STELLUNGNAHME DES RATES vom 18. Januar 1999 zu dem Stabilitätsprogramm Irlands für den Zeitraum 1999-2001 Amtsblatt Nr. C 042 vom 17/02/1999 S. 0004 - 0004 STELLUNGNAHME DES RATES vom 18. Januar 1999 zu dem Stabilitätsprogramm Irlands für den Zeitraum 1999-2001 (1999/C 42/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - HAT FOLGENDE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN:
Am 18. Januar prüfte der Rat das Stabilitätsprogramm Irlands für den Zeitraum 1999-2001. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß im irischen Staatshaushalt 1997 nunmehr ein Überschuß erreicht wurde, der voraussichtlich während der gesamten Laufzeit des Programms fortbestehen wird, während die öffentliche Schuldenquote, die zum Ende 1998 voraussichtlich auf unter 60 % des BIP gefallen sein wird, weiter zurückgehen wird. Das in dem Programm vorgelegte makroökonomische Szenario sieht ein Wirtschaftswachstum mit einer Abschwächung des jüngst erzielten sehr hohen Niveaus bei gleichzeitigem Rückgang der Inflation gegenüber dem 1998 erreichten Hoechststand voraus.
Dennoch werden aufgrund der ausgezeichneten Leistungen der Angebotsseite der Wirtschaft und einer kontinuierlich wachsenden Zahl von Erwerbspersonen im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten weiterhin sehr hohe Wachstumsraten erzielt. Der Rat hielt die in dem Programm enthaltenen makroökonomischen Projektionen für realisierbar. Darüber hinaus belegen die soliden Haushaltsergebnisse von 1998, daß Irland das im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuß aufweisenden Haushalts bereits erfuellt. Im übrigen sieht das Szenario für die öffentlichen Finanzen vor, daß Irland den Haushaltsanforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Zeitraum 1999-2001 auch weiterhin gerecht werden wird.
Das Programm trägt zwar dem Stabilitäts- und Wachstumspakt Rechnung, verschiedene Aspekte im weiteren Kontext der makroökonomischen Stabilität bedürfen jedoch noch der Klärung. So stellt der Rat insbesondere fest, daß die Wirtschaftslage nicht ohne Risiko ist; das Hauptrisiko ist das der Wirtschaftsüberhitzung mit steigenden Löhnen und Preisen. In diesem Zusammenhang hat der Rat festgestellt, daß es zwar Bemühungen um eine rigorosere Fiskalpolitik gegeben hat, daß aber stärkere Restriktionen vorsichtiger gewesen wären. In der Empfehlung des Rates vom 6. Juli 1998 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2) wurde für 1998 in bezug auf Irland für eine strikte Fiskalpolitik plädiert.
Vor dem Hintergrund eines starken Wirtschaftswachstums hält der Rat es für zweckmäßig, daß ein Haushaltsüberschuß - wie vorgesehen - für die gesamte Laufzeit des Programms beibehalten wird. Bei gleichzeitiger Erfuellung der Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts dürfte dies eine ausreichende Sicherheitsmarge zur Vermeidung übermäßiger Defizite im Fall eines Konjunkturrückgangs bieten. Der Rat begrüßt, daß in dem Programm besonderer Nachdruck auf verstärkte öffentliche Investitionen gelegt wird, und zwar sowohl zur Deckung des Infrastrukturbedarfs einer stark wachsenden Wirtschaft als auch als Kompensation für die erwartete Kürzung der Mittel für Irland aus dem gemeinschaftlichen Strukturfonds.
Ein detaillierterer Kapitalanlageplan wäre jedoch eine sinnvolle Ergänzung zu dem Stabilitätsprogramm und könnte Engpässe auf der Angebotsseite vermeiden helfen, die die Wachstums- und Inflationsaussichten in Irland beeinflussen könnten. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. L 200 vom 16.7.1998, S. 34.