Verordnung (EG) Nr. 1474/2000 der Kommission vom 10. Juli 2000 zur Festsetzung der Höhe der ermäßigten Agrarteilbeträge und Zusatzzölle ab 1. Juli 2000 bei der Einfuhr bestimmter unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 des Rates fallender Waren in die Gemeinschaft im Rahmen eines Interimsabkommens zwischen der Europäischen Union und Israel
Text
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Article 1
In den Anhängen dieser Verordnung sind ab 1. Juli 2000 die ermäßigten Agrarteilbeträge, die bei der Einfuhr von unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 fallenden Waren anzuwenden sind, für welche in dem mit Israel geschlossenen Interimsabkommen eine Ermäßigung der Agrarteilbeträge vorgesehen ist, sowie die entsprechenden Zusatzzölle festgesetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab 1. Juli 2000.
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