1999/28/EG: Empfehlung der Kommission vom 14. Dezember 1998 zur Verbesserung der Verfahren zur Genehmigung transeuropäischer Energienetze (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 4063) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 008 vom 14/01/1999 S. 0027 - 0028 EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 14. Dezember 1998 zur Verbesserung der Verfahren zur Genehmigung transeuropäischer Energienetze (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 4063) (Text von Bedeutung für den EWR) (1999/28/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 96/391/EG des Rates vom 28.
März 1996 betreffend eine Reihe von Aktionen zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für den Ausbau der transeuropäischen Netze im Energiebereich (1), insbesondere auf Artikel 2, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Entscheidung 96/391/EG fördert die Gemeinschaft die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten durch gegenseitige Konsultationen im Hinblick auf eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Vorhaben im Bereich der transeuropäischen Energienetze, um die Fristen zu verkürzen. 2. In der Entscheidung Nr. 1254/96/EG (2) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.
Juni 1996 über eine Reihe von Leitlinien betreffend die transeuropäischen Netze im Energiebereich, geändert durch die Entscheidung Nr. 1047/97/EG (3), wurden Vorhaben von gemeinsamen Interesse identifiziert, ohne daß hierdurch den Umweltverträglichkeitsprüfungen für die betreffenden Vorhaben vorgegriffen wird. 3. Bei einigen dieser Vorhaben von gemeinsamen Interesse treten nach wie vor verwaltungstechnische Schwierigkeiten auf, die in erster Linie auf Verzögerungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen zurückzuführen sind. 4. Die Betroffenen sind besorgt über Verzögerungen aufgrund der Dauer, Komplexität und Vielzahl der in der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für den Bau von Strom- und Gasleitungen sowie von Terminals zur Speicherung von Erdgas und Flüssigerdgas.
5. Verzögerungen können auch wegen der mangelnden Transparenz der Genehmigungsverfahren auftreten. Eindeutige und vorhersehbare Verfahren könnten hier deutliche Besserung schaffen, wobei eindeutig festgelegt würde, durch welche Stellen Entscheidungen getroffen werden. 6. Eine weitere Ursache für Verzögerungen ist die Komplexität der Genehmigungsverfahren. Eine stärkere Koordinierung dieser Verfahren könnte hier weitgehend Abhilfe schaffen. 7. Die Genehmigungsverfahren könnten verbessert werden, wenn die zuständigen Behörden frühzeitig befragt und einbezogen würden und wenn, sofern möglich, im Rahmen der administrativen Genehmigungsverfahren parallele Bewertungsverfahren auf der Grundlage der entsprechenden Unterlagen durchgeführt würden.
8. Verzögerungen entstehen auch, weil die Öffentlichkeit und andere beteiligte Stellen nicht immer die Notwendigkeit von Energievorhaben einsehen. Hier wären umfassende Informationen angebracht, bei denen auch das gemeinsame Interesse hervorgehoben wird. 9. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Genehmigungsverfahren für transeuropäische Energienetze, besonders im Fall grenzüberschreitender Projekte, sollte das erforderliche Ausmaß an Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gegeben sein, unbeschadet gemeinschaftlicher oder nationaler Bestimmungen für die Umwelt und die Binnenmärkte für Gas und Elektrizität sowie des Subsidiaritätsprinzips.
10. In der Richtlinie 85/337/EWG des Rates (4), geändert durch die Richtlinie 97/11/EG (5), wird eine Harmonisierung der wichtigsten Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert, die Notwendigkeit neuer Bestimmungen zur Klärung, Ergänzung und Verbesserung der Regeln für die Bewertungsverfahren festgestellt und der Wunsch formuliert, die Bestimmungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung auf internationaler Ebene zu verschärfen. 11. Die Maßnahmen dieser Empfehlung stehen im Einklang mit der Stellungnahme des in Artikel 4 der Entscheidung 96/391/EG genannten Ausschusses - EMPFIEHLT: a) daß die Mitgliedstaaten weiterhin miteinander sowie, wenn angebracht, mit Drittstaaten zusammenarbeiten, um die Genehmigungsverfahren für grenzüberschreitende Vorhaben der transeuropäischen Energienetze zu erleichtern; b) daß die Mitgliedstaaten gegebenenfalls und so weit wie möglich gemeinsam und koordiniert folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Genehmigungsverfahren für grenzüberschreitende Vorhaben der transeuropäischen Energienetze treffen:
1. Schaffung von mehr Transparenz bei den Genehmigungen durch eindeutige und vorhersehbare Verfahren, die - sofern möglich - vereinfacht und rationalisiert werden, sowie durch eine eindeutige Benennung der für die Entscheidungsfindung zuständigen Stellen; 2. bessere Abstimmung der verschiedenen Genehmigungsverfahren durch angemessene Fristen, wo dies relevant ist, sowie durch die Einrichtung nationaler Ansprechstellen; 3. Verbesserung der Kommunikation beim Bestreben, die Notwendigkeit von Vorhaben von gemeinsamen Interesse zu belegen; Bereitstellung aller relevanten Informationen in einem frühen Stadium der Planungsphase und der Entscheidungsfindung;
4. Aufforderung der Projektantragsteller zu einer integrierten Präsentation der Unterlagen sowohl zum Nachweis der Notwendigkeit des betreffenden Vorhabens als auch über die Umweltauswirkungen der verschiedenen Alternativen für dessen Umsetzung; c) mit der Kommission in der regelmäßigen Überwachung der Umsetzung dieser Empfehlung zusammenarbeiten. Diese Empfehlung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 14. Dezember 1998 Für die Kommission Christos PAPOUTSIS Mitglied der Kommission (1) ABl. L 161 vom 29. 6. 1996, S. 154. (2) ABl. L 161 vom 29. 6. 1996, S. 147. (3) ABl. L 152 vom 11.
6. 1997, S. 12. (4) ABl. L 175 vom 5. 7. 1985, S. 40. (5) ABl. L 73 vom 14. 3. 1997, S. 5.