Entschließung des Rates vom 28. Oktober 1999 über die Einbeziehung der Geschichte in die kulturelle Tätigkeit der Gemeinschaft Amtsblatt Nr. C 324 vom 12/11/1999 S. 0001 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 28. Oktober 1999 über die Einbeziehung der Geschichte in die kulturelle Tätigkeit der Gemeinschaft (1999/C 324/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Zusammenarbeit und das Zusammenwachsen Europas sollten auf der Kenntnis der kulturellen Unterschiede und deren Erhaltung und auf dem gegenseitigen Verständnis der Völker Europas beruhen.
Dies gilt insbesondere angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union. (2) Das Alltagsleben der Völker Europas ist durch unterschiedliche geschichtliche Erfahrungen geprägt. Das Wissen um gemeinsame Erfahrungen und Erinnerungen stärkt das Gefühl der Zusammengehörigkeit der Bürger Europas und trägt zur Herausbildung eines europäischen Bewußtseins bei. (3) Europa ist auch eine Wertegemeinschaft. Das Zusammenwachsen Europas, das auf den Prinzipien der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie aufbaut, ist das Ergebnis geschichtlicher Erfahrungen, die heute unser gemeinsames Erbe bilden.
Die Kenntnis der Geschichte der Völker Europas trägt dazu bei, daß sich diese politischen Prinzipien und die sie tragenden Werte fest im Bewußtsein der Bürger Europas verankern. (4) Bei der Unterweisung in Geschichte und Kunst an den Schulen - die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt - kommt Büchern, dem Fernsehen, neuen Medien, Museen, Bibliotheken, Archiven und Filmmuseen eine immer größere Bedeutung bei der Vermittlung von geschichtlichem Wissen zu. (5) Auf der Sachverständigentagung über europäische Geschichtskultur im 21. Jahrhundert, die am 25. und 26. Januar 1999 in Bonn stattfand, wurde eine Vielzahl unterstützender Maßnahmen zur Förderung der Kenntnis der europäischen Völker geprüft, z.
B.: - Förderung der Übersetzungen von Geschichtswerken; - Förderung des Austauschs von historischen Dokumentar-Produktionen zwischen europäischen Rundfunk- und Fernsehanbietern; - Förderung der europaweiten Zusammenarbeit von Geschichtsmuseen - IST SICH EINIG - über die Notwendigkeit, durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und anderen relevanten Einrichtungen zu einem besseren gegenseitigen Verständnis der Geschichte und der unterschiedlichen geschichtlichen Erfahrungen der Völker Europas beizutragen; - über die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Bereichs Geschichte nicht nur im Rahmen der Kulturfördermaßnahmen der Gemeinschaft, sondern auch in anderen Förderprogrammen, z.
B. im Bereich Bildung und Forschung, wobei für die notwendige Kohärenz und Komplementarität zwischen den Fördermaßnahmen der Gemeinschaft zu sorgen ist; ERSUCHT DIE KOMMISSION, - bei der Umsetzung des noch zu verabschiedenden einheitlichen Finanzierungs- und Planungsinstruments für die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit sowie anderer relevanter Instrumente Projekte im Bereich der Geschichte angemessen zu berücksichtigen; - sicherzustellen, daß derartige Projekte einen möglichst gesamteuropäischen Charakter erhalten, damit die Kenntnis und das Verständnis der Geschichte der Völker Europas verbessert werden und somit ein wichtiger Beitrag zur Zusammenarbeit und zum Zusammenwachsen Europas geleistet wird; - bei Projekten im Bereich Geschichte eine enge Zusammenarbeit mit dem Europarat und der UNESCO anzustreben; - für eine Koordinierung zwischen bestehenden Programmen und Aktivitäten in den entsprechenden Bereichen zu sorgen.