Stellungnahme des Rates vom 8. Mai 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 2000 bis 2003 Amtsblatt Nr. C 162 vom 10/06/2000 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 8. Mai 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 2000 bis 2003 (2000/C 162/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 8. Mai 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 2000 bis 2003. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß die neue österreichische Regierung trotz der relativ knappen Zeit, die hierfür zur Verfügung stand, in der Lage war, ein aktualisiertes Programm vorzulegen, das sich auf den Haushaltsentwurf für 2000 stützt und detailliert Auskunft über die erwartete Entwicklung der makroökonomischen und budgetären Aggregate innerhalb des Programmhorizonts gibt. Der Rat begrüßt die Tatsache, daß die vereinbarten Defizitzielwerte des ursprünglichen Stabilitätsprogramms 1998 und 1999 eingehalten wurden.
Das Wirtschaftswachstum lag jedoch für die Periode 1998/1999 oberhalb des Trends, wenn auch etwas unterhalb des Wachstums, das im ursprünglichen Stabilitätsprogramm erwartet worden war. Daher bedauert der Rat, daß während dieser Periode kein weiterer Fortschritt in Richtung einer Haushaltskonsolidierung gemacht wurde. Der Rat stellt überdies fest, daß sich die Schuldenquote, die immer noch über dem Referenzwert von 60 % liegt, im Jahr 1999 erhöht hat. In dem aktualisierten Programm wird ein Rückgang des gesamtstaatlichen Haushaltsdefizits von 2,0 % des BIP im Jahr 1999 auf 1,3 % des BIP im Jahr 2003 erwartet, während der Bruttoschuldenstand im gleichen Zeitraum von 64,9 % des BIP auf 61,2 % sinken soll.
Diese Prognosen stützen sich auf ein makroökonomisches Szenario, das mit einem schrittweisen Rückgang des gesamtwirtschaftlichen Wachstums von seinem gegenwärtigen konjunkturellen Hoechststand von 2,8 % auf 1,9 % im Jahr 2003 ausgeht, was einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 2,5 % entsprechen würde und somit geringfügig über der Trendrate läge. In Anbetracht der zur Zeit guten Angebots- und Nachfragebedingungen in der österreichischen Wirtschaft und der günstigen außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hält der Rat - wie auch in dem Programm angenommen wird - eine solche Wachstumsprognose für realisierbar, ohne daß inflationärer Druck entsteht.
Der Rat stellt fest, daß die neue österreichische Regierung an den im ursprünglichen Programm bis zum Jahr 2002 gesteckten Zielen für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo festgehalten hat. Der Rat bedauert jedoch, daß das Ziel, den Referenzwert für die Bruttoverschuldung von 60 % des BIP zu erreichen, um drei Jahre bis 2005 verschoben wurde. Der Rat erinnert daran, daß er in seiner Stellungnahme zu dem ursprünglichen Programm(2) empfohlen hatte, eine ehrgeizigere Konsolidierung der öffentlichen Finanzen anzustreben. Der Rat räumt ein, daß die Haushaltskonsolidierung durch die von der früheren Regierung beschlossene substantielle Einkommensteuer- und Familienbeihilfenreform, die im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, anspruchsvoller geworden ist.
Der Rat stellt indessen fest, daß sich das aktualisierte Programm zur Deckung der Kosten dieser Reform in allen Jahren, über die sich das Programm erstreckt, in hohem Maß auf Einmalmaßnahmen stützt. Der Rat betont, daß die erforderliche nachhaltige Rückführung des öffentlichen Defizits mit diesen Maßnahmen nicht erreicht werden kann. Überdies ist der Rat der Ansicht, daß das in dem aktualisierten Stabilitätsprogramm ins Auge gefaßte mittelfristige Defizit ohne diese Maßnahmen nicht in vollem Umfang mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts übereinstimmt, da es keine hinreichend große Sicherheitsmarge läßt, um zu verhindern, daß das Defizit bei einem Konjunkturabschwung den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet.
Der Rat fordert die österreichische Regierung daher nachdrücklich auf, die Defizitzielwerte in der nächsten Fortschreibung des Programms zu senken. Außerdem lädt der Rat die österreichische Regierung dazu ein, zu dem ursprünglichen Ziel zurückzukehren, den Referenzwert einer Schuldenquote von 60 % des BIP im Jahr 2002 zu erreichen. Um den Boden für eine solche Korrektur vorzubereiten, sollte die österreichische Regierung ein besseres Defizitergebnis anstreben als für das Jahr 2000 vorgesehen, insbesondere wenn das Wachstum kräftiger ausfallen sollte als erwartet. Alle Regierungsebenen sind dazu aufgefordert, eine bessere Haushaltsposition anzustreben als geplant.
Besondere Aufmerksamkeit ist dem Haushaltsplan für 2001 zu schenken. Vor allem sollten die Einmalmaßnahmen auf der Einnahmenseite, von denen die Erreichung der Defizitziele abhängt, durch dauerhafte Maßnahmen ersetzt werden, die ab 2001 Einsparungen auf der Ausgabenseite den Vorrang geben. In diesem Zusammenhang stellt der Rat fest, daß die statistische Erfassung der Immobilienverkäufe von Eurostat noch geprüft wird. Außerdem sollten etwaige Mehrausgaben oder weitere Einnahmensenkungen, einschließlich derer, die im Programm für 2001 und danach vorgesehen sind, von Einsparungen in anderen Bereichen abhängig gemacht werden.
Der Rat ist der Ansicht, daß zur Erreichung dieses Ziels einer nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen weitreichende Strukturreformen, wie sie in dem Programm skizziert werden, wesentlich sind. Insbesondere sollten die Reform des öffentlichen Sektors sowie Reformen bei den Transfer- und Sozialleistungssystemen entschieden vorangetrieben werden. Überdies sollte im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern eine bessere Übereinstimmung zwischen Einnahmen- und Ausgabenhoheit angestrebt werden. Der Rat ist der Ansicht, daß die in dem Programm skizzierten Pläne für Strukturreformmaßnahmen von zentraler Bedeutung sind, um die Produkt- und Arbeitsmärkte funktionsfähiger zu machen.
Die allgemeine Ausrichtung dieser Reformen erscheint angemessen und mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft in Einklang zu stehen. Der Rat legt der österreichischen Regierung nahe, diese Reformen entschlossen umzusetzen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. C 42 vom 17.2.1999, S. 5.