Stellungnahme des Rates vom 31. Januar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 1999-2003 Amtsblatt Nr. C 060 vom 02/03/2000 S. 0003 - 0003 STELLUNGNAHME DES RATES vom 31. Januar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 1999-2003 (2000/C 60/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 31. Januar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Finnlands für den Zeitraum 1999-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß der gesamtstaatliche Haushalt Finnlands 1998 einen Überschuß aufwies und nach einem Ergebnis von voraussichtlich gut 3 % des BIP im Jahr 1999 im Zeitraum 2000-2003 durchweg Überschüsse von über 4 % des BIP aufweisen soll, während der gesamtstaatliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP weiter zurückgeht. Außerdem steht das Programm nach Auffassung des Rates im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Der Rat begrüßt die Umsetzung des Programms von 1998(2), die die projizierten Ergebnisse bei der Verbesserung des Haushaltssaldos und der Senkung des öffentlichen Schuldenstands noch übertroffen hat.
Das im aktualisierte Stabilitätsprogramm dargelegte makroökonomische Szenario scheint für die Jahre 1999 und 2000 realistisch, birgt jedoch das Risiko, daß sich die Konjunktur überhitzen und die Preisstabilität gefährden könnte, falls die Lohnzurückhaltung nachläßt. Daher ist wichtig, daß weiterhin Lohnzurückhaltung geübt wird. Der Rat unterstützt die im aktualisierten Stabilitätsprogramm vorgestellte finanzpolitische Strategie. Sie baut auf dem vorangehenden Programm auf und zielt darauf ab, durch eine Senkung der öffentlichen Ausgaben im Verhältnis zum BIP Überschüsse von über 4 % des BIP zu erreichen, während gleichzeitig die Abgabenbelastung gesenkt wird.
Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß der Schuldenabbau die Erwartungen des aktualisierten Programms nun in der Tat noch übertreffen könnte, da die Privatisierungsmaßnahmen - deren Erlös zum Schuldenabbau verwendet wird - umfangreicher sein werden, als im Programm unterstellt. Finnland hat die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts bereits 1999 erfuellt. Während der Laufzeit des aktualisierten Programms wird dies auch weiterhin der Fall sein, da der angestrebte Überschuß von 4,7 % des BIP im Jahr 2003 zweifellos eine ausreichende Sicherheitsmarge läßt, damit die Defizitschwelle von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten wird.
Der Rat stellt außerdem fest, daß die im aktualisierten Programm vorgesehene Fortsetzung der Konsolidierungsanstrengungen angesichts der künftigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung gerechtfertigt ist. Der Rat begrüßt, daß sich das aktualisierte Programm mit der Frage der Strukturreform befaßt. Fiskal- und Arbeitsmarktreformen sind erforderlich, um die derzeit hohe Gesamtbelastung des Faktors Arbeit mit Steuern und Sozialabgaben zu verringern. Was die öffentlichen Ausgaben anbelangt, so sollten die Leistungsansprüche und die Struktur des Rentensystems überprüft werden. Die im Programm vorgesehene Senkung der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen im Verhältnis zum BIP ist mit einer Zunahme der Beschäftigung, die die Regierung zum wichtigsten wirtschaftspolitischen Ziel erklärt, vereinbar.
Weitere Strukturreformen bei den marktbestimmten Dienstleistungen und am Arbeitsmarkt würden ebenfalls zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der Rat empfiehlt, daß die Reformen energisch und konsequent umgesetzt werden. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) Zum ersten finnischen Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 1998-2002 gab der Rat am 12. Oktober 1998 eine Stellungnahme ab (ABl. C 372 vom 2.12.1998, S. 1).