Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Mitteilung (KOM(1999) 453 endg. vom 5. Oktober 1999) der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Beratenden Ausschuß der EGKS zum Stand der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der EU Amtsblatt Nr. C 136 vom 16/05/2000 S. 0007 - 0008 Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Mitteilung (KOM(1999) 453 endg. vom 5. Oktober 1999) der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Beratenden Ausschuß der EGKS zum Stand der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der EU (2000/C 136/07) (In der 349.
Vollsitzung am 6. April 2000 einstimmig angenommen) GESTÜTZT AUF: - die Bestimmungen von Artikel 46 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag), denen zufolge die Kommission gehalten ist, detaillierte Analysen über die Lage und die allgemeinen Aussichten der Stahlindustrie sowie Schätzungen von Produktion, Verbrauch, Ein- und Ausfuhren von Stahl sowie von Beschäftigungstrends und Ausbildungserfordernissen vorzulegen(1); - das Memorandum des Beratenden Ausschusses der EGKS vom 28. Juni 1995 über Fragen im Zusammenhang mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002; - die 1996 veröffentlichte Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Mitteilung der Kommission (KOM(94) 265) mit dem Titel "Wiederankurbelung des Umstrukturierungsprozesses in der Eisen- und Stahlindustrie der Gemeinschaft", in der das Parlament die mit Blick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrags für notwendig erachteten Maßnahmen darlegt; - die Erklärungen der Kommission auf der Vollsitzung des Beratenden Ausschusses vom 17.
Dezember 1998 zu dem Konzept für eine Mitteilung über die globale und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der Europäischen Union; - die Mitteilung der Kommission vom 20. Januar 1999 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß sowie den Ausschuß der Regionen zum Thema "Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen angesichts der Globalisierung - wie man sie fördern kann", in der die Kommission die ständige, nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft - d. h. die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen - unter Berücksichtigung von Beschäftigungs- und Umweltaspekten als ihr Ziel nennt; - die endgültige Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und den Beratenden Ausschuß der EGKS (KOM(1999) 453) mit dem Titel: "Der Stand der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Stahlindustrie", die die Kommission am 5.
Oktober verabschiedet hat, sowie ihre anschließende Ankündigung, sie werde in Zusammenarbeit mit den am Markt operierenden Gruppen strukturierte Folgemaßnahmen durchführen; - die Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS vom 15. Oktober 1999 zur Notwendigkeit einer effizienten Anwendung der verfügbaren handelspolitischen Schutzmaßnahmen gegen nicht mit den WTO-Regeln zu vereinbarende unlautere Einfuhren auf die Stahlmärkte der EU; - den Beschluß des Industrieministerrates vom 9. November 1999, die Mitteilung über die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Stahlindustrie über den Ausschuß der Ständigen Vertreter zwecks detaillierterer Analyse und Formulierung der daraus gegebenenfalls zu ziehenden Schlußfolgerungen an dessen verschiedene Arbeitsebenen weiterzuleiten; - die Tragweite des Dokuments im Stadium des Übergangs vom EGKS-Vertrag zum Gesamtvertrag bezüglich der Frage, auf welche Art und Weise der auch für andere Industriezweige in Europa nützliche Erfahrungsschatz der EGKS optimal genutzt werden kann.
BEGRÜSST der Beratende Ausschuß: - daß die Europäische Kommission bestrebt ist, ihre im Jahr 1995 eingegangene Verpflichtung zu erfuellen, ein Dokument über die Wettbewerbsfähigkeit des Stahlsektors als Ergänzung zum Orientierungsdokument über die finanziellen Aspekte im Zusammenhang mit dem Auslaufen des EGKS-Vertrags (KOM(97) 506 endg.) vorzulegen; - daß es die Kommission erwägt, ihre branchenübergreifende Mitteilung über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen um Analysen einzelner europäischer Industriezweige zu ergänzen. Aus diesem Grund haben die Mitglieder des Beratenden Ausschusses schon in diesem vorbereitenden Stadium den Dialog mit der Kommission gesucht, und sie haben sich zu der Frage geäußert, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der EU gewährleistet werden kann; - daß sich die Kommission im einzelnen mit den Geschehnissen befaßt, die ihrer Einschätzung nach den tiefgreifenden strukturellen Wandel in der europäischen Stahlindustrie im wesentlichen verursacht haben; - daß die Kommission der Frage nachgeht, wie sich die derzeitige Struktur des Stahlsektors angesichts der zunehmenden Globalisierung der Märkte weiterentwickeln wird; - daß die Kommission von dem Nutzen eines strukturierten Dialogs mit den Hauptbeteiligten (d. h. mit den Produzenten , Arbeitnehmern und Verbrauchern/Händlern) am Stahlmarkt überzeugt ist und die Einsetzung eines diese verschiedenen Ebenen einbindenden Gremiums für die Zeit nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags im Jahr 2002 als Nachfolgeorgan des Beratenden Ausschuß gutheißt; - daß die Kommission erstmalig zu der Frage Stellung bezieht, wie sie die mittel- und osteuropäischen Länder bei der Umstrukturierung ihrer Stahlindustrie im Hinblick auf ihre Einbindung in den EU-Binnenmarkt zu unterstützen gedenkt; - daß sich die Kommission verpflichtet, die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs gemeinsam mit den am Stahlmarkt operierenden Unternehmen weiterhin zu überwachen und dem Rat regelmäßig darüber Bericht zu erstatten.
Der Beratende Ausschuß BEDAUERT ALLERDINGS: - daß sich die Kommission trotz der Anerkennung der positiven Rolle des EGKS-Vertrags bei der Integration der europäischen Stahlindustrie und der Entwicklung des Stahlmarktes und ungeachtet der vom Beratenden Ausschuß der EGKS verabschiedeten Entschließungen nicht eingehender mit den Aspekten des Vertrags befaßt, die nach 2002 erhalten bleiben sollten (Phasing-in); hierzu gehören die Aufrechterhaltung strenger Regeln für staatliche Beihilfen, die Beibehaltung einer Reihe effizienter statistischer Werkzeuge, das Vorausschätzungsprogramm Stahl sowie angemessene soziale Begleitmaßnahmen für die Umstrukturierung; - daß die Kommission - in dem Kapitel ihrer Mitteilung, welches sich mit der Globalisierung der Stahlmärkte befaßt - nicht ausreichend die Erfordernis eines dauerhaften Rechtsrahmens unterstreicht, welcher die Gesamtheit der ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte des nachhaltigen Wachstums berücksichtigen sollte, und zwar für alle Länder.
Der Beratende Ausschuß bedauert außerdem, daß die Mitteilung nichts zu der Frage sagt, welche Konsequenzen die geplanten Maßnahmen im Bereich der Energiesteuern für die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlfirmen haben werden, und unterstreicht in diesem Zusammenhang, daß ihm eine solche Besteuerung als ein unangebrachtes Mittel zur Erreichung der gesetzten umweltpolitischen Ziele erscheint; - daß die Kommission in den Fällen, in denen die europäische Stahlindustrie nachgewiesenermaßen durch unlautere, nicht mit den WTO-Regeln zu vereinbarende Einfuhren einen Schaden erleidet, nicht konsequent genug von den ihr zur Verfügung stehenden internationalen handelspolitischen Instrumenten Gebrauch macht; - daß die Kommission bei ihrer Beschreibung und Analyse des Stahlmarktes den zunehmenden Einfuhren nur unzureichend Rechnung trägt und somit ihre Meinungsbildung auf eine allzu positive Bewertung stützt; - daß sich die Kommission nicht zu der Frage äußert, wie die sozialen Auswirkungen zukünftiger Fusionen und Rationalisierungsmaßnahmen sowie die Einführung neuer Technologien abgefedert und wie die personellen Ressourcen im Hinblick auf den zukünftigen Bedarf der Industrie geschult werden sollen; - daß die wichtigen Voraussetzungen für den bevorstehenden Beitritt der osteuropäischen Länder zur EU nicht genannt werden, als da sind: - nach dem Beitritt zur EU darf von den strengen Regeln der EU für staatliche Beihilfen auf gar keinen Fall abgewichen werden, und die Umstrukturierungsmaßnahmen in diesen Ländern müssen zum Zeitpunkt des Beitritts abgeschlossen sein; - die Kommission muß dafür sorgen, daß in den Umstrukturierungsprogrammen der Stahlindustrie dieser Länder den Maßnahmen zur Abfederung der dramatischen sozialen Auswirkungen Rechnung getragen wird und daß die Sozialpartner gegebenenfalls unter Rückgriff auf den Erfahrungsschatz der EGKS - in den Prozeß mit eingebunden werden; - daß in dem Dokument - obwohl die Kommission den sektoralen Dialog im großen und ganzen befürwortet - die Auflösung des Beratenden Ausschusses der EGKS bestätigt wird, während bezüglich des neuen Gremiums, das den Erfahrungsschatz für die Zeit nach 2002 erhalten könnte, nur vage Hinweise gegeben werden - ohne die vom Beratenden Ausschuß der EGKS unterbreiteten Vorschläge zu dieser wichtigen Weichenstellung zu berücksichtigen.
SCHLUSSFOLGERUNGEN - Vor dem Hintergrund eines schärferen internationalen Wettbewerbs stimmen die Mitglieder des Beratenden Ausschusses mit der Feststellung überein, daß die wichtigsten Maßnahmen im Hinblick auf die Ausgestaltung des notwendigen ordnungspolitischen Rahmens für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission definiert werden müssen. Die Komission sollte klar und deutlich darlegen, wie die in der Mitteilung angeführten Maßnahmen umgesetzt werden sollen. - In diesem Zusammenhang muß u. a. unbedingt dafür gesorgt werden, daß Bewährtes aus dem EGKS-Vertrag in den EG-Vertrag übernommen wird, damit sichergestellt ist, daß die Marktteilnehmer mit der ständigen Expansion des Stahlmarktes und mit dessen zunehmender Globalisierung Schritt halten können und damit die vor allem in den Beitrittsländern zu erwartenden Probleme aufgefangen werden können. - Der Beratende Ausschuß hofft, daß die Mitgliedstaaten im Rat die notwendigen politischen Schlußfolgerungen aus der Mitteilung über die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie ziehen und auf diese Weise die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung dieser Industrie schaffen werden. - Um die Begleitung dieses Prozesses zu erleichtern, wird der Beratende Ausschuß der EGKS in Kürze ein Dokument mit seinen politischen Vorschlägen zu den wichtigsten, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Stahlindustrie beeinflussenden Aspekten vorlegen.
(1) 1. Siehe "Allgemeine Ziele Stahl", die bis 1990 regelmäßig erschienen und die Ziele bezüglich Modernisierung, langfristige Produktionsplanung, Produktionskapazitäten, Beschäftigung und Ausbildung aufzeigten; 2. Siehe Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament (SEK(92) 2160) vom 23. November 1992 über die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie; 3. Siehe die drei Mitteilungen der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament aus dem Jahr 1994 über die Umstrukturierung der Stahlindustrie der Gemeinschaft (KOM(94) 125, KOM(94) 265, KOM(94) 466).