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Beschluss des Rates vom 17. Juli 2000 über die Bestimmung der maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaturen für die Vertretung der Erzeuger und der Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen

CELEX
32000D0826(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2000-07-17
In force since
2000-07-17
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Beschluss des Rates vom 17. Juli 2000 über die Bestimmung der maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaturen für die Vertretung der Erzeuger und der Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen Amtsblatt Nr. C 246 vom 26/08/2000 S. 0001 - 0003 Beschluss des Rates vom 17. Juli 2000 über die Bestimmung der maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaturen für die Vertretung der Erzeuger und der Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen (2000/C 246/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf Artikel 18 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Beratende Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, dessen Mandat am 11. Oktober 2000 abläuft, muss neu besetzt werden. (2) Zunächst sind die maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen zu bestimmen, denen es obliegt, Listen mit zwei Kandidaten für jeden der ihnen zugewiesenen Sitze aufzustellen. (3) Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben die entsprechenden Mitteilungen übermittelt - BESCHLIESST: Artikel 1 Den in der Aufstellung im Anhang aufgeführten maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen obliegt es, Kandidatenlisten aufzustellen, aufgrund deren - in der in dieser Aufstellung für jede Organisation angegebenen Anzahl - die Mitglieder ernannt werden, die die Erzeuger und die Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vertreten.

Artikel 2 Die Bestimmung einer der maßgebenden Arbeitnehmerorganisationen des Vereinigten Königreichs ist Gegenstand eines späteren Beschlusses. Artikel 3 Dieser Beschluss wird zur Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 17. Juli 2000. Im Namen des Rates Der Präsident J. Glavany ANHANG >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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