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Stellungnahme des Rates vom 13. März 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 1999-2003

CELEX
32000A0418(02)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2000-03-13
In force since
2000-03-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 13. März 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 1999-2003 Amtsblatt Nr. C 111 vom 18/04/2000 S. 0002 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 13. März 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Luxemburgs für 1999-2003 (2000/C 111/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 13. März 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Luxemburgs von 1999, das sich auf den Zeitraum 1999-2003 bezieht. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß sich die Lage der öffentlichen Finanzen in den letzten zwei Jahren weiter verbessert hat und die im ursprünglichen luxemburgischen Stabilitätsprogramm festgelegten Ziele übertroffen wurden. Der gesamtstaatliche Finanzierungsüberschuß im Jahr 1999 wird nun auf 2,3 % des BIP geschätzt, gegenüber ursprünglich prognostizierten 1,2 %, während der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand weiter auf etwa 4,3 % des BIP gesenkt wurde.

Nach Auffassung des Rates entspricht das aktualisierte Stabilitätsprogramm den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Der Rat stellt fest, daß die kontinuierliche Verpflichtung auf eine gesunde Wirtschafts- und insbesondere Haushaltspolitik Luxemburg hohe BIP-Wachstumsraten ermöglicht und die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, daß sich die Wachstumsaussichten für die kommenden Jahre verbessert haben; das reale BIP-Wachstum dürfte 1999 schätzungsweise 4,9 % erreicht haben, während die Vorausschätzungen für 2000 und 2001 auf Wachstumsraten von deutlich über 5 % hindeuten. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß das aktualisierte Programm auf der Grundlage der besseren Haushaltsergebnisse der letzten zwei Jahre und der verbesserten Konjunkturaussichten ehrgeizigere Haushaltsergebnisse vorsieht als das ursprüngliche Programm; der gesamtstaatliche Finanzierungsüberschuß dürfte auf 2,5 % des BIP im Jahr 2000 und 3,1 % im Jahr 2003 steigen.

Nach Auffassung des Rates läßt die fundamentale Haushaltsposition des Gesamtstaats, die den während des Programmzeitraums bis 2003 prognostizierten Überschüssen entspricht, eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit die Defizitschwelle von 3 % des BIP unter normalen Umständen nicht überschritten wird. Der Rat erkennt an, daß Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit einer kleinen offenen Volkswirtschaft wie Luxemburg, ungünstigen äußeren Einfluessen entgegenzutreten, angemessen sind; in diesem Zusammenhang unterstützt er die Maßnahmen zur Stärkung der Reservemittel; er unterstützt auch die Bildung ausreichender Reserven im Bereich der Altersversorgung und der Sozialversicherung im allgemeinen; er fordert die Regierung auf, solche Vorsorgemaßnahmen auch in Zukunft mit einer Politik und mit Reformen zu verknüpfen, die das Potential der Wirtschaft erhöhen; er begrüßt die Erhöhung der Mittel für öffentliche Investitionen.

Der Rat nimmt die im ursprünglichen Stabilitätsprogramm enthaltene Verpflichtung zur Kenntnis, den Anstieg der zentralstaatlichen Ausgaben zu begrenzen. Der Rat erkennt an, daß die Gesamtausgaben im Verhältnis zum BIP nach den im aktualisierten Programm enthaltenen Prognosen auf zentralstaatlicher Ebene von 2000 bis 2003 um fast 2 Prozentpunkte zurückgehen sollen, was die Senkung der Einnahmequote im selben Zeitraum ermöglichen würde; er legt der luxemburgischen Regierung nahe, an diesen Ausgabenzielen festzuhalten. Vor allem angesichts der derzeitigen und voraussichtlichen hohen Wachstumsraten fordert der Rat die Regierung auf, die finanzpolitischen Zügel zu straffen, falls Inflationsdruck aufzukommen droht.

(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

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