für die Arbeiten sowie des Gewährleistungseinbehalts, der erst nach endgültiger Abnahme der Arbeiten gezahlt wird. Zahlungen 3.46. Die langsame Zahlung der Vorschüsse führte häufig zu Verzögerungen bei der Vorhabensdurchführung.
Eine Prüfung der im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 finanzierten Verträge hat gezeigt, daß die Kommission in 40 % der Fälle nach Ablauf der ersten drei Monate des Vertragszeitraums noch keinen Vorschuß überwiesen hatte. Dieser Zeitraum ist lang, da sich die Verträge häufig nur über sechs Monate erstrecken und die begünstigten Organisationen im allgemeinen nur über geringe Kassenmittel verfügen. 3.47. In der Hälfte der Fälle ergaben sich die Verzögerungen durch Formfehler in den Anträgen der NRO. Bei den von der GD IA vergebenen Verträgen führte die Form der geforderten Bankgarantien zu zahlreichen Verzögerungen, während ECHO bei vergleichbaren Maßnahmen keine Bankgarantien forderte.
3.48. In anderen Fällen waren die Verzögerungen auf die internen Verwaltungsverfahren innerhalb der Kommission zurückzuführen. So müssen die Anträge auf Auszahlung der Vorschüsse von den ohnehin bereits überlasteten operationellen Dienststellen genehmigt werden. Diese rein formale Zustimmung ist unnötig, da die Verträge nach den üblichen Verfahren abgeschlossen wurden (42). Weitere Verzögerungen wurden durch die langsame Bearbeitung der Akten durch die Kommissionsdienste verursacht, zu der es trotz der Dringlichkeit der betreffenden Maßnahmen kam. 3.49. Ein gutes Beispiel für die durch verspätete Zahlung der Vorschüsse verursachten Schwierigkeiten stellt die Instandsetzung eines kleinen Teils des Gebäudes für das bosnische Parlament dar.
Dieses an sich fragwürdige Vorhaben (die Instandsetzung betraf lediglich das erste von fünf Stockwerken, aber nicht den zentralen Sitzungssaal im ersten Stockwerk) wurde mit der Weltbank kofinanziert. Obwohl das Vorhaben bereits Ende Oktober 1996 abgeschlossen sein sollte, wurden die Verträge über den Beitrag der Europäischen Union erst im April 1997 unterzeichnet, wobei als neues Datum für den Abschluß der Arbeiten der August 1997 festgelegt wurde (was eine Verzögerung um 10 Monate bedeutet). Trotz dieser ersten Verzögerung hat die Finanzkontrolle (GD XX) den im Mai 1997 eingereichten Antrag auf Zahlung eines Vorschusses blockiert, da der Vorschuß ihrer Ansicht nach in Ecu und nicht im DM gezahlt werden mußte, obwohl sowohl das Finanzierungsabkommen als auch der Vertrag etwas anderes vorsahen.
Da die GD XX auf der Änderung des Finanzierungsabkommens und des Vertrags bestand, wurde der Vorschuß erst im Oktober 1997 gezahlt. Dank dieses ersten Vorschusses konnte mit den Arbeiten begonnen werden, allerdings wurde die Fortsetzung der Arbeiten durch die Verzögerungen bei den weiteren Zahlungen durch die Kommission beeinträchtigt. Die Durchführung der zu Lasten der Kommission gehenden Arbeiten ist jedoch Voraussetzung dafür, daß der von der Weltbank finanzierte Teilabschnitt, der bereits im Februar 1997 weitgehend abgeschlossen war, endgültig fertiggestellt werden kann. Zwischenzeitlich hat sich das Parlament des Staates Bosnien-Herzegowina in anderen Gebäuden versammelt, die von einem anderen Geldgeber instandgesetzt wurden.
3.50. Die Durchführung der Wohnungsbauvorhaben im Rahmen des GHP (Lieferungen) hat sich durch die verspäteten Zahlungen der Versorgungsagentur an die Unternehmen in Bosnien-Herzegowina verzögert. Einige Unternehmen mußten ihre Arbeiten unterbrechen oder einschränken, um ihre Zahlungen nicht völlig einstellen zu müssen. Diese Situation, die durch die Mängel des Bankensystems in Bosnien-Herzegowina noch verschärft wurde, war eine Folge der von der Kommission und der Beschaffungsstelle gemeinsam festgelegten ineffizienten Verfahren. Projektüberwachung und -bewertung 3.51. Abgesehen vom Bereich der humanitären Hilfen gab es kein kohärentes System für die Überwachung und Bewertung der Wiederaufbaumaßnahmen (B7-50 und B7-54).
Anders als bei den sonstigen Maßnahmen im Bereich der Außenhilfe findet die Methode des logischen Rahmens (logical framework) bei der Ausarbeitung der Finanzierungsvorschläge der Kommission im Bereich des Wiederaufbaus keine Anwendung. Darüber hinaus verfügt keines der Kommissionsbüros in Bosnien oder Kroatien über die erforderlichen Mittel für eine sorgfältige Überwachung der Maßnahmen. 3.52. Im Mai 1996, also vier Monate nach dem Start des GHP (Lieferungen), hat die Kommission für die Überwachung dieses Programms eine Reihe von Beratern eingestellt. Die Tätigkeit dieser Berater wurde anfänglich dadurch erschwert, daß ihr Auftrag mit dem Auftrag der Beschaffungsstellen, die ihre eigenen Vertreter in Bosnien besaßen, in Konflikt geriet.
Die Kommission hat keine Verfahren für eine rasche Weiterbehandlung der von den Beratern vorgebrachten Bemerkungen und Empfehlungen vorgesehen. Im Oktober 1997 hat die Kommission eine Bewertung des GHP (Lieferungen) finanziert, deren Ergebnisse jedoch nicht vor April 1998 vorliegen werden. Nach der Veröffentlichung dieser Ergebnisse sollte das von der Kommission finanzierte Programm Gegenstand einer rechnerischen Prüfung sein. 3.53. Die Kommission hat bestimmten Finanzaspekten des GHP nicht genügend Bedeutung eingeräumt: a) Im Bereich der Landwirtschaft hat die Kommission keine Verfahren für die Verwaltung der mit dem Verkauf der Lieferungen erwirtschafteten Gegenwertmittel (43) festgelegt (Landmaschinen:
4,6 Mio ECU; Pflanzenschutzmittel: 0,25 Mio ECU) (siehe Ziffer 4.51). b) Die von den Beschaffungsstellen mit den Kassenmittelvorschüssen der Kommission erwirtschafteten Zinserträge unterlagen keiner Kontrolle, obwohl sich diese Erträge Ende 1997 auf mindestens 1,21 Mio ECU beliefen. c) Schließlich hat die Kommission nicht einmal die grundlegenden buchhalterischen Kontrollen auf die Vorschüsse angewandt, wie beispielsweise die Verpflichtung zur Vornahme einer regelmäßigen Abstimmung zwischen den eingegangenen Beträgen, den geleisteten Ausgaben und den noch auf den Bankkonten verfügbaren Beträgen.
Der Hof hat festgestellt, daß zwischen den in der Rechnungsführung der Kommission erfaßten Vorschüssen und den in der Rechnungsführung einer Beschaffungsstelle erfaßten Vorschüssen eine Differenz von 89 527 ECU bestand. 3.54. Außerhalb des GHP hat die GD IA im zweiten Halbjahr 1997 ein Überwachungssystem für die in Bosnien durchgeführten Wohnungsbaumaßnahmen eingeführt. Für die übrigen Bestandteile des Wiederaufbauprogramms, auf die 70 % der bis 31. Dezember 1997 gebundenen Mittel entfielen, gab es jedoch keinerlei fortlaufende Überwachung. 3.55. Obwohl das UNHCR von der Kommission auch eine Vergütung für die Überwachung der Mittelverwendung im Zusammenhang mit den von der GD IA und ECHO über das UNHCR finanzierten Wiederaufbauvorhaben im Betrag von 45 Mio erhielt, gab es verschiedene Probleme bei der Verwaltung dieser Maßnahmen: a) Bei der Durchführung der Wiederaufbauvorhaben arbeitet das UNHCR im allgemeinen mit denselben NRO zusammen wie die Kommission.
Die EU zahlt dem UNHCR eine Vergütung für die Überwachung der technischen Aspekte dieser Maßnahmen, obwohl das UNHCR über wenig Sachkenntnis in diesem Bereich verfügt. Die Kommission könnte ein besseres Kosten/Nutzen-Verhältnis erzielen, wenn sie die Wiederaufbauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus selbst direkt mit den NRO durchführen würde. b) In mehreren Fällen (44) hat das UNHCR die EU-Mittel zur Finanzierung anderer Vorhaben verwendet als in den zwischen der Kommission und dem UNHCR geschlossenen Verträgen vorgesehen. Da die Kommission dabei vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, hat sie die Änderungen systematisch nachträglich genehmigt.
In anderen Fällen wurden die für bestimmte Teilvorhaben bereitgestellten Mittel deutlich aufgestockt, was zu Lasten der für andere Teilvorhaben verfügbaren Mittel ging, wobei die Kommission erst bei Vertragsende über diese Änderungen informiert wurde. c) Die Kommission hat das UNHCR nicht zur Übersendung der mit den Unterauftragnehmern geschlossenen Vereinbarungen aufgefordert. Das Fehlen dieser Unterlagen macht eine angemessene Überwachung durch die Kommissionsdienste praktisch unmöglich (45). d) Im Falle eines Vertrags über die Instandsetzung von Wohnungen im Kanton Una Sana, den die Kommission über das UNHCR finanziert hat, konnte der Hof nicht feststellen, ob der im Zusammenhang mit der Instandsetzung von Wohnungen in Velika Kladusa für Material in Rechnung gestellte Betrag von 459 000 DM auch tatsächlich für diesen Zweck verwendet worden war.
4. AUSWIRKUNGEN DER MASSNAHMEN Geographische Verteilung Teilstaaten Bosnien-Herzegowinas 4.1. Etwa 90 % der Hilfen gingen an die Föderation. Ursprünglich war vorgesehen, daß 30 % der Mittel an die Republik Srpska gehen sollten; da die von der Europäischen Union geforderten politischen Bedingungen nicht erfuellt und bestimmte Aspekte der Friedensabkommen von Dayton nicht beachtet wurden, mußte diese Hilfe zwischen 1996 und 1997 jedoch wiederholt eingestellt werden, wobei es insbesondere um die gerichtliche Verfolgung der Kriegsverbrecher ging. Andererseits war die Gewährung der Hilfe in keinem der Teilstaaten an die Fortschritte im Bereich der Wirtschaftsreformen gekoppelt.
4.2. Es wurden nur wenige Vorhaben zur Annäherung der Teilstaaten durchgeführt. Wichtigste Maßnahme in diesem Bereich war die Wiederherstellung der Telefonverbindungen (siehe Ziffer 4.46). Außerdem hatten einige Vorhaben zur Instandsetzung von Wohnungen einen begrenzten Handel zwischen den Teilstaaten zur Folge, insbesondere in Posavina. Sarajewo 4.3. Die Mobilisierung des von der GD IA zwischen 1996 und 1997 für Sarajewo bereitgestellten Mittelbetrags in Höhe von 65 Mio ECU war noch immer extrem langsam und hatte bis Ende 1997 nur wenige Auswirkungen. Hauptgründe für diese Verzögerungen waren die Schwierigkeiten der Kommission beim Aufbau eines konstruktiven Dialogs mit den Behörden von Sarajewo und die Tatsache, daß es innerhalb der GD IA nur einen Mittelbewirtschafter gab, der sowohl für das Programm "Europa für Sarajewo" als auch für das Programm zur Förderung der Rückkehr der Flüchtlinge zuständig war.
Una Sana (Föderation) 4.4. Obwohl dieser Kanton Priorität genoß, da er ein hohes Potential für die Rückkehr von in die EU-Mitgliedstaaten geflohenen Flüchtlingen aufwies (46), wurden dort nur wenige Maßnahmen durchgeführt. Im August 1996 haben die Behörden der Föderation nach Rücksprache mit Deutschland (47) der Kommission einen Vorschlag für ein Programm über 39,5 Mio ECU für diesen Kanton vorgelegt, der sich nach Ansicht der Kommission jedoch nicht in einen Finanzierungsvorschlag umsetzen ließ. Ende 1997 gab es noch keinen Gesamtplan und keinen Vorschlag für ein integriertes Programm.
Brcko (Republik Srpska) 4.5. Erst nachdem die Schiedsgerichtsentscheidung über die Zukunft der Stadt Brcko im Februar 1997 aufgeschoben worden war, hat sich die Gemeinschaft der Geber entschlossen, diesem Gebiet Priorität in bezug auf den Wiederaufbau einzuräumen. Ende 1997 hatte die Kommission, abgesehen von den von ECHO durchgeführten Maßnahmen der humanitären Hilfe (2 Mio ECU), in der gesamten Region noch keine nennenswerte Maßnahme durchgeführt. Obwohl im November 1996 im Rahmen der Neuorientierung des GHP ein Mittelbetrag in Höhe von 2 Mio ECU für ein integriertes Programm zur Förderung der Wiedereingliederung von Rückkehrern in die Stadt Brcko bereitgestellt worden war, war Ende 1997 noch kein Vertrag für die Umsetzung dieser Maßnahme unterzeichnet worden.
Kroatien 4.6. Obwohl die Kommission bereits im Juli 1996 ein Programm über 5,29 Mio ECU zugunsten der stark zerstörten Stadt Vukovar angenommen hatte, waren im Jahre 1996 wegen der schlechten Vorbereitung des Vorhabens nur wenige Ergebnisse erzielt worden, so daß im Juli 1997 eine Neuorientierung des Vorhabens erforderlich war (siehe Ziffer 3.33). Ende 1997 zeigten die für die Instandsetzung von Wohnungen und den Wiederaufbau des Wasser- und Stromversorgungsnetzes bereitgestellten Finanzierungen erste Auswirkungen. 4.7. Ein wichtiger Plan zum Wiederaufbau von Wohnungen in den Dörfern an der ehemaligen Kriegsfront in Ostslawonien (mit einer Mittelausstattung von 2,7 Mio ECU), der vom UNHCR durchgeführt werden sollte, konnte wegen des Widerstands der kroatischen Behörden mehr als ein Jahr lang nicht in die Praxis umgesetzt werden.
Auch in diesem Fall war die Vorbereitung der Vorhaben durch das UNHCR äußerst unzureichend (siehe Ziffer 3.55). Die kroatische Regierung unternimmt in dieser Region selbst große Anstrengungen im Bereich des Wiederaufbaus, wobei sie allerdings der Rückkehr der kroatischen Flüchtlinge und Vertriebenen gegenüber denjenigen mit serbischem Ursprung Vorrang einräumt. Sektorale Verteilung Wohnungsbau und Rückkehr der Flüchtlinge 4.8. Die Rückkehr der Flüchtlinge nach Bosnien stellt eine der Hauptprioritäten der EU-Programme dar. Angesichts dieser Tatsache muß sich die Beurteilung der Auswirkungen der Maßnahmen zum Wiederaufbau von Wohnungen nicht nur auf den Umfang und die Qualität der Instandsetzungen beziehen, sondern auch auf die Auswirkungen in bezug auf die Rückkehr der Flüchtlinge.
Die von ECHO durchgeführten Maßnahmen sollten eine Ergänzung der Maßnahmen der GD IA darstellen, weshalb ECHO seine Aufmerksamkeit in erster Linie auf die Vertriebenen innerhalb des Landes und auf die direkt vom Krieg betroffenen Personen konzentriert hat. 4.9. Nach Angaben des UNHCR war die Anzahl der zurückgekehrten Flüchtlinge sowohl 1996 als auch 1997 wesentlich niedriger als vorhergesehen. Im Jahre 1996 kehrten etwa 88 000 Flüchtlinge in ihre Heimat zurück gegenüber einer angestrebten Zahl von 200 000 Flüchtlingen; im Jahre 1997 gab es 106 000 Rückkehrer gegenüber einer angestrebten Zahl von 200 000.
Die Bereitschaft der Flüchtlinge zur Rückkehr in ihre Heimat wird weiterhin stark beeinträchtigt durch den schleppenden Wiederaufbauprozeß und das Fortbestehen der politischen Probleme sowie der Sicherheitsprobleme (48). Schließlich sind es die am besten qualifizierten Personen, deren Rückkehr sich am schwierigsten gestaltet, wodurch der wirtschaftliche Wiederaufschwung ebenfalls verlangsamt wird. 4.10. Schätzungen zufolge entsprechen die Zerstörungen im Wohnungssektor einem Betrag von 4 000 Mio USD (49). Während des Krieges wurde etwa die Hälfte der 1,3 Mio Wohnungen beschädigt, bei denen es sich zu 80 % um Privateigentum handelte.
Im Zeitraum 1996-1997 stellten die Mittelbindungen der Kommission 32 % der Mittelbindungen der Geber insgesamt dar, aber nur 8 % der Zahlungen. 4.11. Mit dem Wiederaufbau der Wohnungen im Rahmen der ersten Tranche des GHP wurde begonnen, als der Winter 1996/1997 gerade vor der Tür stand. Zu diesem Zeitpunkt herrschte bei der Kommission Unsicherheit, ob sie der Lieferung von Material oder der Durchführung in sich abgeschlossener Vorhaben Vorrang einräumen sollte. Die übrigen Maßnahmen zum Wiederaufbau von Wohnungen (außerhalb des GHP) liefen im allgemeinen erst im zweiten Halbjahr 1997 an.
Ein Grund dafür waren die mit den Gemeinschaftsverfahren verbundenen Verzögerungen bei der Prüfung der Vorhaben (siehe Ziffer 3.35). Darüber hinaus war es für die NRO schwierig, geeignete Begünstigte und Häuser ausfindig zu machen, die den Zielen des Abkommens von Dayton in bezug auf die Rückkehr der Flüchtlinge entsprachen und auch für die örtlichen Behörden akzeptabel waren. 4.12. Bis zum 31. Dezember 1997 hatte die Kommission die Instandsetzung von etwa 10 700 Einzelhäusern finanziert, wobei die Arbeiten bei 6 300 Häusern vollständig abgeschlossen waren, was 2 % der insgesamt geplanten Instandsetzungen entspricht.
Aus Gründen der Wirksamkeit waren bis zu diesem Datum systematisch zunächst die am wenigsten beschädigten Häuser repariert worden, da dies am kostengünstigsten war. Tabelle 7 enthält eine Übersicht über die wichtigsten Kommissionsmaßnahmen zur Instandsetzung von Privatwohnungen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> 4.13. Die in den Verträgen vorgesehene Instandsetzung von Wohnungen konnte wiederholt nicht vollständig abgeschlossen werden. Hier sind folgende Beispiele zu nennen: a) In Gorazde (50) sollte es im Rahmen des GHP zur Instandsetzung von 400 Wohnungen mit Gesamtkosten von 2,33 Mio ECU kommen, von denen jedoch nur 42 vollständig instandgesetzt wurden.
Die Arbeiten zur Instandsetzung der übrigen 334 Wohnungen wurden nach Abschluß von zwei Drittel der Arbeiten eingestellt, so daß die Wohnungen in einem nicht bewohnbaren Zustand gelassen wurden. Mit der Instandsetzung der letzten 24 Wohnungen wurde nicht begonnen. Die für das Vorhaben zuständige NRO hatte dem Bauunternehmen einen zu hohen Betrag in Höhe von 787 000 DM überwiesen, der von der Kommission niemals wieder eingezogen wurde. Diese Schwierigkeiten traten auf, obwohl das Vorhaben von drei Stellen überwacht wurde, der Versorgungsagentur, der für die Koordinierung der Arbeiten zuständigen NRO und den für die Überwachung des GHP zuständigen Beratern. b) In Bosanska Krupa (Una Sana) wurde ein an das UNHCR übertragenes Vorhaben zur vollständigen Instandsetzung von 400 Häusern in ein Vorhaben zur Reparatur von 500 Dächern umgewandelt, nachdem sich die Gemeindeverwaltung gegenüber dem UNHCR zur Durchführung der verbleibenden Arbeiten verpflichtet hatte.
Schließlich wurden jedoch nur 435 Dächer repariert, außerdem hat die Gemeindeverwaltung ihre Verpflichtung nicht eingehalten, so daß die Hälfte der Häuser im September 1997 wegen Unbewohnbarkeit leerstand. c) In Stolac (Region Mostar) sollten 100 Häuser instandgesetzt (0,9 Mio ECU) und für muslimische Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen wurden nur 66 Häuser instandgesetzt, von denen im September 1997 etwa 20 bewohnt waren. Grund dafür war der starke Widerstand der Kroaten gegen die Wiedereingliederung der betreffenden Flüchtlinge, der auch darin zum Ausdruck kam, daß zwei der instandgesetzten Häuser in Brand gesetzt wurden. d) Im Oktober 1996 hatte das UNHCR Mittel in Höhe von 2,7 Mio ECU erhalten, mit denen 600 Häuser in zwei Pilotdörfern an der ehemaligen Kriegsfront (Antunovac und Ernestinovo) repariert werden sollten.
Im September 1997 war keines dieser Häuser instandgesetzt worden, und die kroatischen Behörden hatten nur 20 Dossiers akzeptiert. Das UNHCR hat die Kommission erst im Oktober 1997 über die aufgetretenen Schwierigkeiten informiert und vorgeschlagen, die Zahl der instandzusetzenden Häuser auf 325 herabzusetzen und die dadurch freigewordenen Mittel für den Wiederaufbau öffentlicher Gebäude (Schulen, Gesundheitszentren usw.) zu verwenden. 4.14. Der von der Kommission für den Wohnungsbau bereitgestellte Betrag in Höhe von 67,4 Mio ECU (siehe Tabelle 7) sollte langfristig etwa 10 000 Flüchtlingen zugute kommen, die in den Mitgliedstaaten der EU Aufnahme gefunden hatten, sowie 37 500 weiteren Begünstigten, bei denen es sich insbesondere um Vertriebene innerhalb des Landes handelte.
Nach Schätzungen des Hofes waren Ende 1997 5 000 Flüchtlinge und 22 500 Vertriebene mit Wohnungen versorgt worden. Da die Kommission kein prioritäres Wohnungsbauprogramm für die Flüchtlinge angenommen hatte, handelte es sich bei den Begünstigten der 1996 durchgeführten Wiederaufbaumaßnahmen größtenteils um Vertriebene. Nach diesem Datum und bei der Mehrzahl der 1997 finanzierten Vorhaben strebte die Kommission das Ziel an, daß es sich bei 50 % der begünstigten Haushalte um Rückkehrer aus den Mitgliedstaaten der EU handeln sollte, ohne daß diese Bedingung jedoch systematisch in die Durchführungsverträge für die Vorhaben aufgenommen wurde.
Durch diese Begrenzung auf 50 % sollten Ressentiments bei der während des Krieges in Bosnien verbliebenen Bevölkerung vermieden werden. 4.15. In bezug auf die Frage, welche Flüchtlinge durch die Wiederaufbauvorhaben der Kommission begünstigt werden sollten, gab es zwei mögliche Lösungen: a) Vorherige Ermittlung von Flüchtlingen, die bei Bereitstellung einer Wohnung zur Rückkehr in ihre Heimat bereit sind, und Begrenzung der Wiederaufbaumaßnahmen auf diese Personen. b) Wiederaufbau in den Regionen, bei denen davon auszugehen ist, daß die Flüchtlinge dorthin zurückkehren werden, und Verteilung der Wohnungen auf die bereits nach Bosnien zurückgekehrten Familien.
Auf diese Weise sollten die in den Aufnahmeländern verbliebenen Flüchtlinge zur Rückkehr in die Heimat ermutigt werden. Der erste Ansatz ließ sich wegen der für die Ermittlung der Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten benötigten Zeit nur schwer in die Praxis umsetzen. Beim zweiten Ansatz, der weitgehend Anwendung fand, läßt sich jedoch nicht sagen, ob der Wiederaufbau der Wohnungen Ursache für die Rückkehr der Flüchtlinge war. 4.16. Angesichts der sehr großen Zahl der erforderlichen Instandsetzungen und der begrenzten Verfügbarkeit von Ressourcen hätte eine größere Anzahl von Wohnungen repariert werden können, falls die Mittel vorrangig für die am stärksten benachteiligten Personen bereitgestellt worden wären, bei denen es sich im allgemeinen um die während des Krieges in Bosnien verbliebenen Menschen handelte.
In diesem Falle hätten zusätzlich zu den Zuschüssen zinsvergünstigte Darlehen für die weniger benachteiligten Personen, zu denen im allgemeinen die Flüchtlinge zählen, bereitgestellt werden müssen. 4.17. Die Politik in diesem Bereich war relativ unklar. Erst im Oktober 1997 wurde in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Kreditsystem eingerichtet. Während sich die Auswahl der Begünstigten bei den vom UNHCR im Auftrag der Kommission durchgeführten Vorhaben nach sozialen und wirtschaftlichen Kriterien richtete (51), fanden diese Kriterien bei den direkt zwischen der Kommission und den NRO geschlossenen Verträgen im allgemeinen keine Anwendung, so daß die Kriterien für die Auswahl der Begünstigten von einer NRO zur anderen stark schwankten.
4.18. Schließlich hatten die Vorhaben weniger Auswirkungen als sich aus der Zahl der Instandsetzungen schließen läßt, da zahlreiche instandgesetzte Häuser leergeblieben sind. So standen beispielsweise 40 % der im Rahmen des 1996 durchgeführten Vorhabens in Una Sana reparierten Häuser im August 1997 immer noch leer. Diese Tatsache war häufig darauf zurückzuführen, daß die Arbeiten nicht im Rahmen von Vorhaben durchgeführt worden waren, die auch die sozialen Infrastrukturen, die Wasser- und Stromversorgung und die Schaffung von Arbeitsplätzen betrafen. 4.19. Bei der Mehrzahl der Vorhaben zur Instandsetzung von Mehrfamilienhäusern beschränkten sich die Arbeiten auf die Reparatur der Dächer, Fenster und der gemeinsam genutzten Bereiche in den Gebäuden.
Ende Dezember 1997 waren bei etwa 6 270 Wohnungen entsprechende Reparaturarbeiten durchgeführt worden, von denen sich 75 % in Sarajewo befanden. Diese Arbeiten wurden aus den Haushaltsplänen für 1996 und 1997 finanziert. Bei den Begünstigten handelte es sich in erster Linie um Personen, welche bereits in den betroffenen Wohnungen wohnten. Dagegen war in Bosnien Ende 1997 gerade erst mit der Reparatur der privaten Bereiche der Wohnungen begonnen worden, was auf die Schwierigkeiten bei der Feststellung der Eigentumsrechte zurückzuführen war. In Vukovar betrafen die Reparaturarbeiten dagegen die vollständige Instandsetzung von zwei Gebäuden mit insgesamt 142 Einzelwohnungen, die Ende 1997 abgeschlossen sein müßte (3,4 Mio ECU).
In Vukovar hatte die Einschaltung eines von der Kommission finanzierten paritätischen Ausschusses für die Zuweisung der Wohnungen zu mehr Transparenz beigetragen. Bildungswesen 4.20. Während der kriegerischen Auseinandersetzungen war die Hälfte der Schulen stark beschädigt oder zerstört worden, seit 1991-1992 gab es keinen regelmäßigen Etat für das Bildungswesen. Die noch funktionstüchtigen Schulen verfügten nicht über genügend Lehrer, Material und Lieferungen. Im Zeitraum 1996-1997 entfielen auf die Mittelbindungen der Kommission 29 % der Mittelbindungen der Geber insgesamt, während dieser Prozentsatz bei den Zahlungen bei 21 % lag.
4.21. Im Rahmen des GHP waren 2 Mio ECU für das Bildungswesen zum Ankauf von Möbeln für Schulen zur Verfügung gestellt worden. Im Rahmen dieses Programms wurden etwa 20 % des Bedarfs der Primärschulen in der Föderation gedeckt. Da die Möbel von einem örtlichen Unternehmen geliefert wurden, trug das Programm zur Wiederankurbelung der Wirtschaft des Landes bei. Allerdings waren die Möbel nur von mittelmäßiger Qualität, und die Kriterien für die Auswahl der begünstigten Schulen waren nicht transparent. Eine bessere Verwendung der von der GD IA bereitgestellten Mittel hätte gewährleistet werden können, wenn diese vorrangig an die von ECHO instandgesetzten Schulen verteilt worden wären, die nach bestimmten Kriterien ausgewählt worden waren.
4.22. Die von ECHO durchgeführten Rehabilitationsvorhaben im Bereich der Schulen hatten eine deutliche Wirkung, da Ende 1997 etwa 100 Schulen im Rahmen der Programme für 1996 und 1997 instandgesetzt worden waren. Allerdings fehlten in vielen Schulen zu diesem Zeitpunkt noch Lehrer und Material. Da diese Probleme über den Tätigkeitsbereich von ECHO hinausgehen, wäre es wünschenswert gewesen, wenn die GD IA technische Hilfe bei der Stärkung und Reformierung des Schulsystems geleistet hätte. Gesundheitswesen 4.23. Je nach Region waren zwischen 35 % und 50 % der Infrastrukturen im Gesundheitswesen durch die kriegerischen Auseinandersetzungen beschädigt worden, und die Gesundheitsdienste hatten etwa die Hälfte ihres Personals verloren.
Ende 1997 herrschte noch immer Mangel an Medikamenten und Basisausrüstungen. Im Zeitraum 1996-1997 entfielen auf die Mittelbindungen der Kommission 15 % der Mittelbindungen der Geldgeber insgesamt, während dieser Prozentsatz bei den Zahlungen bei 20 % lag. 4.24. Trotz ihrer in Mittel- und Osteuropa gesammelten Erfahrung im Bereich der Reformen im Gesundheitssektor hat die Kommission in Bosnien nur wenige Vorhaben in diesem Sektor finanziert. Die geringe Zahl der Finanzierungen ist zum Teil auf das Bemühen um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium der Föderation zurückzuführen, dessen Handlungsfähigkeit durch die internen ethnischen Konflikte untergraben wurde.
Im Jahre 1996 wurden im Rahmen des GHP 6 Mio ECU für den Ankauf von medizinischer Ausrüstung und Krankenwagen zur Verfügung gestellt. Die vom Ministerium für die Verteilung dieser Güter aufgestellten Listen wurden ohne Rücksprache mit den Krankenhäusern und Kliniken erstellt, mit der Folge, daß einige der gelieferten Güter nicht dem örtlichen Bedarf entsprachen (52). Darüber hinaus haben Unstimmigkeiten innerhalb des Ministeriums dazu geführt, daß Ausrüstungen während eines langen Zeitraums in Sarajewo zwischengelagert wurden. Ende März 1997 befanden sich noch immer Ausrüstungen im Wert von 2,5 Mio ECU in den Zwischenlagern in Sarajewo, obwohl die Verteilung bereits im September 1996 begonnen hatte.
Das Ministerium konnte der Kommission keine vollständige Liste über die verteilten Güter vorlegen. Angesichts der von ECHO bereits während des Krieges im Gesundheitswesen gesammelten Erfahrung wäre - ebenso wie im Bildungswesen - auch in diesem Bereich eine Koordinierung der Kommissionsdienste sinnvoll gewesen, um sicherzustellen, daß das Material insbesondere an die von ECHO instandgesetzten Einrichtungen im Gesundheitswesen weitergeleitet wird. 4.25. Im Rahmen eines aus Restmitteln des GHP finanzierten Vorhabens (2 Mio ECU) sollte die Ausstattung für ein Labor zur Kontrolle der Qualität von Medikamenten durch die Kommission finanziert werden.
Das Ministerium konnte sich jedoch nicht auf den Standort für dieses Labor festlegen (kroatische oder muslimische Zone), und es dauerte ein Jahr, bis die Entscheidung über den Standort schließlich getroffen wurde. 4.26. Die von ECHO geleistete Hilfe hatte eine deutliche Wirkung, da im Rahmen eines diversifizierten Programms etwa 70 Ambulanzstationen instandgesetzt wurden. Dennoch ist das Gesundheitssystem nach wie vor in einer schwierigen Lage und bedarf der Reform. Der Großteil der Ausgaben in diesem Bereich wird noch immer durch humanitäre Hilfen abgedeckt, für die ECHO weiterhin der wichtigste Geber ist.
Eine effiziente Koordinierung der Kommissionsdienste hätte es der GD IA ermöglicht, technische Hilfe bei der Reform des Gesundheitswesens zu leisten. Energie (Strom und Gas) 4.27. Während des Krieges wurden die Hälfte der Stromerzeugungskapazität und 60 % der Versorgungsleitungen beschädigt, während das Verteilernetz größtenteils zerstört wurde. Die Ferngasleitungen wurden ebenfalls beschädigt, und in Sarajewo wurden 54 000 inoffizielle und gefährliche Gasanschlüsse gelegt. Im Zeitraum 1996-1997 entfielen auf die Mittelbindungen der Kommission 22 % der Mittelbindungen der Geber insgesamt, während sich dieser Prozentsatz bei den Zahlungen auf 13 % belief.
4.28. Der Energiesektor stellt den wichtigsten Teilbereich des GHP dar; die Wirksamkeit der Maßnahmen in diesem Bereich wurde jedoch dadurch stark herabgesetzt, daß die Kommission Ausrüstungen und Ersatzteile geliefert hat, ohne deren Installierung sicherzustellen. Bei den Prüfbesuchen an Ort und Stelle wurden verschiedene Mängel aufgedeckt: a) Einige Ausrüstungen blieben unbenutzt, da die örtlichen Elektrizitätsgesellschaften nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügten. So waren 0,9 Mio ECU für die Instandsetzung von Transformatoren und Hochspannungsleitungen zur Versorgung von 10 000 Personen in der Region Turbe in Zentralbosnien bereitgestellt worden.
Diese Ausrüstungen wurden jedoch nicht installiert, obwohl die Stromversorgung kaum für die Beleuchtung ausreichte. b) Die Lieferung von Ausrüstung war häufig nicht Bestandteil von Plänen zum Wiederaufbau von Netzen, und die Lieferungen erfolgten häufig mit Verspätung oder ohne vorherige Information der begünstigten Behörden. So sah der im September 1996 unterzeichnete wichtigste Vertrag zugunsten des Elektrizitätssektors (4,9 Mio ECU) vor, daß die Lieferungen im Dezember 1996 abgeschlossen sein sollten [siehe Ziffer 3.39. h)]. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch nur 20 % der Lieferungen tatsächlich erfolgt, und erst im Juni 1997 waren alle Lieferungen abgeschlossen.
Was die Gasversorgung betrifft, so führten Verzögerungen bei der Lieferung von Rohren (0,265 Mio ECU) für die Reparatur des Gasnetzes von Sarajewo dazu, daß aus anderen Quellen stammende Rohre installiert wurden. c) Die Kommission hat es der zentralen Elektrizitätsgesellschaft überlassen, die technischen Merkmale der von den lokalen Zweigstellen benötigten Lieferungen zu bestimmen. Da die Elektrizitätsgesellschaft diese mit den Reparaturen betrauten lokalen Zweigstellen nicht ausreichend konsultiert hat, erhielten diese schließlich nur einen Teil der von ihnen benötigten Ausrüstung. d) Obwohl die Kommission einen Vertrag mit einem Berater abgeschlossen hat (siehe Ziffer 3.52), hat sie die Lieferung der Ausrüstungen nicht systematisch überwacht und verfügte im April 1997 über keinerlei Bestandsverzeichnis der tatsächlich installierten Ausrüstung.
4.29. Im Energiesektor wurden im Rahmen des GHP unterschiedliche Ergebnisse erzielt: a) Das GHP hat dazu beigetragen, daß in der muslimischen Enklave von Gorazde wieder eine minimale Stromerzeugung funktionierte. Es wurden sechs Transformatoren geliefert, doch wurden im April 1997 zur Deckung des Bedarfs noch vierzig weitere Transformatoren benötigt. b) Für die Reparatur der Generatoren in den beiden größten Wärmekraftwerken der Föderation in Kakanj und Tuzla wurden Ausrüstungen und Ersatzteile geliefert (2,2 Mio ECU). Die Mittel aus dem GHP stellten etwa 12 % der Gesamtfinanzierung dar.
Angesichts der Größe und des Alters des Kraftwerks in Tuzla stellt sich jedoch die Frage, ob die diesbezüglichen Investitionen wirtschaftlich sinnvoll waren. Das war auch der Grund, weshalb sich die Weltbank nicht an diesem Vorhaben beteiligt hat. c) Im Jahre 1996 stammten etwa 25 % der von den Gebern insgesamt bereitgestellten Mittel für die Kohlebergwerke, welche den Rohstoff für die Stromkraftwerke liefern, aus dem GHP, das auf diese Weise zur Ankurbelung der Produktion beigetragen hat. So stieg die Braunkohleproduktion im Kohlekraftwerk von Tuzla zwischen Dezember 1996 und März 1997 von 133 000 t auf 193 000 t monatlich (dies entspricht einem Anstieg von 45 %). d) Für die Reparatur des Gasverteilernetzes zur Versorgung von 4 000 Haushalten im Viertel Nivi Grad in Sarajewo wurde ebenfalls eine Beihilfe gewährt.
Dieses Vorhaben betraf auch die Lieferung von Zählern, da die Überwachung und Abrechnung des Verbrauchs mit Hilfe von Zählern eine wichtige Voraussetzung für das finanzielle Überleben der Verteilerstelle ist. Andererseits wurden im Rahmen des Vorhabens auch 4 000 Küchenherde und 4 000 Heizgeräte unentgeltlich an die Haushalte verteilt (0,9 Mio ECU), obwohl nach Ansicht der Weltbank der Großteil der Haushalte selbst zum Ankauf dieser Geräte in der Lage war. 4.30. Außerhalb des GHP und der von ECHO durchgeführten Maßnahmen hatten die von der Kommission gewährten Hilfen nur begrenzte Auswirkungen auf den Energiesektor.
Obwohl bereits im Dezember 1996 ein Betrag in Höhe von 13,5 Mio ECU für den Stromsektor gebunden worden war (Haushaltslinie B7-541), fand die Ausschreibung erst im November 1997 statt. Ursache dafür waren der Umfang des Vorhabens, die Verzögerungen innerhalb der Kommission und die Schwierigkeit, mit drei verschiedenen Verteilergesellschaften gleichzeitig zu verhandeln (53). Der im November 1996 nach Mittelneuzuweisungen im Rahmen des GHP für dieses Vorhaben zusätzlich bereitgestellte Betrag in Höhe von 7 Mio ECU wurde ebenfalls nicht verwendet. Das bedeutet, daß Ende 1997 noch nicht mit der Umsetzung der Bestandteile des Programms für 1997 begonnen worden war.
4.31. Die Tatsache, daß sich die Kommission im Zusammenhang mit dem Programm für den Energiesektor, dessen Mittelausstattung sich auf insgesamt 13,5 Mio ECU belief, entschlossen hat, an jede der drei "Elektropriverdas" einen Teilbetrag von 4,5 Mio ECU zu gewähren, steht nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Anhangs 9 des Friedensabkommens von Dayton. Darin wird nämlich die Zusammenlegung der auf die drei Volksgemeinschaften aufgespaltenen öffentlichen Unternehmen des Elektrizitäts-, Wasser- und Verkehrssektors sowie im Bereich der Telekommunikation angestrebt. Wegen des Widerstands der lokalen Behörden konnten die Bestimmungen dieses Anhangs von der Gebergemeinschaft nur schrittweise in die Praxis umgesetzt werden.
Obwohl die Geber im November 1996 beschlossen hatten, im Zusammenhang mit diesem Programm eine strategische Analyse des Energiesektors durchzuführen, wurde mit dieser Analyse erst im Oktober 1997 begonnen. Diese Analyse ist jedoch im Hinblick auf den Wiederaufbau besonders wichtig, damit festgestellt wird, inwiefern sich die Nachfragestruktur seit Kriegsende verändert hat, bevor neue Investitionen getätigt werden. Verkehrssektor Allgemeines 4.32. Im Januar 1996 waren bei 28 % des Hauptstraßennetzes dringende Reparaturen erforderlich. Keine der 10 Brücken zwischen Bosnien und Kroatien war passierbar, und 70 weitere wichtige Brücken innerhalb des Landes waren entweder stark beschädigt oder zerstört worden.
Der öffentliche Transport funktonierte nur schlecht, und der Flughafen von Sarajewo war wegen des schlechten Zustands der Start- und Landepisten, der Terminals und des Kontrollturms für die zivile Luftfahrt gesperrt. Im Zeitraum 1996-1997 entfielen auf die Mittelbindungen der Kommission 26 % der Mittelbindungen der Geber insgesamt, während sich dieser Anteil bei den Zahlungen auf 15 % belief. 4.33. Der Verkehrssektor stellt den zweiten Pfeiler dar, an den die Wiederaufbauhilfen der Kommission fließen. In diesem Bereich gibt es einen breitgefächerten Bedarf, dessen Deckung wahrscheinlich hohe Mittelbeträge erfordert.
Es war nicht möglich, die indirekten Auswirkungen der in diesem Bereich durchgeführten Maßnahmen auf die Rückkehrbereitschaft der Flüchtlinge zu bewerten. Städtischer Verkehr 4.34. Die Lieferung von Autobussen an Sarajewo und die Reparatur der Straßenbahnlinien der Stadt stellten die am besten sichtbaren Maßnahmen im Rahmen des GHP dar. Bei Kriegsende gab es in Sarajewo nur noch 20 funktionstüchtige Autobusse gegenüber 300 Bussen im Jahre 1991. Die Lieferung von 33 Bussen im Rahmen des GHP ermöglichte die Wiedereröffnung von 75 % des Busnetzes, wenn auch mit eingeschränkter Kapazität.
Im April 1997 benötigte die öffentliche Transportgesellschaft von Sarajewo jedoch noch weitere Ressourcen, um das dauerhafte Funktionieren der Verkehrsdienste sicherzustellen. Brücken 4.35. Im Rahmen des Wiederaufbauprogramms für 1996 sollte es zur Reparatur der Brücke von Bosanski Samac über den Fluß Sava kommen, der Kroatien und Bosnien voneinander trennt (10 Mio ECU). Dieses Vorhaben hat für Bosnien hohe Priorität, da diese Brücke via Kroatien und Sarajewo eine wichtige Verbindung zwischen Budapest und der Adria herstellt. Der Finanzierungsbeschluß wurde im Dezember 1996 getroffen, und die Arbeiten sollten sich über 18 Monate erstrecken.
Ende 1997 war jedoch noch nicht mit den Reparaturarbeiten begonnen worden. Tatsächlich war erst im August 1997 mit der Minenräumung in diesem Gebiet begonnen worden, und aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich des mit dem Bau der neuen Brücke zu beauftragenden Unternehmens kam es erst im August 1997 zum Abschluß eines Vertrags. Aufgrund dieser Verzögerungen wurde der Zeitpunkt für den Abschluß des Vorhabens um 18 Monate hinausgeschoben (Ende 1999). Gemäß einem im Dezember 1997 von Beratern erstellten Bericht müssen die Kosten für die Reparatur der Brücke von 10 Mio ECU auf 11,5 Mio ECU heraufgesetzt werden, da die Brückenpfeiler nach der Zerstörung der Brücke durch Erosion beschädigt wurden.
Eine weitere Verzögerung bei der Entscheidung der Kommission würde dazu führen, daß diese besonders wichtige Achse erst nach dem Jahr 2000 wiedereröffnet werden kann. Straßenbau 4.36. Das wichtigste Straßenbauvorhaben innerhalb des Wiederaufbauprogramms für 1996 betrifft die Instandsetzung von 23 km Straße des nördlichen Korridors, der den östlichen und den westlichen Teil der Republik Srpska miteinander verbindet (3 Mio ECU). Dieses Vorhaben hat für die serbischen Behörden hohe Priorität, da der Verkehr anschließend von einem Teil der Republik in den anderen laufen kann, ohne daß die Föderation durchquert werden muß.
Obwohl bereits im November 1996 eine entsprechende Entscheidung getroffen wurde, fand die Ausschreibung für die Arbeiten erst im November 1997 statt. 4.37. Das Straßenbauprogramm für 1997 (5,45 Mio ECU) umfaßt zwei weitere Vorhaben in der Republik Srpska. Eines dieser Vorhaben im Betrag von 1,35 Mio ECU betrifft die Instandsetzung der Straße zwischen Pale und Lukavica (54), dem Sitz der serbischen Vertretung, die Teil des Triumvirats ist, das für die Leitung des Staates Bosnien-Herzegowina zuständig ist. Das zweite Vorhaben im Betrag von 1,35 Mio ECU betrifft die Reparatur einer anderen Straße im Osten der Republik Srpska (nämlich der Verbindungsstraße zwischen Ustripraca und Foca), deren Benutzung die Umgehung der Hauptstraße ermöglicht, die ihrerseits durch die muslimische Enklave von Gorazde führt.
Ende 1997 hatte die Kommission noch keine Entscheidung über die Fortführung dieser beiden Vorhaben, die unterbrochen worden waren, getroffen. 4.38. Im Rahmen des GHP waren an 18 Straßenreparaturmannschaften im gesamten Land Ausrüstungen geliefert worden. Die damit erzielten Ergebnisse waren jedoch gering, da das Verkehrsministerium die technischen Merkmale der benötigten Ausrüstung nicht ausreichend definiert hatte und die Straßenreparaturmannschaften außerdem nur über sehr beschränkte Betriebsmittel verfügten. So stand die Kapazität der gelieferten Asphaltierungsmaschinen (fünf zum Stückpreis von 347 170 ECU) und der gelieferten Dampfwalzen (fünf zum Stückpreis von 332 665 ECU) nicht im Verhältnis zum Umfang der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten.
Außerdem blieb eine an die Republik Srpska gelieferte mobile Einrichtung zur Straßenreparatur (107 459 ECU) bis April 1997 ungenutzt, da die Empfänger weder über die erforderlichen Transportmittel noch über das nötige Know-how verfügten. Zivile Luftfahrt 4.39. Im Bereich der zivilen Luftfahrt hat sich die Kommission am Wiederaufbau des Passagier-Terminals des Flughafens von Sarajewo beteiligt (6,8 Mio ECU). Dies ist Teil eines Vorhabens zur Instandsetzung des gesamten Flughafens, an dem sich die Mehrzahl der westlichen Geldgeber seit Mitte 1996 beteiligt. 4.40. Obwohl die IMG bereits im November 1996 einen Kostenvoranschlag vorgelegt hat, wurde erst im Oktober 1997 mit den vordringlichsten Arbeiten begonnen.
Mit dem Großteil der Arbeiten konnte jedoch erst im April 1998, also nach Ende des Winters, begonnen werden. Wegen der unzureichenden Koordinierung zwischen den Geldgebern war es nicht möglich, den Wiederaufbau des Flughafens in einer einzigen gemeinsam finanzierten Maßnahme zusammenzufassen. Wasserversorgung und Hausmüllentsorgung 4.41. Ende 1995 waren schätzungsweise 60 % des Wasserversorgungsnetzes so stark beschädigt, daß keine normale Wasserversorgung möglich war. Die Abwasserkanäle waren weitgehend zerstört worden, außerdem konnte die Hausmüllentsorgung nicht mehr gewährleistet werden.
Im Zeitraum 1996-97 entfielen auf die Mittelbindungen der Kommission 23 % der Mittelbindungen der Geber insgesamt für diesen Sektor, während sich dieser Anteil bei den Zahlungen auf 13 % belief. 4.42. Das GHP hatte nur wenig Auswirkungen auf die Wasserversorgung. Allerdings wurden im Rahmen dieses Programms 62 der 69 Gemeindeverwaltungen innerhalb der Föderation mit Ausrüstungen und Material beliefert, wobei die Kommission jedoch keinen Einfluß auf die Verteilung nehmen und auch nicht sicherstellen konnte, daß die Lieferungen wie geplant ausgeführt wurden. Tatsächlich erfolgte die Verteilung der Lieferungen zum Teil nach dem Aspekt der politischen Ausgeglichenheit.
Einige der Hauptempfänger befanden sich in der kroatischen Zone, wo der Bedarf am wenigsten dringlich war. Darüber hinaus waren die gelieferten Ausrüstungen nicht immer an den örtlichen Bedarf angepaßt, da sie technisch wesentlich moderner waren als das vor dem Krieg verwandte Material. So haben die Geber moderne Geräte zum Erkennen von Wasseraustrittsstellen geliefert, die für den Bedarf in Bosnien-Herzegowina viel zu hochentwickelt waren und weitgehend unbenutzt blieben. Schließlich verfügten die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen häufig nicht über die erforderlichen Ressourcen, um die erhaltene Ausrüstung auch installieren oder benutzen zu können.
Damit die Reparatur- und Wartungsprogramme umgesetzt werden können, bedarf es einer Umstrukturierung dieser Wasserversorgungsunternehmen. 4.43. Außerhalb des GHP und der Hilfen humanitärer Art (6 Mio ECU) haben die Wiederaufbauhilfen der EU (20,6 Mio ECU) nur wenig zur Verbesserung der Wasserversorgung beigetragen, da der Gestaltung und Vorbereitung von Ausschreibungen für Vorhaben, die über die Durchführung dringender Instandsetzungsarbeiten hinausgehen, Priorität eingeräumt wurde. Unterdessen nahmen die Schäden am Wasserversorgungsnetz in einigen Regionen, wie in Sarajewo, ein immer größeres Ausmaß an; zum Teil gingen bis zu 70 % des Wassers durch Rohrschäden verloren.
Allerdings gab es Schritte zur Schaffung einer stabileren Basis für die ab 1998 duchzuführenden Maßnahmen. 4.44. Im Bereich der Müllbeseitigung hatten weder die Kommission noch die anderen Geber umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, und es bestanden ernsthafte Risiken für die öffentliche Gesundheit. Im Kanton Una Sana wurde mit der Schaffung eines von ECHO finanzierten Müllabladeplatzes begonnen (0,7 Mio ECU), ohne daß eine Abstimmung mit den örtlichen Behörden stattgefunden hatte. Da dieser Müllabladeplatz schlecht angelegt war, wurde er nie benutzt. Da die von ECHO abgeschlossenen Verträge ungenügend auf die Instandsetzungsvorhaben abgestimmt sind, hat ECHO Schwierigkeiten, die betroffene NRO zur Durchführung der erforderlichen Berichtigungsmaßnahmen zu bewegen.
Im ersten Quartal 1997 wurde eine Bedarfserhebung für Sarajewo finanziert, der im Dezember 1997 die Lieferung der benötigten Ausrüstungen folgen müßte. Telekommunikation 4.45. Gemäß einer im Jahre 1996 von der EBWE durchgeführten Studie entsprachen die durch den Krieg verursachten Schäden im Bereich der Telekommunikation einem Betrag von schätzungsweise 176 Mio ECU (55). Wegen der gegensätzlichen Interessen der beiden Teilstaaten konnten die Geber in diesem Bereich im Jahre 1996 keinerlei Fortschritte erzielen. Im Zeitraum 1996-1997 entfielen auf die Mittelbindungen der Kommission 33 % der internationalen Hilfe insgesamt, während dieser Anteil bei den Zahlungen bei 16 % lag.
Allerdings beliefen sich die tatsächlichen Mittelbindungen der Geber nur auf 17 % (30 Mio ECU) der für diesen Zeitraum geplanten Ansätze. 4.46. Im September 1997 wurde jedoch ein entscheidender Durchbruch erzielt, indem die Telefonverbindungen zwischen den beiden Teilstaaten wiederhergestellt wurden (allerdings war die Kapazität auf 30 Verbindungslinien begrenzt, so daß sie Ende 1997 bereits ausgeschöpft war). Diese Maßnahme mit Kosten in Höhe von 4,7 Mio ECU wurde aus Haushaltsmitteln des Jahres 1996 finanziert. Das Ziel, die Anzahl der zwischen den Teilstaaten bestehenden Telefonverbindungen auf 90 zu erhöhen, konnte wegen der Sicherheitsprobleme in Srpska bis Ende 1997 nicht erreicht werden.
4.47. Die im Rahmen des Haushaltsplans 1996 für die Wiederherstellung des Telefonnetzes in den von der Rückkehr der Flüchtlinge betroffenen Gebieten an die Föderation gewährten Hilfen (4 Mio ECU) waren Ende 1997 noch nicht mobilisiert worden. Die Föderation sperrte sich in diesem Punkt, da sie ihre Position in der Frage der Wiederherstellung der Telefonverbindungen zwischen den Teilstaaten nicht hatte durchsetzen können. 4.48. Die in bezug auf die Wiederherstellung der Telefonverbindungen zwischen den Teilstaaten erzielten Fortschritte sind zum Teil auf den starken politischen Druck von seiten der Kommission zurückzuführen, dem sich die übrigen Geber angeschlossen haben.
Eine weitere Folge dieses politischen Drucks, der im Gegensatz zu der Haltung der Kommission in anderen Sektoren steht, war die Unterzeichnung eines Grundsatzabkommens durch die drei Telekommunikationsdienste, das Vorläufer eines gemeinsamen Gesetzes im Bereich der Telekommunikation sein soll. Darüber hinaus beteiligen sich die drei Telekommunikationsdienste an einem von der Kommission finanzierten gemeinsamen Ausbildungsprogramm (0,7 Mio ECU), das im September 1997 angelaufen ist. Landwirtschaft 4.49. Vor dem Krieg waren 40 % der Bevölkerung Bosnien-Herzegowinas entweder ganz oder teilweise von der Landwirtschaft abhängig.
Während des Konfliktes wurden etwa 80 % der landwirtschaftlichen Maschinen zerstört und 70 % des Viehbestandes getötet (56). Dennoch blieben die von den Geldgebern (einschließlich der Kommission) in diesem Sektor geleisteten Beiträge bescheiden (57), und die Landwirtschaft wurde nicht in die integrierten Vorhaben einbezogen. Im Zeitraum 1996-1997 entfielen auf die Mittelbindungen der Kommission 24 % der von den Gebern insgesamt getätigten Mittelbindungen, während dieser Anteil bei den Zahlungen bei 20 % lag. 4.50. Den Berichten des von der Kommission beauftragten Überwachungsbüros zufolge wurde im Rahmen des GHP folgendes geliefert: a) 1 300 Kultivatoren für die Landwirtschaft (58) an die drei Regionen der Föderation (4,6 Mio ECU); b) Dünge- und Pflanzenschutzmittel an die beiden Teilstaaten (2,1 Mio ECU); c) Ausrüstungen für den Milchsektor an die Föderation (0,4 Mio ECU).
4.51. Diese Lieferungen kamen zu spät, um Auswirkungen auf das Jahr 1996 zu haben. Später hat sich gezeigt, daß ein großer Teil der Güter nicht auf die örtlichen Bedingungen abgestimmt war, weshalb sie nur begrenzt genutzt wurden. So war die Antriebsstärke des kleineren Modells der Kultivatoren (5-7 kW) zu niedrig für das in zwei der drei Regionen vorherrschende hügelige Terrain (Gorazde und Mostar). Andererseits überstieg die Kapazität des Großteils der gelieferten Kühlgeräte für Milch bei weitem die Produktionskapazität der Betriebe in der Region. Schließlich kam es in dem am stärksten begünstigten Gebiet (Tuzla) zum Verkauf der gelieferten Dünge- und Pflanzenschutzmittel, obwohl diese unentgeltlich an die Betriebe verteilt werden sollten.
Der damit erwirtschaftete Gewinn konnte nicht überprüft werden. 4.52. Die wichtigste Hilfe der EU außerhalb des GHP bestand in einem Einfuhrprogramm über 3 Mio ECU, das durch ein Programm über technische Hilfe an die Regionen Una Sana (Föderation) und Banja Luka (Republik Srpska) ergänzt wurde. Obwohl der Vorhabensvorschlag bereits im November 1996 eingereicht worden war, wurden die Gespräche mit der betroffenen NRO erst im Mai 1997 abgeschlossen, und die Ausrüstungen, bei denen es sich im wesentlichen um 60 Traktoren und Anhänger handelte, wurden erst Mitte September bzw. Mitte Oktober 1997 geliefert.
Das bedeutet, die Geräte konnten im Landwirtschaftsjahr 1996/1997 nicht mehr genutzt werden. Allerdings wurden im Rahmen der technischen Hilfe mehrere Vereinigungen zur gemeinsamen Nutzung landwirtschaftlicher Geräte geschaffen, denen 440 Landwirte angehörten. Diese Regelung ermöglicht es den Landwirten, im Jahre 1998 Traktoren und dazugehöriges Material anzumieten. 4.53. Im Laufe des zweiten Halbjahrs 1997 wurden die Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft verstärkt, und die Kommission hat die Einfuhr von 560 Rindern in die beiden Regionen organisiert. Die ersten Lieferungen fanden Ende September 1997 statt.
Im Dezember 1997 kam es zur Verteilung von 5 000 Schafen in Zentralbosnien (600 000 ECU). Entwicklung des Privatsektors und Wiederankurbelung der Wirtschaft 4.54. Obwohl die Arbeitslosigkeit bei etwa 60 % lag, was allerdings etwas durch das Vorhandensein einer "Schattenwirtschaft" abgemildert wurde (59), und der Übergang von einem sozialistischen Wirtschaftssystem zu einem marktwirtschaftlichen System bewerkstelligt werden mußte, ist die Kommission in diesem Bereich nur in geringem Maße tätig geworden und hat auch keine Leitlinien für ihr künftiges Vorgehen angenommen. Im Zeitraum 1996-1997 entfielen auf die Mittelbindungen der Kommission 13 % der im Rahmen der internationalen Hilfe insgesamt getätigten Mittelbindungen, während dieser Anteil bei den Zahlungen bei 7 % lag.
4.55. Ende 1997 waren die beiden wichtigsten Maßnahmen der Kommission gerade erst angelaufen. Bei diesen Maßnahmen handelte es sich um ein Programm zur Wiederankurbelung der Wirtschaft (16,5 Mio ECU) und um einen europäischen Garantiefonds für die Investitionen in Bosnien-Herzegowina (10,5 Mio ECU). Bis Ende 1997 war noch keinerlei Garantie aus dem Fonds bereitgestellt worden. Haushaltstechnisch wäre es möglich, ein Deckungssystem für Garantien einzurichten, ohne daß sofort Mittel mobilisiert werden müssen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, daß die Kommission die 10,5 Mio ECU für konkrete Vorhaben hätte verwenden können, ohne deshalb auf ihre Beteiligung am Garantiefonds verzichten zu müssen.
4.56. Ein weiteres Vorhaben betraf die Zica Wire Drawing Factory in Sarajewo, die Kabel für die Bauwirtschaft herstellt und einen Zuschuß in Höhe von 1 Mio ECU erhielt. Bei diesem Zuschuß handelte es sich um das einzige Kommissionsvorhaben zugunsten eines großen Industrieunternehmens. Diese Maßnahme, mit der die Kommission die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern wollte, blieb eine Einzelaktion. Unterstützung der öffentlichen Verwaltung 4.57. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung war es für die Geldgeber schwer sich für eine Maßnahme zu entscheiden, da sowohl auf der Ebene des Staates als auch auf der Ebene der Teilstaaten und der Kantone eine sehr große Zahl neuer Institutionen geschaffen wurde und sowohl bei den alten als auch bei den neuen Beamten ein großer Schulungsbedarf besteht.
Obwohl die Hilfe in diesem Bereich es den Vertretern der örtlichen Behörden erlauben würde, einen wirksameren Beitrag zur Durchführung der Wiederaufbauprogramme zu leisten, hat die Kommission nur einen relativ geringen Betrag dafür bereitgestellt, mit dem in erster Linie die Institutionen auf der Ebene des Staates und weniger die Institutionen auf der Ebene der Teilstaaten und der Kantone gefördert wurden. 4.58. Wichtigste Maßnahme der Kommission in diesem Bereich war die Einrichtung eines Büros zur Unterstützung in Zoll- und Steuerfragen (CAFAO), das der GD XXI zugeordnet ist (siehe Ziffer 3.23).
Dieses Büro leistete zunächst wertvolle Hilfe bei der Schaffung des Zollamts der Föderation, das seine Arbeit im April 1996 aufgenommen hat. Später hat das CAFAO die Arbeit dieses Zollamts unterstützt. Die Zolleinnahmen stellen etwa 80 % der Haushaltseinnahmen der Föderation dar (60). Es ist wenig wahrscheinlich, daß das Zollamt ohne Mithilfe des CAFAO funktionieren kann, was insbesondere auf die Konflikte zwischen den verschiedenen Volksgruppen zurückzuführen ist. Seit Anfang 1997 wird auch das Zollamt der Republik Srpska unterstützt. In beiden Teilstaaten führt das CAFAO Untersuchungen über Betrugsfälle durch und hat an den Hohen Repräsentanten Akten über Mittelveruntreuungen weitergeleitet, die sich im Jahre 1997 auf 53 Mio ECU beliefen.
Anfang 1998 waren die veruntreuten Steuermittel noch nicht wieder eingezogen worden. Schließlich ist festzuhalten, daß 1 150 Zollbeamte beider Teilstaaten an einem Schulungsprogramm teilnehmen. 4.59. Das CAFAO hat ein vorläufiges Zollgesetz ausgearbeitet, das die Schaffung eines gemeinsamen Zollgebiets von Bosnien-Herzegowina vorsieht. Dieses Gesetz findet jedoch noch keine Anwendung. Ferner hat die Kommission die Ausarbeitung von Gesetzten zum Außenhandel und zu den Investitionen finanziert, die im Juni 1997 verabschiedet wurden. Des weiteren hat die GD IA institutionelle Hilfe an die neu geschaffene Zentralbank geleistet (1 Mio ECU) sowie an das Büro des Bürgerbeauftragten (0,75 Mio ECU) und die statistischen Dienste (0,1 Mio ECU).
5. SCHLUSSFOLGERUNG 5.1. Da die politische Stabilität auf dem Balkan für die Europäische Union ein wichtiges Anliegen darstellt, haben der Rat und das Parlament der Kommission für den Zeitraum 1996-1999 einen Betrag in Höhe von 1 000 Mio ECU zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, daß sie zu den größten Geldgebern für den Wiederaufbauprozeß im ehemaligen Jugoslawien zählt. Zu diesem Betrag kommen die von der Haushaltsbehörde jährlich beschlossenen humanitären Hilfen hinzu, die sich zwischen Anfang 1996 und Ende 1997 auf 315 Mio ECU beliefen. 5.2. Direkt nach Unterzeichnung der Friedensabkommen im Dezember 1995 hat die Kommission darauf hingewiesen, daß ein rascher und mit den anderen Geldgebern koordinierter Wiederaufbau stattfinden muß, der die Einsetzung neuer Institutionen und die Aussöhnung zwischen den drei Volksgruppen in Bosnien-Herzegowina unterstützt (siehe Fußnote (15)).
Aus diesem Grund hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, daß die einzelnen Geber in den Bereichen genügend Ressourcen zur Verfügung stellen, in denen sie über ein Hoechstmaß an Erfahrung und Kapazitäten verfügen. 5.3. Während die politischen Entscheidungen über die Gewährung der Hilfen der Europäischen Union angesichts der Dringlichkeitslage sehr schnell getroffen wurden, stieß die Mobilisierung dieser Hilfen auf eine Reihe von Hindernissen wegen technischer und administrativer Organisationsprobleme, von denen die übrigen Geldgeber in geringerem Maße betroffen waren. Ende 1997 stellte sich die Situation wie folgt dar:
Die Verwendung der Hilfen der Europäischen Union erfolgte nur langsam (siehe Ziffer 3.30), die Frage der Rückkehr der Flüchtlinge, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Union Aufnahme gefunden hatten, konnte noch immer nicht in einer für diese Staaten befriedigenden Weise gelöst werden (siehe Ziffer 3.8) und die Maßnahmen der Europäischen Union im ehemaligen Jugoslawien bleiben von einigen Ausnahmen abgesehen wenig sichtbar (siehe Ziffer 4.34). Darüber hinaus haben die wiederholten Unterbrechungen bei der Durchführung des Hilfsprogramms zugunsten der Republik Srpska dazu geführt, daß sich das Wiederaufbauprogramm in diesem Teilstaat besonders verzögert hat (siehe Ziffern 1.3 und 4.1).
5.4. Trotz eindeutiger Absichtserklärungen (siehe Ziffern 3.1 und 3.3) ist es der Kommission nicht gelungen, ihre Personalmittel so umzuverteilen, daß sowohl in den zentralen Kommissionsdienststellen als auch in den betroffenen Gebieten vor Ort genügend Personal für den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien zur Verfügung gestellt werden konnte (siehe Ziffern 3.13 und 3.14). In diesem Zusammenhang hat die Kommission nur wenig Nutzen aus den in Mostar gesammelten Erfahrungen gezogen, die nur wenige Monate zuvor gezeigt hatten, wie wichtig es ist, vor Ort eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen (61).
Da die Zusammenarbeit zwischen der GD IA und ECHO distanziert blieb (siehe Ziffern 3.8 und 3.11), hat die GD IA außerdem nur unzureichend von den Erfahrungen dieses Amts profitiert; außerdem hat sie in bezug auf den Wiederaufbau nur wenig Nutzen aus der seit 1993 von der International Management Group (IMG) geleisteten Arbeit gezogen (siehe Ziffer 3.34). Die Koordinierung mit dem Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) war ebenfalls unzureichend, so daß die Europäische Union in der Praxis nicht die Rolle spielte, die ihr angesichts des Umfangs der von ihr bereitgestellten Mittel eigentlich zugekommen wäre (siehe Ziffer 3.18).
5.5. Die Kommission hat keinen praktischen und stufenweisen, sektorbezogenen Durchführungsplan ausgearbeitet, der eine koordinierte Durchführung der Maßnahmen anhand prioritärer, auf den vergangenen Erfahrungen der Kommissionsdienste aufbauenden Leitlinien gewährleisten würde (siehe Ziffer 3.3). Auf diese Weise kam es zu einer starken Streuung der mobilisierten Hilfen mit der Folge, daß die einzelnen Hilfen nicht umfangreich genug waren, um spürbare sektorale Wirkungen zu erzielen (siehe Ziffer 3.4). Im Rahmen eines mittelfristigen Aktionsplans hätte vor allem deutlich werden müssen, welche Bedeutung der Frage der Rückkehr der Flüchtlinge zukommt.
In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn es zu einer konkreteren Zusammenarbeit der Kommissionsdienste mit den zuständigen Diensten in den Mitgliedstaaten käme sowie mit den Vertretungen des UNHCR in den einzelnen Ländern und mit den örtlichen Behörden in den Gebieten, welche von der Rückkehr der Flüchtlinge betroffen sind. 5.6. Die unangemessene Vorbereitung des Grundhilfeprogramms (Lieferungen), die mangelnde Kenntnis der innerhalb der Behörden der Föderation von Bosnien-Herzegowina und der Republik Srpska bestehenden Schwachstellen sowie die Tatsache, daß die Kommission mit der Durchführung des Programms übereilt einige Beschaffungsstellen beauftragt hat, welche nicht in der Lage waren, vor Ort die ordnungsgemäße Verteilung der Lieferungen an die Empfänger zu überprüfen, haben dazu geführt, daß das GHP im November 1996 abgebrochen und in traditionelle Vorhaben umgewandelt wurde (siehe Ziffer 3.5).
Dadurch wurde die Durchführung weiter verzögert. Bei den übrigen Vorhaben ergaben sich unter anderem dadurch Verzögerungen, daß die bestehenden Verordnungen nicht auf die Situation im ehemaligen Jugoslawien abgestimmt waren und daß die Annahme der Basisverordnungen, welche Voraussetzung für die Mobilisierung neuer Haushaltslinien ist, viel Zeit in Anspruch nahm (siehe Anhang 1, Ziffer 2). Angesichts einer Dringlichkeitslage erscheinen die mit den internen Beschlußfassungsverfahren der Kommission verbundenen langen Fristen nicht akzeptabel. Die Kommissionsdienste haben nicht systematisch die für Dringlichkeitsmaßnahmen vorgesehenen Verfahren angewandt, obwohl die klassischen Verfahren für Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Umstrukturierung schlecht für die Wiederaufbaumaßnahmen geeignet waren (siehe Ziffern 3.33-3.35).
5.7. Die Einschaltung des UNHCR bei der Durchführung von Vorhaben zum Wiederaufbau von Wohnungen stellt keine befriedigende Lösung dar (siehe Ziffer 3.55). Sie ist mit zusätzlichen Fristen für die Prüfung der Vorhaben verbunden, ohne daß dadurch eine bessere Durchführung der Arbeiten durch die NRO, die Unterauftragnehmer von ECHO sind, gewährleistet wird. Die vom UNHCR für die Vorhabensdurchführung angewandten Verfahren sowie die unzulänglichen Rechnungslegungsverfahren des UNHCR verhindern nämlich, daß die Kommission die Kontrolle über die Maßnahmen behält. In den Fällen, in denen die Finanzierung des UNHCR durch die Kommission unumgänglich erscheint, könnte eine wirksamere Verwaltung dadurch gewährleistet werden, daß der Mittelabruf durch das UNHCR in Form eines Globalzuschusses gedeckt wird, was keine Auswirkungen auf der Ebene der Ergebnisse hätte.
Die von der Kommission geforderte spezifische Kontrolle ist nämlich wegen der Fungibilität der UNHCR-Finanzierungen irrelevant (62). 5.8. Die Zahl der zurückgekehrten Flüchtlinge blieb sowohl 1996 als auch 1997 weit hinter den Erwartungen zurück (siehe Ziffer 4.9). Große Hindernisse waren hier die zuweilen diskriminierende Politik von seiten der örtlichen Behörden, die schlechten Sicherheitsbedingungen (siehe Ziffer 4.9) und die Art und Weise der Instandsetzung von Wohnungen und Infrastrukturen (siehe Ziffer 4.11). Bis Ende 1997 hatte die Kommission für die Instandsetzung von etwa 6 300 Wohnungen von Flüchtlingen und Vertriebenen innerhalb des Landes gesorgt, was allerdings als sehr bescheidenes Ergebnis zu werten ist (siehe Ziffer 4.12).
Häufig blieben instandgesetzte Wohnungen anschließend leer, da die Arbeiten nicht im Rahmen von Vorhaben durchgeführt worden waren, die auch die sozialen Infrastrukturen, die Wasser- und Stromversorgung und die Schaffung von Arbeitsplätzen umfaßten (siehe Ziffer 3.11). 5.9. Im Gesundheits- und Bildungswesen hatten die von ECHO geleisteten Hilfen relativ deutliche Auswirkungen. Allerdings hat die GD IA nicht die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltung in diesen Bereichen erforderliche Hilfe geleistet. Darüber hinaus waren die von der GD IA und von ECHO durchgeführten Maßnahmen nur unzureichend aufeinander abgestimmt (siehe Ziffern 4.21, 4.22 und 4.26).
Was den Energiesektor anbelangt, so fand keine ausreichende Überwachung der im Rahmen des GHP getätigten Lieferungen statt (siehe Ziffer 4.28), und die Hilfe war nicht immer gleich wirksam. Abgesehen von den deutlichen Verbesserungen im Hinblick auf das Funktionieren des Bus- und Straßenbahnnetzes in Sarajewo (siehe Ziffer 4.34) hatten die im Verkehrssektor geleisteten Hilfen wenig Auswirkungen, da die Vorhaben mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden waren (siehe Ziffern 4.35-4.40). Schließlich wurden in den Bereichen öffentliche Verwaltung und Wirtschaftsreformen nur sehr bescheidene Fortschritte erzielt (siehe Ziffern 3.7 und 4.54-4.57).
5.10. Zwei Jahre nach Unterzeichnung der Abkommen von Dayton und Paris bleibt die von der EU mobilisierte Wiederaufbauhilfe deutlich hinter den angestrebten Zielen zurück. Dies ist nicht nur auf die schwierige Situation im ehemaligen Jugoslawien zurückzuführen, sondern auch auf die Unfähigkeit der Kommission, die angemessene Umverteilung ihrer Humanressourcen herbeizuführen und die Zusammenarbeit zwischen ihren eigenen Diensten sicherzustellen. 5.11. Die zu geringe praktische Koordinierung mit den wichtigsten Geldgebern und mit dem Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) hat dazu geführt, daß die Hilfen der EU auf zu viele verschiedene Sektoren verteilt wurden.
Diese Situation wurde dadurch verschärft, daß die Kommission versucht hat, dem Wunsch der zentralen Behörden der beiden Teilstaaten von Bosnien-Herzegowina nach Verteilung der EU-Hilfen auf ihre wichtigsten Strukturen Folge zu leisten. Unter diesen Umständen ist es wichtig, daß die Kommission die Verwaltung ihrer Hilfe zugunsten der Delegationen dezentralisiert und ihre Maßnahmen auf eine geringere Anzahl von Sektoren konzentriert, damit sie dem dringenden Bedarf in bestimmten Regionen oder Gemeinden, die besonders von der Frage der friedlichen Rückkehr der Flüchtlinge betroffen sind, besser entsprechen kann.
5.12. Schließlich muß die Kommission der Sichtbarkeit ihrer Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit einräumen, um ihre Glaubwürdigkeit gegenüber den örtlichen Behörden zu festigen. Andernfalls besteht die Gefahr, daß die begünstigte Bevölkerung die Präsenz der Kommission vor Ort nicht wahrnimmt. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte darin bestehen, sichtbar zu machen, daß die Kommissionsmaßnahmen von der EU finanziert werden und nicht nur im Rahmen von ECHO, PHARE, CAFAO, EAP und Obnova (63). Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 7. Mai 1998 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof Bernhard FRIEDMANN Präsident (1) Quelle: Weltbank, prioritäres Wiederaufbauprogramm, Band 3, November 1996. (2) Siehe Tabelle A am Ende der Präambel. (3) Quelle: Economist Intelligence Unit Country Report, erstes Quartal 1998. (4) Quelle: Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft. (5) Quelle: UNHCR "Repatriation and Return Programme 1998", (Repatriierungs- und Rückkehrprogramm des UNHCR für 1998). (6) Etwa 700 000 Flüchtlinge haben außerhalb Bosnien-Herzegowinas dauerhafte Aufenthaltsmöglichkeiten gefunden. (7) UNTAES = United Nations Temporary Administration in Eastern Slavonia.
(8) ABl. L 122 vom 24.4.1998, S. 1. (9) Das Friedensabkommen für Bosnien-Herzegowina wurde am 21. November 1995 in Dayton paraphiert und am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet. (10) Mitteilung der Kommission: "Finanzieller Beitrag der Europäischen Union zum Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien", KOM(95) 581 endg. vom 18. Dezember 1995. (11) Dieses Programm wurde von der Weltbank im Rahmen des Dokuments "Bosnien-Herzegowina: Prioritäten für Wiederaufbau und Wachstum" dargelegt; dieses Dokument hat die Weltbank für die im Dezember 1995 in Brüssel durchgeführte erste Konferenz der Geldgeber ausgearbeitet.
Das Programm war als erste Etappe des Wiederaufbauprozesses konzipiert. (12) Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1996, ABl. C 348 vom 18.11.1997, Ziffern 14.26-14.31. (13) Die Betriebssausgaben für das Büro des Hohen Repräsentanten der Vereinten Nationen (OHR), für die im Jahre 1995 ein Betrag in Höhe von 10 Mio ECU und im Jahre 1997 ein Betrag in Höhe von 4,6 Mio ECU aus Mitteln der GASP (B8-013) bereitgestellt worden war, wurden vom Hof nicht geprüft, da sie über den Rahmen der Wiederaufbaumaßnahmen hinausgehen. Diese Ausgaben sollten demnächst Gegenstand einer Prüfung sein. (14) Grundhilfeprogramm (GHP).
(15) a) SEK (95) 1597 endgültig vom 27. September 1995; b) KOM (95) 564 endgültig vom 17. November 1995; c) KOM (95) 581 endgültig vom 18. Dezember 1995; d) KOM (95) 582 endgültig vom 20. November 1995.(16) Verordnung (EG) Nr. 1628/96 des Rates vom 25. Juli 1996, ABl. L 204 vom 18.8.1996. (17) Dieses Programm war die Antwort auf eine Anfrage der Weltbank betreffend eine erste Finanzierungswelle über einen geschätzten Betrag von 360 Mio ECU zugunsten von 10 Sektoren, KOM(95) 3507 vom 14.12.1995. Die Maßnahmen der EU im Bereich der Minenräumung wurden außerhalb des GHP finanziert (siehe Ziffer 3.32).
(18) Entsprechend den Abkommen von Dayton und Paris, Anhang 5. (19) Siehe Sonderbericht Nr. 2/97 über die humanitären Hilfen der Europäischen Union zwischen 1992 und 1995, ABl. C 143 vom 12.5.1997, Ziffern 2.14-2.16. (20) KOM(96) 153 endg. vom 30. April 1996. (21) Bei diesen örtlichen Bediensteten handelt es sich um einen Assistenten, eine Sekretärin und einen Fahrer. (22) Siehe Jahresbericht zum Haushaltsjahr 1996, ABl. C 348 vom 18.11.1997, Ziffern 14.29-14.31. (23) Bei einer großen Zahl dieser Mitarbeiter sowie beim Experten handelte es sich um ehemalige Mitglieder des Teams, das die Europäische Union für die Verwaltung der Stadt Mostar zwischen 1994 und 1996 eingesetzt hatte.
(24) Das Büro des Hohen Repräsentanten wurde im Rahmen des Abkommens von Dayton eingerichtet, um die zivilrechtlichen Aspekte des Friedensabkommens zu überwachen (siehe Ziffer 1.4, Fußnote 13). (25) Artikel 5. (26) Dies gilt nicht für das GHP Lieferungen mit einem Finanzrahmen von 83 Mio ECU. (27) ABl. C 175 vom 9.6.1997. (28) Customs and Fiscal Assistance Office. (29) Generaldirektion Zoll und indirekte Steuern. (30) Siehe Sonderbericht des Rechnungshofs Nr. 2/97 über die humanitären Hilfen der Europäischen Union zwischen 1992 und 1995, ABl. C 143 vom 12.5.1997, Ziffern 4.11-4.21. (31) Quelle:
Tätigkeitsbericht des Minenräumungszentrums der Vereinten Nationen für den Zeitraum von Januar 1996 bis September 1997, Abschnitt über die Minenräumungsaktion in Bosnien-Herzegowina. (32) Die Einsetzung der IMG sollte die rasche Durchführung der Wiederaufbaumaßnahmen in Bosnien nach Einstellung der Feindseligkeiten ermöglichen. Siehe Sonderbericht Nr. 2/97 über die humanitären Hilfen der Europäischen Union zwischen 1992 und 1995, ABl. C 143 vom 12.5.1997, Ziffer 2.25.a). (33) Die dritte Verordnung zu den Soforthilfemaßnahmen findet nur auf die von ECHO finanzierten Maßnahmen Anwendung.
(34) Die im Rahmen des PHARE-Programms vergebenen Verträge wurden von der Direktion B geprüft und die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 vergebenen Verträge von der Direktion F. (35) Bei einer Auftragsvergabe in Form von Einzellosen hätte nach Schätzung des Hofes eine Ersparnis von 978 000 ECU erzielt werden können. (36) Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996, ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1. (37) Siehe Sonderbericht Nr. 2/97 über die humanitären Hilfen der Europäischen Union zwischen 1992 und 1995, ABl. C 143 vom 12.5.1997, Ziffern 3.13 und 3.15. (38) Siehe Sonderbericht Nr.
2/97 über die humanitären Hilfen der Europäischen Union zwischen 1992 und 1995, ABl. C 143 vom 12.5.1997, Ziffern 4.23-4.24. (39) Gemäß den von ECHO angewandten Tarifsätzen liegt die Hoechstgrenze für ins Ausland entsandtes Personal bei 3 800 ECU monatlich. (40) Sonderbericht Nr. 2/97 über die humanitären Hilfen der Europäischen Union zwischen 1992 und 1995, ABl. C 143 vom 12.5.1997, Ziffer 4.22. c). (41) Im Falle des von der GD IA verwalteten TACIS-Programms müssen die Vorschußanträge nicht den operationellen Diensten zur Zustimmung vorgelegt werden. Allerdings muß sich der Rechnungsführer in jedem Fall davon überzeugen, daß sich die Zahlungen auf die gemäß der Haushaltsordnung vorzulegenden Belege stützen.
(42) Dabei handelt es sich um die mit dem Verkauf der an die Behörden von Bosnien-Herzegowina gelieferten Güter an die Endbegünstigten erwirtschafteten Mittel. (43) Dies gilt insbesondere für den im Oktober 1996 mit der GD IA geschlossenen Vertrag über den Wiederaufbau in Ostslawonien (siehe Ziffer 4.13.d, es geht um einen Betrag in Höhe von 2,7 Mio ECU) und für den im Juni 1996 mit ECHO geschlossenen Vertrag über die in Bosnien-Herzegowina durchzuführenden Maßnahmen (28 Mio ECU). (44) Sonderbericht Nr. 2/97 über die humanitären Hilfen der Europäischen Union zwischen 1992 und 1995, ABl.
C 143 vom 12.5.1997, Kasten 2. (45) Nach Schätzungen des UNHCR sollten 1997 27 000 Flüchtlinge in diesen Kanton zurückkehren; dies entspricht 17 % der Gesamtzahl der Flüchtlinge, die 1997 in die gesamte Föderation zurückkehren sollten. (46) Nach Angaben des UNHCR hielten sich Ende 1997 noch immer 220 000 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina ohne dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit in Deutschland auf. (47) Nach Schätzungen des UNHCR befanden sich Ende 1997 noch rund 265 000 Flüchtlinge in den Mitgliedstaaten der EU (konsolidierte Erfassung für das Jahr 1998; Wiedereingliederungs- und Rückkehroperation 1998).
Hierzu kommen 600 000 Flüchtlinge, die in anderen Republiken des ehemaligen Jugoslawien Aufnahme gefunden hatten, sowie 800 000 innerhalb Bosniens umgesiedelte Personen. (48) Weltbank: Wiederaufbauprogramm, sektorale Programme und Prioritäten, April 1996. (49) Dabei handelt es sich um eine in Ostbosnien angesiedelte Enklave innerhalb der Föderation. (50) Haushalte mit mindestens einer behinderten Person oder mindestens einer Person über 65 Jahren; monatliches Einkommen von weniger als 25 DM. (51) So erhielten mehrere Krankenhäuser Krankenwagen, obwohl sie diese nicht benötigten. (52) In Bosnien verfügt jede der Volksgemeinschaften über ihre eigene Stromverteilungsgesellschaft (Elektropriverdas).
(53) Ein Vorort von Sarajewo, der sich im serbischen Teil befindet. (54) 220 Mio USD. (55) Quelle: Wiederaufbauprogramm für Bosnien-Herzegowina: sektorale Programme und Prioritäten. Von der Weltbank und der Europäischen Kommission im April 1997 ausgearbeitetes Dokument. (56) Die von den Geldgebern im Zeitraum 1996-1997 in diesem Sektor getätigten Mittelbindungen stellten nur 53 % der ursprünglichen Ansätze dar. (57) Diese Hilfe deckte etwa 5 % des nationalen Bedarfs an Ausrüstungen dieser Art ab. Die Weltbank hat iherseits 7,5 % des betreffenden Bedarfs finanziert. (58) The Economist Intelligence Unit, Country report, drittes Quartal 1997.
(59) Im Jahre 1997 werden voraussichtlich 500 Mio DM des Haushalts der Föderation, der insgesamt 615 Mio DM umfaßt, aus den Zolleinnahmen stammen. (60) Siehe Sonderbericht Nr. 2/96 des Rechnungshofs über die Buchführung des Administrators und die Verwaltung von Mostar durch die Europäische Union, ABl. C 287 vom 30.9.1996, Ziffern 92 und 93. (61) Siehe Jahresbericht des Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 1995, ABl. C 340 vom 12.11.1996, Ziffern 11.39 und 11.40. (62) Obnova: Wiederaufbauprogramm für Bosnien, Kroatien, Serbien, Montenegro und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM).
ANHANG 1 FINANZIERUNGSQUELLEN DER EU-HILFE FÜR DAS EHEMALIGE JUGOSLAWIEN 1. Für die Hilfe der EU gibt es zwei Hauptfinanzierungsquellen: a) 600 Mio ECU stammen aus dem PHARE-Programm, wovon 400 Mio ECU für den Wiederaufbau der vom Krieg zerstörten Gebiete vorgesehen sind und 200 Mio ECU für die Programme zur Förderung des Übergangs zur Marktwirtschaft; b) 400 Mio ECU stammen aus dem zusätzlichen Spielraum (475 Mio ECU), der im Jahre 1995 auf dem Gipfel in Cannes für den Zeitraum 1996-1999 im Rahmen der Rubrik IV (außenpolitische Maßnahmen) der Finanziellen Vorausschau gewonnen wurde.
2. Diese beiden Finanzierungsquellen unterliegen unterschiedlichen Rechtsgrundlagen: a) Rechtsgrundlage für den Betrag von 600 Mio ECU ist die PHARE-Verordnung (1), welche die Haushaltslinien B7-500 und B7-543 des Gesamthaushaltsplans abdeckt. Bosnien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM) (2) wurden im Jahre 1996 in die Liste der Begünstigten des PHARE-Programms aufgenommen (3). b) Eine spezifische Verordnung betreffend den Wiederaufbau in Bosnien, Kroatien, Serbien-Montenegro und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, in deren Rahmen die 400 Mio ECU mobilisiert wurden (Haushaltslinien B7-541, B7-542 et B7-545) (4).
Diese Verordnung trat erst im August 1996 in Kraft, wodurch sich der Start dieses Programms (das die Bezeichnung Obnova trägt) verzögert hat. 3. Die Kommission hat die Generaldirektion Außenbeziehungen: Europa und Neue Unabhängige Staaten (GD IA) mit der Verwaltung des Finanzrahmens in Höhe von 1 000 Mio ECU beauftragt. Diese Hilfe wird ergänzt durch eine humanitäre Hilfe (Haushaltslinie B7-214), die von einer anderen Kommissionsdienststelle verwaltet wird, nämlich vom Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft (ECHO) (5). Zwischen 1992 und 1995 hat ECHO im Rahmen der humanitären Hilfe für das Gesamtgebiet des ehemaligen Jugoslawien Mittel in Höhe von etwa 1 180 Mio ECU mobilisiert; künftig soll ein zunehmender Teil der von ECHO bereitgestellten Wiederaufbauhilfen auf dringende Rehabilitationsmaßnahmen entfallen.
4. Darüber hinaus wurden im Rahmen einer spezifischen Haushaltslinie für eine Aktion bezüglich Landminen im Jahre 1996 6,7 Mio ECU (B7-615) und im Jahre 1997 2,4 Mio ECU (B7-661) für diesbezügliche Maßnahmen im ehemaligen Jugoslawien bereitgestellt. Schließlich waren im Jahre 1996 Mittel in Höhe von 7,1 Mio ECU (B7-7002) und im Jahre 1997 Mittel in Höhe von 8,1 Mio ECU (B7-544) für Maßnahmen zur Unterstützung der Zolldienste (CAFAO) vorgesehen. (1) Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 des Rates vom 18. Dezember 1989, ABl. L 375 vom 23.12.1996, S.11. (2) Verordnung (EG) Nr. 753/96 des Rates vom 22.
April 1996, ABl. L 103 vom 24.6.1996. (3) Verordnung (EG) Nr. 463/96 des Rates vom 11. März 1996, ABl L 65 vom 15.3.1996. (4) Verordnung (EG) Nr. 1628/96 des Rates vom 25. Juli 1996, ABl. L 204 vom 14.8.1996. (5) Rechtsgrundlage für die humanitäre Hilfe ist die Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996, ABl. L 163 vom 2.7.1996). ANHANG 2-1 >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> ANHANG 2-2 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANHANG 3 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> ANTWORTEN DER KOMMISSION 2. ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BEMERKUNGEN 2.1. Eine Woche nach Abschluß des Dayton-Abkommens mobilisierte die Kommission gemeinsam mit der Weltbank die internationale Gemeinschaft im Rahmen der ersten Geberkonferenz für den Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina, die im Dezember 1995 stattfand.
Noch Ende 1995 beschloß die Kommission, für Anfang 1996 Mittel für das aus PHARE-Mitteln finanzierte Grundhilfeprogramm (GHP) bereitzustellen. Anfang 1996 entsandte sie Mitarbeiter nach Sarajewo mit dem Auftrag, die Aktion zu organisieren und zu überwachen. Demnach reagierte die Kommission umgehend auf die dringliche Lage nach Abschluß des Dayton-Abkommens. Die Bedingungen, unter denen die Kommission intervenieren mußte, waren besonders schwierig: - Die politische Lage vor Ort war instabil, und die Umsetzung des Friedensabkommens wurde durch bestimmte Konfliktparteien behindert. Für die Durchführung der Gemeinschaftsprogramme war die Zustimmung der mit dem Friedensabkommen eingesetzten zentralen Behörden unbedingt erforderlich.
Diese Zustimmung wurde für 1996 erst Ende November und für 1997 erst im September erteilt. Der Kommission war es somit nicht möglich, rasch mit der Programmdurchführung zu beginnen. - Die vom Hohen Repräsentanten und dem Ministerrat festgelegte politische Konditionalität wurde zunehmend angewandt. Beispielsweise wurde die Hilfe für die Republik Srpska zweimal ausgesetzt, was die Durchführung der Maßnahmen verzögerte. - Die Rechts- und Finanzinstrumente waren kompliziert und rigide, worauf auch der Rechnungshof hinweist. Entgegen der Stellungnahme der Kommission wurden in die Verordnung (EG) Nr.
1628/96 die Verfahren und Hoechstbeträge des Tacis-Programms übernommen, weshalb sich die Annahme der Verordnung bis Ende Juli 1996 verzögerte. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten die Mittel daher nur im Rahmen des Trilogverfahrens bereitgestellt werden. Bis April 1998 wurden die von der Kommission vorgelegten Vorschläge zur Änderung der Verordnung systematisch beschnitten. Trotz dieser Schwierigkeiten wurden bis Ende 1996 99,9 % der Mittel des Kapitels B7-54 gebunden. Ende 1997 waren von den in Kapitel B7-54 endgültig eingesetzten Mitteln 99,5 % gebunden (ohne Finanzprotokolle). Im Zeitraum 1996-1997 stellte die Kommission für den Wiederaufbau einschließlich humanitärer Hilfe Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 542,2 Mio.
ECU bereit. Davon wurden für 286,6 Mio. ECU Verträge geschlossen, und 208,1 Mio. ECU wurden ausgezahlt. Diese Quote der Vertragsschlüsse und Zahlungen hebt sich von anderen aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Programmen für Auslandshilfe positiv ab, insbesondere unter Berücksichtigung der schwierigen Bedingungen in Bosnien und Herzegowina. Die Kommission hat außerdem neben dem Wiederaufbau Maßnahmen in anderen Bereichen finanziert, die nicht Gegenstand des Berichts des Rechnungshofes sind und auch in den obigen Zahlenangaben nicht enthalten sind (Demokratisierung und Menschenrechte sowie gemeinsame GASP-Aktionen).
2.2. Die Kommission legte seit Herbst 1995 vier Mitteilungen vor, in denen sie eine Gesamtstrategie vorschlägt. Die Kommission und die Weltbank berücksichtigten diese Strategie bei der Ausarbeitung ihres Wiederaufbauprogramms und veranstalteten drei internationale Konferenzen, auf denen sie das Programm verschiedenen Gebern vorlegten. Es wurde von der internationalen Gemeinschaft gebilligt. Die Kommission arbeitet jedes Jahr Leitlinien für die Umsetzung der Strategie aus. Auf dieser Grundlage werden anschließend Sektorprogramme aufgestellt, die eine Reihe von integrierten Projekten umfassen (insbesondere im Bereich der Flüchtlingshilfe).
Außerdem wurde in den mit den bosnischen Behörden unterzeichneten "Memoranda of Understanding" ein globaler Durchführungsrahmen für die Programme 1996 und 1997 festgelegt. 2.3. Mit dem Grundhilfeprogramm (GHP), das unmittelbar nach dem Abschluß des Dayton-Abkommens ausgearbeitet und von Januar 1996 an durchgeführt wurde, konnte die für die Einleitung des Wiederaufbauprozesses unverzichtbare Anschubhilfe geleistet werden. So wurden im Rahmen des Programms Material für Schulen, Busse, Traktoren, landwirtschaftliche Inputs, Ausrüstung für den Energiesektor usw. beschafft. Das Programm stellte die erste umfassende Reaktion aus der internationalen Gemeinschaft auf die Probleme des Wiederaufbaus dar.
Die Kommission hat das Programm für die Beschaffung von Ausrüstung aus verschiedenen Gründen geändert. Insbesondere stellte sich heraus, daß die Hilfe unter unerwartet schwierigen Bedingungen durchgeführt werden mußte: Das hohe Betrugsrisiko, auf das seinerzeit der Hohe Repräsentant hinwies, die fehlende Transparenz bei der Verwaltung der Hilfe und das Risiko, daß die Lieferungen nicht bei den Endempfängern ankommen, machten eine zentrale Programmverwaltung erforderlich. Angesichts der damaligen politischen Situation in Bosnien und Herzegowina war es nicht angezeigt, das Programm zu dezentralisieren und den Landesbehörden zu übertragen.
Mit diesem Beschluß trat die Kommission somit für die finanziellen Interessen der Gemeinschaft ein. Das Programm wurde neu ausgerichtet und auf eine geringere Zahl von Sektoren konzentriert. 2.4. Da der Schaffung neuer Stellen enge Grenzen gesetzt waren, traf die Kommission Maßnahmen zur Personalumsetzung, um das für die Verwaltung der Hilfe zuständige Personal zu verstärken. Dies führte zu folgenden Ergebnissen: - Einrichtung eines Teams von 22 Personen im Büro von Sarajewo Ende 1996, d.h. sieben Monate nach dessen Eröffnung: 4 A-Stellen (u.a. für den Leiter des Büros), 1 B- und 1 C-Stelle sowie 16 örtliche Bedienstete, davon 7 im Auslandsdienst (für technische Hilfe).
Die Kommission stellte ferner einen A-Beamten für die Verwaltung von Mostar (EUAM) ab, um insbesondere den Rechnungsabschluß für die EU-Tätigkeit (200 Mio. ECU) zu gewährleisten. Außerdem wurde ein weiterer A-Beamter dem Hohen Repräsentanten beigeordnet. - In der Generaldirektion IA wurde 1996 das neue Referat D1 "Bosnien-Herzegowina, Wiederaufbau (einschließlich internationaler Koordinierung), horizontale Aspekte, länderübergreifende Programme für das ehemalige Jugoslawien" eingerichtet. Ende 1997 gehörten zu diesem Referat 21 Mitarbeiter, von denen zwei Drittel direkt für das ehemalige Jugoslawien zuständig sind.
Was die technische Hilfe durch externe Experten betrifft, ist 1998 das erste Haushaltsjahr, in dem die Kommission operationelle Mittel für technische Hilfe bei der Programmdurchführung verwenden darf - allerdings höchstens in Höhe von 2 % bzw. 3,5 % der Programmkosten. Dies ist weit weniger als bei anderen Gebern wie beispielsweise USAID, wo mehr als 15 % für derartige Ausgaben eingesetzt werden können. 2.5. Der am 29. Januar 1996 veröffentlichte Haushaltsplan 1996 sieht drei spezifische Haushaltslinien zur Unterstützung des ehemaligen Jugoslawiens vor. Vor der Verabschiedung einer Rechtsgrundlage war die Kommission ermächtigt, bis zu 7 Mio.
ECU aus der Haushaltslinie B7-541 zu verwenden. Die restlichen 20 Mio. ECU wurden in die Reserve eingestellt; ihre Verwendung mußte im Trilogverfahren genehmigt werden. Die Kommission legte im April 1996 den Entwurf einer Verordnung für die den Wiederaufbau betreffenden Haushaltslinien vor, die erst am 14. August 1996 in Kraft trat. Im Zuge der Beratungen über die Verordnung wurde der Vorschlag der Kommission erheblich abgeändert. Vor allem wurde die Verordnung durch einen Anhang über die Auftragsvergabe nach dem Vorbild der Tacis-Verordnung ergänzt, der für die Situation in Bosnien völlig ungeeignet war.
Im Juli 1997, also zum erstmöglichen Termin für eine Änderung der Verordnung, legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Anhangs vor. Der Rat beschloß jedoch die Beibehaltung der ursprünglichen Regelung und übernahm die Vorschläge der Kommission nur zu einem sehr geringen Teil. Die Kommission legte im Januar 1998 einen neuen Vorschlag mit grundlegenden Änderungen der Verordnung vor. Diesmal trugen der Rat und das Parlament der massiven Kritik an den Gemeinschaftsmaßnahmen im ehemaligen Jugoslawien Rechnung und schlossen sich weitgehend dem Vorschlag der Kommission an. 2.6. Die Kommission ist gehalten, bei der Flüchtlingshilfe mit dem UNHCR zusammenzuarbeiten, da dem UNHCR im Dayton-Abkommen ein spezifisches Mandat für diesen Bereich erteilt wurde.
Bei den Gesprächen mit dem UNHCR über den EG-Beitrag zu Wohnraumvorhaben, die NRO in Zusammenarbeit mit dem UNHCR durchführen, kam es zu erheblichen Problemen. Die vom UNHCR für die Bereitstellung der EG-Beiträge vorgeschlagenen Bedingungen standen in verschiedenerlei Hinsicht im Widerspruch zur Haushaltsordnung und waren nicht transparent genug. 2.7. Im Rahmen ihres Minenräumprogramms hat die Kommission Ausbilder und Minenräumspezialisten geschult, Ausrüstung geliefert und an zahlreichen Orten Minenräumaktionen durchgeführt, um sowohl die Rückkehr der Flüchtlinge als auch großangelegte Infrastrukturarbeiten zu ermöglichen.
Diese Aktion wurde in enger Koordinierung mit den internationalen und lokalen Instanzen durchgeführt. Die Kommission war sehr darauf bedacht, nicht in dubiose Geschäfte verwickelt zu werden, wie sie in diesem Bereich besonders verbreitet sind. Daher prüfte sie die eingereichten Vorschläge ausführlich, was zu so mancher Verzögerung führte. Gegenwärtig finanziert die Kommission in Abstimmung mit dem Minenräumungszentrum für Bosnien und Herzegowina ein Programm zur Stärkung der Kapazität des Zivilschutzes im Bereich der Minenräumung. Diese Aktion hat den großen Vorteil, daß Minenräumkapazitäten auf lokaler Ebene aufgebaut und rasch und wirksam eingegriffen werden kann.
Jedoch verzögerte sich die Bindung der für 1997 vorgesehenen Mittel, da es bei den Verhandlungen mit den bosnischen Behörden zu Schwierigkeiten kam. Daher wurden die für 1997 vorgesehenen Mittel auf 1998 übertragen und am 26. März 1998 gebunden. Erst danach konnte der Vertrag vom Generaldirektor der GD IA und den Ministerpräsidenten der Föderation und der Republik Srpska in Sarajewo unterzeichnet werden. 2.8. Im Rahmen des Grundhilfeprogramms für 1996 und des Wiederaufbauprogramms für 1996 und 1997 ließ die Kommission insgesamt 13 030 Wohneinheiten instand setzen, so daß bis Programmende mehr als 50 000 Menschen (Flüchtlinge und Vertriebene) nach Bosnien zurückkehren konnten.
Für die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen ist nicht nur der verfügbare Wohnraum ausschlaggebend. Zahlreiche andere Faktoren spielen eine Rolle für die Entscheidung einer Familie, in ihre instandgesetzte Wohnung zurückzukehren, z.B. das Arbeitsplatzangebot, die vorhandenen Bildungseinrichtungen oder die mangelnde Bereitschaft, in ländliche Gebiete zurückzukehren, wenn sich das Sozialverhalten gewandelt hat. Die Politik der Kommission basiert auf der Freiwilligkeit der Rückkehr und berücksichtigt die strikten Vorgaben des Dayton-Abkommens, wonach die Familien an ihren ursprünglichen Wohnsitz zurückkehren sollen.
2.10. Verschiedene Maßnahmen im Energiebereich waren erfolgreich wie beispielsweise: - die Lieferung von Ausrüstung für Kohlenbergwerke, mit der die Produktion um 30 % gesteigert werden konnte; - die Lieferung von Kohle und sonstigen Inputs für die Stromerzeugung, so daß Stromausfälle in Sarajewo nun weitgehend der Vergangenheit angehören; - die Versorgung von 3 800 Familien in Sarajewo mit Erdgas und von 20 000 Menschen in Tuzla mit Strom. 2.11. Das kurzfristige Ziel der Verkehrsmaßnahmen war nicht die Förderung der Rückkehr der Flüchtlinge, sondern die Wiedereinrichtung der Basisverkehrsdienste, insbesondere in Sarajewo.
Dieses Ziel wurde erreicht, was sich langfristig auf die Rückkehr der Flüchtlinge auswirken wird. 2.12. Vor der Durchführung von Aktionen in den beiden genannten Sektoren war es angezeigt, sorgfältige Analysen vorzunehmen. So wurden für die Landwirtschaft zunächst keine umfangreichen Mittel bereitgestellt, doch hat sich seit 1997 und vor allem im Jahr 1998 die Lage völlig verändert. Die vom Rechnungshof erwähnten überzeugenden Ergebnisse wurden unter anderem wegen der guten Vorbereitung tragfähiger Projekte (mit Unterstützung eines Projektkoordinierungsbüros, das sich zuvor in der Zusammenarbeit mit der Weltbank bewährt hat) und der Stabilisierung des Umfelds erzielt.
Der Industriesektor mußte erst grundlegend umstrukturiert werden, bevor die Durchführung von Hilfsprogrammen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - sinnvoll war. 2.13. Es wäre unrealistisch gewesen, umfassende Programme für die öffentliche Verwaltung einzuleiten, solange die Basisinstitutionen - vor allem diejenigen, deren Einrichtung im Dayton-Abkommen vereinbart worden war, - noch nicht bestanden. Die Kommission genehmigte Ende 1997 Hilfsprogramme, die sie in enger Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Repräsentanten 1997 aufgestellt hat und die 1998 durchgeführt werden sollen. Ziel dieser Programme ist die Stärkung der Zentralbank, des Ombudsmanns, der Menschenrechtskommission und des Verfassungsgerichts.
3. GESTALTUNG UND DURCHFÜHRUNG DER HILFSPROGRAMME Strategie des Kommission Planung der von der GD IA durchgeführten Maßnahmen 3.3. Die Kommission legte seit Herbst 1995 vier Mitteilungen vor, in denen sie eine Gesamtstrategie vorschlägt. Die Kommission und die Weltbank berücksichtigten diese Strategie bei der Ausarbeitung ihres Wiederaufbauprogramms und veranstalteten drei internationale Konferenzen, auf denen sie das Programm verschiedenen Gebern vorlegten. Es wurde von der internationalen Gemeinschaft gebilligt. Die Kommission arbeitet jedes Jahr Leitlinien für die Umsetzung der Strategie aus.
Auf dieser Grundlage werden anschließend Sektorprogramme aufgestellt, die eine Reihe von integrierten Projekten umfassen (insbesondere im Bereich der Flüchtlingshilfe). Außerdem wurde in den mit den bosnischen Behörden unterzeichneten "Memoranda of Understanding" ein globaler Durchführungsrahmen für die Programme 1996 und 1997 festgelegt. Zur gesamten aus dem Haushalt finanzierten Hilfe richtete die Kommission eine Mitteilung an den Rat, deren wichtigsten Schlußfolgerungen der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" am 29. April 1997 Rechnung trug. 3.4. Der Europäischen Kommission hatte die Verwaltung des größten Geberbeitrags für Bosnien zur Aufgabe.
Die ersten Mittelzuweisungen 1996 spiegelten den dringenden Bedarf in zahlreichen Sektoren, aber auch die begrenzte Absorptionskapazität in den einzelnen Sektoren wider. Im GHP wurde der Schwerpunkt auf die zehn vom Krieg am meisten betroffenen Schlüsselsektoren gelegt. Darüber hinaus mußte die Kommission aufgrund der schwachen Institutionen und der nicht verläßlichen lokalen Counterparts auch in anderen Bereichen intervenieren. Der zweitgrößte Geber, die Weltbank, führte ebenfalls verschiedenste Maßnahmen in zahlreichen Sektoren durch. Für 1997 wurde ein systematischeres Programmierungskonzept entwickelt, dessen Prioritäten sich nach den Zielen der internationalen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten richten.
Diese Ziele entsprechen den Schlußfolgerungen der Konferenzen zur Umsetzung des Friedensabkommens, der Lenkungsausschüsse sowie des Rates. 3.5. Die Gemeinschaft entwickelte das GHP vor dem Hintergrund des Wiederaufbauprogramms, das gemeinsam von der Kommission und der Weltbank mit Unterstützung der IMG ausgearbeitet und von der internationalen Gemeinschaft auf der ersten Geberkonferenz im Dezember 1995 gebilligt wurde. Die Kommission hat das Programm für die Beschaffung von Ausrüstung aus verschiedenen Gründen geändert. Insbesondere stellte sich heraus, daß die Hilfe unter unerwartet schwierigen Bedingungen durchgeführt werden mußte:
Das hohe Betrugsrisiko, auf das seinerzeit der Hohe Repräsentant hinwies, die fehlende Transparenz bei der Verwaltung der Hilfe und das Risiko, daß die Lieferungen nicht bei den Endempfängern ankommen, machten eine zentrale Programmverwaltung erforderlich. Angesichts der damaligen politischen Situation in Bosnien und Herzegowina war es nicht angezeigt, das Programm zu dezentralisieren und den Landesbehörden zu übertragen. Mit diesem Beschluß trat die Kommission somit für die finanziellen Interessen der Gemeinschaft ein. Das Programm wurde neu ausgerichtet und auf eine geringere Zahl von Sektoren konzentriert.
3.7. Es wäre unrealistisch gewesen, umfassende Programme für die öffentliche Verwaltung einzuleiten, solange die Basisinstitutionen - vor allem diejenigen, deren Einrichtung im Dayton-Abkommen vereinbart worden war - noch nicht bestanden. Erst seit der Ausarbeitung des Starthilfe-Gesetzespakets ("Quick Start Package") im Herbst 1996 geht die internationale Gemeinschaft systematischer vor. Der Kommission wurde die Zuständigkeit für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Außenhandel und dem Zentralbanksystem übertragen. Ihre Hilfe war rasch und erfolgreich, woraufhin ihr auch die Bereiche Steuern/Zölle (CAFAO) und Geschäftsbanken (Ausbildungsmaßnahmen) übertragen wurden.
Außerdem wurde sie von anderen Gebern, die für das Handelsgesetzbuch zuständig waren, um Unterstützung gebeten. Ferner beauftragte der Hohe Repräsentant die Kommission, Hilfe bei der Einrichtung der wesentlichen Staatsorgane (Parlament, Präsidentschaft, Ministerrat und Staatsministerien) zu leisten, was seit Herbst 1997 geschieht. Ferner unterstützt die Kommission die Zentralbank und andere im Dayton-Abkommen vorgesehene Institutionen, wie z.B. den Ombudsmann, die Menschenrechtskommission und das Verfassungsgericht. Schließlich ermittelt die Kommission seit Anfang dieses Jahres den jeweiligen Bedarf in den Landesteilen im Hinblick auf die Umstrukturierung der Justiz.
Zudem arbeitet die Kommission seit Dezember 1996 an einem Aktionsplan zur Unterstützung der Reformen im Gesundheitssektor. Diese Strategie wird 1998 von verschiedenen Kommissionsdiensten gemeinsam umgesetzt. 3.8. Die Kommission hat die 1996 von der Haushaltsbehörde eingerichtete Haushaltslinie für Flüchtlinge voll ausgeschöpft. Die Flüchtlingshilfe ist und bleibt die oberste Priorität bei der Verwendung der für Bosnien und Herzegowina bestimmten Haushaltsmittel. Für eine geordnete und sichere Rückkehr einer großen Zahl von Flüchtlingen und Vertriebenen müssen zahlreiche Maßnahmen in folgenden Bereichen durchgeführt werden:
Gewährleistung einer hinreichenden Sicherheit, Instandsetzung des Wohnraums und der Basisinfrastruktur, Wiederherstellung von Gesundheitsdiensten, sozialen Diensten und Bildungseinrichtungen, zu denen allen Bevölkerungsgruppen einschließlich der Minderheiten Zugang zu gewähren ist, sowie Förderung von Wirtschaftsaktivitäten, die eine wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung der Flüchtlinge ermöglichen. Daher können Rückkehrprogramme und andere Hilfsmaßnahmen nicht klar voneinander unterschieden werden. Nur eine Kombination all dieser Maßnahmen kann die Rückkehr nachhaltig fördern.
Angesichts der Komplexität des Rückkehrprozesses bemühte sich die Kommission um den Einsatz aller verfügbaren Mittel zur Unterstützung von Rückkehrern und Vertriebenen. Um den Wiederaufbauprozeß in Gang zu bringen, arbeitete die Kommission ein umfangreiches Programm (125 Mio. ECU) zur Lieferung von Ausrüstung und Grundbedarf für die Wiederankurbelung der wesentlichen Wirtschaftssektoren aus, die durch den Krieg zusammengebrochen waren. Für die Durchführung dieses Programms war die GD IA besser geeignet, da sie bereits über Erfahrungen mit der Lieferung von Gütern in den Kaukasus, nach Mazedonien und nach Albanien sowie mit den für Phare und Tacis entwickelten Standardverfahren verfügte.
Außerdem stellten die gemeinschaftlichen Bemühungen um Unterstützung des Wiederaufbaus in Bosnien und das Bestreben, den Frieden in jedem Fall aufrechtzuerhalten, eine völlig neue Herausforderung für die Europäische Kommission und die anderen Geber dar, was einen flexiblen Einsatz der Instrumente unabdingbar machte. Was die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Kommission betrifft, so waren die Programme der GD IA mehr auf die Infrastruktur, die Unterstützung der Institutionen und die Instandsetzung von Wohnraum ausgerichtet, während die Programme von ECHO die soziale Infrastruktur und die Basisinfrastruktur (Gesundheit, Bildung, dringende Rehabilitationsmaßnahmen) zum Gegenstand hatten.
Während der in vieler Hinsicht entscheidenden Anlaufphase des Programms wurde die Koordinierung zwischen den Kommissionsdiensten durch eine dienststellenübergreifende Gruppe unter der Leitung des stellvertretenden Generaldirektors der GD IA und unter laufender Beteiligung von ECHO, der GD XXI (wegen CAFAO) und anderen Dienststellen gewährleistet. Neben dieser offiziellen Koordinierung kam es zu zahlreichen informellen und operationellen Kontakten zwischen den Dienststellen. 3.9. Das von den Gebern angenommene Programm sieht eine Aufgabenteilung vor. Beispielsweise wurde der EBWE die Zuständigkeit für den Energie- und den Telekommunikationssektor übertragen, während die Weltbank für den Verkehrs- und den Wassersektor verantwortlich ist.
Die Kommission ergriff in mehreren dieser Sektoren Maßnahmen, die sie mit den anderen Gebern koordinierte. So sorgte sie z.B. für den Wiederaufbau des Telekommunikationsnetzes, so daß die Republik Srpska und die Föderation seit September 1997 wieder miteinander verbunden sind (vgl. 3.30.). Planung der von ECHO durchgeführten Maßnahmen 3.10. Zwar kündigte die Kommission die Bereitstellung von 1 Mrd. ECU für den Wiederaufbau im Zeitraum 1996-1999 an, doch wird der Haushaltsplan jeweils für ein Jahr aufgestellt. 3.11. Da in Bosnien weiterhin eine humanitäre Notsituation bestand, beschloß die Kommission, ihre umfangreiche humanitäre Hilfe parallel zur Wiederaufbauhilfe fortzusetzen.
Die Koordinierung der Aktionen wird durch die dienststellenübergreifende Gruppe sowie durch informelle Kontakte gewährleistet. (vgl. 3.8.). 3.12. 1996 war ECHO im Wohnungssektor nur begrenzt aktiv. Die umfangreichste Aktion war ein Pilotprojekt des UNHCR. Erst ab 1997 engagierte sich ECHO auf Ersuchen des Hohen Repräsentanten verstärkt in diesem Sektor. Organisation der Dienste der GD IA 3.13. Da der Schaffung neuer Stellen enge Grenzen gesetzt waren, traf die Kommission Maßnahmen zur Personalumsetzung, um das für die Verwaltung der Hilfe zuständige Personal zu verstärken. Dies führte zu folgenden Ergebnissen: - Einrichtung eines Teams von 22 Personen im Büro von Sarajewo Ende 1996, d.h. sieben Monate nach dessen Eröffnung:
4 A-Stellen (u.a. für den Leiter des Büros), 1 B- und 1 C-Stelle sowie 16 örtliche Bedienstete, davon 7 im Auslandsdienst (für technische Hilfe). Die Kommission stellte ferner einen A-Beamten für die Verwaltung von Mostar (EUAM) ab, um insbesondere den Rechnungsabschluß für die EU-Tätigkeit (200 Mio. ECU) zu gewährleisten. Außerdem wurde ein weiterer A-Beamter dem Hohen Repräsentanten beigeordnet. - In der Generaldirektion IA wurde 1996 das neue Referat D1 "Bosnien-Herzegowina, Wiederaufbau (einschließlich internationaler Koordinierung), horizontale Aspekte, länderübergreifende Programme für das ehemalige Jugoslawien" eingerichtet.
Ende 1997 gehörten zu diesem Referat 21 Mitarbeiter, von denen zwei Drittel direkt für das ehemalige Jugoslawien zuständig sind. Was die technische Hilfe durch externe Experten betrifft, ist 1998 das erste Haushaltsjahr, in dem die Kommission operationelle Mittel für technische Hilfe bei der Programmdurchführung verwenden darf - allerdings höchstens in Höhe von 2 % bzw. 3,5 % der Programmkosten. Dies ist weit weniger als bei anderen Gebern wie beispielsweise USAID, wo mehr als 15 % für derartige Ausgaben eingesetzt werden können. Für 1998 entschied die Kommission, daß die Durchführung der Hilfe verstärkt vor Ort verwaltet werden soll.
Zu diesem Zweck sollen die Befugnisse der Delegation und insbesondere des Delegationsleiters erweitert werden. Außerdem wird die Kommission neben der Vertretung in Sarajewo weitere Büros in verschiedenen anderen Orten in Bosnien einrichten, um ihre Präsenz vor Ort und vor allem in Banja Luka und Mostar zu auszubauen. Aufgrund der im Haushaltsplan 1998 enthaltenen Erläuterungen zu den Haushaltslinien für das ehemalige Jugoslawien kann die Kommission erstmals operationelle Mittel für technische Hilfe einsetzen ("STAP-Fazilität"), und zwar bis zu 2 % der genehmigten Phare-Mittel und bis zu 3,5 % der für den Wiederaufbau vorgesehenen Mittel.
Durch diese Fazilität wird sich der Personalmangel der Kommission teilweise beheben lassen. Jedoch besteht ein großer Unterschied zu USAID, wo mehr als 15 % der Mittel für derartige Ausgaben verwendet werden dürfen. 3.14.-3.15. Die Kommission hat beschlossen, ihre Delegation in Bosnien und Herzegowina zu verstärken. Die ausgewählten Mitarbeiter nehmen im Frühjahr 1998 ihre Tätigkeit vor Ort auf. Damit verfügt die Kommission in Bosnien und Herzegowina über 21 A-Stellen (10 Beamte und 11 örtliche Bedienstete im Auslandsdienst) und über 10 C-Stellen (davon 3 Beamte). Insgesamt werden der Delegation 36 Mitarbeiter (davon 17 Beamte) angehören.
Außerdem führt die Kommission eine Ausschreibung durch, um in Bosnien ein Büro für technische Hilfe einzurichten, das unter ihrer Aufsicht die Projekte vorbereiten und die Überwachung gewährleisten soll. 3.16. Das GHP mußte in Bosnien unter äußerst schwierigen Bedingungen durchgeführt werden. Angesichts der Bedeutung und des Umfangs der Finanzhilfe, der Notwendigkeit einer angemessenen Kontrolle und der extrem komplexen Situation nach dem Krieg hielt die Kommission eine sichtbare und konkrete Präsenz für unabdingbar, um die Programmdurchführung zu unterstützen. Das Kommissionsbüro in Sarajewo war bis Mitte 1996 ein technisches Büro, das in erster Linie zur Durchführung des Grundhilfeprogramms diente.
Das Personal bestand aus externen TH-Experten, weshalb die Bereitstellung operationeller Mittel gerechtfertigt war. Seinerzeit konnte die Kommission nicht auf Mittel aus Teil A des Haushaltsplans zurückgreifen, da erst am 24. April 1996 die Einrichtung einer Kommissionsdelegation in Sarajewo beschlossen wurde. Mit der offiziellen Einrichtung des Kommissionsbüros in Sarajewo konnten auch die Kosten für den Betrieb des Büros nach und nach auf den Haushalt übernommen werden, und zwar zunächst über ein Vorschußkonto und dann über eine endgültige Zahlstelle. Die beiden wichtigsten Ausgabenposten (Miete und Gehälter) wurden ab Juni bzw.
November 1996 aus Mitteln des Titels A6 des Gesamthaushaltsplans finanziert. Für die Kommission wäre es leichter gewesen, wenn sie zusätzlich über Mittel aus Teil A des Haushaltsplans hätte verfügen können. 3.17. Die Beschlüsse zur Umsetzung der Kommissionsprojekte sind vor dem Hintergrund der besonderen Situation in Ostslawonien zu sehen. Die Region stand unter der Kontrolle der UNTAES, deren Mandat am 15. Januar 1998 auslief, dem Tag der vollständigen Wiedereingliederung der Region in Kroatien. Seinerzeit war die UNTAES die für die Verwaltung zuständige Instanz und der einzige offizielle Ansprechpartner der Kommission.
Da jedoch die UNTAES nicht rechtsfähig war, konnte die Kommission kein offizielles Abkommen mit ihr schließen. Daher griff die Kommission angesichts ihres allgemeinen Personalmangels auf die vom Rechnungshof beschriebenen Verfahren zurück, um eine angemessene Personalausstattung und Mittelverwaltung vor Ort und damit eine raschere Bereitstellung der Gemeinschaftshilfe zu gewährleisten. 3.18. Die Kommission beteiligt sich aktiv an der Task Force Wirtschaft, die für die Koordinierung des gesamten Wiederaufbauprozesses zuständig ist. Sie nimmt auch an den sektoralen Arbeitsgruppen teil, insbesondere in den Bereichen, in denen die Gemeinschaft Hilfe finanziert.
Die Kommission hat die IMG aufgrund deren technischer Kompetenz und Kenntnis des Bedarfs beauftragt, für sie den Vorsitz darin zu übernehmen. 3.19. Um auf die dringliche Lage nach Beendigung des Kriegs in Bosnien und Herzegowina rasch zu reagieren, übertrug die Kommission die Durchführung des GHP Unterauftragnehmern. Die unter 3.5 beschriebenen Schwierigkeiten veranlaßten die Kommission jedoch, das Programm zu stoppen und seine Verwaltung zu zentralisieren. Angesichts der besonderen Situation im damaligen Bosnien, das nach dem Krieg nur über schwache, komplexe und kaum funktionsfähige staatliche Strukturen verfügte und sich in einer Phase des Übergangs von einem kommunistischen Regime zu einem demokratischen System westlicher Prägung befand, schienen der Kommission keine ausreichenden Garantien für eine dezentrale Durchführung der Gemeinschaftshilfe zu bestehen.
Gerade wegen all dieser Risiken behielt die Kommission die zentrale Verwaltung ihrer Programme bei. Die Erfahrungen mit dem GHP bestätigten die Richtigkeit dieser Vorgehensweise. Die Kommission hatte sich in Bosnien bewußt gegen den Aufbau von Strukturen wie den Programmverwaltungseinheiten (PVE) entschieden, an deren zu hoher Zahl in einigen PHARE-Ländern Kritik geübt wurde und die derzeit Gegenstand einer Rationalisierungsstrategie sind. Da sich inzwischen die politischen Strukturen in Bosnien und Herzegowina stabilisiert haben und verläßlichere Institutionen eingerichtet wurden, will die Kommission bestimmte Aufgaben ab dem Frühjahr 1998 durch Ressourcenübertragung an ihr Büro in Sarajewo dezentralisieren (siehe 3.13-3.15).
3.20.-3.21. Wie unter 3.13-3.15 festgestellt unternimmt die Kommission Schritte zur Dezentralisierung der Durchführung, indem sie ihr Büro in Sarajewo verstärkt. Außerdem hat die Kommission gemeinsam mit dem bosnischen Ministerium für Landwirtschaft, Wasser- und Forstwirtschaft ein Konzept entwickelt, das statt der Einrichtung von PVE den Ausbau der Verwaltungskapazität bestimmter staatlicher Einrichtungen vorsieht: - Im Wassersektor wurde im Oktober 1997 ein Projektkoordinierungsbüro als offizielle Schnittstelle zwischen der Kommission und dem zuständigen Ministerium der Föderation eingerichtet, um die Projektfindung und -durchführung zu erleichtern.
Die Rolle des Büros ist auf die technische Verwaltung der Projekte beschränkt. - Ende 1997 stimmte die Kommission der Finanzierung der "Agriculture Implementation Unit" zu, die bisher von der Weltbank unterstützt wurde. Die Einrichtung von PVE in den Ministerien während der Anlaufphase des Programms war angesichts der Schwierigkeiten in der Region ausgeschlossen (vgl. Ziffer 3.19). Die Kommission ist ebenso wie die die Weltbank an der Koordinierung der internationalen Hilfe beteiligt. 3.22. Die Maßnahmen zur Verstärkung der Delegation sind unter den Ziffern 3.13-3.15 beschrieben. Zusätzlich richtet die Kommission ein Büro für technische Hilfe vor Ort sowie eine Rechnungsprüfungsstelle ein.
Im Falle des Mostar-Programms wurde fast das gesamte Personal vor Ort von den Mitgliedstaaten gestellt, so daß der Gemeinschaft praktisch keine Kosten entstanden. Die Kommission stellte einen Beamten nach Mostar ab und unterstützte die technische Hilfe. Die Kosten für die Verwaltung des Programms wurden im Rahmen der gemeinsamen Aktion aus den operationellen Haushaltsmitteln finanziert. Die gemeinsame Aktion sah eine großzügigere Unterstützung vor als die derzeitigen Verordnungen für die Wiederaufbau- bzw. PHARE-Haushaltslinien. 3.23. Der Leiter des CAFAO hält mit der Verwaltung in der GD XXI fast täglich Rücksprache und erstattet dem Vorsitzenden der dienststellenübergreifenden Gruppe regelmäßig Bericht.
Dies ermöglicht eine funktionierende dezentrale Verwaltung, ohne daß die Kontrolle über die Maßnahme verlorengeht. Die Wirksamkeit der CAFAO-Maßnahme hinsichtlich der Organisation und des Finanzmanagements beruht auf dem Rückhalt und der Unterstützung durch Brüssel in Bereichen wie Management-Beratung, Einstellung des internationalen Personals, Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung, Verwaltung der Mittel mit der Beschaffungsstelle, Kontrolle des lokalen CAFAO-Budgets usw. 3.24. Die Weltbank und USAID haben im Bereich der Programmverwaltung (für die sie bis zu 15 % der Programmkosten aufwenden dürfen) mehr Spielraum als die Kommission, der es die Haushaltsbehörde nur ausnahmsweise erlaubte, 2 % bzw.
3,5 % der insgesamt genehmigten Mittel für die Programmverwaltung zu verwenden. USAID kann das Finanzvolumen von Verträgen durch Hinzufügung von Addenda um mehrere Millionen ECU erhöhen, ohne daß eine offizielle Ausschreibung durchgeführt werden muß (z.B. Kosten für den Betrieb ihres Büros in Sarajewo). 3.25. Die Kommission ernannte am 1. November 1997 einen neuen Direktor, der für das ehemalige Jugoslawien zuständig ist. Außerdem wurde am 1. Dezember 1997 ein Sonderberater mit der Aufgabe der Koordinierung der Hilfe ernannt, die vor Ort in Bosnien sowie in Brüssel geleistet wird. Organisation der Dienste von ECHO 3.26.
Mit den Experten, die im Rahmen der ECHO-Missionen vor Ort tätig sind, werden angesichts der Spezifität der humanitären Hilfe Sechsmonatsverträge mit Verlängerungsmöglichkeit geschlossen. Da zur Vorbereitung dieser Verträge in der Regel sechs Wochen nötig sind, werden die Leiter der örtlichen Büros zwei Monate vor Ablauf der Verträge befragt, ob eine Verlängerung angezeigt ist und ob der Experte die Mission fortsetzen will. 3.27. Zur weiteren Verbesserung der operationellen Effizienz prüft ECHO derzeit die Möglichkeiten einer teilweisen Dezentralisierung der Verfahren für Auftragsvergabe und Zahlungen.
Das ECHO-Büro in Bosnien und Herzegowina kann seit 1996 Projekte bis zu 42 000 ECU verwalten. Die Abstimmung mit Brüssel bleibt jedoch von grundlegender Bedeutung, insbesondere für die Verwaltung der Verträge, da andernfalls der ordnungsgemäße Ablauf der Maßnahmen an den Einsatzorten von Brüssel aus nur schwer verfolgt werden kann. Außerdem führt eine solche Dezentralisierung zur deutlichen Erhöhung der Kosten für technische Hilfe. Absolute Voraussetzung für eine Dezentralisierung ist die Verstärkung des Personals der Kommission, damit sie Spezialisten für humanitäre Hilfe an die Einsatzorte entsenden kann.
Durchführung der Programme Verwendungsrate der Mittel 3.29. Die von der Kommission angestrebte Beteiligung der EIB scheiterte bislang daran, daß Bosnien aufgrund von Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem Krieg Schuldner der EIB ist, so daß diese ihrem Statut gemäß nicht intervenieren kann. Die Kommission wird dem Rat im Mai 1998 Vorschläge vorlegen, um künftige EIB-Maßnahmen zu ermöglichen. 3.30. Der Rechnungshof vergleicht die Finanzierungen der Kommission mit denjenigen anderer Geber, berücksichtigt dabei jedoch nicht, daß sich diese Geber für völlig andere Interventionsformen entschieden haben.
Die Weltbank gewährt beispielsweise ihre Unterstützung vorwiegend in Form von Darlehen. Ein Darlehenssystem und das von der Kommission praktizierte Zuschußsystem erfordern jedoch eine völlig unterschiedliche Verwaltung. Einzige Sicherheit bei der Gewährung von Zuschüssen sind die politischen Zusagen des Empfängerlandes. Um eine rechtmäßige Verwendung der öffentlichen Gelder zu gewährleisten, sind daher bei der Auszahlung von Zuschüssen wesentlich komplexere und zeitaufwendigere Kontrollen als bei Darlehen erforderlich. Bei letzteren besteht die Pflicht zur Rückzahlung, und das Empfängerland muß eine Sicherheit stellen.
Die Rückzahlungen sind über den Kontostand nachweisbar. Im Vergleich dazu ist der von den politischen Auflagen ausgehende Druck geringer. Trotz dieses Nachteils sind die jeweiligen Auszahlungsraten für die Zuschüsse der Kommission und die Darlehen der Weltbank weitgehend ähnlich. Eine wichtige Komponente der Hilfe von USAID sind die Kreditlinien für Kleinunternehmen, bei denen die Auszahlungen ebenfalls zügig erfolgen. Zudem sind die Beschlußfassungsverfahren von USAID weitaus unkomplizierter als diejenigen der Europäischen Union, denn die Kommission ist an eine Verordnung mit wesentlich strengeren Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen gebunden.
Die vom Rat durchgesetzte Verordnung über die Wiederaufbauhilfe lehnt sich an die Tacis-Verordnung an, die für die Situation in Bosnien ungeeignet ist. Außerdem beschränkten die Vereinigten Staaten ihre Aktivitäten anfangs hauptsächlich auf diejenigen Gebiete, in denen ihre Truppen stationiert waren, während die Europäische Union ursprünglich in beiden Teilstaaten Hilfe leistete. Die Hilfe für die Republik Srpska wurde erstmals 1996 und dann erneut 1997 wegen Nichteinhaltung des Dayton-Abkommens ausgesetzt, was ebenfalls zu Verzögerungen bei den Auszahlungen führte. 3.32. Im Rahmen ihres Minenräumprogramms hat die Kommission Ausbilder und Minenräumspezialisten geschult, Ausrüstung geliefert und an zahlreichen Einsatzorten Minenräumaktionen durchgeführt, um sowohl die Rückkehr der Flüchtlinge als auch großangelegte Infrastrukturarbeiten zu ermöglichen.
Diese Aktion wurde in enger Koordinierung mit den internationalen und lokalen Organisationen durchgeführt. Die Kommission war sehr darauf bedacht, nicht in dubiose Geschäfte verwickelt zu werden, wie sie in diesem Bereich besonders verbreitet sind. Daher prüfte sie die eingereichten Vorschläge ausführlich, was zu so mancher Verzögerung führte. Gegenwärtig finanziert die Kommission in Abstimmung mit dem Minenräumungszentrum für Bosnien und Herzegowina ein Programm zur Stärkung der Kapazität des Zivilschutzes für die Minenräumung. Diese Aktion hat den großen Vorteil, daß Minenräumkapazitäten auf lokaler Ebene aufgebaut und so die Schnelligkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen gesteigert werden.
Jedoch verzögerte sich die Bindung der für 1997 vorgesehenen Mittel, da es bei den Verhandlungen mit den bosnischen Behörden zu Schwierigkeiten kam. Daher wurden die für 1997 vorgesehenen Mittel auf 1998 übertragen und am 26. März 1998 gebunden. Erst danach konnte der Vertrag vom Generaldirektor der GD IA und den Ministerpräsidenten der Föderation und der Republik Srpska in Sarajewo unterzeichnet werden. Vorbereitung der Vorhaben 3.33. Die unter den Ziffern 3.13-3.15 und 3.22 aufgeführten Maßnahmen zielen darauf ab, die Position der Kommissionsdienste vor Ort in Sarajewo zu stärken. 3.34.
Die IMG wurde auf Initiative der Kommission eingerichtet. Bei der Vorbereitung von Programmen in Bereichen, in denen die IMG über das erforderliche Fachwissen für die Ermittlung der Vorhaben und Durchführungsinstrumente verfügt, wurde sie von der Kommission systematisch eingeschaltet (so benannte die IMG beispielsweise die Organisation SRSA als geeignete NRO für Gorazde). Die IMG ist jedoch nur in bestimmten Sektoren tätig (Energie, Wohnungen, Verkehr und Wasser) und daher nicht in der Lage, die Kommission in anderen Sektoren wie z.B. Bildung, Gesundheit, Landwirtschaft und Verwaltungsaufbau zu unterstützen.
3.35. Bei dem Treffen im Januar 1998 informierte die Kommission die NRO umfassend über ihre Erwartungen und Anforderungen und legte ein ausführliches Dokument von mehr als 400 Seiten vor, das u.a. präzise Anweisungen für die Formulierung von Projektvorschlägen enthält. Die eingereichten Vorschläge (rund 200) wurden anhand vorab festgelegter Kriterien fachlich geprüft und bewertet. Dem wird der Hof nicht gerecht, wenn er die Vorgehensweise der Kommission als "NGO demand-driven" bezeichnet. Was die humanitäre Hilfe anbetrifft, so stützt sich Kommission bei der operationellen Überwachung der NRO hauptsächlich auf ihre technische Hilfe vor Ort, die es ECHO ermöglicht, eine aktive Rolle zu spielen und bei der Partnerschaft mit den NRO die Initiative zu wahren.
Außerdem führt ECHO immer wieder Kontrollmissionen in den Zentralen der Partner durch, bei denen u.a. die administrativen und finanziellen Kapazitäten der Partner und die Richtigkeit der Angaben in den Durchführungs- und Finanzberichten der NRO geprüft werden. Darüber hinaus führt ECHO Evaluierungen von Projekten und/oder Programmen durch. Vertragsvergabe 3.36. Das Nebeneinander zweier verschiedener Verordnungen ist das Ergebnis des 1996 gefaßten Beschlusses der Haushaltsbehörde, eine spezifische Haushaltslinie für die Finanzierung des Wiederaufbaus einzurichten, für die eine Rechtsgrundlage geschaffen werden mußte.
Im Jahr 1995 war der Haushalt bereits verabschiedet, so daß außer PHARE kein anderes Instrument unmittelbar einsatzbereit war. 3.37. Die Kommission führte für das GHP Ausnahmeregelungen zu den herkömmlichen Verfahren ein, da die Dringlichkeit der Lage eine möglichst rasche Programmdurchführung gebot. 3.39. Die Kommission führt gegenwärtig eine Rechnungsprüfung des GHP durch und wird in diesem Rahmen die Bemerkungen des Hofes zu den Beschaffungsstellen überprüfen. Zum Vorgehen der Kommission selbst ist folgendes anzumerken: a) Die von den Beschaffungsstellen erstellten Auswahllisten basierten auf einem Verzeichnis, für das die Kommission einen öffentlichen Aufruf zur Interessensbekundung durchgeführt hatte.
Dieses Verzeichnis umfaßte insgesamt 1 692 potentielle Bieter (aus 14 EU- sowie 11 Phare-Ländern) und deckte alle acht Sektoren des GHP ab. c) Vor dem damaligen Hintergrund - der Krieg in Bosnien war gerade erst beendet und die Stabilität noch stark gefährdet - ist es durchaus verständlich, daß die niedrigsten Angebote in einigen Fällen über dem ursprünglich für die Maßnahmen veranschlagten Betrag lagen. d) In den Verträgen zwischen der Kommission und den Beschaffungsstellen wurden die Verfahren für den Kauf von Ausrüstung sehr genau festgelegt. In einigen besonders dringlichen Fällen gestattete die Kommission eine Abweichung von den in der Phare-Verordnung normalerweise vorgesehenen Fristen. g) Die Kommission prüfte die Zahl der in den Auswahllisten verzeichneten Bieter sehr sorgfältig und erstellte Statistiken über deren geographische Verteilung auf die Mitgliedstaaten.
Einige Mitgliedstaaten bemängelten, daß im Verhältnis zu ihrem Beitrag zum EU-Haushalt nicht genügend Aufträge an Unternehmen ihres Landes vergebenen worden seien. Dagegen ist jedoch einzuwenden, daß bei der Verwaltung des GHP völlige Unabhängigkeit gewährleistet sein muß. 3.40. Gemäß der Verordnung Nr. 1628/96 können nur in Ausnahmefällen Aufträge an PHARE-Länder vergeben werden. Für diese Unterscheidung ist somit nicht die Kommission, sondern die Legislativbehörde verantwortlich. 3.41. Entgegen dem Kommissionsvorschlag hatte der Rat für die flexibleren Verfahren für die Vergabe von Liefer- und Bauaufträgen niedrigere Hoechstbeträge festgelegt.
3.42. Unter den besonderen Umständen ermöglichte es die Zusammenarbeit mit den NRO, die Kosten zu senken, die Verfahren zu beschleunigen und eine Aktion dieser Größenordnung effizienter zu verwalten. Ein vom Mittelverwalter auszufuellendes Standardformular gehört künftig zum Dossier. 3.43. Aufgrund der Bemerkungen wurden die Vorschriften für die Auftragsvergabe an Unterauftragnehmer in dem im August 1997 herausgegebenen Vademekum geändert. 3.45. Die ECHO-Tarifsätze für die Honorare der örtlichen Bediensteten werden in Kürze aktualisiert, u.a. weil sie der gegenwärtigen Lage in Bosnien und Herzegowina nicht angemessen sind.
Gemäß den Verfahren für die Vorbereitung der Verträge für Wiederaufbauvorhaben in Bosnien und Herzegowina muß der ECHO-Partner vorab ein Lastenheft erstellen, das von der IMG und von ECHO-BuH vor der Abfassung und Unterzeichnung des Vertrages zu genehmigen ist. Dieses Lastenheft wird normalerweise im Zuge der Arbeiten mehrfach geändert und kann daher nicht in den Vertrag aufgenommen werden. Andernfalls müßte bei jeder Änderung des Lastenheftes auch der Vertrag geändert werden, was einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich brächte. Der Garantiezeitraum wird von dem die Arbeiten ausführenden Unternehmen und dem Projektbegünstigten einvernehmlich festgelegt.
Nach Abschluß eines Projekts inspizieren die betreffende NRO, das Bauunternehmen und der Vertreter des Begünstigten - meist die Gemeindeverwaltung - gemeinsam die durchgeführten Arbeiten. Normalerweise erfolgt dann die Endabnahme durch den Begünstigten, der damit die Verantwortung für das Gebäude übernimmt. Darüber hinaus nimmt die IMG im Auftrag von ECHO-BuH eine Endinspektion vor, bevor die Auszahlung der letzten Tranche - bei ECHO stets 20 % des Auftragswertes - genehmigt wird. Zahlungen 3.46.-3.48. Eine direkte Auszahlung der Vorschüsse durch das Referat "Finanzierungen" der GD IA liegt im Bereich des Möglichen, müßte jedoch detailliert im jeweiligen Vertrag festgelegt werden.
Die Kommission wird prüfen, ob dies durchführbar ist. Die Anträge für die normalen Zahlungen sollten jedoch weiterhin den operationellen Diensten übermittelt werden, damit diese die Erbringung der Leistung überprüfen und den Antrag wie in der Haushaltsordnung vorgesehen als ordnungsgemäß zur Zahlung freigeben können. Zur Beschleunigung der Verfahrensabwicklung wird der Aufbau eines Zahlungssystems vor Ort erwogen. 3.47. Inzwischen wurde ein Standardmodell für die Bankgarantie entwickelt, daß allen Verträgen beigefügt wird. Festzuhalten ist jedoch, daß die von den Auftragnehmern vorgelegten Bankgarantien vielfach aus anderen Gründen als bloßen "Formfehlern" zurückgewiesen werden müssen:
1. Die Bankgarantie hat keine ausreichende Laufzeit. Bei einem vorzeitigen Ablaufdatum entspricht die Bankgarantie nicht den allgemeinen Vertragsbedingungen. 2. Das in der Bankgarantie genannte Konto, das für die Gültigkeit der Garantie direkt ausschlaggebend ist, und das vom Auftragnehmer im Zahlungsantrag genannte Bankkonto stimmen nicht überein. In diesem Fall kann die Kommission die Zahlung nicht ausführen, da ansonsten die Garantie nicht gültig ist. Es handelt sich also durchaus um grundsätzliche und nicht lediglich um formale Fragen. 3.49. Die Instandsetzung des Parlaments sowie der reparaturbedürftige Gebäudeteil wurden vom Amt des Hohen Repräsentanten und der Weltbank vorgeschlagen.
Als die Kommission um finanzielle Unterstützung gebeten wurde, hatte bereits eine Bewertung des Projekts stattgefunden, und die Unterlagen für die Ausschreibungen lagen vor. Die Kommission hätte eine Beteiligung ablehnen können, war sich jedoch bewußt, daß bei neuen Ausschreibungen nach den Verfahren der Kommission die ursprünglichen Fristen nicht einzuhalten waren. Da jedoch kein anderer Fonds zur Verfügung stand und dem Wiederaufbau des Parlaments hohe politische Bedeutung zukam, stimmte die Kommission den ihr vorgeschlagenen Arbeiten zu, die nicht die Instandsetzung des zentralen Sitzungssaals umfaßten.
Der Generaldirektor der GD IA hat nach Konsultationen mit dem Hohen Repräsentanten die Baustelle am 3. April 1998 besichtigt. Das Projekt ist von strategischer Bedeutung für die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um die gemeinsame Unterbringung der Zentralregierung und des Parlaments von Bosnien und Herzegowina in dem Gebäude. Sämtliche Beteiligten vor Ort bestätigen, daß der alte Sitzungssaal nicht gebraucht wird, da geeignete kleinere Sitzungssäle zur Verfügung stehen. Projektüberwachung und -bewertung 3.51. Mit der Überwachung des GHP wurde "Technitas" beauftragt. Aufgabe der Programmbeauftragten ist daher die Programmbegleitung vor Ort, wobei sie in engem Kontakt zu dem zuständigen Sachbearbeiter in Brüssel stehen, der die Gesamtverantwortung für die Überwachung hat.
Im Rahmen des Wiederaufbauprogramms wurden spezifische Vereinbarungen für die Überwachung folgender Sektoren getroffen: Wohnungsbau (Mitte 1997), Wasserversorgung (Oktober 1997) und Landwirtschaft (Dezember 1997). Künftig wird eine systematischere Überwachung möglich sein, da gemäß den Erläuterungen des Haushaltsplans 1998 zu den Haushaltslinien zugunsten des ehemalige Jugoslawien operationelle Mittel für technische Hilfe verwendet werden können. Ein Teil der Mittel ist ausdrücklich für die Überwachung bestimmt 3.52. Ein Entwurf des Evaluierungsberichts wird im Mai 1998 vorliegen und anschließend dem Hof übermittelt werden.
3.53. a) Die Kommission verhandelt derzeit mit den bosnischen Behörden über die Verwendung der Gegenwertmittel, die mit der Rückzahlung der im Rahmen des Phare-Landmaschinenprojekts gewährten Darlehen erwirtschaftet werden. Im Einklang mit dem Finanzierungsvorschlag 1998 zur Unterstützung der Landwirtschaft soll eine Dachorganisation geschaffen werden, die zum einen Startkapital und Kreditfazilitäten für die Entwicklung ländlicher Gebiete anbietet und zum anderen die Verwaltung der Gegenwertmittel koordiniert. Vorrangig unterstützt werden Initiativen, die der Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten und der Verarbeitung lokaler Erzeugnisse dienen. b) Da das Zahlungssystem auf Cashflow-Prognosen beruht, kann die Kommission den Bedarf an Kassenmitteln erst dann genauer abschätzen, wenn die Projekte bereits einige Zeit laufen (d.h. ab den ersten Zwischenzahlungen und somit nach Leistung der Vorschüsse). c) Die finanzielle Konsolidierung der Konten findet erst zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses der betreffenden Mittel statt.
3.54. Sämtliche Projekte werden derzeit von fachlich kompetenten Instanzen (IMG, unter Vertrag genommene Einrichtungen usw.) überwacht. 3.55. a) b) Der Rat forderte die Kommission wiederholt auf, das UNHCR bei der Flüchtlingshilfe zu unterstützen, da dem UNHCR im Dayton-Abkommen ein spezifisches Mandat für diesen Bereich erteilt wurde. Bei den Gesprächen mit dem UNHCR über den EG-Beitrag zu Wohnraumvorhaben, die NRO in Zusammenarbeit mit dem UNHCR durchführen, kam es zu erheblichen Problemen. Die vom UNHCR für die Bereitstellung der EG-Beiträge vorgeschlagenen Bedingungen standen in verschiedenerlei Hinsicht im Widerspruch zur Haushaltsordnung und waren nicht transparent genug. c) Seit Mai 1997 enthalten die von ECHO mit dem UNHCR geschlossenen Verträge eine Klausel, wonach ECHO systematisch über die Vereinbarungen mit den Unterauftragnehmern zu informieren ist.
4. AUSWIRKUNGEN DER MASSNAHMEN Geographische Verteilung Teilstaaten von Bosnien und Herzegowina Una Sana (Föderation) 4.4. Una Sana gehört zwar zu den prioritären Rückkehrgebieten, doch wies der von den Behörden der Föderation vorgelegte Plan eine Reihe von Mängeln auf, so daß die Kommission ihre Zustimmung nicht erteilen konnte. Die Vorschläge der Kommission zur Ergänzung des Plans um verschiedene Komponenten, die wesentlich dazu beitragen können, daß Flüchtlinge sich zur Rückkehr entschließen (z.B. soziale Infrastrukturen und Instandsetzung der Basisinfrastrukturen), wurden von den Behörden der Föderation abgelehnt, was zu Verzögerungen bei den Verhandlungen führte.
Unabhängig von diesem Vorschlag der lokalen Behörden förderte die Kommission jedoch andere Programme in Una Sana. Darüber hinaus wird mit einem Landwirtschaftsprojekt im Wert von über 2 Mio. ECU eine entscheidende Hilfe für den Agrarsektor geleistet. Angesichts der zahlreichen Vorschläge und Finanzierungsanträge, die bei der Kommission für den Kanton Una Sana eingingen, wurde eine Studie erstellt, die ein klareres Bild von dem umfangreichen Hilfebedarf sowie eine Basis für die Planung der weiteren Hilfe zugunsten der Region lieferte. So wurde für 1998 ein Flüchtlingsprogramm im Wert von 141 Mio.
ECU ausgearbeitet. Hierzu fand im Januar 1998 ein Informations- und Vorbereitungsworkshop statt, an dem die wichtigsten für die Programmdurchführung zuständigen Akteure teilnahmen. Das Programm betrifft u.a. Una Sana. Brcko (Republik Srpska) 4.3.-4.5. Im Rahmen des Rückkehrprogramms wurden auch Mittel für verschiedene Projekte in Brcko bereitgestellt. Kroatien 4.6. Die UNTAES nahm ihre Tätigkeit im Raum Vukovar im ersten Halbjahr 1996 auf. Das Programm 1996 entstand in einem Klima politischen Drucks, da die Wiederaufbauarbeiten rasch eingeleitet werden sollten, und basierte zunächst auf den begrenzten Informationen, die am Anfang der UNTAES-Präsenz verfügbar waren.
Nachdem die Durchführungsstelle der Kommission besser Fuß gefaßt hatte, zeigte sich die Notwendigkeit, wichtige Komponenten des Programms stärker an den Wiederaufbaubedarf und die politischen Erfordernisse in der Region anzupassen. Wären bis zur endgültigen Ermittlung des genauen Bedarfs keine Maßnahmen eingeleitet worden, so hätte sich die Hilfe der Kommission (und damit der EU) für diese Region erheblich verzögert, eine Option, die als politisch untragbar angesehen wurde. Sektorale Verteilung Wohnraum und Rückkehr der Flüchtlinge 4.10.-4.11. Voraussetzung für die Instandsetzung der Wohnungen war die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel, was wiederum vom Trilogverfahren (siehe Punkt 2.5) und der Annahme der Verordnung zur Unterstützung des Wiederaufbaus abhing.
Daher konnten vor Herbst 1996 keine Projekte gestartet werden. Um die Rückkehr der Flüchtlinge und der Vertriebenen weiter zu beschleunigen, veranstaltete die Kommission am 23. Januar 1998 einen Workshop für die NRO zur Vorbereitung eines umfassenden, aus den Mitteln des Haushaltsplans 1998 zu finanzierenden Rückkehrprogramms. Im Anschluß an diesen Workshop, an dem über 200 NRO teilnahmen, beschloß die Kommission am 27. März ein Programm mit einem Gesamtvolumen von 141 Mio. ECU. Davon entfallen 105 Mio. ECU auf ein Wohnraumprogramm (Instandsetzung von 5 000 Wohneinheiten), das vor kurzem angelaufen ist.
Eine erste Tranche (63 Mio. ECU) für die Wohnrauminstandsetzung wurde bereits bereitgestellt, und am 3. April wurden in Sarajewo Verträge mit 23 NRO unterzeichnet. Die Instandsetzungsarbeiten sollen während der Bausaison 1998 (hauptsächlich im Frühjahr und Sommer) durchgeführt und vor Einbruch der kalten Jahreszeit abgeschlossen werden. Das Programm soll im Laufe des Jahres 1998 weiteren 20 000 Personen die Rückkehr ermöglichen. Eine zweite Tranche ist vorbereitet, und die Maßnahmen sollen eingeleitet werden, sobald die entsprechenden Haushaltsmittel verfügbar sind (d.h. nach Freigabe der eingangs genannten 30 Mio.
ECU aus der Reserve des Haushaltsplans 1998). Alle Projekte sind bereits ausgewählt, und die Verträge liegen vor. 4.13. a) Gorazde: Die Kommission hat die Beschaffungsstelle Italtrend aufgefordert, den an SRSA zuviel gezahlten Betrag wegen nicht erbrachter Leistungen zurückzufordern. Der unabhängigen Rechnungsprüfung zufolge handelt es sich um 787 384 DM. Die Kommission hat vor kurzem erfahren, daß SRSA nicht in der Lage ist, die an den Unterauftragnehmer Bosna Auto gezahlten Vorschüsse wieder einzuziehen. SRSA kann daher den geforderten Betrag nicht an die Kommission zurückzahlen und zweifelt inzwischen das Ergebnis der Rechnungsprüfung an.
Die Kommission erwägt nun die Einleitung rechtlicher Schritte. c) Die Durchführung des Pilotprojekts in Stolac gestaltete sich äußerst schwierig, da in diesem Teil Bosniens und Herzegowinas starke Spannungen zwischen Kroaten und Bosniern bestehen. Es wurden jedoch durchaus Fortschritte erzielt: Im März 1998 war die Instandsetzung von 95 Häusern abgeschlossen, 94 Eigentümer sind mit ihren Familien zurückgekehrt. Außerdem bewirkte dieses erste Pilotprojekt, daß im März/April 1998 eine größere Zahl von Angehörigen der ethnischen Minderheit spontan zurückkehrte. 4.14. Es war der Kommission nicht möglich, sich ausschließlich auf die Flüchtlinge zu konzentrieren, da eine solche Vorgehensweise in jeder Gemeinschaft soziale Spannungen hervorrufen würde.
Wenn die Vertriebenen nicht in ihre Heimat zurückkehren, bestehen auch kaum Chancen für eine Rückkehr der Flüchtlinge. Die Kommission hat den Wiederaufbauprogrammen schrittweise folgenden Schlüssel für die Zielgruppe zugrunde gelegt: 50 % Flüchtlinge, die sich in der EU aufhalten, 40 % Vertriebene und 10 % besonders bedürftige Personen. Im Rahmen des Grundhilfeprogramms für 1996 und des Wiederaufbauprogramms für 1996 und 1997 ließ die Kommission insgesamt 13 030 Wohneinheiten instand setzen, so daß bis Programmende mehr als 50 000 Menschen (Flüchtlinge und Vertriebene) nach Bosnien zurückkehren konnten.
4.16.-4.17. Die Einrichtung des mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelten Kreditsystems war vor diesem Zeitpunkt nicht möglich, da in Bosnien der rechtliche Rahmen sogar für eine Maßnahme dieser Art fehlte. Außerdem ist bei den Immobilien vielfach die Eigentumsfrage nicht geklärt, was die Gewährung von Krediten für Instandsetzungsmaßnahmen erschwert und die Unterstützung des Wohnungsbaus durch die Kommission erforderlich macht. Außerdem gab es in Bosnien vor diesem Zeitpunkt kein einheitliches und zuverlässiges Bankensystem. Eine Einrichtung des Kreditmechanismus zu einem früheren Zeitpunkt hätte unter diesen Umständen Risiken für die ordnungsgemäße Verwaltung der EU-Mittel mit sich gebracht.
Vor der Einrichtung des Kreditsystems mußte die Kommission daher die Instandsetzung von Wohnungen ausschließlich durch Zuschüsse finanzieren. Die Förderung der Rückkehr darf nicht mit der Hilfe für besonders bedürftige Personen verwechselt werden. Um eine dauerhafte Wiederansiedelung zu erreichen, darf die Hilfe sich nicht auf Maßnahmen zugunsten von Einzelpersonen beschränken, die nach sozialen und wirtschaftlichen Kriterien ausgewählt werden, sondern sie muß sich auf die Volksgruppen konzentrieren. Generell hat sich die Kommission darum bemüht, die Rückkehr ethnischer Minderheiten speziell dort zu fördern, wo nach der Einleitung des Rückkehrprozesses mit einer freiwilligen massiven Heimkehr zu rechnen war, denn erst wenn die von den Vertriebenen belegten Flüchtlingswohnungen wieder frei sind, können die ins Ausland Gefluechteten zurückkehren.
4.18. 70 % der instandgesetzten Wohnungen waren Ende 1997 belegt. Dieses Ergebnis liegt etwas über den vom UNHCR für die Gesamtheit der Geber genannten Zahlen (60-65 %). Zu berücksichtigen ist außerdem folgendes: - einige Wiederaufbaumaßnahmen basieren auf dem Konzept der Selbsthilfe. Es läßt den Eigentümern die Möglichkeit, das Tempo der Fertigstellung der Wohnungen selbst zu bestimmen, so daß die Arbeiten mitunter erst nach Auslaufen des mit der NRO geschlossenen Vertrages beendet werden. Bei Instandsetzungen durch Unternehmen - auch dieses methodische Konzept wurde angewendet - ist die Sachlage anders, da die Wohnungen den Begünstigten schlüsselfertig übergeben werden; - politische und Sicherheitsaspekte spielen ebenfalls eine Rolle.
Die Kommission hat 1997 als Begleitmaßnahme zu dem Wohnraumprogramm spezielle Projekte im Bereich der sozialen Infrastrukturen ausgearbeitet (Krankenhaus Bihac, Instandsetzung von Schulen). 4.19. Wegen der vielfach ungeklärten Eigentums- und Mietverhältnisse konzentrierte sich die Instandsetzung - außer in Ostslawonien - auf Außenarbeiten und die gemeinsam genutzten Bereiche. Ziel der Arbeiten war die Erhaltung der Gebäude, damit sie von den derzeitigen - rechtmäßigen oder unrechtmäßigen - Bewohnern genutzt werden können. Wo eine Klärung der Eigentums- bzw. Mietverhältnisse möglich war, wie z.B. in Vukovar mit Hilfe des Ausschusses für die Zuweisung von Wohnungen, wurden auch Arbeiten in den Wohnungen selbst durchgeführt.
Eine gemeinsame Initiative der EU, der Vereinigten Staaten und des Amtes des Hohen Repräsentanten, die derzeit vorbereitet wird, sieht ähnliches für Sarajewo vor. Die Klärung der Eigentums- und Mietverhältnisse ist für eine massive Rückkehr in die Städte von entscheidender Bedeutung. Bildungswesen 4.21. Das Bildungsprogramm im Rahmen des GHP hat entscheidend zur Wiederankurbelung der lokalen Industrieproduktion beigetragen. SIP Konjuh, vor dem Krieg einer der größten Möbelhersteller in Bosnien und Herzegowina, konnte dadurch die Produktion wiederaufnehmen. Das Unternehmen spezialisierte sich auf Mobiliar für Schulen, das früher nicht zu seiner Produktpalette gehörte, und konnte die Zahl der Mitarbeiter von 384 im Jahr 1994 auf derzeit 1 200 erhöhen.
Durch die strengeren Qualitätskontrollen, die im Rahmen des GHP gefordert wurden, konnte SIP Konjuh außerdem seine internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern: 40 % der Produktion gehen nunmehr ins Ausland. Die Verteilung des Materials auf die Schulen erfolgte nach den von den bosnischen Behörden festgelegten Kriterien. Gesundheitswesen 4.24. Im Oktober 1997 genehmigte der PHARE-Verwaltungsausschuß ein Gesundheitsprogramm im Wert von 5,7 Mio. ECU, das u.a. der Unterstützung der medizinischen Grundversorgung, der Reform der Finanzierung des Gesundheitswesens und der Entwicklung des pharmazeutischen Sektors dient.
Zwischen Dezember 1997 und Januar 1998 wurden drei Ausschreibungen durchgeführt. Die ersten Teams dürften ihre Tätigkeit im März/April 1998 aufnehmen. 4.25. Im Dezember 1997 einigte sich der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina schließlich auf Sarajewo als Standort des Labors für Qualitätskontrollen. Aufgrund dieses Beschlusses wurde mit dem Gesundheitsministerium der Föderation ein Aktionsplan vereinbart, der eine von der Kommission und dem Ministerium gemeinsam vorzunehmende Neubewertung der Inhalte und Zieles des Projekts vorsieht. 4.26. Die Dienststellen der Kommission gingen bei den Aktionen im Gesundheitssektor komplementär vor.
ECHO finanzierte Projekte auf lokaler Ebene, während die GD IA auf der Ebene der Teilstaaten tätig wurde. Diese Vorgehensweise ergab sich aus den institutionellen Schwierigkeiten, für die der Rechnungshof unter Ziffer 4.25 ein Beispiel nennt. Die Kommission stellte stets eine enge Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen sicher. Energie (Strom und Gas) 4.28.-4.29. Mit den im Rahmen des GHP durchgeführten Maßnahmen im Energiesektor wurden u.a. folgende Ergebnisse erzielt: 1. Stromversorgung - Zur Erfolgsbilanz des GHP gehört das landesteilübergreifende Projekt Gorazde-Visegrad. - Im Raum Tuzla wurde die Stromversorgung von 20 000 Einwohnern sichergestellt. - In Odzak wurden 27 km Stromleitungen repariert.
2. Wärmekraftwerke Die Kraftwerke wiesen zwar kaum direkte Kriegsschäden auf, litten jedoch unter dem Mangel an Ersatzteilen und der unzureichenden Kohleversorgung. Im Rahmen des GHP wurden sowohl Ersatzteile als auch Kohle geliefert. Das Kraftwerk in Kakanj hat inzwischen 40 % seiner Vorkriegskapazität erreicht, und in Sarajewo gehören Stromausfälle weitgehend der Vergangenheit an. Ohne die Hilfe im Rahmen des GHP müßten die Einwohner Tuzlas weiterhin ohne Strom auskommen. 3. Gas Mit den im Rahmen des GHP gelieferten Rohren und Zählern - die in Zusammenarbeit mit der Weltbank installiert wurden - konnte die Gasversorgung von rund 3 800 Haushalten in "Novi Grad", einem Viertel Sarajewos, in dem die Kriegsschäden besonders groß waren, wieder hergestellt werden.
Die Verteilung von Gasheizöfen und -küchenherden an die Familien im Rahmen des Projekts diente u.a. dazu, "Sarajevogas" Einnahmen zu erschließen. 4. Kohlenbergwerke Mit der im Rahmen des GHP bereitgestellten Ausrüstung konnte das Bergwerk Breza seine Produktion um etwa 30 % auf 200 000 Tonnen steigern. Die Kohle wird an das Kraftwerk Kakanj geliefert. Für die nahe Zukunft wird eine Produktion von 500 000 - 600 000 Tonnen angestrebt, während gleichzeitig die Sicherheitsbedingungen für die Bergleute verbessert werden sollen. Im Kohlenbergwerk Tuzla wurden ähnliche Ergebnisse erzielt, so daß eine dritte Schicht eingeführt werden konnte.
4.30. Für die erste Mittelzuweisung in Höhe von 13,5 Mio. ECU wurden die Verträge inzwischen geschlossen, und die Durchführung ist angelaufen. Was die zweite Mittelzuweisung anbetrifft (7 Mio. ECU aus der Haushaltslinie B7-543), so wartete die Kommission die Stellungnahmen der Begünstigten zu den eingereichten Angeboten ab, um zu vermeiden, daß in der Durchführungsphase Konflikte auftreten und Projekte gestoppt werden müssen. 4.31. Die Verantwortung für die Umsetzung des Dayton-Abkommens liegt bei den Behörden von Bosnien und Herzegowina. Die Umsetzung wird vom Hohen Repräsentanten überwacht.
Die Hauptgeber verfolgten im Einklang mit dem Dayton-Abkommen und mit voller Zustimmung des Hohen Repräsentanten gegenüber den drei Elektropriverdas ausnahmslos den gleichen Ansatz. Für die Verteilung der Mittel war der grundlegende Bedarf der drei Stromverteilungsgesellschaften maßgeblich, die auf dieser Basis landesteilübergreifende Projekte entwickeln wollen. Verkehrssektor Allgemeines 4.33. Die Rückkehr der Flüchtlinge hängt letztlich von der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab, wobei die Investitionen in den Verkehrssektor eine entscheidende Rolle für die Wiederbelebung der Wirtschaft spielen.
Brücken 4.35. Die Verzögerungen bei diesem Projekt sind eindeutig auf die Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit den bosnischen Behörden zurückzuführen. Der Abschluß des Projekts ist nun für Juli-August 1999 geplant. Die Vorarbeiten zu den vorgesehenen umfangreichen Reparaturen erwiesen sich als äußerst nützlich: die Unterwasseruntersuchungen lieferten präzisere Informationen über den gegenwärtigen Zustand der Brücke, was eine genauere Abschätzung der Reparaturkosten ermöglichte. Straßenbau 4.36. Der Auftrag wurde inzwischen vergeben; die Vertragsunterzeichnung fand im April 1998 statt.
4.37. Die Projekte in der Republik Srpska wurden aus politischen Gründen ausgesetzt. 4.38. Die Beschaffungsstelle hatte den genauen Bedarf in direkter Zusammenarbeit mit den Straßenreparaturmannschaften ermittelt. Im Falle der Asphaltierungsmaschinen und Dampfwalzen hatten die Straßenreparaturmannschaften der Beschaffungsstelle Spezifikationen mit den Angaben zur erforderlichen Kapazität und Leistung vorgelegt. Die Kommission konnte dem Antrag jedoch nicht zustimmen, da der Stückpreis das vorgesehene Budget um das Fünffache überstieg. Deshalb schlug die Beschaffungsstelle die Lieferung anderer Maschinen mit wesentlich geringerer Kapazität und Leistung vor, deren Preis jedoch dem Budget entsprach.
Sowohl die Straßenreparaturmannschaften als auch das Ministerium akzeptierten diese Alternative. Zivilluftfahrt 4.40. Die Arbeiten im Rahmen dieses Vorhabens sollen im Mai 1998 abgeschlossen werden. Trotz der Verzögerungen, die vor allem auf die schwierige Zusammenarbeit mit den Empfängern vor Ort zurückzuführen sind, wurden unter Beteiligung zahlreicher Geber Erfolge erzielt. Der EU-Beitrag betraf den Gesamtplan für die Zivilluftfahrt und ermöglichte die Einrichtung eines Sekretariats für die Zivilluftfahrt in ganz Bosnien (alle drei Landesteile). Wasserversorgung und Hausmüll 4.44. Im Anschluß an die Studie über eine Abfallentsorgungstrategie für den Kanton Sarajewo stellte die Kommission weitere Mittel für die Entwicklung einer Abfallentsorgungsstrategie für ganz Bosnien bereit, die für die Ausarbeitung neuer Projekte in dem Sektor unerläßlich ist.
Im Rahmen der Programme, die 1998 ausgearbeitet werden, soll auch die Finanzierung von Anschlußmaßnahmen insbesondere für die Mülldeponie von Sarajewo berücksichtigt werden. ECHO bemüht sich gegenwärtig in enger Zusammenarbeit mit der NRO, den lokalen Behörden und der IMG um die Lösung der vom Rechnungshof festgestellten Probleme. Telekommunikation 4.46. Dieser Erfolg wurde mit den von der Kommission verwalteten Mitteln erzielt, obwohl die Programmdurchführung durch politische Schwierigkeiten behindert wurde. 4.48. Politischer Druck läßt sich im Telekommunikationssektor leichter als in anderen Sektoren ausüben, weil das Funktionieren des Netzes und die Größenvorteile hier von grundlegender Bedeutung sind.
Ziel des von der Kommission in diesem Bereich ausgeübten politischen Drucks war es, die Umsetzung des Friedensabkommens voranzubringen. Landwirtschaft 4.49. In Anerkennung der Tatsache, daß der Landwirtschaft eine Schlüsselrolle zukommt, genehmigte der PHARE-Verwaltungsausschuß im Mai bzw. Oktober 1997 zwei Landwirtschaftsprogramme im Wert von jeweils 5 Mio. ECU, die u.a. der Wiederankurbelung der landwirtschaftlichen Produktion und der Erneuerung des Viehbestandes in Bosnien und Herzegowina dienen. Ein Anschlußprogramm für den Agrarsektor im Wert von 20 Mio. ECU wurde bereits ausgearbeitet und dem PHARE-Verwaltungsausschuß im März 1998 vorgelegt.
4.51. Mit den 1 300 im Rahmen des GHP gelieferten Kultivatoren wurden rund 5 % der im Krieg zerstörten Ausrüstung dieser Art ersetzt. Die Weltbank ihrerseits deckte 7,5 % des Bedarfs. Zu bedenken ist, daß der Großteil der Kultivatoren besonders bedürftigen Bauern und Rückkehrern zur Verfügung gestellt wurde, so daß die Lieferungen im Grunde eine größere Wirkung haben dürften. Die kleinen und mittelgroßen Milchkühlgeräte sind wahrscheinlich kurzfristig noch nicht rentabel, da der Viehbestand während des Krieges um 60 % zurückging. Die Perspektiven dürften sich jedoch rasch bessern, zumal im Rahmen der langfristigen Strategie der Kommission für den Agrarsektor über das GHP auch Kühe geliefert wurden.
4.52. Der von der betreffenden NRO eingereichte Projektvorschlag bedurfte einer grundlegenden Überarbeitung durch die Kommission, um die Kohärenz mit den Zielen des Programms der Kommission zu gewährleisten. Der überarbeitete Vorschlag von ARP ging erst im März 1997 ein. Nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Kommission am 18. April 1997 konnte die NRO im Mai ihre Arbeit aufnehmen. Das Ausschreibungsverfahren für die Auswahl der Beschaffungsstelle konnte ebenfalls erst nach Eingang des überarbeiteten Projektvorschlags eingeleitet werden. Trotz dieser Hindernisse wurden die Traktoren und das Zubehör rechtzeitig zur Vorbereitung der Felder auf die Winteraussaat bereitgestellt.
Entwicklung des Privatsektors und Wiederankurbelung der Wirtschaft 4.54. Die Maßnahmen der Kommission im Bereich des Privatsektors und der Wiederankurbelung der Wirtschaft waren auf die wirtschaftliche Wiedereingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen ausgerichtet und ergänzten somit die Aktionen im Kernbereich der Gemeinschaftshilfe. Außerdem läßt sich die Lage in Bosnien nicht ohne weiteres mit der Situation in anderen mittel- und osteuropäischen Ländern vergleichen. Neben dem wirtschaftlichen Übergang widmet sich die Gemeinschaft in Bosnien zwei weiteren wichtigen Bereichen, nämlich der Beseitigung der materiellen Kriegsschäden und dem Aufbau eines neuen Staatswesens auf der Grundlage des Friedensabkommens.
Es ist daher verständlich, daß sich die Kommission auf bestimmte vorrangige Aktionsbereiche konzentrierte und Schwerpunkte setzte. Außerdem wird die Wiederankurbelung der Wirtschaft im Rahmen der sonstigen internationalen Hilfe ausreichend berücksichtigt. So widmen sich die Weltbank und USAID vorrangig diesem Bereich, während bei ihren Maßnahmen, im Gegensatz zur Gemeinschaft, die Förderung der Rückkehr der Flüchtlinge eine weniger wichtige Rolle spielt. Daß die Gemeinschaft nur einen geringen Teil ihrer Hilfe im wirtschaftlichen Bereich leistet, ist somit als Ergebnis der Aufgabenteilung und guten Koordinierung zwischen den Gebern zu werten.
4.55. Der EU-Grantiefonds für Investitionen in Bosnien und Herzegowina soll Unternehmen, die ihre dortigen Aktivitäten ausbauen wollen, jedoch durch mögliche Risiken (Regierungswechsel, staatliche Eingriffe) abgeschreckt werden, eine Absicherung gegen solche politische Risiken bieten. Bei einem solch innovativen Vorhaben dauert die Ausarbeitung eines konkreten und soliden Projektes verständlicherweise länger als bei weniger komplexen Vorschlägen. Das detaillierte Rahmenabkommen und das Begleitschreiben mit verschiedenen finanziellen Vereinbarungen wurden von dem zuständigen Kommissionsmitglied im Juli 1997 unterzeichnet.
Das Rahmenabkommen trat nach Unterzeichnung durch die bosnischen Behörden im September 1997 in Kraft. Insgesamt gingen 9 vorläufige Anträge ein, die Investitionen im Gesamtwert von 158 Mio. ECU in verschiedenen Wirtschaftszweigen betreffen (verarbeitendes Gewerbe, Bauwirtschaft, Telekommunikation, Energie, Tourismus). Die Anträge werden gegenwärtig geprüft. 4.56. Bei der Auswahl der Zica Wire Drawing Factory wurde davon ausgegangen, daß die Hilfe für dieses Unternehmen den Wiederaufbauanstrengungen in der Region entscheidende Impulse verleihen würde. Das Unternehmen stellt Erzeugnisse her, die sowohl für die umfangreichen Energie- und Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch für die Wohnraumprogramme in der Region große Bedeutung haben.
Das Projekt ist bereits angelaufen und hat zur Schaffung einer Reihe von Arbeitsplätzen geführt. Unterstützung der öffentlichen Verwaltung 4.57. Es wäre unrealistisch gewesen, umfassende Programme für die öffentliche Verwaltung einzuleiten, solange die Basisinstitutionen - vor allem diejenigen, deren Einrichtung im Dayton-Abkommen vereinbart worden war - noch nicht bestanden. Die Kommission hat in enger Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Repräsentanten eine Reihe von Hilfsprogrammen aufgestellt, die 1998 durchgeführt werden sollen. Die Kommission wird die zentralen Institutionen auch in Zukunft mit umfangreicher technischer Hilfe unterstützen.
Die bisherigen Maßnahmen haben bereits spürbare Auswirkungen auf das Zollwesen, den Aufbau der Zentralbank und die Angleichung der Rechtsvorschriften. 5. SCHLUSSFOLGERUNG 5.1. Der Beschluß, ein umfangreiches Programm zur Unterstützung der aus dem ehemaligen Jugoslawien hervorgegangenen Republiken einzuleiten, ging seinerzeit nicht mit der Bereitstellung entsprechender Ressourcen einher, die der Kommission die Durchführung erleichtert hätten. Zur Verbesserung dieser Situation stellte die Kommission 1998 Personal nach Sarajewo ab und machte auf legislativer und budgetärer Ebene Vorschläge zur Lösung der Probleme (siehe folgende Abschnitte).
5.3. Eine Woche nach Abschluß des Dayton-Abkommens mobilisierte die Kommission gemeinsam mit der Weltbank die internationale Gemeinschaft im Rahmen der ersten Geberkonferenz für den Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina, die im Dezember 1995 stattfand. Noch Ende 1995 beschloß die Kommission, für Anfang 1996 Mittel für das aus Phare-Mitteln finanzierte Grundhilfeprogramm (GHP) bereitzustellen. Anfang 1996 entsandte sie Mitarbeiter nach Sarajewo mit dem Auftrag, die Aktion zu organisieren und zu überwachen. Demnach reagierte die Kommission umgehend auf die dringliche Lage nach Abschluß des Dayton-Abkommens.
Die Bedingungen, unter denen die Kommission intervenieren mußte, waren besonders schwierig: - Die politische Lage vor Ort war instabil, und die Umsetzung des Friedensabkommens wurde durch bestimmte Konfliktparteien behindert. Für die Durchführung der Gemeinschaftsprogramme war die Zustimmung der mit dem Friedensabkommen eingesetzten zentralen Behörden unbedingt erforderlich. Diese Zustimmung wurde für 1996 erst Ende November und für 1997 erst im September erteilt. Der Kommission war es somit nicht möglich, rasch mit der Programmdurchführung zu beginnen. - Die vom Hohen Repräsentanten und dem Ministerrat festgelegte politische Konditionalität wurde zunehmend angewandt.
Beispielsweise wurde die Hilfe für die Republik Srpska zweimal ausgesetzt, was die Durchführung der Maßnahmen verzögerte. - Die Rechts- und Finanzinstrumente waren kompliziert und rigide. So übertrug die Legislativbehörde entgegen der Stellungnahme der Kommission die Verfahren und Hoechstbeträge des Tacis-Programms auf die Hilfe für das ehemalige Jugoslawien. Im Falle Bosniens wurde damit ein zu enger Rahmen geschaffen, so daß sich die Verwendung der Mittel verzögerte. Ende Juli 1996 - später als ursprünglich vorgesehen - nahm der Rat nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments die Verordnung zur Unterstützung des Wiederaufbaus (Nr.
1628/96) an. Bis dahin mußte für die Bereitstellung von Mitteln auf das Trilogverfahren zurückgegriffen werden. Die von der Kommission vorgelegten Vorschläge zur Änderung der Verordnung wurden systematisch beschnitten. Erst 1998 trugen das Europäische Parlament und der Rat der Kritik an der Hilfe für das ehemalige Jugoslawien Rechnung und schlossen sich weitgehend den Vorschlägen der Kommission zur flexibleren Gestaltung der Verfahren und zur Beschleunigung der Durchführung an. Trotz dieser Schwierigkeiten wurden bis Ende 1996 99,9 % der Mittel des Kapitels B7-54 gebunden. Ende 1997 waren von den in Kapitel B7-54 endgültig eingesetzten Mitteln 99,5 % gebunden (ohne Finanzprotokolle).
Im Zeitraum 1996-1997 stellte die Kommission zusätzlich zur humanitären Hilfe Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 542,2 Mio. ECU bereit. Davon wurden für rund 286,6 Mio. ECU Verträge geschlossen, und 208,1 Mio. ECU wurden ausgezahlt. Diese Quote der Vertragsschlüsse und Zahlungen hebt sich von anderen aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierten Programmen für Auslandshilfe positiv ab, insbesondere unter Berücksichtigung der schwierigen Bedingungen in Bosnien und Herzegowina. Die Kommission hat außerdem neben dem Wiederaufbau Maßnahmen in anderen Bereichen finanziert, die nicht Gegenstand des Berichts des Rechnungshofes sind und auch in den obigen Zahlenangaben nicht enthalten sind (Demokratisierung und Menschenrechte sowie gemeinsame GASP-Aktionen).
Der Hof vergleicht die Finanzierungen der Kommission mit denjenigen anderer Geber, berücksichtigt dabei jedoch nicht, daß sich diese Geber für völlige andere Interventionsformen entschieden haben. Die Weltbank gewährt beispielsweise ihre Unterstützung vorwiegend in Form von Darlehen. Ein Darlehenssystem und das von der Kommission praktizierte Zuschußsystem erfordern jedoch eine völlig unterschiedliche Verwaltung. Einzige Sicherheit bei der Gewährung von Zuschüssen sind die politischen Zusagen des Empfängerlandes. Um eine rechtmäßige Verwendung der öffentlichen Gelder zu gewährleisten, sind daher bei der Auszahlung von Zuschüssen wesentlich komplexere und zeitaufwendigere Kontrollen als bei Darlehen erforderlich.
Bei letzteren besteht die Pflicht zur Rückzahlung, und das Empfängerland muß eine Sicherheit stellen. Die Rückzahlungen sind über den Kontostand nachweisbar. Im Vergleich dazu ist der von den politischen Auflagen ausgehende Druck geringer. Trotz dieses Nachteils sind die jeweiligen Auszahlungsraten für die Zuschüsse der Kommission und die Darlehen der Weltbank weitgehend ähnlich. Zum 1. Januar 1998 hatte die Weltbank rund 260 Mio. ECU ausgezahlt, die Kommission hingegen insgesamt 275 Mio. ECU. Eine wichtige Komponente der Hilfe von USAID sind die Kreditlinien für Kleinunternehmen, bei denen die Auszahlungen ebenfalls zügig erfolgen.
Zudem sind die Beschlußfassungsverfahren von USAID weitaus unkomplizierter als diejenigen der Europäischen Union, denn die Kommission ist an eine Verordnung mit wesentlich strengeren Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen gebunden. Außerdem beschränkten die Vereinigten Staaten ihre Aktivitäten anfangs hauptsächlich auf diejenigen Gebiete, in denen ihre Truppen stationiert waren, während die Europäische Union ursprünglich in beiden Teilstaaten Hilfe leistete. 5.4. Die Kommission gibt dem Rechnungshof darin recht, daß die für die Verwaltung des Wiederaufbauprogramms im ehemaligen Jugoslawien bereitgestellten Ressourcen den politischen Beschlüssen über die Mittelzuweisungen nicht angemessen waren.
Da die betreffenden Dienststellen auch andere wichtige Dotierungen verwalten (Hilfe für Mittel- und Osteuropa, Heranführungsstrategie, Neue Unabhängige Staaten, GASP, Demokratisierung und Menschenrechte, humanitäre Hilfe) sind der Umverteilung der vorhandenen Ressourcen Grenzen gesetzt. Trotz dieser Sachzwänge traf die Kommission Maßnahmen zur Personalumsetzung, um das für die Verwaltung der Hilfe zuständige Personal zu verstärken. Dies führte zu folgenden Ergebnissen: - Einrichtung eines Teams von 22 Personen im Büro von Sarajewo Ende 1996, d.h. sieben Monate nach dessen Eröffnung:
4 A-Stellen (u.a. für den Leiter des Büros), 1 B- und 1 C-Stelle sowie 16 örtliche Bedienstete, davon 7 im Auslandsdienst (für technische Hilfe). Die Kommission stellte ferner einen A-Beamten für die Verwaltung von Mostar (EUAM) ab, um insbesondere den Rechnungsabschluß für die EU-Tätigkeit (200 Mio. ECU) zu gewährleisten. Außerdem wurde ein weiterer A-Beamter dem Hohen Repräsentanten beigeordnet. - In der Generaldirektion IA wurde 1996 das neue Referat D1 "Bosnien-Herzegowina, Wiederaufbau (einschließlich internationaler Koordinierung), horizontale Aspekte, länderübergreifende Programme für das ehemalige Jugoslawien" eingerichtet.
Ende 1997 gehörten zu diesem Referat 21 Mitarbeiter, von denen zwei Drittel direkt für das ehemalige Jugoslawien zuständig sind. Was die technische Hilfe durch externe Experten betrifft, ist 1998 das erste Haushaltsjahr, in dem die Kommission operationelle Mittel für technische Hilfe bei der Programmdurchführung verwenden darf - allerdings höchstens in Höhe von 2 % bzw. 3,5 % der Programmkosten. Dies ist weit weniger als bei anderen Gebern wie beispielsweise USAID, wo mehr als 15 % für derartige Ausgaben eingesetzt werden können. Diese Aktion wird durch die unter 3.13-3.15 genannten Maßnahmen ergänzt:
Dezentralisierung der Durchführung der Gemeinschaftshilfe in Bosnien, Erweiterung der Befugnisse der Delegation und Versetzung von Personal in die Delegation ab April 1998. Die Koordinierung der verschiedenen Kommissionsdienste ist unter 3.11-3.12 beschrieben. 5.5. Die Kommission legte seit Herbst 1995 vier Mitteilungen vor, in denen sie eine Gesamtstrategie vorschlägt. Die Kommission und die Weltbank berücksichtigten diese Strategie bei der Ausarbeitung ihres Wiederaufbauprogramms und veranstalteten drei internationale Konferenzen, auf denen sie das Programm verschiedenen Gebern vorlegten. Es wurde von der internationalen Gemeinschaft gebilligt.
Die Kommission arbeitet jedes Jahr Leitlinien für die Umsetzung der Strategie aus. Auf dieser Grundlage werden anschließend Sektorprogramme aufgestellt, die eine Reihe von integrierten Projekten umfassen (insbesondere im Bereich der Flüchtlingshilfe). Außerdem wurde in den mit den bosnischen Behörden unterzeichneten "Memoranda of Understanding" ein globaler Durchführungsrahmen für die Programme 1996 und 1997 festgelegt. Auf der Konferenz von London im Dezember 1996 ergriff die Kommission die Initiative zur Einrichtung einer Task Force für Wiederaufbau und Rückkehr (RRTF), die unter der Schirmherrschaft und dem Vorsitz des Amtes des Hohen Repräsentanten die Wiederaufbaumaßnahmen zur Förderung der Rückkehr koordiniert.
Seit 1997 sind in der RRTF alle wichtigen Akteure der internationalen Hilfe vertreten, insbesondere das UNHCR, die Weltbank, die USA sowie die Kommission. In ihren halbjährlichen Berichten definiert die Task Force die Politik der internationalen Gemeinschaft zur Förderung der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen. 1997 schlug die Kommission außerdem einen stellvertretenden Hohen Repräsentanten vor, Herrn Andrew Bearpark, der speziell für die RRTF zuständig ist. Parallel dazu richtete die RRTF regionale und lokale Außenstellen ein, die unter aktiver Mitwirkung der Kommission die prioritären Maßnahmen in den einzelnen Regionen und Gemeinden festlegen.
Was die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten betrifft, so bemüht sich die Kommission bereits seit 1996 um eine enge Kooperation mit denjenigen Mitgliedstaaten, die von der Rückkehr der Flüchtlinge nach Bosnien und Herzegowina besonders betroffen sind. Am 7. August 1996 veranstaltete sie zu diesem Thema ein Treffen, dem zahlreiche Koordinierungssitzungen sowohl in Brüssel als auch vor Ort folgten. Auf diese Weise konnten enge Kontakte zu den zuständigen Dienststellen dieser Mitgliedstaaten hergestellt werden. 1998 legte die Kommission den Schwerpunkt ihrer Wiederaufbaubemühungen auf ein umfangreiches Flüchtlingsprogramm im Wert von 141 Mio.
ECU. Am 30. März 1998 wurde eine erste Tranche von 65 Mio. ECU für integrierte Rückkehrprogramme gebunden. Weitere Maßnahmenpakete werden folgen, sobald die Haushaltsbehörde die im Haushaltsplan 1998 vorgesehene Reserve von 30 Mio. ECU freigibt. 5.6. Mit dem Grundhilfeprogramm (GHP), das unmittelbar nach dem Abschluß des Abkommens von Dayton ausgearbeitet und von Januar 1996 an durchgeführt wurde, konnte die für die Einleitung des Wiederaufbauprozesses unverzichtbare Anschubhilfe geleistet werden. So wurden im Rahmen des Programms Material für Schulen, Busse, Traktoren, landwirtschaftliche Inputs, Ausrüstung für den Energiesektor usw. beschafft.
Das Programm stellte die erste umfassende Reaktion aus der internationalen Gemeinschaft auf die Probleme des Wiederaufbaus dar. Die Kommission hat das Programm für die Beschaffung von Ausrüstung aus verschiedenen Gründen geändert. Insbesondere stellte sich heraus, daß die Hilfe unter unerwartet schwierigen Bedingungen durchgeführt werden mußte: Das hohe Betrugsrisiko, auf das seinerzeit der Hohe Repräsentant hinwies, die fehlende Transparenz bei der Verwaltung der Hilfe und das Risiko, daß die Lieferungen nicht bei den Endempfängern ankommen, machten eine zentrale Programmverwaltung erforderlich.
Angesichts der damaligen politischen Situation in Bosnien und Herzegowina war es nicht angezeigt, das Programm zu dezentralisieren und den Landesbehörden zu übertragen. Mit diesem Beschluß trat die Kommission somit für die finanziellen Interessen der Gemeinschaft ein. Das Programm wurde neu ausgerichtet und auf eine geringere Zahl von Sektoren konzentriert. Was die Frage der Verfahren betrifft, so sieht der am 29. Januar 1996 veröffentlichte Haushaltsplan 1996 drei spezifische Haushaltslinien zur Unterstützung des ehemaligen Jugoslawiens vor. Vor der Verabschiedung einer Rechtsgrundlage war die Kommission ermächtigt, bis zu 7 Mio.
ECU aus der Haushaltslinie B7-541 zu verwenden. Die restlichen 20 Mio. ECU wurden in die Reserve eingestellt; ihre Verwendung mußte im Trilogverfahren genehmigt werden. Die Kommission legte im April 1996 den Entwurf einer Verordnung für die den Wiederaufbau betreffenden Haushaltslinien vor, die erst am 14. August 1996 in Kraft trat. Im Zuge der Beratungen über die Verordnung wurde der Vorschlag der Kommission erheblich abgeändert. Vor allem wurde die Verordnung durch einen Anhang über die Auftragsvergabe nach dem Vorbild der Tacis-Verordnung ergänzt, der für die Situation in Bosnien völlig ungeeignet war.
Im Juli 1997, also zum erstmöglichen Termin für eine Änderung der Verordnung, legte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Anhangs vor. Der Rat beschloß jedoch die Beibehaltung der ursprünglichen Regelung und übernahm die Vorschläge der Kommission nur zu einem sehr geringen Teil. Die Kommission legte im Januar 1998 einen neuen Vorschlag mit grundlegenden Änderungen der Verordnung vor. Diesmal trugen der Rat und das Parlament der massiven Kritik an den Gemeinschaftsmaßnahmen im ehemaligen Jugoslawien Rechnung und schlossen sich weitgehend dem Vorschlag der Kommission an. 5.7. Im Dayton-Abkommen wurde dem UNHCR das Mandat für die Organisation und Koordinierung der Flüchtlingshilfe erteilt.
Daher ist die Kommission verpflichtet, in diesem Bereich mit dem UNHCR zusammenzuarbeiten. Bei den Gesprächen mit dem UNHCR über den EG-Beitrag zu Wohnraumvorhaben, die NRO in Zusammenarbeit mit dem UNHCR durchführen, kam es zu erheblichen Problemen. Die vom UNHCR für die Bereitstellung der EG-Beiträge vorgeschlagenen Bedingungen standen in verschiedenerlei Hinsicht im Widerspruch zur Haushaltsordnung und waren nicht transparent genug. Der Vorschlag des Rechnungshofs, dem UNHCR einen Globalzuschuß zu gewähren, bedarf daher einer sorgfältigeren Prüfung. Die Kommission will diese Frage im Rahmen der derzeitigen Debatte über die allgemeinen Bedingungen für die Finanzierungsvereinbarungen mit den Vereinten Nationen untersuchen.
5.8. Im Rahmen des Grundhilfeprogramms für 1996 und des Wiederaufbauprogramms für 1996 und 1997 ließ die Kommission insgesamt 13 030 Wohneinheiten instand setzen, so daß bis Programmende mehr als 50 000 Menschen (Flüchtlinge und Vertriebene) nach Bosnien zurückkehren konnten. 70 % der Wohnungen, die im Rahmen der Programme der Kommission instand gesetzt wurden, waren Ende 1997 belegt; mit diesem Ergebnis liegt die Kommission etwas über dem Durchschnitt der anderen Geber. 1998 baut die Kommission ihre Maßnahmen zur Förderung der Rückkehr weiter aus (siehe 5.5). 5.9. Mit den im Rahmen des GHP durchgeführten Maßnahmen im Energiesektor wurden u.a. folgende Ergebnisse erzielt: - Zur Erfolgsbilanz des GHP gehört das landesteilübergreifende Projekt Gorazde-Visegrad. - Im Raum Tuzla wurde die Stromversorgung von 20 000 Einwohnern sichergestellt. - Die Wärmekraftwerke konnten ihre Energieproduktion steigern, und Stromausfälle sind jetzt wesentlich seltener. - Durch die Bereitstellung von Ausrüstung für das Bergwerk in Breza stieg die Kohleförderung um 30 %.
Im Verkehrssektor verzögerten sich eine Reihe von Straßenbauprojekten, weil die Hilfe für die Republik Srpska aus politischen Gründen ausgesetzt wurde. Die Hilfe für die öffentliche Verwaltung konzentrierte sich auf das Zollwesen, das für die Staatseinnahmen von Bosnien und Herzegowina erhebliche Bedeutung hat. 1998 werden darüber hinaus folgende wichtige Institutionen unterstützt: Zentralbank, Ombudsmann, Menschenrechtskommission, Verfassungsgericht und Geschäftsbanken. Die Schwierigkeiten bei der Durchführung der Maßnahmen der GD IA zugunsten des Bildungs- und des Gesundheitswesens sind eher auf die mangelnde Bereitschaft der Behörden, die angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen (wie im Falle des Labors für die Arzneimittelkontrolle), als auf eine etwaige schlechte Koordinierung zwischen den Dienststellen der Kommission zurückzuführen.
Auch im Bildungswesen scheitert die Wiedereröffnung gemischtethnischer Schulen nach wie vor an dem mangelnden politischen Willen zur Vereinheitlichung der Lehrpläne. 5.10. Die Kommission räumt ein, daß die für die Verwaltung der Hilfe bereitgestellten Humanressourcen dem politischen Beschluß über die Gewährung umfangreicher Haushaltsmittel nicht angemessen waren. Zur Umverteilung von Personal wurden die unter Ziffer 5.4 beschriebenen Maßnahmen ergriffen. Die Koordinierung zwischen den Kommissionsdiensten wurde durch eine dienststellenübergreifende Gruppe unter der Leitung des stellvertretenden Generaldirektors der GD IA und unter laufender Beteiligung von ECHO, der GD XXI (wegen CAFAO) und anderen Dienststellen gewährleistet.
Neben dieser offiziellen Koordinierung kam es zu zahlreichen informellen und operationellen Kontakten zwischen den Dienststellen. 5.11. Zu Beginn der Wiederaufbauprogramme im Jahr 1996 wurde angesichts der damaligen dringlichen Lage in einer ganzen Reihe von Schlüsselsektoren Hilfe geleistet. Im Verlauf des Jahres wurde die Hilfe auf eine geringere Zahl von Sektoren konzentriert. 1998 galten 60 % der Ressourcen aller für das ehemalige Jugoslawien bestimmten Kommissionsprogramme einer einzigen Priorität: dem Rückkehrprogramm für Flüchtlinge. 5.12. Die Kommission räumt ein, daß der Rechnungshof an den zu geringen personellen Ressourcen, den komplexen Verfahren und der mangelnden Sichtbarkeit der EU-Hilfe in Bosnien und Herzegowina zu recht Kritik übt.
Die schwierigen Bedingungen, unter denen die Kommission intervenieren mußte, wurden in den Vorbemerkungen zum Bericht des Rechnungshofs sowie unter den Ziffern 5.3 und 5.5 beschrieben. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten beschloß die Kommission Anfang 1998 folgende Maßnahmen: - Vereinfachung der Verfahren durch Änderung der Verordnung über die Wiederaufbauhilfe; - Abstellung von zusätzlichen 15 Mitarbeitern für die Delegation in Sarajewo ab Frühjahr 1998; - Erweiterung der Befugnisse des Delegationsleiters in Sarajewo; - Unterbringung aller Kommissiondienste in Sarajewo in einem Gebäude.
Außerdem will die Kommission weitere Änderungen der Verordnung vorschlagen, um die Verfahren noch stärker zu vereinfachen. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen dürfte bei entsprechender Unterstützung der Haushalts- und Legislativbehörden der EU dazu beitragen, die Sichtbarkeit und Effizienz der EU-Hilfe in Bosnien und Herzegowina zu erhöhen.