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Empfehlung des Rates vom 29. April 1999 betreffend die Ausstattung zum Erkennen von ge- und verfälschten Dokumenten in den Visumstellen der Auslandsvertretungen sowie in Inlandsbehörden, die mit der Vergabe und Verlängerung von Visa befaßt sind

CELEX
31999Y0520(01)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1999-04-29
In force since
1999-04-29
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 29. April 1999 betreffend die Ausstattung zum Erkennen von ge- und verfälschten Dokumenten in den Visumstellen der Auslandsvertretungen sowie in Inlandsbehörden, die mit der Vergabe und Verlängerung von Visa befaßt sind Amtsblatt Nr. C 140 vom 20/05/1999 S. 0001 - 0002 EMPFEHLUNG DES RATES vom 29. April 1999 betreffend die Ausstattung zum Erkennen von ge- und verfälschten Dokumenten in den Visumstellen der Auslandsvertretungen sowie in Inlandsbehörden, die mit der Vergabe und Verlängerung von Visa befaßt sind (1999/C 140/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments; in der Erwägung, daß nach Artikel K.1 des Vertrags über die Europäische Union die Mitgliedstaaten unbeschadet der Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft unter anderem folgende Bereiche als Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse betrachten: - die Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten durch Personen und die Ausübung der entsprechenden Kontrollen, - die Einwanderungspolitik und die Politik gegenüber Staatsangehörigen dritter Länder, - die Voraussetzungen für die Einreise und den Verkehr von Staatsangehörigen dritter Länder im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, - die Voraussetzungen für den Aufenthalt von Staatsangehörigen dritter Länder im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, einschließlich der Familienzusammenführung und des Zugangs zur Beschäftigung, - die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des illegalen Aufenthalts und der illegalen Arbeit von Staatsangehörigen dritter Länder im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten; in der Absicht, Dokumentenmißbrauch bei Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verhindern; in der Auffassung, daß die Verhinderung von Dokumentenmißbrauch wirksam durch präventive Maßnahmen erreicht werden kann; in der Erwägung, daß es wichtig ist, für ein einheitliches Niveau in bezug auf Fachwissen und Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen bei den visumausstellenden Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Sorge zu tragen - EMPFIEHLT DEN REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN:

Artikel 1 Die Mitgliedstaaten sollten in Zukunft die Bedingungen für die Erteilung von Visa verbessern, insbesondere - durch ein angemessenes Niveau in bezug auf die Geräteausstattung und - eine entsprechende Ausprägung der für diese Prüfung notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschließlich der hierfür notwendigen systematischen Schulungsmaßnahmen, um zunehmend besser in der Lage zu sein, ge- bzw. verfälschte Dokumente zu erkennen. Artikel 2 Für die in nationaler Kompetenz liegende Entscheidung, wie die mit der Visumerteilung und -verlängerung befaßten Stellen auszustatten sind, sollten folgende maßgebliche Faktoren zugrunde gelegt werden: - Zahl der Visumanträge, - erkannter Umfang von Dokumentenfälschungen und -verfälschungen.

Für die Geräteausstattung ist weniger die Größe der Visumstelle oder die Zahl der ausgestellten Visa, sondern das tatsächliche Gefährdungspotential für Fälschungen und Verfälschungen im Rahmen des Visumverfahrens entscheidend. Dabei geht es um das Erkennen von Verfälschungen und Fälschungen bei zu visierenden Pässen, Paßersatzpapieren, vorzulegenden Einladungen und anderen Nachweisen, die für das Visumverfahren von Bedeutung sind. Artikel 3 Die technische Mindestausstattung ist im Anhang dieser Empfehlung bestimmt. Der Anhang wird regelmäßig an die technische Weiterentwicklung angepaßt.

Artikel 4 Die Mitgliedstaaten sollten sich je nach nationaler Einschätzung des Gefährdungspotentials und unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten bemühen, schrittweise die Personalschulung- und Personalausstattung sowie die Geräteausstattung an den Kriterien dieser Empfehlung auszurichten. Im Rahmen der konsularischen Zusammenarbeit vor Ort sollten die Mitgliedstaaten je nach Bedarf im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Erwägung ziehen, den anderen Mitgliedstaaten ihre Geräte zur Verfügung zu stellen. Alternativ können Mitgliedstaaten als weitere Möglichkeiten die gemeinsame Nutzung der Geräte auf lokaler Ebene in Betracht ziehen.

Schulungen könnten für Mitarbeiter anderer Mitgliedstaaten geöffnet werden. Kenntnisse und Erfahrungen von Fachpersonal sollten ausgetauscht werden. Geschehen zu Luxemburg am 29. April 1999. Im Namen des Rates Der Präsident W. MÜLLER ANHANG EMPFOHLENE AUSSTATTUNG A. NIEDRIGES GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL Personalbestand: Personal mit Grundausbildung Erforderliche Ausrüstung: - UV-Lichtquelle- UV-Handlampen - Vergrößerungsgerät/Beleuchtungseinrichtungen- Handlupen bzw. Durchlichtplatte - Streiflichteinrichtung - Kombiniertes Dokumententestgerät mit Vergrößerungs-, Durchlicht- und Streiflichteinrichtung - Spezielle Prüfgeräte- Retroviewer (Verifier für retroreflektierende Materialien) - Prüfgläser, Filterfolien usw. für latente Sicherheitsmerkmale der vor Ort gebräuchlichen Dokumente - Referenzmaterial- Nachschlagewerk über echte Pässe (z.

B. Paßhandbuch, Annual Passport Guide) - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente B. MITTLERES GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL Personalbestand: Personal mit Grundausbildung; zusätzlich sind Dokumentenberater oder weitere qualifizierte Mitarbeiter der Visumstelle für die Erkennung ge- und verfälschter Dokumente anwesend oder verfügbar. Erforderliche Ausrüstung: - UV-Lichtquelle- UV-Handlampen und UV-Tischgerät - Vergrößerungsgerät- Stereomikroskop im unteren Leistungsbereich - Lichtquelle mit flexiblem faseroptischem Lichtleiter - Leuchtbox für Durchlichtuntersuchungen - Spezielle Prüfgeräte- Retroviewer (Verifier für retroreflektierende Materialien) - Prüfgläser, Filterfolien usw. für latente Sicherheitsmerkmale der vor Ort gebräuchlichen Dokumente - Referenzmaterial- Nachschlagewerk über echte Pässe (z.

B. Paßhandbuch, Annual Passport Guide) - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente C. HOHES GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL Personalbestand: Hochqualifizierte Beamte, die über umfassende Erfahrungen bei der Erkennung von Dokumentenfälschungen verfügen, bzw. ständig vor Ort tätige Dokumentenberater Erforderliche Ausrüstung: - UV-Lichtquelle- UV-Handlampen und UV-Tischgeräte - Vergrößerungsgerät- Stereomikroskope - Lichtquelle mit flexiblem faseroptischem Lichtleiter - Leuchtbox für Durchlichtuntersuchungen - Spezielle Prüfgeräte- Retroviewer (Verifier für retroreflektierende Materialien) - Prüfgläser, Filterfolien usw. für latente Sicherheitsmerkmale der vor Ort gebräuchlichen Dokumente - Infrarot-Abtastsystem- Infrarot-Dokumentenprüfgerät - Geräte zur maschinellen Dokumentenprüfung- OCR-Lesegeräte (mit Prüfziffer-Verifikation) - Maschinelle Echtheitsprüfeinrichtungen (z.

B. für Kinegrammstrukturen) - Referenzmaterial- Nachschlagewerk über echte Pässe (z. B. Paßhandbuch, Annual Passport Guide) - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente - Datenbanksysteme (Informationssysteme über echte und gefälschte Dokumente und Sachfahndungssysteme zur Identifizierung gestohlener Dokumente)

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