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Verordnung (EG) Nr. 2228/2000 des Rates vom 9. Oktober 2000 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2111/1999 betreffend das Verbot des Verkaufs und der Lieferung von Erdöl und bestimmten Erdölerzeugnissen an bestimmte Gebiete der Bundesrepublik Jugoslawien

CELEX
32000R2228
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2000-10-09
In force since
2000-10-09
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Verordnung (EG) Nr. 2228/2000 des Rates vom 9. Oktober 2000 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2111/1999 betreffend das Verbot des Verkaufs und der Lieferung von Erdöl und bestimmten Erdölerzeugnissen an bestimmte Gebiete der Bundesrepublik Jugoslawien Amtsblatt Nr. L 261 vom 14/10/2000 S. 0004 - 0004 Amtsblatt Nr. L 255 09/10/2000 S. 0003 - 0003 Verordnung (EG) Nr. 2228/2000 des Rates vom 9. Oktober 2000 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2111/1999 betreffend das Verbot des Verkaufs und der Lieferung von Erdöl und bestimmten Erdölerzeugnissen an bestimmte Gebiete der Bundesrepublik Jugoslawien DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 301, gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2000/599/GASP vom 9.

Oktober 2000 betreffend die Unterstützung für eine demokratische Bundesrepublik Jugoslawien und die sofortige Aufhebung bestimmter restriktiver Maßnahmen(1), auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In seiner Botschaft vom 18. September 2000 an das serbische Volk hat der Rat bekräftigt, dass ein demokratischer Wandel zu einer grundlegenden Änderung der Politik der Europäischen Union gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere hinsichtlich der Sanktionen, führen wird. (2) Im Zuge der Wahlen vom 24. September 2000 wurde mit Herrn V. Kostunica ein neuer Präsident der Bundesrepublik Jugoslawien demokratisch gewählt und offiziell in sein Amt eingeführt.

(3) Es empfiehlt sich, das Verbot des Verkaufs und der Lieferung von Erdöl und bestimmten Erdölerzeugnissen an die Bundesrepublik Jugoslawien aufzuheben - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/1999(2) wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.(3) Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 2000. Im Namen des Rates Der Präsident H. Védrine (1) ABl. L 255 vom 9.10.2000, S. 1 (englisch) und Seite 1 dieses Amtsblatts (deutsch).

(2) ABl. L 258 vom 5.10.1999, S. 12. (3) Übersetzung der in englischer Sprache im ABl. L 255 vom 9.10.2000, S. 3, veröffentlichten Verordnung.

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