Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 1999-2003 Amtsblatt Nr. C 098 vom 06/04/2000 S. 0004 - 0004 Stellungnahme des Rates vom 28. Februar 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 1999-2003 (2000/C 98/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 28. Februar 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Spaniens für den Zeitraum 1999-2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß in dem Programm die Strategie bestätigt wird, die mit dem Stabilitätsprogramm von 1998 beschlossen wurde: Förderung eines gesunden Wirtschaftswachstums durch Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und Strukturreformen. In dem Programm wird angestrebt, das für 1999 geschätzte gesamtstaatliche Defizit von 1,3 % des BIP im Jahr 2003 in einen Überschuß von 0,2 % des BIP zu verwandeln und die Bruttoschuldenquote auf 55,8 % des BIP zurückzuführen.
Überdies soll dem Programm zufolge die Haushaltskonsolidierung auf der Grundlage einer Eindämmung der Ausgaben fortgeführt werden. Der Rat begrüßt die bisherige Umsetzung des Stabilitätsprogramms von 1998, die zu einem kräftigen Wachstum des BIP und einer starken Zunahme der Beschäftigung geführt hat. Bei den öffentlichen Finanzen sind die Ziele für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und die Schuldenquote anscheinend übertroffen worden. Allerdings war die Preisentwicklung seit dem zweiten Halbjahr 1999 schlechter als erwartet. In dem makroökonomischen Szenario, auf das sich das aktualisierte Programm stützt, wird angenommen, daß sich das Wachstum der Produktion gegenüber der derzeitigen hohen Rate (1999 3, %) verlangsamen und im Zeitraum 2000-2003 in der Nähe der Trendrate liegen wird (durchschnittlich 3,3 %).
Der Rat stellt fest, daß dieses makroökonomische Szenario realistisch erscheint. Entsprechend seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Stabilitätsprogramm(2) ist der Rat der Ansicht, daß sich die spanische Wirtschaft bei Fortsetzung der beschlossenen Strategie, die auf Strukturreformen zusammen mit dem stabilen monetären Rahmen der WWU und einer gesunden Haushaltskonsolidierung aufbaut, entsprechend dem mittelfristigen makroökonomischen Szenario entwickeln dürfte. Wie der Rat mit Befriedigung feststellt, wird in dem aktualisierten Programm die Haushaltsstrategie fortgesetzt, die auf einer Eindämmung der laufenden Primärausgaben beruht und eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen sowie eine Senkung der steuerlichen Belastung ermöglicht.
Da die Rückführung des öffentlichen Defizits über die Ausgabenseite erreicht werden soll, wäre es zu begrüßen, wenn die immer noch ausstehende Reform des Nationalen Haushaltsgesetzes durchgeführt und damit die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben verstärkt würde. Die zugrundeliegende Haushaltsposition, die dem für das Jahr 2002 angestrebten Überschuß von 0,1 % des BIP entspricht, würde ausreichenden Spielraum lassen, um eine Überschreitung der Defizitmarke von 3 % des BIP während eines normalen Konjunkturabschwungs zu verhindern, und böte auch eine zusätzliche Sicherheitsmarge für den Fall unvorhergesehener Entwicklungen.
Die Sicherheitsmarge wird sich im Jahr 2003 weiter erhöhen. Der Rat ist daher der Ansicht, daß das mittelfristige Haushaltsziel des aktualisierten Stabilitätsprogramms mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts übereinstimmt. Der Rat hält die in Aussicht genommene Erweiterung der Sicherheitsmarge für gerechtfertigt, um die budgetären Folgen der Alterung der Bevölkerung aufzufangen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die Verpflichtung, die im Jahr 2000 geschaffene Sozialversicherungsrücklage weiter aufzustocken. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß alle Sektoren des Gesamtstaats an der Haushaltsanpassung mitwirken sollen, und insbesondere, daß die Konten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen des internen Stabilitätspakts ab 2001 ausgeglichen sein sollen.
Der Rat weist darauf hin, daß die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei verschiedenen Ausgabenkategorien eine immer größere Rolle spielen und daß daher die gegenwärtigen Koordinierungsmechanismen zwischen den staatlichen Ebenen weiter funktionieren müssen. In Anbetracht der jüngsten Preisentwicklung hält es der Rat für wesentlich, daß die Lohnentwicklung in Spanien weiterhin auf Preisstabilität ausgerichtet bleibt. Darüber hinaus ist der Rat der Ansicht, daß die Finanzpolitik bei Bedarf weiter gestrafft werden müßte, um einer etwaigen Überhitzungsgefahr entgegenzuwirken.
Nach Ansicht des Rates stimmt das Programm mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik überein. Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, daß in dem aktualisierten Programm die zunehmende Rolle der Strukturpolitik und der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen in der WWU anerkannt wird. Strukturreformen haben bei der Steigerung des Produktionspotentials der spanischen Wirtschaft eine wichtige Rolle gespielt und dafür gesorgt, daß stets ein positives Wachstumsgefälle gegenüber der restlichen EU bestand und hohe Beschäftigungszuwächse zu verzeichnen waren. Der Rat legt der spanischen Regierung daher nahe, die anstehenden Strukturreformen weiter durchzuführen.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. C 124 vom 5.5.1999, S. 1.