Beschluss des Rates vom 17. Juli 2000 über die Bestimmung der maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaturen für die Vertretung der Erzeuger und der Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen Amtsblatt Nr. C 246 vom 26/08/2000 S. 0001 - 0003 Beschluss des Rates vom 17. Juli 2000 über die Bestimmung der maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaturen für die Vertretung der Erzeuger und der Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen (2000/C 246/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf Artikel 18 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Beratende Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, dessen Mandat am 11. Oktober 2000 abläuft, muss neu besetzt werden. (2) Zunächst sind die maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen zu bestimmen, denen es obliegt, Listen mit zwei Kandidaten für jeden der ihnen zugewiesenen Sitze aufzustellen. (3) Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben die entsprechenden Mitteilungen übermittelt - BESCHLIESST: Artikel 1 Den in der Aufstellung im Anhang aufgeführten maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen obliegt es, Kandidatenlisten aufzustellen, aufgrund deren - in der in dieser Aufstellung für jede Organisation angegebenen Anzahl - die Mitglieder ernannt werden, die die Erzeuger und die Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vertreten.
Artikel 2 Die Bestimmung einer der maßgebenden Arbeitnehmerorganisationen des Vereinigten Königreichs ist Gegenstand eines späteren Beschlusses. Artikel 3 Dieser Beschluss wird zur Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2000. Im Namen des Rates Der Präsident J. Glavany ANHANG >PLATZ FÜR EINE TABELLE>