Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 16. Juni 2000 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 98/633/GASP betreffend den Prozeß für Stabilität und gute Nachbarschaft im Südosten Europas

CELEX
32000E0387
Document type
COMPOS
Sector
Legislation
Date of document
2000-06-16
In force since
2000-06-16
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 16. Juni 2000 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 98/633/GASP betreffend den Prozeß für Stabilität und gute Nachbarschaft im Südosten Europas Amtsblatt Nr. L 144 vom 16/06/2000 S. 0035 - 0035 Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 16. Juni 2000 zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 98/633/GASP betreffend den Prozeß für Stabilität und gute Nachbarschaft im Südosten Europas (2000/387/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 15, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 9.

November 1998 den Gemeinsamen Standpunkt 98/633/GASP(1) festgelegt, der darauf abzielt, die Unterstützung der Union für den Royaumont-Prozeß für Stabilität und gute Nachbarschaft im Südosten Europas zu konsolidieren. (2) Am 10. Juni 1999 haben die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Stabilitätspakts für Südosteuropa vereinbart, einen "Stabilitätspakt" für Südosteuropa zu schaffen. (3) Die Zielsetzungen des Royaumont-Prozesses fallen in den Aufgabenbereich des im Stabilitätspakt vorgesehenen Arbeitskreises (Demokratisierung und Menschenrechte).

(4) Die zuvor im Rahmen des Royaumont-Prozesses wahrgenommenen Tätigkeiten sind daher diesem Arbeitskreis übertragen worden. (5) Der Gemeinsame Standpunkt 98/633/GASP sollte folglich aufgehoben werden - HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN: Artikel 1 Der Gemeinsame Standpunkt 98/633/GASP wird aufgehoben. Artikel 2 Dieser Gemeinsame Standpunkt gilt ab dem Zeitpunkt seiner Annahme. Artikel 3 Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 16. Juni 2000. Im Namen des Rates Der Präsident L. Capoulas Santos (1) ABl. L 302 vom 12.11.1998, S. 1.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions