Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 1999-2003 Amtsblatt Nr. C 098 vom 06/04/2000 S. 0002 - 0003 Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 1999-2003 (2000/C 98/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 1999-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß das in der ersten Fassung des Programms gesteckte Haushaltsdefizitziel von 2,0 % des BIP 1999 offensichtlich trotz der Konjunkturabschwächung erreicht worden ist, was der in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik ausgesprochenen Empfehlung entspricht. Zu diesem Ergebnis trug bei, daß die Zinszahlungen niedriger und die Einnahmen höher als erwartet ausfielen, letzteres dank effizienterer Steuererhebung. Die Abnahme der Bruttoschuldenquote kam 1999 nicht aus dem Tritt, da die negativen Auswirkungen des schwächeren Wachstums durch umfangreiche Privatisierungserlöse ausgeglichen wurden.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die Ziele für das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit in den Jahren 2000 und 2001 (1,5 % bzw. 1,0 % des BIP) bestätigt werden. Er begrüßt die geplante weitere Haushaltskonsolidierung, die eine Abnahme der Schuldenquote um jährlich 3 Prozentpunkte bewirken würde, so daß 2003 ein Wert von 100,0 % erreicht wäre. Nach Auffassung des Rates ist das aktualisierte Programm mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik vereinbar. Bei den makroökonomischen Projekten des aktualisierten Stabilitätsprogramms wird davon ausgegangen, daß sich das BIP-Wachstum von einer Jahresrate von 1,3 % 1999 allmählich auf nahezu 3 % in den Jahren 2002-2003 beschleunigt.
Der Rat stellt fest, daß eine solche Beschleunigung ein realistisches Szenario darstellt und daß der Konjunkturaufschwung in den Jahren 2000 und 2001 durchaus stärker ausfallen könnte, als im aktualisierten Programm angenommen; andererseits könnten die neuen Hypothesen in bezug auf die Zinsentwicklung angesichts der jüngsten Entwicklungen auf den Finanzmärkten zu optimistisch sein. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß die in der Programmerstfassung entwickelte Haushaltsstrategie fortgeführt wird, die auf die Stabilisierung der öffentlichen Finanzen und die Förderung von Wachstum und einer gerechten Einkommensverteilung abzielt.
Sie besteht im wesentlichen darin, fortgesetzt einen hohen Primärüberschuß zu erzielen und den BIP-Anteil der laufenden Ausgaben zu verringern und gleichzeitig die noch immer hohe Steuerbelastung abzubauen und die Investitionen des Staates zu erhöhen, insbesondere im Süden. Der Rat stellt fest, daß die Defizitziele beibehalten werden, obgleich für den Primärsaldo nunmehr Stabilisierung auf einem niedrigeren Wert als in der ersten Programmfassung, nämlich auf einer Höhe von 5 % des BIP, geplant ist. Der Rat nimmt die erklärte Absicht der italienischen Regierung zur Kenntnis, den BIP-Anteil der laufenden Ausgaben (ohne Zinszahlungen) von 37,9 % des BIP 1999 auf 36,2 % des BIP 2003 zu senken.
Nach Auffassung des Rates dürfte die grundlegende Haushaltsposition im Jahre 2000 ausreichend sein, um eine Sicherheitsmarge zu bieten, die es ermöglicht, daß das Haushaltsdefizit bei normalen Konjunkturschwankungen nicht über den Schwellenwert von 3 % des BIP steigt; mit dem geplanten Haushaltskonsolidierungspfad würde sich diese Sicherheitsmarge noch verbreitern, so daß Italien bis 2003 die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfuellen würde. Jedoch bekräftigt der Rat erneut, daß Italien für einen stetigen Abbau seiner immer noch hohen Schuldenquote sorgen muß, und er ist der Auffassung, daß die Haushaltsziele des aktualisierten Programms erfuellt werden sollten, damit die italienische Regierung ihrer Zusicherung nachkommen kann, die Schuldenquote bis 2003 unter 100 % zu drücken.
Sollte die Wirtschaft stärker wachsen, als im aktualisierten Programm angenommen, so erwartet der Rat, daß Italien bessere Haushaltsergebnisse als geplant erzielt und daraufhin den Schuldenquotenabbau in Richtung auf den Referenzwert von 60 % beschleunigt. Entsprechend seiner Stellungnahme(2) zur ersten Fassung des Stabilitätsprogramms fordert der Rat die italienische Regierung dringend auf, mit Entschlossenheit die Herausforderungen anzugehen, die den öffentlichen Finanzen mittelfristig aus Ausgaben für Altersrenten und anderen durch die Bevölkerungsalterung bedingten Haushaltsausgaben entstehen.
Jüngste Vorschläge der Regierung, die stärkere Inanspruchnahme kapitalgedeckter Altersversorgungsregelungen zu fördern, gehen in die richtige Richtung, würden aber nicht der Notwendigkeit entheben, die Parameter des gegebenen Systems zu überprüfen. Eine rechtzeitige Überprüfung der Paramenter für das Rentensystem würde es ermöglichen, des ansonsten zu erwartenden Anstiegs des BIP-Anteils der Rentenausgaben Herr zu werden. Der Rat ermutigt die italienische Regierung darüber hinaus, mit ihrem Privatisierungsprogramm energisch fortzufahren und die Strukturreformen auf den Arbeits- und Gütermärkten und im Bereich der öffentlichen Verwaltung weiter voranzutreiben, da diese erforderlich sind, um den Wettbewerb zu intensivieren, die Effizienz zu steigern und die italienische Wirtschaft zu revitalisieren.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. C 68 vom 11.3.1999, S. 1.