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Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Notwendigkeit einer effizienten Umsetzung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen zwecks Gewährleistung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der Europäischen Union

CELEX
31999Y1109(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1999-10-15
In force since
1999-10-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Notwendigkeit einer effizienten Umsetzung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen zwecks Gewährleistung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der Europäischen Union Amtsblatt Nr. C 321 vom 09/11/1999 S. 0007 - 0008 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS ZUR NOTWENDIGKEIT EINER EFFIZIENTEN UMSETZUNG DER HANDELSPOLITISCHEN SCHUTZMASSNAHMEN ZWECKS GEWÄHRLEISTUNG DER NACHHALTIGEN WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER STAHLINDUSTRIE IN DER EUROPÄISCHEN UNION (1999/C 321/07) (die auf der 347. Vollsitzung vom 15. Oktober 1999 einstimmig angenommen wurde) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS - - bezugnehmend auf seine bisherigen Entschließungen, die ausschließlich oder teilweise Probleme im Zusammenhang mit den EU-Importen, zum Gegenstand hatten, insbesondere auf die Entschließung vom 23.

Oktober 1998(1), - bezugnehmend auf die Mitteilung über den Stand der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der Europäischen Union, die am 5. Oktober 1999 von der Kommission angenommen wurde(2), IN ERWAEGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE: - Die Beibehaltung einer heimischen Stahlindustrie ist für die langfristige Lebensfähigkeit der EU als Standort für die Fertigungsindustrie von ausschlaggebender Bedeutung, zumal die Stahlindustrie einen Eckpfeiler des industriellen Geflechts der europäischen Wirtschaft darstellt; alle übrigen verarbeitenden Sektoren sind in unterschiedlichem Maß auf den Stahl als Material angewiesen. - Die Stahlverbraucher benötigen eine effiziente und wettbewerbsfähige Stahlindustrie, die die Anforderungen an Produkte und Qualität zu wettbewerbsfähigen Preisen erfuellen kann (siehe Ziffer 2.3 der Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit). - Die Kunden der Stahlindustrie erwarten deshalb von der EU-Stahlindustrie, daß sie ihr umfangreiches Programm für Investitionen in neue Anlagen und Verfahren sowie in Forschung und Entwicklung fortsetzt (siehe Ziffer 4.1.3 der Mitteilung über die Wettbewerbsfähigkeit). - Allerdings wurden die von der Stahlindustrie geplanten Zukunftsinvestitionen wegen der finanziellen Auswirkungen des Preisverfalls aufs Spiel gesetzt, den die Ausweitung der Importe 1998 verursacht hatte, wodurch die Forschungsprogramme in Mitleidenschaft gezogen wurden und weshalb befürchtet werden mußte, daß die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sowie deren Fähigkeit, den Bedarf ihrer Kunden zu befriedigen, unterminiert wird.

Vom zweiten Quartal 1998 an fielen die Preise innerhalb eines Jahres um 30 % auf ihr niedrigstes Niveau seit 25 Jahren. - Der Preisverfall fiel mit dem Aufwärtstrend der Konjunktur zusammen - eine Situation, die die Industrie zum Verlierer werden ließ und sie deshalb daran hinderte, die notwendigen Rücklagen für die negative Phase des Konjunkturzyklus zu bilden, wodurch die Lebensfähigkeit der europäischen Industrie geschwächt wurde und deren Beschäftigte um ihren Arbeitsplatz bangen mußten. Deshalb nimmt der BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS folgende Haltung ein: - ER VERTRITT DEN STANDPUNKT, daß der Fortbestand eines fairen Handels im Interesse der Stahlindustrie, ihrer Belegschaften und ihrer Kunden liegt und daß er für die Beibehaltung einer effizienten und wettbewerbsfähigen Stahlindustrie in der EU unverzichtbar ist; - FORDERT die Kommission nachdrücklich AUF, die für die Stahlproduzenten, Belegschaften und Kunden notwendige Marktstabilität wiederherzustellen; - IST DER ÜBERZEUGUNG, daß sich eine solche Stabilität des Marktes erreichen läßt, indem unlautere, schädigende Importe schnellstmöglich unterbunden werden; - WEIST auf die Feststellung in der Mitteilung der Kommission zur nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit HIN, daß ein fairer Wettbewerb auf allen Stahlmärkten eine wesentliche Voraussetzung darstellt und daß die Kommission entschlossen ist, für die Einhaltung strenger Disziplin im Wettbewerb zu sorgen; - VERTRITT DIE MEINUNG, daß heutzutage die Art und Weise des Einsatzes der handelspolitischen Schutzmaßnahmen durch die EU und ihre wichtigsten Handelspartner die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie maßgeblich mitbestimmt; - MACHT NACHDRÜCKLICH DARAUF AUFMERKSAM, wieviel davon abhängt, daß die Europäische Union ihre handelspolitischen Vorschriften effizient anwendet; - BEDAUERT ZUTIEFST die Entscheidung von Sir Leon Brittan unmittelbar vor Beendigung seines Mandats als Mitglied der Europäischen Kommission, darauf zu verzichten, den Vorschlag zu unterbreiten, daß Übergangsmaßnahmen gegen Importe warmgewalzter Coils aus Südafrika, Bulgarien, Indien sowie aus dem Iran und aus Taiwan und Jugoslawien verhängt werden, wobei diese Einfuhren Gegenstand einer von Eurofer im November 1998 im Namen von elf europäischen Produzenten eingereichten Klage waren; - GEHT DAVON AUS, daß die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung von Übergangszöllen - d. h.

Dumpingspannen, bestehender Kausalzusammenhang sowie während des Untersuchungszeitraums zugefügter Schaden - von den zuständigen Stellen der Kommission eindeutig festgestellt wurden und daß deshalb Übergangszölle durchaus angemessen waren. Mit dem Beschluß, derartige Maßnahmen nicht vorzuschlagen, hat man sich über den eindeutig festgestellten Schaden hinweggesetzt, so daß der Schluß nahe lag, daß politische Erwägungen eine größere Rolle gespielt haben als technische Kriterien; - STELLT FEST, daß die Einfuhren warmgewalzter Erzeugnisse aus den sechs Ländern, gegen die Klage erhoben worden war, im Jahr 1998 weniger als 50 % der Coil-Importe ausmachten.

Demzufolge zielte die Klage nicht darauf ab, den europäischen Markt gegenüber Einfuhren aus Drittländern abzuschotten, sondern sie bezweckte vor allem, Maßnahmen gegen auf Verdrängungswettbewerb ausgerichtete Importe unter mit den WTO-Regeln nicht zu vereinbarenden Bedingungen zu verlangen; - FORDERT deshalb die Europäische Kommission NACHDRÜCKLICH AUF, die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Klage gegen die Einfuhr warmgewalzter Coils mit einer Entscheidung zur Auferlegung endgültiger Zölle rasch zum Abschluß zu bringen. (1) ABl. C 371 vom 1.12.1998. (2) Dok. KOM(1999) 453 endg.

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